STAND 05.01.2024 | LESEZEIT 11 MIN
In Deutschland wird das Kindergeld einkommensunabhängig an alle Familien ausgezahlt. Wie hoch die Bezüge sind, hängt von der Anzahl der Kinder ab. Regulär wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, allerdings sind unter bestimmten Bedingungen auch längere Bezugszeiten möglich.
Wenn von Kindergeld die Rede ist, spricht man nicht wie oft angenommen von einer Sozialleistung. Viel mehr handelt es sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Dadurch soll das Existenzminimum von Kindern in ganz Deutschland sichergestellt werden. Die Grundversorgung von Kindern wird mit Kindergeld vom ersten Lebensmonat an gewährleistet und gilt bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Damit man Kindergeld erhält, muss jedoch ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte, jedoch nicht das Kind selbst.
Eltern oder Erziehungsberechtigte haben für alle Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden, einen Anspruch auf Kindergeld. Mit dem Kindergeldrechner erhalten Sie eine erste und schnelle Berechnung des Geldes, das Ihnen bzw. Ihren Kindern zusteht. Sind Ihre Familienkonstellationen etwas komplizierter (wie z. B. in Patchwork-Familien) lohnt es sich, für die Berechnung Ihres Kindergeldanspruches den Kindergeldrechner zu nutzen – denn in diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche nicht einfach aus der aktuellen Kindergeldtabelle ablesen.
Der Rechner berücksichtigt ebenfalls Zählkinder, für die das jeweils andere Elternteil Kindergeld bezieht. Für jedes Kind ergibt sich am Ende ein eigener Kindergeldbetrag. Als Zählkinder werden Kinder aus vorherigen Beziehungen bezeichnet, für die der jeweils andere Elternteil Kindergeld ausgezahlt bekommt. Der Elternteil, der sich in einer neuen Beziehung befindet, kann das Zählkind dennoch in die Berechnung mit einfließen lassen, auch wenn dafür kein direktes Kindergeld gezahlt wird. Stattdessen hat man so die Möglichkeit, dass sich die Anzahl der Kinder in der Familie theoretisch erhöht. Da die Familie dadurch mehr Kinder umfasst, erhalten jüngere (Halb-) Geschwister mehr Kindergeld.
Das Kindergeld wird monatlich gezahlt. Es wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
Grundsätzlich berechnet sich der Kindergeldanspruch also danach, wie viele Kinder im Haushalt leben. Für die Familienkasse ist vor allem das Alter und der Bildungsstand bzw. Berufsstand des Kindes von Relevanz. Die Berechnung ist in einigen Fällen also etwas komplizierter. Wer jedoch nur mit einem Kind im Haushalt zusammenlebt, kann das Kindergeld ganz einfach aus der Kindergeldtabelle ablesen. Der Anspruch auf Kindergeld gilt regulär bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Einige Sonderfälle ermöglichen jedoch eine längere Auszahlung des Kindergeldes. Detaillierte Informationen zum Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder erhalten Sie natürlich ebenfalls bei KLUGO.
Anspruch auf Kindergeld berechnen
Kindergeld wird üblicherweise nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt. Dennoch gibt es einige Sonderfälle, in denen eine längere Auszahlung möglich ist. Gilt das Kind nach der Vollendung des 18. Lebensjahrs als arbeitslos, ist eine Kindergeldauszahlung bis zum 21. Lebensjahr möglich. Für Kinder in der Ausbildung – dazu zählt auch ein eventuelles Studium – ist eine Auszahlung bis zum 25. Lebensjahr möglich.
Ein weiterer Sonderfall sind behinderte Kinder. Sofern die Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist, erhalten Sie auch ohne Altersbeschränkungen weiterhin Kindergeld. Für alle Kinder, deren Geburtsdatum vor dem Jahr 1982 liegt, erweitert sich dieser Zeitraum bis zum 27. Lebensjahr. Voraussetzung für eine dauerhafte Zahlung von Kindergeld ist jedoch nur dann gegeben, wenn das Kind aufgrund der Behinderung nicht dazu in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Meist lässt sich dies auch anhand des Schwerbehindertenausweises ablesen, in dem in diesem Fall das Merkmal „H“ für hilflos eingetragen ist. Die lebenslange Zahlung von Kindergeld muss bei der Familienkasse gesondert beantragt werden.
