Der Anspruch auf Betreuung für Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres ist seit 2013 im Sozialgesetzbuch verankert. Durch den Mangel an Betreuungsplätzen kommt es oft zu Absagen. Eltern fragen sich dann, ob sie den Kita-Platz einklagen können oder Schadenersatz geltend machen können, wenn sich kein Platz finden lässt. Ein Anwalt hilft dabei, den Anspruch auf einen Krippenplatz durchzusetzen oder eine Entschädigung in Geld einzuklagen.
Bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs eines Kita-Platzes kann Ihnen ein Anwalt von großer Hilfe sein. Er hilft nicht nur dabei, gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen, sondern auch dann, wenn Sie tatsächlich auch Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben möchten.
Wichtig zu wissen: In einigen Bundesländern gibt es kein Widerspruchsverfahren mehr – so zum Beispiel in Bayern und in Niedersachsen. Dort müssen Sie dann gegen einen Ablehnungsbescheid direkt Klage erheben. Hier sollten Sie unbedingt die Frist von vier Wochen einhalten: Ist diese verstrichen, ist eine Klage nicht mehr zulässig.
Im § 24 SGB VIII ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege haben.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Kita-Platz:
Immer wieder gab es in der Vergangenheit große Diskussionen darüber, wie sich Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren lassen. Diese wurden nicht nur auf gesellschaftlicher Ebene geführt, sondern gerade auch auf politischer Ebene. Der Gesetzgeber hat daher durch das Kinderförderungsgesetz (kurz: KiföG) eine bessere frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege auch rechtlich normiert und verpflichtet die Träger öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe dazu, allen Kindern ein Betreuungsangebot zu bieten.
Trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelung kommt es immer wieder vor, dass Eltern eine Absage in der von ihnen gewählten Betreuungseinrichtung erhalten – regelmäßig ist das der Fall, weil einfach zu wenig Plätze zur Verfügung stehen. Dies kann gerade angesichts einer Berufstätigkeit zu großen logistischen Schwierigkeiten führen, denn: Aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus ist die Erwerbstätigkeit beider Elternteile oft unumgänglich. Hier steht Betroffenen dann der Rechtsweg offen: Dieser setzt praktisch den theoretischen Anspruch vor einem deutschen Gericht um.
Bevor Eltern den Anspruch auf einen Kita-Platz mit einem Anwalt gerichtlich durchsetzen können, sind diese zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet konkret: Eltern müssen sich auch selbst und nachweisbar um eine Betreuung für das Kind bemühen. Dieses geschieht in der Regel in Form eines Antrags bei der zuständigen Kommune im jeweiligen Landkreis. Eltern haben dabei die Möglichkeit, einen Betreuungsantrag für das Kind zu stellen. Der Kommune als Träger steht dabei eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung. Diese beträgt zwischen drei und sechs Monaten.
Bekommen Eltern einen Ablehnungsbescheid, steht Ihnen in einem ersten Schritt das oben erwähnte Widerspruchsverfahren zur Verfügung. Dieses richtet sich immer gegen die schriftliche Absage. Daneben gibt es aber auch noch weitere Optionen.
Wird der Antrag auf Betreuung abgelehnt, steht Eltern nach dem Widerspruchsverfahren die Klage auf Zuweisung eines Kita-Platzes offen. Problematisch hat sich hier in der Praxis erwiesen, dass negative Bescheidungen oft aufgrund von fehlenden Plätzen erfolgen – daran ändert aber auch eine Klage auf einen Kita-Platz nichts.
Dementsprechend haben Sie trotz des Kinderförderungsgesetzes keine Betreuungsgarantie – auch dann nicht, wenn Sie einen Kita-Platz mit Anwalt einklagen: Bei einer nicht ausreichenden Anzahl an Plätzen wandelt sich der Rechtsanspruch jedoch in einen Kostenerstattungsanspruch. Mit diesem können Eltern dann die Kosten für eine anderweitige Betreuung des Kindes einfordern.
Führt die Ablehnung des Betreuungsantrages dazu, dass ein Elternteil nicht mehr einer Berufstätigkeit nachgehen kann, dann kommt in Bezug auf den entfallenen Verdienst auch eine Klage auf Schadenersatz in Betracht.
Eine solche Klage auf Schadenersatz vor dem zuständigen Landgericht setzt durch die Anwaltspflicht die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes voraus.
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