Bereits 2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Bearbeitungsgebühren für Kredite und Darlehen sind unzulässig. Verlangt die Bank dennoch entsprechende Entgelte, sind Verbraucher nicht verpflichtet, diese zu zahlen und können bereits gezahlte Gebühren unter Umständen zurückfordern.
Kreditbearbeitungsgebühren sind Gebühren, die oftmals von Banken beim Abschluss eines Darlehens verlangt werden. Dies passiert im Rahmen einer Kreditvergabe, so zum Beispiel bei Ratenkrediten, Autokrediten oder gewerblichen Krediten. Dabei ist es so, dass die Bearbeitungsgebühr des Kredits als gesonderter Betrag bei der Kreditvergabe abgerechnet wird und unabhängig von den ohnehin anfallenden Zinsen und Raten besteht. Grundsätzlich sind Bearbeitungsgebühren, die im Vorfeld durch die Bank festgelegt wurden und denen keine ersichtliche Gegenleistung gegenübersteht, unzulässig. Dies gilt auch, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen wurden.
Gelegentlich ist die Darlehensgebühr auch eine wiederkehrende Gebühr, die jährlich abgerechnet wird. Die Beträge sind dabei abhängig von der Bank, bei der der Kredit vergeben wird. Manchmal sind dies jährliche Festbeträge von etwa zehn Euro, in anderen Fällen kommen prozentuale Kreditanteile von drei Prozent zustande.
Darlehensgebühren sind grundsätzlich zunächst einmal die Gebühren, die eine Bank für eine Leistung erhebt, die sie normalerweise ohne zusätzliche Kosten erbringen müsste und die abseits der regulären Kosten für den Kredit selbst anfallen. Meistens werden die Gebühren für Tätigkeiten erhoben, die im Rahmen der Kreditabwicklung umgesetzt werden, wie etwa eine Bonitätsabfrage. So können die Bearbeitungsgebühren eine feste Summe sein, die einmalig oder regelmäßig abgerechnet wird. Oder aber, sie werden prozentual auf die Summe des Darlehens gerechnet. Dabei gibt es verschiedene Darlehensarten, bei denen eine Bearbeitungsgebühr unterschiedlich gewertet wird. Gelegentlich versuchen Banken auch, die Bearbeitungsgebühren in den Zinsen für den Kredit zu verstecken. Es wird also ein allgemeiner Zinssatz inklusive Bearbeitungsgebühren angegeben. Auch den sogenannten Individualbeitrag gibt es, der unter Umständen als eine andere Form der Bearbeitungsgebühr gewertet werden kann.
Bei dem Individualbeitrag gibt es bisher noch keine einheitliche Rechtsprechung in Bezug auf die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren. Da es aber viele verbraucherfreundliche Urteile gibt, lohnt sich ein Besuch beim Anwalt.
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen. Unter anderem kommt es auf die Art des Darlehensvertrags und die Gebühr an.
Die folgenden Arten von Darlehen und Bearbeitungsgebühren sind unzulässig:
Sie sollten erhobene Gebühren vor Zahlung immer auf deren Zulässigkeit prüfen. Bei Unsicherheit lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt.
Bei Verbraucherkrediten und zwischenzeitlich auch bei Unternehmenskrediten sind Bearbeitungsgebühren „im Kleingedruckten“, also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig."Pierre Torster
Weiterhin ist ein wichtiges Merkmal, dass die Bank die Bearbeitungsgebühren im Eigeninteresse erhebt. So wird die Gebühr für Tätigkeiten berechnet, die keine Dienstleistung für den Kunden darstellen. Dazu gehört beispielsweise die Bonitätsprüfung. Ebenso wenig ist es rechtmäßig, Bearbeitungsgebühren in die vereinbarten Zinsen mit einzurechnen. Es muss dem Kreditvertrag klar entnehmbar sein, welche Summe für welche Leistungen berechnet wird.
