Eine Mediation ist eine Möglichkeit, bereits entstandene Konflikte zu entschärfen und alle Interessen der Beteiligten einzubeziehen. Auch vor Gericht kann eine Mediation sinnvoll sein. Hier erfahren Sie, wie eine Mediation funktioniert.
Manchmal arten kleine Reibereien am Arbeitsplatz zu einem großen Konflikt aus, ein Streit zwischen zwei Nachbarn sorgt über mehrere Jahre für Ärger und Stress oder die Fronten zwischen zwei Familienmitgliedern verhärten sich zunehmend. Ein friedliches Zusammensein ist dann nur noch selten möglich. Dabei sind es zu Beginn oft Kleinigkeiten, die einen über Jahre andauernden Konflikt auslösen.
Die meisten Konflikte ließen sich vermeiden, wenn beide Streitparteien einmal in Ruhe miteinander reden würden. Doch häufig ist die Situation bereits so verfahren, dass ein klärendes und faires Gespräch zwischen den Streithähnen kaum noch möglich ist. Die Folgen sind neben Stress und Leid vor allem viel Ärger und am Ende manchmal auch der Weg vor das Gericht. Das kostet in der Regel nicht nur viel Geld, sondern vor allem auch Nerven.
Doch wie setzt man dem Konflikt ein Ende, wenn fast jedes Wort zu einem neuen Missverständnis führt? Der Weg vor das Gericht ist in den seltensten Fällen wirklich nötig. Ein Rechtsstreit führt vielmehr zu einer weiteren Verhärtung der Fronten als zu einer versöhnlichen Einigung. Daher erweist sich die Mediation häufig als sinnvolle Lösung, um beide Parteien wieder an einen Tisch zu bekommen und sich noch größeren Ärger zu ersparen.
Das Mediationsgesetz sichert die ordnungsgemäße Umsetzung einer Mediation in einem juristischen Rahmen:
In § 1 Abs. 1 wird der Begriff der Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren definiert, mit dem Parteien eine Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Nach Absatz (2) ist der eingesetzte Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.
§ 2 Abs. 1 bestimmt, dass die Parteien den Mediator auswählen. Dieser muss nach § 2 Abs. 2 sichergehen, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben. Der Mediator ist außerdem muss außerdem nach § 2 Abs. 3 beiden Parteien gleichermaßen verpflichtet.
Eine Mediation ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter – ein Mediator – zwischen zwei zerstrittenen Parteien vermittelt. Ziel einer Mediation ist es, die Interessen und Bedürfnisse beider Konfliktparteien zu erkennen und gemeinsam eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu entwickeln. Dabei ist es besonders wichtig, dass der Mediator als neutrale Person agiert und beide Seiten gleichermaßen fair behandelt.
Eine neutrale Person kann natürlich auch ein gemeinsamer Freund sein, der beide Seiten gut kennt und genau weiß, wo er anzusetzen hat. Die bessere und professionellere Variante ist die Hinzunahme eines ausgebildeten Mediators. Dieser bringt neben dem Vorteil der absoluten Neutralität auch das entsprechende Fachwissen mit, welchem es bedarf, um beide Streitparteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen.
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist, dass beide Streitparteien noch Redebereitschaft zeigen, also grundsätzlich offen für die Meinung des Anderen sind. Der Mediator übernimmt die Leitung des Gesprächs und versucht im Verlauf des Verfahrens eine Zusammenführung und letztendlich eine Einigung beider Seiten zu erwirken. Dabei setzt er Konfliktlösungs- und Gesprächsführungsstrategien ein und erarbeitet die Interessen der beiden Parteien systematisch.
In der Regel ist eine Mediation in verschiedene Phasen gegliedert:
Am Ende des Verfahrens steht die schriftliche Vereinbarung, in der die erarbeiteten Konfliktlösungsoptionen festgehalten werden. Diese Vereinbarung ist für beide Konfliktparteien bindend. Häufig kann durch eine Mediation der Gang zum Rechtsanwalt oder gar vor Gericht vermieden werden. Das spart nicht nur bares Geld, sondern verbessert in den meisten Fällen auch die Beziehung der beiden Streitparteien und bringt Vertrauen sowie gegenseitige Akzeptanz zurück.
Sollten Sie sich nicht außergerichtlich einigen können, lohnt es sich, auf einen fachkundigen Anwalt zu vertrauen. Informieren Sie sich gerne in unserer telefonischen Erstberatung über weitere Schritte.
Eine Mediation ist immer dann notwendig, wenn ein rechtlicher Konflikt scheinbar unlösbar ist. Durch die Einschaltung des Mediators, also eines neutralen Dritten, wird die oft persönlich ausgetragene Streitigkeit auf eine neutrale Diskussionsebene befördert. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Mediator unabhängig und unparteiisch handelt.
