Da Bausparverträge prinzipiell darauf ausgelegt sind, die vereinbarte Bausparsumme zu erreichen (Zuteilungsreife), können Sie Ihren Bausparvertrag kündigen. Die jeweiligen Fristen und Bedingungen sind hierbei von der aktuellen Phase des Vertrags abhängig.
Grundsätzlich ist es immer möglich, einen Bausparvertrag zu kündigen – ganz egal, aus welchem persönlichen oder finanziellen Grund Sie sich dazu entscheiden. Jedoch ist nicht davon zu sprechen, den Bausparvertrag vorzeitig zu kündigen. Der Bausparvertrag hat kein bestimmtes Enddatum hat. Wenn Sie vorhaben, Ihren Bausparvertrag zu kündigen, sollten Sie hierbei unbedingt die entsprechenden Voraussetzungen, Fristen und möglichen Kosten in Betracht ziehen.
Diese richten sich grundsätzlich danach, in welcher der folgenden Phasen sich Ihr Bausparvertrag befindet:
Je nach Phase können Sie ein vorgefertigtes Kündigungsformular benutzen, um Ihrer Bank oder Bausparkasse die Kündigung Ihres Bausparvertrags mitzuteilen. Wichtig ist zu beachten, dass die Kündigung in jedem Fall schriftlich erfolgen muss.
Anstatt Ihren Bausparvertrag zu kündigen, haben Sie auch die Möglichkeit, diesen entweder an ein Familienmitglied abzutreten oder aber an eine Privatperson oder einen Dienstleister zu verkaufen. Dies ist immer dann interessant, wenn der Bausparvertrag aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gekündigt werden soll.
In einigen Fällen kann dies sinnvoll sein, aber es ist durchaus empfehlenswert, sich im Voraus beraten zu lassen, da auch attraktive Kaufangebote oft Kosten in Form einer Pauschale auf den Rückkaufwert (circa 5 bis 10 %) mit sich bringen.
Haben Sie sich dazu entschieden, Ihren Bausparvertrag zu kündigen, ist es empfehlenswert, vor der endgültigen Kündigung ein Auge auf die betreffenden Fristen und Kosten zu werfen. In der Ansparphase beträgt die Kündigungsfrist meist drei Monate. In einigen Fällen liegt diese aber auch bei sechs Monaten oder am Quartalsende. Da es keinen fest vereinbarten Endpunkt gibt, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung.
Bei einer Kündigung sollten Sie bedenken, dass Sie Ihr Kapital inklusive der Zinsen aber unter Umständen erst nach einigen Monaten zurückerhalten. Falls Sie Ihr Geld sofort benötigen, fällt im Regelfall eine Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent der Bausparsumme pro Monat an. In jedem Fall müssen Sie damit rechnen, dass die festgelegte Abschlussgebühr nicht zurückerstattet wird und staatliche Förderungen zurückerstattet werden müssen.
Ist Ihr Bausparvertrag bereits zuteilungsreif, so ist streng genommen keine Kündigung notwendig, sondern lediglich ein Antrag an Ihre Bausparkasse, Ihnen Ihr angespartes Kapital auszuzahlen. Hierbei entstehen im Normalfall keine Kosten. Falls Ihr Bausparvertrag sich bereits in der Darlehensphase befindet, so ist die Kündigung einfacher als in der Ansparphase. In diesem Fall müssen Sie bei der Kündigung lediglich das Darlehen einschließlich der entstandenen Zinsen zurückzahlen – sei es durch Eigenkapital oder durch eine Umschuldung.
Liegt bei der Kündigung der Zeitpunkt der Zuteilungsreife noch keine 10 Jahre zurück, lohnt sich der Gang zum Anwalt."Pierre Torster
Das sind die wichtigsten Punkte, die bei der Kündigung eines Bausparvertrags beachtet werden sollten:
Ob eine Kündigung Ihres Bausparvertrags Vor- oder Nachteile für Sie mit sich bringt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. So kann es in der Ansparphase durch Veränderungen am Markt für das im Bausparvertrag angesparte Kapital an anderer Stelle bessere Investitionsmöglichkeiten geben. Zudem könnten sich Darlehen mit attraktiveren Zinsen und Laufzeiten anbieten.
Dennoch sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass durch die Kündigung Ihres Bausparvertrags Ihr Anspruch auf das vereinbarte Bauspardarlehen erlischt. Ebenso kann der Verlust von staatlichen Förderungen nicht unerheblich sein.
Auch die Bank kann sich zur Kündigung Ihres Bausparvertrags entscheiden. Dies ist insbesondere in den letzten Jahren, auch durch die niedrigen Leitzinsen, zu einer geläufigen Praxis geworden.
Die Kündigungen seitens der Bank müssen sich jedoch in einem gesetzlichen Rahmen befinden und sind nur in den beiden folgenden Situationen möglich:
Ob eine Kündigung Ihres Bausparvertrags seitens der Bank rechtens ist, hängt von diversen Faktoren ab. Grundsätzlich ist dies zunächst aber nur in den beiden zuvor genannten Fällen möglich.
Zum einen ist es der Bank in jedem Fall möglich, den Vertrag zu kündigen, falls die gesamte Bausparsumme als Guthaben angespart wurde. Dies ist vertraglich vereinbart und eine logische Konsequenz, da ein weiteres Sparen nicht dem eigentlichen Motiv entspricht.
Dass Bausparverträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, von der Bank gekündigt werden können, war lange umstritten. Seit dem Urteil vom Februar 2017 des Bundesgerichtshofs ist hierfür aber eine Gesetzesgrundlage gegeben (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).
Im Falle einer Kündigung des Bausparvertrags durch die Bank sollte Vorsicht geboten sein, da diese oftmals nicht rechtens ist. So können beispielsweise Klauseln über eine mögliche Erhöhung der Bausparsumme die Kündigung verhindern. Sollte dies der Fall sein, haben Sie als Anleger das Recht, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen, von dem Sie durchaus Gebrauch machen sollten.
Wenn Ihre Bank Sie über die Kündigung Ihres Bausparvertrags informiert, sollten Sie die Meinung eines Rechtsanwalts einholen, welcher im Falle eines Rechtsbruchs seitens der Bank die notwendigen Schritte einleiten kann.
Sollten Sie sich tatsächlich dazu entschließen, Ihren Bausparvertrag zu kündigen, dann empfehlen wir, dabei planvoll vorzugehen und Schritt für Schritt die folgenden Schritte durchzugehen:
Wenn eine Kündigung des Bausparvertrags in Betracht kommt, sollten Sie sich in einem ersten Schritt über die Kündigungsfristen informieren. Diese finden Sie in den Vertragsunterlagen.
Formulieren Sie die Kündigung an Ihren Bausparpartner. Diese sollte schriftlich erfolgen und per Einschreiben verschickt werden – das erleichtert bei Konflikten den Nachweis.
Bitten Sie um schriftliche Kündigungsbestätigung und vergessen Sie nicht, Ihre Vertragsnummer oder Kundennummer anzugeben sowie den Zeitpunkt, zu dem der Bausparvertrag gekündigt werden soll.
Im Kündigungsschreiben sollten Sie Ihren Bausparpartner auch darüber informieren, auf welches Konto die Bausparsumme überwiesen werden soll.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Kündigung des Bausparvertrags helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie können sich sowohl auf die von uns bereitgestellten Informationen zu diesem Thema verlassen, als auch unsere Erstberatung in Anspruch nehmen.
Im Rahmen einer Ersteinschätzung kann ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht eine erste Orientierung zu Ihrem Fall bieten und mit Ihnen weitere Vorgehensweisen besprechen.
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