STAND 20.11.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Hass kann sich im Netz unkontrolliert verbreiten. Dafür verantwortlich sind neben der Anonymität und Schnelllebigkeit der Verbreitung auch die mangelnde Selbstregulierung der Plattformen und die Entstehung von Filterblasen. Ein neues Gesetz soll nun einen rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung von Hatespeech im digitalen Raum schaffen. Wie Sie gegen Hatespeech vorgehen können und was das neue Gesetz bringen soll, können Sie hier nachlesen.
Der Begriff Hate Speech bezieht sich vor allem auf sprachliche Äußerungen, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung gegenüber bestimmten Personen oder Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuellen Orientierung, Behinderung oder anderen Merkmalen fördern oder provozieren. Vor allem im Internet und den sozialen Medien ist Hatespeech ein Problem, weil die Verantwortlichen oft nicht ohne weiteres ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden können.
Sie sind Opfer von Hate Speech geworden? Ein Anwalt für Strafrecht kann Ihnen helfen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Hate Speech kann online und offline verschiedene Formen annehmen. Oft treten diese Formen nicht einzeln, sondern kombiniert auf. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über mögliche Varianten von Hate Speech.
Unter verbales Hate Speech fallen mündliche Äußerungen, die Hass oder Diskriminierung fördern. Diese Äußerungen können beleidigende Sprache, Beschimpfungen, Drohungen oder Schimpfwörter gegenüber bestimmten Gruppen oder Personen umfassen.
Schriftliches Hatespeech bezieht sich auf schriftliche Ausdrucksformen, also Hatespeech in Textform. Dazu gehören beispielsweise beleidigende Kommentare, diskriminierende Artikel, Briefe oder Beiträge in sozialen Medien.
Hatespeech kann auch in Form von Bildern oder Grafiken auftreten, die Hass oder Diskriminierung gegenüber bestimmten Gruppen vermitteln. Dies können beispielsweise rassistische Zeichnungen als auch manipulierte Bilder sein.
Mit der Zunahme der Internetnutzung hat sich Hatespeech auch auf Online-Plattformen verbreitet. Vor allem Hasskommentare in sozialen Medien, diskriminierende Beiträge in Foren oder beleidigende Inhalte in Online-Chats enthalten häufig Hatespeech.
Hatespeech kann sich auch gegen bestimmte religiöse Gruppen oder Praktiken richten. Dies kann in Form von verbalen Angriffen, schriftlichen Äußerungen oder anderen Ausdrucksformen geschehen.
Diskriminierende Äußerungen gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität fallen ebenfalls unter Hate Speech.
Wenn Sie Opfer von Hate Speech geworden sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Sie ergreifen können:
Grundsätzlich spielt im Kampf gegen Hate Speech im Netz Prävention eine wichtige Rolle. Achten Sie darauf, Ihr Bewusstsein für die schädlichen Auswirkungen von Hate Speech zu schärfen und selbst immer eine Kultur der Akzeptanz und des Respekts zu fördern, wenn Sie online unterwegs sind.
Was offline strafbar ist, ist auch online strafbar. Wer im Netz also Äußerungen trifft oder Bilder postet, die den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder üblen Nachrede (§ 186 StGB)erfüllen, macht sich strafbar. Vor allem bei anonymer Hasskriminalität ist es allerdings äußerst schwierig, die Verantwortlichen ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen.
Um dem Problem von Hassposting und digitaler Gewalt so gut es geht Einhalt zu gebieten, ist seit dem 1. Oktober 2017 das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Das NetzDG sieht vor, dass gewinnorientierte soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook dazu verpflichtet sind, strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde von der Plattform zu entfernen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, können hohe Bußgelder verhängt werden.
Bisher gibt es kein Gesetz, das digitale Gewalt insgesamt unter Strafe stellt. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt hat es zum Ziel, Opfern von Hassrede und anderen Angriffen im Internet leichter zu ermöglichen, dagegen vorzugehen, indem die Auskunftsansprüche ausgeweitet werden: Betroffene könnten Nutzungsdaten wie die IP-Adresse verlangen, um den Ursprung von möglicherweise rechtswidrigen Angriffen im Netz zu ermitteln.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Die GFF betont die Wichtigkeit von Accountsperren, die richterlich angeordnet werden müssten. Dies wird als datenschutzfreundliche Alternative zu Auskunftsverfahren angesehen. Kritiker hingegen sehen in Accountsperren einen tiefen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Die GFF argumentiert jedoch, dass es notwendig sei, große Accounts aus dem Netz zu nehmen, die Hass verbreiten und andere zur Nachahmung anstacheln.
Zudem plädieren Experten generell für eine differenzierte Behandlung von Verstößen, abhängig von ihrer Schwere. Volksverhetzung, antisemitische oder rassistische Äußerungen sollten stärker sanktioniert werden als „einfache“ Beleidigungen.
Obwohl es bisher noch kein spezifisches Gesetz zu Hate Speech gibt, gab es bereits Urteile, beispielsweise:
Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind für Sie da, wenn Sie Opfer von Hatespeech geworden sind, Hatespeech melden möchten oder beispielsweise strafbare Inhalte bei WhatsApp erhalten haben. Bei besonders schweren Verstößen empfehlen wir Ihnen, die Hilfe eines Anwalts für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser prüft Ihren individuellen Fall und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Dazu können Sie einfach unsere Erstberatung nutzen, um eine erste Einschätzung zu erhalten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.