STAND 21.09.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien, die in Deutschland Kinder haben. Es soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Eltern beim Aufziehen ihrer Kinder zu mindern. Doch was passiert, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat? Welche Regelungen gelten dann für das Kindergeld und wie kann man Kindergeld ab 18 beantragen? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Kindergeld ab 18 gibt es hier.
Um Kindergeld ab 18 zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Dieser Antrag sollte rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag des Kindes eingereicht werden.
Zudem sollten Antragsstellende Folgendes beachten:
Ob ein Anspruch auf Kindergeld ab 18 besteht, hängt vom Ausbildungsstatus des jeweiligen Kindes ab:
Für volljährige Kinder in einer Ausbildung gelten spezielle Regelungen. Das Kindergeld kann hier bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Kind noch zu Hause wohnt oder auswärts wohnt. Die Unterstützung kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus fortgesetzt werden, wenn das Kind eine Behinderung hat, die seine finanzielle Unabhängigkeit beeinträchtigt.
Wenn das Kind nach dem 18. Geburtstag ein Praktikum absolviert, wird das Kindergeld in der Regel weitergezahlt. Allerdings müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das Praktikum muss in einem Zusammenhang mit einer schulischen oder beruflichen Ausbildung stehen. Während eines Pflichtpraktikums in einer schulischen oder universitären Ausbildung bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Bei freiwilligen Praktika muss nachgewiesen werden, dass sie zur Orientierung auf dem Arbeitsmarkt oder zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung dienen, damit das Kindergeld ab 18 weitergezahlt wird.
Für Studierende besteht in der Regel bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Wichtig ist, dass das Studium ernsthaft betrieben wird und nicht nur als Scheinstudium dient. Es muss einen klaren Bezug zur späteren Berufstätigkeit geben. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa wenn das Kind aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Der Wohnort des Kindes ist für den Kindergeldanspruch nicht entscheidend. Auch, wenn das volljährige Kind auszieht und nicht mehr zu Hause wohnt, kann das Kindergeld weiterhin gezahlt werden, solange die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann besonders relevant sein, wenn das Kind ausbildungsbedingt an einen anderen Ort zieht.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen zum Thema Kindergeld ab 18 für Sie zusammengefasst:
Nach dem Schulabschluss gibt es oft eine Übergangszeit, in der sich die jungen Erwachsenen auf ihre Zukunft vorbereiten. Solange das Kind in dieser Zeit aktiv nach einer Ausbildung oder einem Studium sucht, kann der Kindergeldanspruch weiter bestehen. Dies kann bis zu vier Monate nach dem Schulabschluss der Fall sein.
Für volljährige Kinder, die vorübergehend nicht erwerbstätig sind oder nach einer Ausbildung suchen, kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist insbesondere wichtig, um junge Menschen bei der Suche nach einer passenden beruflichen Perspektive zu unterstützen. Allerdings müssen sie sich aktiv um eine Anstellung oder eine Ausbildungsstelle bemühen und dies auch nachweisen können.
Auch für ein Zweitstudium kann unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dabei ist entscheidend, dass das Zweitstudium eine klare berufliche Perspektive bietet. Dies kann der Fall sein, wenn das Erststudium nicht zu einer beruflichen Tätigkeit geführt hat und das Zweitstudium eine neue berufliche Richtung einschlägt. Auch hier muss das Studium nachweislich ernsthaft betrieben werden.
Wenn Sie Kindergeld ab 18 beantragen möchten, gehen Sie am besten wie folgt vor:
Wichtig zu wissen: Das Kindergeld wird weiterhin an die Eltern ausbezahlt. Die Kinder selbst haben keinen Anspruch darauf, das Kindergeld direkt zu erhalten. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Dann können die Kinder einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Dabei helfen kann ein Anwalt für Familienrecht.
Seit Januar 2023 beträgt die Kindergeld-Höhe einheitlich 250 Euro pro Monat. Unterschiedliche Beträge je nach Anzahl der Kinder gibt es also nicht mehr.
Auch das Alter des Kindes spielt keine Rolle für die Kindergeld-Höhe. Solange Anspruch auf Kindergeld besteht, werden einheitlich 250 Euro ausbezahlt.
Die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld ist in den meisten Fällen das 25. Lebensjahr. Dies bedeutet, dass die Eltern ab dem 25. Geburtstag ihres Kindes in der Regel keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben. Allerdings gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen, die es ermöglichen, Kindergeld auch über diese Altersgrenze hinaus zu erhalten.
Es gibt Ausnahmen, die es ermöglichen, das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus zu beziehen. Eine dieser Ausnahmen betrifft Kinder mit einer Behinderung: Wenn das Kind aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, können die Eltern auch über das 25. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld haben.
Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Kindergeld ab 18 haben, kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Familienrecht wertvolle Unterstützung bieten. Unsere erfahrenen Rechtsexperten stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten und Ihre rechtlichen Fragen geklärt werden.
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