Gerade bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen ist ein Gerichtsverfahren häufig das Mittel der Wahl, um den Konflikt durch eine staatliche Instanz aufzulösen.
Wenn es darum geht, vor Gericht zu ziehen und eine entsprechende Klage einzureichen, dann steht diese Möglichkeit insbesondere im Zivilprozess allen natürlichen und volljährigen Personen zu. Auch juristische Personen können als Zusammenschluss von natürlichen Personen Klage einreichen und so Interessen gerichtlich geltend machen.
Eine Zivilklage kann - je nach Klageart - unterschiedliche Zwecke verfolgen. Dazu gehören zum Beispiel:
Die Beschreitung des Rechtswegs steht grundsätzlich allen Personen offen - dies gilt auch für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes. Es ist immer dann zuständig, wenn der Kläger durch hoheitliches Handeln - zum Beispiel durch Behörden - die Wahrung seiner Grundrechte als gefährdet ansieht. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist aber nur dann möglich, wenn der Weg durch die anderen Instanzen bereits ausgeschöpft wurde.
Wird die Klage für einen Minderjährigen eingereicht, dann bedarf es dafür eines gesetzlichen Vertreters. Hier geht der Gesetzgeber in § 51 der Zivilprozessordnung davon aus, dass die Prozessfähigkeit regelmäßig nicht gegeben ist: Die Vertretung erfolgt dann in der Regel durch die sorgeberechtigten Eltern.
Die Klage wird immer bei dem Gericht eingereicht, das sachlich für den konkreten Sachverhalt zuständig ist. Im Zivil- und im Strafprozess sind das die sogenannten ordentlichen Gerichte. Durch den Instanzenzug wird die Klage dann der zuständigen Instanz zugeordnet: Die Prozessordnungen Zivilprozessordnung (ZPO) und Strafprozessordnung (StPO) legen dabei fest, wie der Prozess vor dem Gericht abläuft und normieren die Vorschriften, die einen ordnungsgemäßen Ablauf sicherstellen.
Neben den ordentlichen Gerichten ist es auch möglich, vor besonderen Gerichten eine Klage einzureichen. Dazu zählen die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte und die Verwaltungsgerichte. Auch sie haben Prozessordnungen, die den genauen Ablauf vor Gericht regeln.
Nicht nur die sachliche Zuständigkeit bestimmt darüber, vor welchem Gericht Sie Klage einreichen können. Auch die örtliche Zuständigkeit spielt eine entscheidende Rolle. In der Regel ist immer das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat.
Wer Klage einreichen möchte, hat dabei verschiedene Möglichkeiten und muss sich zunächst entscheiden, ob er den Prozess mit oder ohne Anwalt angehen möchte. Anwaltszwang ist nur in bestimmten Fällen gegeben - in der Regel ist das vor den Gerichten der höheren Instanzen der Fall und in allen Familienrechtsstreitigkeiten. Im Strafprozess ist ein Anwaltszwang als notwendige Verteidigung gemäß § 140 StPO ebenfalls nur in bestimmten Fallkonstellationen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben - so zum Beispiel immer dann, wenn Gegenstand der Anklage ein Verbrechen und nicht nur ein Vergehen ist.
(1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn
Die Klageschrift, die Sie vorlegen, sollte eine bestimmte Form gewährleisten, die durch § 253 ZPO normiert ist.
Folgende Inhalte sind bei einer Klageschrift zwingend notwendig:
Optional kann die Klageschrift auch eine Angabe über den Streitwert enthalten oder aber eine Aufzählung der Beweismittel und Zeugen.
Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht können Sie die Klage auch mit folgenden Unterlagen unterstützen:
Keine Sorge: Juristische Expertise wird bei der Formulierung des Schriftsatzes nicht erwartet. Er dient als Basis für die Klageerhebung - falls Inhalte fehlen oder lückenhaft sind, kann der Richter sie unter Fristsetzung nachfordern.
