STAND 26.10.2023 | LESEZEIT 12 MIN
Datenschutzverstöße können schwerwiegende Auswirkungen haben und die Rechte und Privatsphäre von Menschen gefährden. In diesem umfassenden Artikel werden wir detailliert behandeln, wie Sie als Betroffener oder Zeuge eines Datenschutzverstoßes vorgehen sollten und welche rechtlichen Aspekte in Deutschland relevant sind.
In unserer heutigen digitalen Gesellschaft hat Datenschutz eine herausragende Bedeutung. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen steht der Schutz persönlicher Daten im Zentrum der Sicherheit und Privatsphäre. Wenn Sie sich in der Lage befinden, einen Datenschutzverstoß zu melden, ist es entscheidend, dass Sie mit Sorgfalt vorgehen.
Der erste und essenzielle Schritt beim Melden eines Datenschutzverstoßes besteht darin, den Vorfall so ausführlich wie möglich zu dokumentieren. Notieren Sie jedes relevante Detail, einschließlich des genauen Datums und der Uhrzeit des Vorfalls, den Ort des Geschehens, die Namen der beteiligten Personen und eine umfassende Beschreibung des Geschehens. Jede gesammelte Information ist von großem Wert und ermöglicht es, den Vorfall später klar und nachvollziehbar zu erläutern.
In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Überwachung und Kontrolle des Datenschutzes normalerweise beim Landesdatenschutzbeauftragten angesiedelt. Es ist wichtig, einen Verstoß gegen den Datenschutz so rasch wie möglich zu melden. Datenschutzverstöße sollten zeitnah an die zuständige Behörde weitergeleitet werden, damit schnell angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen eingeleitet werden können.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Landesdatenschutzbeauftragten der jeweiligen Bundesländer:
Bundesland & LDSB | E-Mail & Telefon |
---|---|
Baden-Württemberg Dr. Jan Wacke |
poststelle@lfdi.bwl.de 0711 61 55 41-0 |
Bayern Prof. Dr. Thomas Petri |
poststelle@datenschutz-bayern.de 089 21 26 72-0 |
Berlin Meike Kamp |
mailbox@datenschutz-berlin.de 030 13 88 9-0 |
Brandenburg Dagmar Hartge |
poststelle@LDA.Brandenburg.de 033 20 33 56-0 |
Bremen Dr. Imke Sommer |
office@datenschutz.bremen.de 0471 59 62 01-0 |
Hamburg Thomas Fuchs |
mailbox@datenschutz.hamburg.de 040 42 854 40 40 |
Hessen Prof. Dr. Alexander Roßnagel |
poststelle@datenschutz.hessen.de 0611 14 08-0 |
Mecklenburg-Vorpommern Heinz Müller |
info@datenschutz-mv.de 0385 59-49-4-0 |
Niedersachsen Barbara Thiel |
poststelle@lfd.niedersachsen.de 0511 120-4500 |
Nordrhein-Westfalen Bettina Gayk |
poststelle@ldi.nrw.de 0211 38 42 40 |
Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dieter Kugelmann |
poststelle@datenschutz.rlp.de 06131 8920-0 |
Saarland Monika Grethel |
poststelle@datenschutz.saarland.de 0681 94 78 1-0 |
Sachsen Dr. Juliane Hundert |
saechsdsb@slt.sachsen.de 0351 85471 101 |
Sachsen-Anhalt Albert Cohaus |
poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de 0391 81 80 3-0 |
Schleswig-Holstein Marit Hansen |
mail@datenschutzzentrum.de 0431 98 8-1200 |
Thüringen Dr. Lutz Hasse |
poststelle@datenschutz.thueringen.de 0361 57-3112900 |
Quelle: www.datenschutzexperte.de
In vielen Fällen empfiehlt es sich, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung über den begangenen Verstoß zu unterrichten. Dieser Verantwortliche kann Ihr Arbeitgeber sein, wenn der Vorfall am Arbeitsplatz stattgefunden hat, oder ein anderes Unternehmen beziehungsweise eine Organisation, die Ihre Daten verarbeitet. Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet diese Verantwortlichen, Datenschutzverstöße unverzüglich innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme an die zuständigen Stellen zu melden, sofern der Verstoß voraussichtlich Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen hat.
Die Einhaltung dieser Schritte gewährleistet nicht nur, dass der Datenschutzverstoß ordnungsgemäß dokumentiert und gemeldet wird, sondern auch, dass die relevanten Behörden und Verantwortlichen zeitnah über den Vorfall informiert werden.
Ein Datenschutzverstoß ist eine ernsthafte Angelegenheit, die sich auf die Privatsphäre und die Rechte von Personen auswirken kann. Er tritt auf, wenn personenbezogene Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person in unrechtmäßiger Weise verarbeitet, gespeichert oder weitergegeben werden.
Datenschutzverstöße können auf verschiedene Weisen auftreten, darunter:
Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das bedeutet, dass Daten, die direkt oder indirekt dazu verwendet werden können, eine Person zu identifizieren, als personenbezogene Daten gelten. Dazu gehören beispielsweise Namen, Geburtsdaten, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Sozialversicherungsnummern und biometrische Daten (Fingerabdrücke, Gesichtserkennung usw.).
