STAND 14.02.2024 | LESEZEIT 13 MIN
Sie befürchten als Miterbe, dass es innerhalb der Erbengemeinschaft zu persönlichen Konflikten kommen kann. Um dem vorzubeugen, ist es sinnvoll, einen Erbauseinandersetzungsvertrag abzuschließen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Wege auf, wie ein Erbauseinandersetzungsvertrag Auseinandersetzungen minimieren kann und Sie am Ende zu Ihrem Recht kommen.
Über eine telefonische Erstberatung von KLUGO erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles und haben die Möglichkeit, einem kompetenten Fachanwalt oder Rechtsexperten erste Fragen zu stellen.
Ein Erbauseinandersetzungsvertrag bietet Miterben einer Erbengemeinschaft die schriftliche oder mündliche Regelung eines Nachlasses. Der Vertrag kann von jedem der Miterben gefordert werden und bedarf zugleich der Zustimmung aller Miterben. Nach dem Aufteilen des Nachlasses, bei dem es sich unter anderem um Vermögen, Nachlassverbindlichkeiten und Eigentum handelt, löst sich eine Erbengemeinschaft automatisch auf.
Ein Erbauseinandersetzungsvertrag bildet keinen eigenen Vertragstyp, vielmehr kommen die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts zur Anwendung.
Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist das Aufsetzen eines Erbauseinandersetzungsvertrags nicht erst nach dem Tod des Erblassers möglich, sondern auch schon zu seinen Lebzeiten.
Wie jeder Kaufvertrag ist auch ein Erbauseinandersetzungsvertrag an bestimmte Inhalte und Formregeln gebunden. Tatsächlich ist dieser Vertrag nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich möglich. Aus Beweisgründen und der Nachvollziehbarkeit wird dringend zu einer schriftlichen Ausfertigung geraten. Da es sich um einen individuellen Vertrag handelt, wird eine salvatorische Klausel empfohlen. Denn sobald der Erbauseinandersetzungsvertrag auch nur einen nichtigen Teil beinhaltet, ist der ganze Vertrag nicht mehr rechtskräftig.
Solange im Nachlass keinerlei Immobilien, Grundstücke oder Unternehmensanteile vorhanden sind, ist bei einer Erbauseinandersetzung kein Notar nötig. Sobald solche Art von Nachlässen jedoch enthalten sind, gibt es Sondervorschriften, die eine Schriftform voraussetzen sowie eine notarielle Beurkundung.
Beim Inhalt des Erbauseinandersetzungsvertrags sollten Sie sich an bestimmte Vorgaben halten, da er ansonsten nicht rechtskräftig sein könnte.
Wichtig: Eine genaue Auflistung des Nachlasses ist erforderlich, damit später, nach Abschluss der Erbteilung, nicht weitere Wertgegenstände oder sonstige Vermögenswerte auftauchen. In dem Fall wäre die Auflösung der Erbengemeinschaft nicht möglich.
Hier stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zum Erbauseinandersetzungsvertrag vor. Wichtig ist, dass es sich hierbei um eine Vor- und Grundlage handelt, denn inhaltliche Vereinbarungen innerhalb einer Erbengemeinschaft sind frei verhandelbar und können demnach stark voneinander abweichen. Es gilt hierbei zu beachten, dass dieses Muster nur innerhalb von Deutschland genutzt werden sollte, für die Richtigkeit und Gültigkeit dieses Vertragsmusters übernehmen wir keine Garantie.
Damit die Abwicklung eines Nachlasses nicht nur schnell, sondern auch möglichst ohne Konfliktpotenzial über die Bühne geht, ist es sinnvoll, Vollmachten an einen der Miterben zu übertragen. Dadurch wird einer der Miterben bevollmächtigt, alle Erklärungen, die im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung anfallen, auch mit Wirkung der anderen Miterben abzugeben. Bei der Auflösung von Konten oder anderen wichtigen Maßnahmen wie Ummeldung des Kfz, die den Nachlass betreffen, bedarf es somit nicht mehr der Zustimmung aller Miterben – die Erbauseinandersetzung geht dadurch schneller vonstatten.