Ein Gerichtsverfahren kostet Geld. Wer eine Klage einreicht, ist regelmäßig dazu verpflichtet, für die entstehenden Kosten des Verfahrens im Voraus aufzukommen. Das kann schwierig sein, wenn Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Damit Sie trotzdem zu Ihrem Recht kommen, können Sie nach einem Nachweis über Ihre finanzielle Situation Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen.
Individuelle Fragen rund um das Einreichen einer Klage und die möglichen Kosten beantworten Ihnen unsere Partner-Anwälte in einer telefonischen Erstberatung.
Immer wieder ist die Überlastung der Justiz Thema von gesellschaftlichen und politischen Diskussionen. Häufiger Kritikpunkt ist die scheinbar zu lange Zeit, die von der Eröffnung einer Klage bis zum finalen Urteil verstreicht - hier stellen sich Kläger zu Recht die Frage, welche Bearbeitungszeit realistisch zu erwarten ist. Immerhin geht es bei vielen Prozessen auch um die Durchsetzung von offenen Forderungen: Diese beeinträchtigen bis zur finalen Entscheidung durch das Gericht auch die finanzielle Liquidität der Partei, die die Klage eingereicht hat.
Es ist nicht möglich, schon im Vorfeld die genaue Dauer des gesamten Prozesses zuverlässig vorherzusagen. Diese hängt unter anderem auch davon ab, ob alle Unterlagen vorliegen und ob die Gegenseite Gebrauch von der Möglichkeit macht, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Wichtig zu wissen: Der Schriftverkehr zwischen Kläger und Beklagtem nimmt in der Regel einen Großteil der Zeit in Anspruch. Dies gilt insbesondere dann, wenn alle Fristen vollumfänglich ausgenutzt werden.
Abhängig vom angerufenen Gericht folgt der Ablauf des Prozesses einer typischen Reihenfolge. Diese ist zum Beispiel im Zivilprozess durch einen umfangreichen Schriftverkehr gekennzeichnet, an den sich ein mündlicher Verhandlungstermin anschließt. Dieser wird auch als Güteverhandlung bezeichnet und dient dazu, zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen. Scheitert die Güteverhandlung, wird ein zweiter Termin in Form der Hauptverhandlung durch das Gericht angesetzt. Das Urteil wird anschließend beim Verkündungstermin mitgeteilt.
Nicht nur vor dem Zivilgericht, sondern auch vor den besonderen Gerichten ist es möglich, eine Klage einzureichen. Hier ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten und Eigenarten.
Kommt es im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu rechtlichen Schwierigkeiten, ist in der Regel das Arbeitsgericht zuständig. Dies ist auch dann der Fall, wenn es um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung geht. Wenn Sie Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, dann steht es Ihnen frei, hier alleine oder mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite vorzugehen.
Wichtig zu wissen: Eine Klage können Sie auch einreichen, indem Sie ein formloses Schreiben beim Arbeitsgericht einbringen.
Für Entscheidungen der Sozialverwaltungen und für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Vorgänge sind die Sozialgerichte zuständig. Hier können Bürger Klage einreichen, wenn es um gesetzliche Sozialleistungen. Wenn Sie hier Klage einreichen wollen, reicht ein einfaches Schreiben an das Gericht.
Wichtig zu wissen: Verfahren vor dem Sozialgericht sind grundsätzlich kostenfrei. Anwaltszwang besteht nicht - es ist Ihnen daher freigestellt, sich einen Rechtsanwalt zur Seite zu nehmen oder das Verfahren im Alleingang anzustreben.
Bei Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Rechts sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Voraussetzung ist dabei, dass der Rechtsstreit keine verfassungsrechtlichen Fragestellungen tangiert. In der Regel wird vor dem Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsmaßnahmen überprüft.
Weitere Aufgaben- bzw. Rechtsbereiche der Verwaltungsgerichte sind zum Beispiel:
Abschließend erhalten Sie noch einmal die wichtigsten Informationen zum Thema rund um das Einreichen einer Klage in unserer Checkliste:
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