In Deutschland existiert ein rechtlicher Schutz, der als eine wichtige Grundlage für die Meldung von Datenschutzverstößen dient. Dieser Schutz richtet sich insbesondere an sogenannte Whistleblower, also an Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände hinweisen, darunter auch Datenschutzverstöße. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass potenzielle Melder sich nicht vor Repressalien oder negativen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie einen Verstoß gegen den Datenschutz ansprechen.
Die Möglichkeit, einen Datenschutzverstoß anonym zu melden, ist eine wesentliche Komponente dieses Schutzes. Sie gibt denjenigen, die auf Verstöße aufmerksam werden, die Sicherheit, dass sie ihre Identität nicht preisgeben müssen. Dies bietet mehrere entscheidende Vorteile:
Um einen Datenschutzverstoß anonym zu melden, können die Melder sich in der Regel an die Datenschutzaufsichtsbehörde, den Datenschutzbeauftragten oder eine speziell dafür eingerichtete Stelle, beispielsweise Ombudsstellen für Datenschutz, wenden. In vielen Fällen können sie dies schriftlich oder online tun, ohne ihre Identität preiszugeben, zu müssen.
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber Datenschutzverstöße begehen. Teilt Ihr Arbeitgeber beispielsweise Daten in WhatsApp-Gruppen mit anderen Mitarbeitern, ist bereits ein Datenschutzverstoß gegeben. Betroffene sitzen dann oft in der Zwickmühle: Sie möchten einerseits gegen den Datenschutzverstoß vorgehen, andererseits aber auch ihren Job nicht gefährden.
Deswegen ist es am besten, wenn Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen – trotz der Angst vor möglichen Konsequenzen. Möglicherweise war er sich des Datenschutzverstoßes nicht bewusst und ist einsichtig. Informieren Sie ihn höflich und sachlich über den Datenschutzverstoß und bitten Sie um Erklärungen und darum, solche Verstöße künftig zu unterlassen.
Zeigt sich Ihr Chef nicht einsichtig, sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens wenden: Unternehmen sind gemäß der DSGVO dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Führt auch das nicht zum gewünschten Erfolg, ist die Meldung des Vorfalls bei der Aufsichtsbehörde der nächste Schritt.
Wenn Sie sich immer noch unsicher fühlen oder der Datenschutzverstoß schwerwiegender ist, kann es sinnvoll sein, einen spezialisierten Anwalt für Datenschutzrecht oder einen Anwalt für Schadensersatz zu konsultieren. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte beraten und rechtliche Schritte einleiten, um sowohl Ihre Datenschutzrechte als auch Ihren Arbeitsplatz zu schützen.
Sollten Sie wegen der Meldung des Datenschutzverstoßes Probleme bekommen, kann ein erfahrener Anwalt Sie auch dahingehend unterstützen und Ihr Recht durchsetzen. Dass Sie die Einhaltung der Datenschutzvorschriften fordern, darf nämlich nicht dazu führen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder Repressalien ausgesetzt sind.
Die DSGVO schützt Whistleblower, die Datenschutzverstöße melden. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht wegen Ihrer Meldung benachteiligen oder sanktionieren. Wenn Sie sich bedroht oder ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Datenschutz für Unternehmen ist äußerst wichtig. Unternehmen, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, sind mit empfindlichen Geldstrafen konfrontiert, die von der Schwere des Verstoßes und dem Jahresumsatz des Unternehmens abhängen. Die DSGVO ermöglicht dabei erhebliche Sanktionen: Die Strafen können bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder 20 Millionen Euro betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Diese hohen Geldstrafen können auch für große Konzerne erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Zusätzlich zu den Geldstrafen können Unternehmen auch mit weiteren Sanktionen konfrontiert werden, darunter der vorübergehende oder dauerhafte Entzug der Befugnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Sanktionen sollen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherstellen und Unternehmen zur Verantwortung ziehen.
Auch Privatpersonen sind nicht immun gegen Sanktionen bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen. Wenn Privatpersonen personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeiten, weitergeben oder missbräuchlich nutzen, können sie mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe konfrontiert werden. Die Höhe der Geldstrafen variiert je nach Schwere des Verstoßes und den gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land.
Die Geldstrafen für Privatpersonen sollen als abschreckendes Element dienen und dazu beitragen, dass Datenschutzverletzungen vermieden werden. Daher ist es für jeden wichtig, sich der Datenschutzbestimmungen bewusst zu sein und diese entsprechend zu respektieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein,
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,
und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.
Datenschutzverstöße sind ernstzunehmende Angelegenheiten, die in der heutigen Zeit sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen betreffen. Es ist unerlässlich, korrekt auf solche Verstöße zu reagieren, um die eigenen Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass die Gesetze eingehalten werden.
Wenn Sie in einen Datenschutzverstoß melden möchten, kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte jederzeit behilflich sein. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Unsere Experten im Datenschutzrecht können Ihnen in komplexen rechtlichen Situationen beratend zur Seite stehen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.