STAND 01.01.2024 | LESEZEIT 3 MIN
Wer in Vollzeit arbeitet, weiß, dass für Familie, Freunde und Hobbys nicht so viel Zeit bleibt wie gewünscht. Kein Wunder also, dass viele Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und Teilzeit arbeiten möchten. Wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit nicht ohne Weiteres ablehnen. Welche Voraussetzungen das sind und was du im Fall der Ablehnung deines Antrags tun kannst, erfährst du in diesem Beitrag.
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit verankert. Das gilt nicht nur, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verringern möchten, um einen kranken Angehörigen zu pflegen (§ 3 PflegeZG) oder auch nach der Elternzeit genug Zeit für die Kinder zu haben. Sondern auch für Arbeitnehmer in leitender Position (§ 6 TzBfG) sowie ohnehin schon Teilzeitbeschäftigte und befristet Beschäftigte.
Allerdings müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt werden, damit Arbeitnehmer auch tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit haben:
Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und du dich entschieden hast, Teilzeit zu beantragen, musst du deinen Arbeitgeber schriftlich (per Brief oder Mail) über dein Vorhaben informieren. Dabei teilst du ihm mit, um wie viele Stunden du deine Arbeitszeit reduzieren willst und wie du dir die Verteilung deiner Arbeitszeiten vorstellst.
Zudem ist es wichtig, dass du deinen Arbeitgeber rechtzeitig über deinen Wunsch informierst – eine Vorlaufzeit von drei Monaten ist gemäß § 8 Abs. 2 TzBfG vorgeschrieben.
Wichtig: Du bist nicht dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber zu sagen, warum du deine Arbeitszeit reduzieren willst. Ein offener Umgang mit dem Grund kommt bei deinem Arbeitgeber aber sicher gut an und ist daher empfehlenswert.
Wir haben für dich ein Musterschreiben vorbereitet, das du gern für deinen Antrag auf Teilzeit nutzen kannst:
Dein Vor- und Nachname
Deine Adresse
Deine Kontaktdaten
Datum
Name des Vorgesetzten
Position des Vorgesetzten
Name des Unternehmens
Adresse des Unternehmens
Betreff: Antrag auf Teilzeitbeschäftigung
Sehr geehrte/r [Name des Vorgesetzten],
mit diesem Schreiben möchte ich formell einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in meinem aktuellen Arbeitsverhältnis stellen.
Nach reiflicher Überlegung habe ich festgestellt, dass eine Reduzierung meiner Arbeitszeit auf [gewünschte Anzahl der Stunden pro Woche] für mich sinnvoll wäre. Mein Ziel ist es, meine beruflichen Verantwortlichkeiten weiterhin gewissenhaft zu erfüllen, während ich gleichzeitig meinen persönlichen Verpflichtungen gerecht werden kann.
Gemäß § 8 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes besteht mein Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten, und ich erfülle somit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Teilzeit. Des Weiteren beschäftigt [Name des Unternehmens] mehr als 15 Mitarbeiter, wie in § 8 Absatz 7 TzBfG festgelegt.
Ich schlage vor, die Teilzeitbeschäftigung ab dem [gewünschtes Startdatum] zu beginnen. Die genaue Verteilung der Arbeitsstunden auf die Woche würde wie folgt aussehen:
- [Tag(e)]: [Uhrzeit – Uhrzeit]
Ich bin mir bewusst, dass eine solche Änderung Auswirkungen auf die Teamplanung haben kann, und ich bin bereit, konstruktiv an Lösungen mitzuwirken, um sicherzustellen, dass die betrieblichen Anforderungen weiterhin erfüllt werden.
Ich stehe selbstverständlich zur Verfügung, um diesen Antrag persönlich zu besprechen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Berücksichtigung meines Anliegens.
