STAND 21.02.2024 | LESEZEIT 10 MIN
Wenn Ihnen durch das Verschulden einer anderen Person ein Schaden entsteht, sei es durch eine unerlaubte Handlung oder die Verletzung vertraglicher Pflichten, haben Sie die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind Ihnen dabei gern behilflich.
Schadensersatz kann durch eine außergerichtliche Einigung oder eine gerichtliche Klage durchgesetzt werden, wobei ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte Ihnen dabei helfen kann, die Schadenshöhe zu ermitteln und durchzusetzen.
Schadensersatz gemäß § 249 BGB meint einen finanziellen Ausgleich für einen erlittenen Schaden. Die Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, ist, dass der Schädiger den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat oder aus anderen Gründen für den Schaden haften muss.
Typischerweise basiert Schadensersatz entweder auf einer unerlaubten Handlung oder auf der Verletzung von vertraglichen Pflichten. Doch was bedeutet das im Einzelnen?
Gemäß § 823 BGB hat eine Person dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihre Rechte unter bestimmten Bedingungen verletzt wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Schadensereignis materielle oder immaterielle Schäden verursacht hat:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Gemäß § 280 Absatz 1 Satz 1 BGB entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn durch Verletzungen von vertraglichen Pflichten ein Schaden entstanden ist:
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein, sei es durch Rechtsverletzungen wie Verletzungen von vertraglichen Pflichten, Pflichten aus dem Kaufvertrag, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Sach- und Personenschäden.
Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wichtig: Wenn der Geschädigte selbst zum Schaden beigetragen hat, zum Beispiel durch eigenes Fehlverhalten, kann dies zu einer Teil- oder Mitverantwortung führen, wodurch sich der Anspruch auf Schadenersatz entsprechend reduzieren kann. In solchen Fällen empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu einem Fachanwalt für Schadensersatz aufzunehmen, um die genaue Höhe des Anspruchs feststellen zu lassen.
Gemäß § 195 BGB verjährt der Schadenersatzanspruch in der Regel nach drei Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Körperverletzungen, wo eine längere Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB gilt. Die Verjährung tritt zum Ende des Jahres ein, in dem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von diesem erlangt hat.
In Fällen, in denen der Schädiger oder der Schaden selbst unbekannt oder nicht absehbar sind, regelt § 199 BGB die Verjährungsfristen: Wenn der Schädiger unbekannt ist, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. Ist das Ausmaß des Schadens nicht abschätzbar, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Alle Ansprüche verjähren jedoch spätestens nach 30 Jahren.
Bei der Festlegung der Höhe des Schadenersatzes werden sowohl die Schwere und das Ausmaß des Schadens als auch das Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt: Je größer der Schaden, desto höher kann der Schadensersatz ausfallen. Dies umfasst auch Dauerschäden, die langfristige Auswirkungen haben können. Wenn der Geschädigte selbst zum Schaden beigetragen hat, kann dies die Höhe des Schadenersatzes beeinflussen. In solchen Fällen wird das Mitverschulden bei der Berechnung berücksichtigt.
Es existiert keine feste Formel zur Berechnung des Schadensersatzes, da diese individuell und von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Die genaue Höhe des Schadensersatzes wird daher unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände jedes Einzelfalls bestimmt.
Dabei können folgende Methoden verwendet werden:
Hierbei wird die theoretisch bestehende Vermögenslage ohne den Schaden mit der tatsächlichen Vermögenslage mit dem Schaden verglichen. Die Differenz zwischen beiden Zuständen bestimmt die Höhe des Schadensersatzes.
Wenn der Schaden durch konkrete Rechnungen oder Belege nachgewiesen werden kann, erfolgt die Berechnung des Schadens auf Grundlage dieser Dokumente.
Wenn weder die Differenzmethode noch eine konkrete Schadensberechnung möglich sind, wird der Schaden auf abstrakter Basis geschätzt. Hierbei werden die durch das Schadensereignis entstandenen Beschädigungen berücksichtigt.
Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können außergerichtliche und gerichtliche Kosten entstehen:
In einigen Fällen können die entstandenen Kosten von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein, wenn eine entsprechende Police besteht. Alternativ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie sich über die potenziellen Kosten im Klaren sind und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine angemessene Kostenübernahme sicherzustellen und Ihre finanziellen Risiken zu minimieren.
Wenn Sie das Verfahren gewinnen, muss der Schädiger die Kosten für Ihren Anwalt in gesetzlicher Höhe zahlen. Unterliegen Sie, sind Sie zur Kostenübernahme verpflichtet. Am besten besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Anwalt, welche Kosten entstehen können.
Ihr Anwalt kann zunächst außergerichtlich versuchen, eine Einigung mit dem Schädiger zu erzielen. Dazu wird ein Schreiben mit der Schadensersatzforderung an den Schädiger oder dessen Versicherung geschickt. Dieses Schreiben muss ausführliche Beschreibungen, Dokumente und Nachweise sowie eine Frist für die Auszahlung des Geldes enthalten. Wenn die Versicherung einverstanden ist, kann sie eine vorbehaltlose Abfindungserklärung fordern, die vom Geschädigten unterschrieben wird, um zu bestätigen, dass keine weiteren Forderungen geltend gemacht werden, auch nicht bei späteren Folgeschäden. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Unterschrift von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um die Situation abzuschätzen.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder der Schaden besonders hoch ist, kann der Schadensersatz gerichtlich geltend gemacht werden. Dazu wird eine Schadensersatzklage eingereicht, in der die anspruchsbegründenden Tatsachen unter Beweisangebot vorgetragen werden. Bei einem Streitwert ab 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig und es besteht Anwaltszwang.
Der Verlauf des Verfahrens beinhaltet folgende Punkte:
Beide Parteien haben die Möglichkeit, sich zu äußern, und es kann eine mündliche Verhandlung stattfinden, um eine Einigung zu erzielen. Andernfalls wird per Urteil eine Entscheidung getroffen.
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann Ihnen helfen, wenn Sie Schadensersatzansprüche geltend machen möchten. Anhand Ihrer Schilderungen und vorgelegten Dokumente kann er eine erste Berechnung oder Einschätzung der Schadensersatzhöhe vornehmen und die Erfolgsaussichten einschätzen.
Sie brauchen Hilfe? Dann kontaktieren Sie jetzt einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten, der den gesamten Prozess des Schadensersatzes effektiv und professionell begleitet, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.