Widerspruch gegen Rundfunkbeitrag
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Widerspruch gegen Rundfunkbeitrag: Befreiung der Zweitwohnung

Seit 2013 muss deutschlandweit für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden, sodass selbst Bürger, die keinerlei Empfangsgeräte besitzen, beitragspflichtig sind. Auch Eigentümer und Mieter mehrerer Wohnungen litten jahrelang unter der Gebühr, da sowohl für die Haupt- als auch Zweitwohnung ein Rundfunkbeitrag veranschlagt wurde. Dies hat nun jedoch ein Ende, denn Zweitwohnungen lassen sich seit 2018 von der Beitragspflicht befreien.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Zweitwohnung als Sonderfall

Positiv zu vermerken ist eine Änderung, die am 18. Juli 2018 in Kraft trat, denn seither können Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen von der Beitragspflicht befreit werden. Eine Doppelbelastung einzelner Bürger mit jährlich 210 Euro für die Zweitwohnung gehört also endlich der Vergangenheit an.

Grundlage hierfür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BVerfG 1675/16), laut dem eine doppelte Beitragspflicht ungerechtfertigt und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Betroffene haben nun die Möglichkeit, die Zweitwohnung von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen.

Korrekte Antragsstellung auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Auf der Webseite des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio findet sich ein Online-Formular, mit dem die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung beantragt werden kann. Hierbei müssen Angaben über Geschlecht, Name, Geburtsdatum und die Haupt- sowie Nebenwohnung gemacht werden. Die jeweiligen Beitragsnummern sind anzuführen.

Außerdem muss der Anmeldebescheid vom Einwohnermeldeamt, der die melderechtliche Anmeldung durch den Antragsteller und das Einzugsdatum dokumentiert, hochgeladen und beigefügt werden. Nach dem Absenden des Antrags braucht es dann nur noch etwas Geduld, denn die Bearbeitung nimmt laut Beitragsservice einige Zeit in Anspruch. Zu viel abgebuchte Beträge werden im Anschluss verrechnet oder erstattet.

Über die Bedeutung und Berechnung des Rundfunkbeitrags

Während früher noch die Anzahl der Empfangsgeräte, also Radios, Fernseher und Computer, über die Höhe des zu zahlenden Betrags entschied, gilt heute eine festgesetzte Gebühr von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. Durch einen steigenden Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die durch den Beitrag finanziert werden und folglich ihrem Bildungsauftrag nachkommen können, wird ab 2021 mit einer stärkeren Pro-Kopf-Belastung gerechnet.

Ob der Rundfunkbeitrag gerechtfertigt ist, darüber streiten sich die Medienanstalten und Bürger seit Jahren vor Gericht. Denn vor allem zu Zeiten von Netflix und Co. schauen viele Menschen überhaupt kein Fernsehen mehr. Streaming-Dienste ersetzen das unflexible Fernsehprogramm, wichtige Nachrichten gibt es per Push-Message binnen kürzester Zeit direkt aufs Smartphone, zum Musikhören schaltet kaum noch jemand das Radio ein.

Zahlen jedoch sollen alle, ob der Service genutzt wird oder nicht, denn laut Grundversorgungsauftrag muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk die – vorwiegend politische – Bildung der Gesellschaft sichern (vgl. § 11 Rundfunkstaatsvertrag). Damit dies ohne Werbung und unbeeinflusst von marktwirtschaftlichen Belangen gelingt, finanziert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch den Rundfunkbeitrag. In bestimmten Ausnahmefällen kann man sich von diesem allerdings befreien lassen.

Personenkreise, die eine Befreiung beantragen können:

  • Taubblinde Menschen
  • Sonderfürsorgeberechtigte
  • Empfänger von Blindenhilfe
  • Empfänger von Hartz IV
  • Empfänger von BAföG
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfänger von Asylbewerberleistungen
  • Empfänger der Grundsicherung
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe
  • Empfänger von Ausbildungsgeld (SGB III)

Haben Sie Fragen rund um den Rundfunkbeitrag und die Befreiung von diesem, beispielsweise aufgrund einer Zweitwohnung, helfen wir von KLUGO Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach und wir prüfen in einer Erstberatung Ihre rechtliche Handhabe.

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