Ich freue mich auf eine positive Rückmeldung und darauf, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]
Wenn du mindestens ein, aber maximal fünf Jahre in Teilzeit arbeiten und danach in deine Vollzeitbeschäftigung zurückkehren möchtest, kannst du eine sogenannte Brückenteilzeit beantragen. Mit der Brückenteilzeit kannst du deine Arbeitszeit also für einen bestimmten Zeitraum reduzieren (§ 9a TzBfG).
Für einen Antrag auf Brückenteilzeit müssen folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Dein Arbeitgeber muss dir spätestens einen Monat vor Beginn deiner gewünschten Teilzeit oder Brückenteilzeit seine Entscheidung mitteilen. Erhältst du bis dahin keine Nachricht, gilt dein Antrag als angenommen und dein Arbeitsvertrag muss entsprechend angepasst werden.
Ablehnen darf dein Chef deinen Antrag nur aus betrieblichen Gründen. Dann kannst du nach Ablauf einer zweijährigen Frist erneut einen Antrag stellen.
Sind die betrieblichen Gründe, die dein Chef angibt, nicht gerechtfertigt, kannst du dich gegen die Entscheidung wehren. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dir dabei helfen.
Wenn du auf Teilzeit reduzierst, erhältst du insgesamt natürlich weniger Geld, bekommst aber nach wie vor denselben Stundenlohn. Es kann sogar sein, dass sich dein Netto-Stundenlohn aufgrund der Steuerprogression erhöht. Ob das bei dir der Fall ist, kannst du mit dem Gehaltsrechner Teilzeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausfinden.
Natürlich wirkt sich Teilzeitarbeit auch auf deine Rentenansprüche aus, weil du weniger in die gesetzliche Rente einzahlst und somit weniger Punkte auf deinem Rentenkonto ansammelst. Allerdings können beispielsweise Eltern in Teilzeit die fehlenden Punkte durch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten zumindest zum Teil wieder ausgleichen. Wie viel Rente du voraussichtlich bekommst, kannst du mit unserem Rentenrechner herausfinden.
Wie viele Urlaubstage dir als Teilzeitkraft zustehen, hängt davon ab, wie viele Tage pro Woche du arbeitest. Haben Vollzeitbeschäftigte beispielsweise 30 Tage Urlaub pro Jahr, hast du als Teilzeitbeschäftigter ebenso 30 Tage Urlaub pro Jahr, wenn du trotz Teilzeit an fünf Tagen pro Woche arbeitest.
Arbeitest du hingegen beispielsweise nur an drei Tagen pro Woche, verringert sich dein Urlaubsanspruch auf 18 Tage, weil du nur an den Tagen, an denen du arbeitest, auch Urlaub einreichen musst.
Wenn du einmal auf Teilzeit gewechselt hast, hast du keinen gesetzlichen Anspruch darauf, wieder in Vollzeit zu arbeiten. Ist keine freie Stelle verfügbar, ist keine verfügbar. Dein Arbeitgeber hat gemäß § 9 TzBfG lediglich die Pflicht, dich bevorzugt zu behandeln, wenn es eine freie Stelle gibt und du für diese geeignet bist.
Um diese Teilzeitfalle zu umgehen, lohnt sich ein Antrag auf Brückenteilzeit – denn dann hast du nach einem vorher festgelegten Zeitraum, in dem du in Teilzeit arbeitest, das Recht, wieder zu deinen ursprünglichen Stunden zurückzukehren.
Du möchtest in Teilzeit arbeiten, dein Arbeitgeber hat den Antrag jedoch abgelehnt, ohne dass tatsächliche betriebliche Gründe vorliegen? Dann solltest du dich auf jeden Fall dagegen wehren. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht kann dir helfen, dein Recht durchzusetzen.
Ebenso sind unsere Rechtsexperten für dich da, wenn du aufgrund deiner Teilzeitbeschäftigung benachteiligt wirst. In Deutschland ist es verboten, Arbeitnehmer aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung zu benachteiligen.
Wenn du Fragen zum Thema Teilzeitanspruch hast oder Hilfe benötigst, nimm jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.