Ein Immobilienkaufvertrag sollte immer auf Fehler und nachteilige Klauseln geprüft werden. Das kann der Notar übernehmen, aber auch ein Anwalt, der als Fachmann hinzugezogen wird, wenn Sie noch vor Unterzeichnung und Notartermin den Immobilienkaufvertrag prüfen lassen wollen.
Erhalten Sie rechtliche Sicherheit durch den KLUGO Vertrags-Check und vermeiden Sie somit unangenehme Folgen. Mit dem Vertrags-Check können Sie einen bestimmten Vertragspunkt ganz einfach von Zuhause prüfen lassen. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb von 2 Tagen. Die Prüfung kostet Sie einmalig nur 99,90 Euro.
Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:
Der Immobilienkaufvertrag bildet die rechtliche Grundlage, wenn sich Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang an einer Immobilie einigen. Das Gesetz verlangt zum rechtswirksamen Vertragsschluss die Mitwirkung eines Notars, § 311b Abs. 1 BGB.
Häufig kommen vorformulierte Immobilienkaufverträge zum Einsatz. Dies gilt gerade dann, wenn der Verkäufer der Immobilie gewerblich tätig ist. Als Käufer sollten Sie in jedem Fall den Immobilienkaufvertrag prüfen lassen.
Bevor Sie einen Immobilienkaufvertrag unterzeichnen, ist es äußerst wichtig, sicherzustellen, dass alle Bedingungen und Klauseln des Vertrags klar und verständlich formuliert sind und im Vertrag die Punkte geregelt sind, auf die es Ihnen ankommt. Denn bei Immobilienkaufverträgen zählt nur das, was im Notarvertrag steht. Mündliche Zusagen oder Angaben im Exposé sind nicht verbindlich. Es ist ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, der den Vertrag auf alle notwendigen Informationen hin überprüft."Jan Reilbach
Nur so können Sie sicherstellen, dass:
Besonders für unerfahrene Käufer ist die Prüfung des Immobilienkaufvertrags dringend zu empfehlen. Nur so lässt sich vermeiden, dass Sie plötzlich Ihre Einfahrt mit einem oder mehreren Nachbarn teilen müssen oder die Einbauküche bei der Objektübergabe fehlt, obwohl Sie davon ausgegangen sind, dass Sie diese ebenfalls gekauft hätten.
Ein voreiliger Vertragsschluss kann im schlechtesten Fall dazu führen, dass Sie hinterher eine ungünstige Position haben, um Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen. Eine Vertragsprüfung sorgt für Verhandlungen auf Augenhöhe und unterstützt Sie dabei, Ihre Interessen vor und nach Vertragsschluss geltend zu machen.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob der Immobilienvertrag Sie womöglich einseitig benachteiligt, lassen Sie dies frühzeitig – und zwar vor dem Notartermin – prüfen. Nutzen Sie dafür einfach und komfortabel von Zuhause unseren KLUGO Vertrags-Check. Bei allen individuellen Fragen rund um das Immobilienrecht beraten Sie unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten sofort und kompetent in einer telefonischen KLUGO Erstberatung.
Ein Immobilienkaufvertrag muss zu seiner Gültigkeit bestimmte Mindest- bzw. Pflichtangaben enthalten.
Dazu gehören folgende Punkte:
Achtung: Der Verkäufer kann theoretisch über den Immobilienkaufvertrag die Haftung für Sachmängel ausschließen. Nicht nur aus diesem Grund sollten Sie als Käufer einen Immobilienkaufvertrag unbedingt prüfen lassen.
Ein Immobilienkaufvertrag kann typische Fehler enthalten. Diese müssen nicht zwingend bei den oben bereits erwähnten Pflichtangaben ins Gewicht fallen, sondern können sehr wohl auch bei individuell vereinbarten Vertragsklauseln auftreten.
Typische Fehler, die sich für den Käufer nachteilig auswirken können, sind beispielsweise:
Ist der Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet, ist er für die Vertragsparteien verpflichtend. Sie sind an die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten gebunden. Eine Rückabwicklung ist danach nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Allerdings kann über den Immobilienkaufvertrag ein Rücktrittsrecht auch vertraglich festgelegt werden. Dies ist nicht nur für den Käufer der Immobilie von Vorteil: Auch für den Verkäufer ergibt sich aus einer Rücktrittklausel eine höhere Sicherheit für die Abwicklung des Vertrags.
Ohne Rücktrittsrecht kommt es bei Schwierigkeiten schnell zu einem Gerichtsverfahren. Dies lässt sich umgehen, indem eine entsprechende Klausel in den Immobilienkaufvertrag aufgenommen wird.
Grundsätzlich haben Sie als Käufer einer Immobilie 14 Tage Zeit, um einen Immobilienkaufvertrag zu prüfen. Dies wird explizit durch den Gesetzgeber vorgegeben und gilt nur ausnahmsweise dann nicht, wenn ein gewerblicher Käufer eine Immobilie kauft. Zu diesem Zweck sendet der Notar einen Vertragsentwurf an den Käufer.
Sind die 14 Tage nicht ausreichend, um den Immobilienkaufvertrag prüfen zu lassen, haben Sie die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies ist regelmäßig unproblematisch und wird von seriösen Verkäufern erfahrungsgemäß nicht abgelehnt.
Eine Prüfung des Immobilienkaufvertrags kann Nachteile verhindern, die sich aus einer ungünstigen Vertragsgestaltung ergeben. Hierbei ist zwar die Frist einzuhalten, diese kann aber – das Einverständnis der Verkäufer vorausgesetzt – auch verlängert werden. Ein Anwalt für Immobilienrecht hilft Ihnen sowohl bei der Prüfung des Vertragswerks als auch bei einer Fristverlängerung.
Bei weiteren Fragen zum Thema Immobilienrecht, aber auch im Bereich des Mietrechts helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Immobilienrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.