Wichtig zu wissen: Der Mediator ist kein Schiedsmann. Seine Aufgabe ist es, die Konfliktparteien anzuleiten und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln. Das Ergebnis der Mediation ist daher kein Urteil im Sinne eines Richterspruches. Es ist vielmehr eine Lösungsfindung, mit der alle Beteiligten leben können.
Eine Mediation empfiehlt sich vor allem dann, wenn es sich um Konflikte handelt, die ihrer Natur nach überschaubar sind und bei denen eine Lösung bisher scheiterte, weil keine der Parteien kompromissbereit war.
Die Kosten für die Mediation lassen sich nicht pauschal im Vorfeld bestimmen. Sie sind primär abhängig von der individuellen Fallkonstellation und vom Honorar, das der eingesetzte Mediator veranschlagt. Als Faustformel können Sie aber davon ausgehen, dass sich die Kosten für eine Mediation im mittleren dreistelligen Bereich bewegen.
Es kann sein, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Mediation übernimmt. Häufig wird dies in den Versicherungsverträgen über entsprechende Klauseln vereinbart. Ob Ihre Versicherung die Kostenübernahme vorsieht, sollten Sie im Rahmen einer Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung klären.
Erfahrungsgemäß ist eine Mediation nicht günstig, liegt aber deutlich unter den Kosten für ein Gerichtsverfahren durch womöglich mehrere Instanzen. Daher ist es auf jeden Fall lohnenswert, wenn Sie eine Mediation für Ihr konkretes Rechtsproblem als Option in Erwägung ziehen.
Was Sie konkret machen können, um eine Mediation auf den Weg zu bringen, erfahren Sie bei KLUGO im Rahmen einer Erstberatung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt. Unsere Partner-Anwälte helfen Ihnen gerne zum Thema Mediation weiter.
Nicht jeder Konflikt eignet sich für eine Mediation. Insbesondere dann, wenn eine Lösung schnell und eindeutig gewünscht ist, ist die Mediation nicht das geeignete Verfahren. Die Parteien sind dann mit einem Gerichtsverfahren deutlich besser beraten.
Demgegenüber ist die Mediation dann der bessere Weg, wenn es nicht nur um die Problemlösung geht, sondern auch darum, das Verhältnis zwischen den streitenden Parteien zu normalisieren.
Das Ergebnis einer Mediation ist immer die sogenannte Mediationsvereinbarung. Es wird auch als Memorandum bezeichnet. Inhaltlich regelt die Mediationsvereinbarung die einzelnen Punkte rund um den Konflikt. Sie ist grundsätzlich rechtlich bindend.
Nicht immer führt die Mediation zu einer einvernehmlichen Lösung. Für die Parteien bedeutet das, dass, auch wenn einer der Kontrahenten mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, dennoch eine verbindliche Wirkung entfaltet wird.
Um einen geeigneten Mediator zu finden, empfehlen sich spezielle Portale z.B. mediator-finden.de oder aber die Erstberatung durch KLUGO. Mit den Tipps unserer Partner-Anwälte erhalten Sie erste Optionen dazu, wie Sie weiter vorgehen können und was sich in der konkreten Situation empfiehlt.
Bevor es in die eigentliche Mediation geht, gibt es ein erstes Kennenlernen zwischen dem Mediator und den Beteiligten. Hier gewinnen die Kontrahenten einen ersten Eindruck, ob eine Zusammenarbeit funktionieren könnte. Stimmt "die Chemie" zwischen den Streitparteien und dem Mediator nicht, kann der Mediator auch gewechselt werden.
Manchmal ergeben sich im Fortgang der Mediation Differenzen zwischen den Beteiligten auf der einen Seite und dem Mediator auf der anderen Seite. Auch dann kann der Wechsel des Mediators Sinn machen, damit die Mediation insgesamt nicht gefährdet wird.
Ist die Mediation von Erfolg gekrönt, erarbeiten die Parteien zusammen eine Abschlussvereinbarung in Form einer verbindlichen Mediationsvereinbarung. Diese wird schriftlich fixiert. Im Gegensatz zu einem Richterspruch enthält die Mediationsvereinbarung aber nur das, was die Konfliktparteien festgelegt haben.
Die Unterzeichnung der Abschlussvereinbarung durch die Parteien ist der Schlusspunkt für eine gelungene Mediation. Ein Gerichtsverfahren ist dann nicht mehr nötig. Der Konflikt ist im Einvernehmen der Beteiligten gelöst.
Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, was Sie über eine Mediation wissen sollten:
Bei Fragen zum Thema Mediation helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.