Kleine Konflikte und Streitigkeiten können sich schnell zu schwerwiegenden juristischen Problemen auswachsen. In den meisten Fällen ist dann juristischer Rat gefragt – und der Termin beim Anwalt schnell vereinbart. Versicherte, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, gehen automatisch davon aus, dass die Rechtsschutzversicherung alle Kosten übernimmt. Das ist aber nicht der Fall, denn: Die Rechtsschutzversicherung greift nicht immer.
Guter Rat ist teuer – und das oft im wahrsten Sinne des Wortes. Wer schon einmal die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen hat, der hat schnell gemerkt, dass der Anwalt nicht kostenlos ist. Im Gegenteil: Die Honorarforderungen sind oft so hoch, dass sie Ausschlag darüber geben, ob jemand überhaupt anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchte.
Die Rechtsschutzversicherung bietet hier einen scheinbar eleganten Ausweg: Sie verspricht auf den ersten Blick die Übernahme der Anwaltskosten bei Inanspruchnahme von anwaltlicher Betätigung. Doch immer wieder ergeben sich auf Mandantenseite Fragen darüber, wann die Rechtsschutzversicherung nicht greift und was die Versicherten tun können, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten, die ihm Rahmen einer juristischen Streitigkeit entstehen. Diese können ganz unterschiedlicher Art sein: Ob Erbstreitigkeiten, Ärger mit dem Arbeitgeber oder ein Verkehrsunfall – in allen diesen Fällen entstehen Kosten, die von den Beteiligten zu bestreiten sind.
Wer allerdings denkt, dass die Rechtsschutzversicherung alle Kosten für sämtliche Rechtsfälle übernimmt, der unterliegt einem Irrtum: Das stellt sich aber häufig erst "im Falle eines Falles" heraus, wenn die Rechtsschutzversicherung eine Zahlung verweigert. Versicherte sollten daher schon vor dem Eintritt eines Versicherungsfalls wissen, welche Kosten die Versicherung abdeckt – und wann die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt.
Die Versicherungsbedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag geben Auskunft darüber, welche Leistungen vom Versicherungsschutz abgedeckt werden.
Besonders heikel ist die Frage nach dem Umfang der Versicherung im Bereich des Strafrechts: Nur sehr wenige Versicherungen bieten hier überhaupt eine Rechtsschutzversicherung an. In der Regel erstreckt sich der Versicherungsschutz dann auch nur auf Vergehen, nicht aber auf Verbrechen i.S.v. § 12 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB).
Prinzipiell ist die Rechtsschutzversicherung aber wichtig, wenn es um die Übernahme geht von:
Entscheidend ist dabei die Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Bevor die Versicherung im Rahmen des Versicherungsschutzes leistet, gilt für den Versicherungsnehmer eine sogenannte Schonfrist bzw. Wartezeit. In dieser Wartezeit leistet die Rechtsschutzversicherung nicht.
Die Länge der Wartezeit ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Üblich sind drei Monate nach Beginn des Vertrages. Allerdings gibt es auch Versicherungen, die komplett auf eine Wartezeit verzichten – die Versicherungsbedingungen sollten hier aber genau geprüft werden.
Grundsätzlich greift die Rechtsschutzversicherung nur für die im Versicherungsvertrag festgelegten Fälle. Häufig werden durch die Versicherungsklauseln Scheidungsstreitigkeiten ausgeschlossen, aber auch erbrechtliche Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten im Bereich der Geld- bzw. Kapitalanlage.
Wenn Sie ein juristisches Anliegen haben und wissen möchten, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernimmt, sollten Sie vor einem ersten Anwaltstermin telefonisch bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob und in welchem Umfang diese insbesondere für die Anwaltskosten aufkommt. Diese sogenannte Deckungszusage richtet sich primär danach, ob die Versicherung für Ihren Fall Erfolgsaussichten sieht, wenn dieser vor Gericht prozessual ausgetragen wird.
Immer wieder kommt es vor, dass die Versicherung auf die Anfrage des Versicherten keine Deckungszusage erteilt. Für den Versicherungsnehmer besteht dann dennoch die Chance, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt: Unter Umständen sehen die Versicherungskonditionen nämlich vor, dass die Versicherung eine Deckungszusage erteilen muss, wenn der Rechtsanwalt nachvollziehbar begründen kann, dass die juristische Streitigkeit Aussicht auf Erfolg für den Versicherungsnehmer hat.
Sehen die Versicherungsklauseln vor, dass ein Schiedsgutachten notwendig ist, trägt der Versicherte diese Kosten zusätzlich, falls die Versicherung Recht behält. Als Versicherungsnehmer sollten Sie daher in einem solchen Fall kritisch überlegen, ob ein möglicher Prozess wirklich Aussicht auf Erfolg hat.
Wie auch bei allen anderen Versicherungen läuft im Umgang mit der Rechtsschutzversicherung nicht immer alles nach Plan. Versicherungsnehmer müssen dann überlegen, wer Sie unterstützt, wenn es darum geht, doch noch eine Deckungszusage bzw. die gewünschte Versicherungsleistung zu bekommen.
Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann dann entsprechenden Input liefern. Er hilft Versicherungsnehmern nicht nur bei Verhandlungen mit der Rechtsschutzversicherung, sondern auch dann, wenn es zu einem Prozess bzw. einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Wenn alle Stricke reißen, bleibt dem Versicherungsnehmer immer noch die Möglichkeit der Deckungsklage. Diese zielt darauf ab, den erforderlichen Versicherungsschutz vor Gericht einzuklagen. Diese Möglichkeit sollte jedoch als Ultima Ratio nur dann zur Anwendung kommen, wenn wirklich keine anderen Optionen mehr offen sind. Alternativ bleibt dem Versicherungsnehmer auch das Einschalten eines sogenannten Ombudsmannes.
Der Ombudsmann ist unabhängig und fungiert als Schiedsperson. Er kann angerufen werden, wenn sich ein Streitfall noch nicht vor Gericht befindet und prüft das Anliegen des Versicherungsnehmers.
Eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann ist für den Versicherungsnehmer kostenlos – und damit ohne finanzielle Risiken. Oft lässt sich hier schon der Konflikt mit der Rechtsschutzversicherung unkompliziert lösen. Über das Internet können Sie den Ombudsmann auch online beauftragen.
Der Versicherungsombudsmann entscheidet innerhalb von wenigen Wochen. Sein Urteil ist kein rechtskräftig verbindliches Urteil – Versicherungsnehmer können also auch danach noch einen Rechtsstreit vor Gericht anstreben.
Wer die Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung erhält, der hat damit auch die Zusage der Kostenübernahme für den Fall, dass der Prozess vor dem zuständigen Gericht kein Erfolg wird. Unterliegt der Versicherungsnehmer im Verfahren, trägt die Rechtsschutzversicherung dennoch die Kosten des Versicherten für Gericht und Anwalt – und auch die entsprechenden Kosten auf der Gegenseite.
Wie bei jeder anderen Versicherung muss die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich vor dem eigentlichen Versicherungsfall abgeschlossen sein. Bei der Rechtsschutzversicherung ist zusätzlich noch die Wartezeit wichtig, die verstrichen sein muss, um in den Genuss der Versicherungsleistung zu kommen.
Mittlerweile gibt es auch Versicherungsverträge, die den Versicherungsnehmer rückwirkend versichern. Häufig sind dabei aber nicht alle Bereiche abgedeckt – in der Regel beschränkt sich ein derartig rückwirkender Versicherungsschutz auf den Bereich des Verkehrsrechts.
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