Eine Bauvoranfrage sorgt dafür, dass schon nach kurzer Zeit bekannt ist, ob ein Bauvorhaben rechtlich zulässig sein kann. In diesem Verfahren sind der Bauherr und die Baubehörde beteiligt. Für das Verfahren ist eine Gebühr zu entrichten.
Eine Bauvoranfrage gibt Ihnen im Rahmen des Baurechts die Möglichkeit, bereits nach kurzer Zeit zu erfahren, ob Ihr Bauvorhaben planungsrechtlich und bezogen auf weitere konkrete Fragestellungen zulässig wäre. Dies ist besonders relevant, wenn Sie ein Grundstück mit dem Ziel erwerben wollen, dieses im Anschluss zu bebauen.
Nach § 73 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (vergleichbar mit Bauordnungen anderer Länder) ist auf Antrag über eine Baumaßnahme zu entscheiden. Dies gilt auch für Übereinstimmungen mit dem städtebaulichen Planungsrecht. Der Bauvorbescheid erlischt laut § 73 Abs. 2 nach drei Jahren, sofern nicht innerhalb dieser Zeit ein Bauantrag gestellt wird.
Eine Bauvoranfrage dient dazu, vorab bei der zuständigen Baubehörde Informationen über die baurechtliche Zulässigkeit eines geplanten Bauvorhabens einzuholen. Der Bauherr kann dadurch abschätzen, ob sein Vorhaben den geltenden Vorschriften entspricht und welche Auflagen oder Einschränkungen möglicherweise bestehen."Jochen Dotterweich
Wenn Sie eine Bauvoranfrage stellen, ist es wichtig, dass Sie möglichst genaue Angaben machen, denn je präziser Ihre Angaben zum Bauvorhaben sind, umso exakter sind auch die Auskünfte, die Sie im weiteren Ablauf erhalten.
Unterlagen, die Sie einreichen sollten, sind unter anderem:
Diese Unterlagen werden im Anschluss geprüft. Sie erhalten innerhalb weniger Wochen eine Antwort auf Ihre Bauvoranfrage.
Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauvorhabens ist die Baugenehmigung, die durch die zuständige Behörde erteilt wird. Durch die Bauvoranfrage wird geklärt, ob das beabsichtigte Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig wäre oder Sie als Bauherr damit rechnen müssen, dass die Baugenehmigung nicht erteilt wird.
In der baurechtlichen Praxis wird die Bauvoranfrage durchgeführt, um schon vor dem Bauantrag eine verbindliche Auskunft zu erhalten, ob das Bauvorhaben im Genehmigungsverfahren positiv beschieden wird. Falls nicht, kann bis Einreichung des Bauantrags bereits eine Anpassung der Bauplanung vorgenommen werden. Dies spart wertvolle Zeit.
An einer Bauvoranfrage sind in der Regel folgende Parteien beteiligt:
Beim Stellen einer Bauvoranfrage müssen nur der Bauherr und die zuständige Baubehörde beteiligt sein. Beratend dürfen aber auch bereits Architekten oder bei rechtlich komplizierteren Themen eine Rechtsberatung tätig werden.
Die Bauvoranfrage kann von jedem gestellt werden – auch von Personen, die gar nicht Grundstückseigentümer sind. Allerdings kann die Behörde darauf abstellen, dass Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen: Dieses ist aber bereits dann gegeben, wenn Sie sich für das Grundstück interessieren und einen Kauf in Erwägung ziehen. Unter Umständen benötigen Sie dann zusätzlich noch eine entsprechende Vollmacht des bisherigen Grundstückseigentümers.
Das Stellen einer Bauvoranfrage kostet, wie ein Bauantrag, zunächst einmal Gebühren. Diese richten sich nach dem Umfang der zu prüfenden Unterlagen. Wird zusätzlich beispielsweise ein Architekt beschäftigt, kommen diese Kosten hinzu. Aufgrund der recht hohen Kosten kann die Notwendigkeit einer Bauvoranfrage durchaus hinterfragt werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Kosten einer Bauvoranfrage deutlich geringer sind als die Genehmigungsgebühren eines Bauvorhabens. Vor diesem Hintergrund ist eine Bauvoranfrage zwar nicht zwingend notwendig, aber in den meisten Fällen absolut sinnvoll. Wird die Bauvoranfrage abgelehnt, wird dies stets begründet. Je nachdem können die Gründe vor dem Bauantrag behoben werden. Auf diese Weise sparen Sie Kosten, die ein abgelehnter Bauantrag mit sich bringen würde.
Eine Bauvoranfrage ist nicht unbegrenzt gültig. Die Gültigkeit ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. In den meisten Bundesländern beträgt die Gültigkeit einer Bauvoranfrage drei Jahre. Eine solche Gültigkeit kann auf Antrag verlängert werden. Dies ist besonders relevant, wenn ein Grundstück nach dem Neukauf bebaut werden soll.
Da eine Bauvoranfrage teuer ist, sollte diese möglichst gut gestaltet sein. Hier sollten erfahrene Architekten und Rechtsanwälte eingesetzt werden, um die Kosten einer zweiten Bauvoranfrage zu vermeiden.
Damit der Bauantrag genehmigt wird, muss der Bauantrag der Bauvoranfrage genau entsprechen. Ansonsten besteht das Risiko, dass der Bauantrag trotz positiver Bauvoranfrage abgelehnt wird. Auch aus diesem Grund wird geraten, die Bauvoranfrage bereits mit einem Architekten zu stellen. So können Änderungen im Nachhinein vermieden und Kosten eingespart werden.
Gleichzeitig ist die Bauvoranfrage keine Baugenehmigung. Das bedeutet, dass nicht aufgrund einer positiven Bauvoranfrage mit baulichen Maßnahmen begonnen werden darf. Es muss in jedem Fall ein Bauantrag gestellt und dessen Genehmigung abgewartet werden.
Die Bauvoranfrage unterscheidet sich insbesondere durch ihre Ausführlichkeit vom eigentlichen Bauantrag. Während der Bauantrag sämtliche Aspekte des geplanten Bauvorhabens genau darlegt und ausführt, beinhaltet die Bauvoranfrage in der Regel nur einzelne, besonders wichtige Aspekte.
Im Wesentlichen geht es dabei auch um die Frage, ob das Bauvorhaben im Sinne der Vorschriften aus dem Bauplanungsrecht zulässig ist. Für Bauherren ergibt sich aus der Bescheidung der Bauvoranfrage eine große Portion Sicherheit für den sich anschließenden Bauantrag: Wird die Bauvoranfrage durch die Behörde genehmigt, stehen in der Regel auch die Chancen für den Bauantrag gut.
In dieser Checkliste finden Sie abschließend die wichtigsten Punkte zum Thema Bauvoranfrage:
Bei Fragen zum Thema Bauvoranfrage helfen Ihnen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstberatung die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Baurecht weiter und können bereits wertvolle Tipps mit auf den Weg geben. Sollten Sie danach weitere Unterstützung benötigen, können Sie direkt einen KLUGO Partner-Anwalt für eine ausführliche Rechtsberatung beauftragen.
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