Wie sich das Kindergeld berechnet, hängt immer von der Familienkonstellation ab. Wer nur ein oder zwei Kinder hat, kann seine Ansprüche ganz leicht aus der Kindergeldtabelle ablesen. Auch Zählkinder fließen hier in die Berechnung ein, selbst wenn der nicht in der neuen Familie lebende Partner Kindergeld bezieht.
Eine Erhöhung des Kindergelds wurde zuletzt zum 01.01.2023 vorgenommen. Für die ersten beiden Kinder erhöhte sich das Kindergeld in 2023 um jeweils 31 Euro und das dritte Kind um 25 Euro auf insgesamt 250 Euro je Kind. Für jedes Kind wird damit einheitlich 250 Euro Kindergeld ausgezahlt, da es für das Jahr 2024 keine Erhöhung gibt.
Neben der Anzahl Ihrer Kinder hat vor allem auch das Alter Einfluss auf das Ergebnis. Sollten Ihre Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, besteht für sie in jedem Fall ein Kindergeldanspruch. Ist eines Ihrer volljährigen Kinder jünger als 21 Jahre und arbeitsuchend gemeldet, besteht auch für dieses ein Kindergeldanspruch. Bis zum Alter von 25 Jahren haben Schüler, Auszubildende und Studenten weiterhin einen Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld. Dies gilt auch für eine weitere Berufsausbildung – allerdings darf dann keiner gleichzeitigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. Minijobs oder Jobs mit einer maximal zwanzigstündigen Wochenarbeitszeit sind jedoch erlaubt. Kinder, die bedingt durch ihre körperliche oder geistige Behinderung nicht dazu imstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, haben einen altersunabhängigen Anspruch auf Kindergeld.
Der Erhalt von Kindergeld setzt einen schriftlichen Antrag voraus, der bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden kann. Neben allen relevanten Informationen zur antragstellenden Person sind hier auch Angaben zum Ehepartner oder Lebenspartner, zu vorherigen Kindern und zu eventuellen Zählkindern zu machen. Ferner muss der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ist dies aufgrund bestimmter Umstände nicht möglich, sollte dem Familienamt eine entsprechende Begründung (evtl. mit gerichtlichen Beschlüssen) beigelegt werden.
Achten Sie darauf, dass Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate ausgezahlt wird. Verpassen Sie also das Beantragen des Kindergeldes nach der Geburt des Kindes, erhalten Sie eine Nachzahlung in Höhe der Lebensmonate des Kindes, maximal jedoch 6 Monate.
Wenn beim Ausfüllen des Antrages für Kindergeld Fragen aufkommen, können Sie sich natürlich an die Partner-Anwälte von KLUGO wenden. Im Rahmen unserer Erstberatung unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung von Kindergeld und geben Ihnen zusätzlich zu unserem Kindergeldrechner eine erste Einschätzung über die zu erwartende Zahlungshöhe.
Für viele Eltern stellt sich die Frage, ob der Bezug von Kindergeld oder das Gewähren des Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 6 EstG den größeren Vorteil bringt. Grundsätzlich hängt diese Entscheidung von der Höhe des Einkommens ab. Am Jahresende macht das zuständige Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer eine automatische Günstigerprüfung – für Sie wird also berechnet, welche Option Ihnen mehr Vorteile bringt. Man geht davon aus, dass der Kinderfreibetrag ab einem jährlichen Einkommen von ca. 34.000 Euro bei Alleinstehenden und 64.000 Euro bei Ehepaaren mehr Steuervorteile bietet als das Kindergeld. Allerdings muss auch hier ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden – selbst dann, wenn das eigene Einkommen die genannten Beträge übersteigt. Natürlich unterstützen wir Sie auch gern bei der Ermittlung, ob für Sie das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag mehr Steuervorteile bringt. Das Expertenteam von KLUGO hilft Ihnen im Rahmen unserer Erstberatung.
Die Kindergeldtabelle erscheint auf den ersten Einblick sehr simpel, Familienkonstellationen sind in der Realität jedoch häufig komplexer. Die jeweilige individuelle Situation der Kinder ist nicht immer leicht zu überblicken. Unsere Fachanwälte im Familienrecht beraten Sie gern in unserer Erstberatung und beantworten Ihre initialen Fragen rund um das Kindergeld.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.