In einigen Fällen ist eine Darlehensgebühr, die nicht direkt für eine Kundendienstleistung erhoben wird, zulässig. Ein Beispiel sind Abschlussgebühren bei einem Bausparvertrag. Weiterhin gilt eine Ausnahme bei Darlehen der KfW-Bank, für die entschieden wurde, dass keine Erstattung verlangt werden kann. Dies gilt allerdings nur, wenn der Vertrag vor Juni 2010 abgeschlossen wurde. Eine weitere Besonderheit sind die Basis- und Individualkredite. Hier ist bisher noch nicht höchstrichterlich festgestellt worden, ob die Gebühren zulässig sind. Es gibt allerdings viele verbraucherorientierte Urteile, die es lohnenswert machen, durch einen Anwalt die Situation genauer begutachten zu lassen.
Was für Verbraucher gilt, gilt auch im unternehmerischen Bereich. Bearbeitungsgebühren für einen Kredit schließt die Rechtsprechung explizit aus. Der BGH hat hierzu in zwei abschließenden Urteilen bereits 2017 Stellung genommen. In beiden Urteilen hatten die obersten Richter in Karlsruhe über Darlehen zu entscheiden, die zwischen Unternehmen auf der einen Seite und dem Kreditinstitut auf der anderen Seite geschlossen wurden.
Die Tatsache, dass es sich bei den Darlehensnehmern um Unternehmen handelt, wirkt sich nach Ansicht des BGH nicht auf die grundsätzliche Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren aus. Demnach ist auch bei Krediten im gewerblichen Bereich ein entsprechendes Entgelt nicht rechtmäßig.
Konsequenterweise können auch Unternehmen unzulässig erhobene und gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Für die Banken ist die Rechtsprechung des BGH nicht ohne Brisanz, denn Unternehmerkredite sind in der Regel deutlich höher, als private Verbraucherkredite. Die Rückforderungen für gezahlte Gebühren sind demnach ebenfalls deutlich höher, als bei den privaten Darlehen.
Unternehmen sind gut beraten, wenn sie sich bei der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren juristische Unterstützung holen. Die Banken zeigen sich hier häufig unwillig, wenn es um die Erstattung unrechtmäßiger Entgelte geht.
Einen Sonderfall stellen die Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) dar. Diese Kredite dienen häufig der Existenzgründung und werden nicht von der Bank bzw. Sparkasse vergeben, sondern von der staatlichen Förderbank. Hier sind Bearbeitungsgebühren auch entgegen der erwähnten Rechtsprechung zulässig. Dies ist in der Regel für die Darlehensnehmer aber vor dem Hintergrund der sehr günstigen Kreditbedingungen zu verschmerzen.
Als Darlehensnehmer sind die vielen Urteile rund um die Bearbeitungsgebühren von großem Vorteil. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Bank womöglich zu Unrecht Kreditbearbeitungsgebühren gefordert hat, können Sie diese zurückfordern. Dabei haben Sie nicht nur Anspruch auf die bereits gezahlten Beträge, sondern auch auf die Zinsen der Beträge.
In § 818 BGB ist der Umfang eines Bereicherungsanspruchs definiert:
Im Absatz (1) ist festgelegt, dass sich die Herausgabe auch auf „gezogene Nutzungen“ erstreckt. In diesem Sinne kann auch Ersatz für Zinsen verlangt werden, die durch die fehlende Nutzungszeit der Gebühr nicht bezogen wurden.
Um einen besseren Überblick über Ihren Einzelfall und Rückforderungsmöglichkeiten zu bekommen, macht eine anwaltliche Beratung Sinn. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie einen Anspruch auf eine Rückzahlung haben, können Sie zum Beispiel Ihre Bank anschreiben. Hierzu finden Sie im Internet Briefvorlagen. Diese enthalten die entsprechenden Rechtsgrundlagen und fordern die Darlehensgebühr mit Zinsen zurück. Falls Ihre Bank darauf nicht reagiert, können Sie sich anwaltliche Hilfe holen und die Gebühr gerichtlich einfordern.
Sie sollten allerdings bedenken, dass es auch bei der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren Verjährungsfristen gibt. Diese beträgt in der Regel gem. § 195 BGB drei Jahre. Somit können Sie ihr Geld bis zu drei Jahre nach Aufnahme des Kredites noch zurückbekommen.
Abschließend fassen wir noch einmal die wichtigsten Informationen zur Bearbeitungsgebühr bei einem Kredit für Sie zusammen:
Um einen besseren Überblick über Ihren Einzelfall und Rückforderungsmöglichkeiten zu bekommen, ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen unserer telefonischen Erstberatung!
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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