Anhand einer postmortalen Vollmacht ist es für einen Erblasser möglich, bereits zu Lebzeiten einen oder mehrere Erben mit einer Vollmacht auszustatten. Dadurch können Nachlassangelegenheiten nicht nur reibungsloser abgewickelt werden, sondern auch Auseinandersetzungen innerhalb der Erbengemeinschaft minimiert werden.
Damit Ihr Erbauseinandersetzungsvertrag nicht später aufgrund eines einzigen Inhaltes nichtig ist, ist es sinnvoll, eine salvatorische Klausel am Ende des Vertrages einzufügen. Eine salvatorische Klausel ist eine Formulierung in einem Vertrag, die dazu dient, seine Gültigkeit trotz unwirksamer Bestandteile zu bewahren.
Die Kosten für einen Erbauseinandersetzungsvertrag sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen spielt es eine Rolle, wie hoch der Nachlasswert ist, zum anderen, woraus der Nachlass besteht. Danach richten sich nicht nur die Kosten eines Anwalts, sondern auch die Notwendigkeit eines Notars.
Generell ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag formfrei und damit ohne Notar möglich. Sobald aber zum Nachlass Immobilien, Grundstücke oder Unternehmensanteile zählen, ist eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben. Ihre Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind damit gesetzlich festgelegt. Für eine Beurkundung kann der Notar den doppelten Gebührensatz des einfachen Satzes fordern, der sich immer nach dem Gesamtwert des Nachlasses richtet. Da Notarkosten als Nachlassverbindlichkeiten gelten, die aus dem Nachlass getilgt werden, ist jeder Erbe einer Erbengemeinschaft indirekt zu gleichen Teilen daran beteiligt.
Zur Orientierung finden Sie in der Tabelle die Kosten, die bei entsprechendem Nachlasswert auftreten können:
Nachlasswert | Notargebühr (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer) |
---|---|
10.000 € | 150 € |
50.000 € | 330 € |
100.000 € | 1.092 € |
500.000 € | 1.870 € |
1.000.000 € | 3.470 € |
2.000.000 € | 6.670 € |
Wenn Sie ausschließen wollen, dass Ihr Erbauseinandersetzungsvertrag Formulierungsfehler beinhaltet und etwaige Ansprüche aller Miterben nicht berücksichtigt werden, sollten Sie einen fachkundigen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen. Neben der fachlichen Beratung übernimmt er gleichzeitig eine ausgleichende Position, denn mitunter kommt es innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Konflikten und persönlichen Befindlichkeiten. Wichtig ist der Aspekt, ob der Anwalt für die gesamte Erbengemeinschaft oder nur für einen Miterben tätig wird. In dem Fall ändert sich der Streitwert, der der Anwaltsgebühr zugrunde gelegt wird. Tritt er für alle Miterben ein, richtet sich der Streitwert nach dem Gesamtwert des Nachlasses, arbeitet er nur für einen Miterben, richtet er sich nach dem Anteil des Erben. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet ein Anwalt für die Vertragserstellung eine 1,3-fache Gebühr, es besteht aber auch die Möglichkeit, einen individuellen Preis zu verhandeln. Dieser richtet sich in der Regel nach den geleisteten Arbeitsstunden. Wie die Notarkosten können auch die Anwaltskosten aus dem Nachlass reguliert werden.
Anhand der folgenden Tabelle können Sie sich orientieren, welche Kosten auf Sie zukommen könnten:
Streitwert | Anwaltsgebühr (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer) |
---|---|
10.000 € | 725,40 € |
50.000 € | 1.511,90 € |
100.000 € | 1.953,90 € |
500.000 € | 4.176,90 € |
1.000.000 € | 6.126,90 € |
2.000.000 € | 10.026,90 € |
Ein Teilerbauseinandersetzungsvertrag lohnt sich, wenn im Nachlass Immobilien, Grundstücke oder Teile einer GmbH enthalten sind. Die Kosten eines Notars richten sich immer nach dem Gesamtwert des Nachlasses, das heißt, dass auch Vermögenswerte wie Schmuck, Kunstgegenstände oder Haushaltsgeräte darin enthalten sind. Wenn Sie einen Teilerbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen, werden ausschließlich bestimmte Werte wie Immobilien, Grundstücke und Unternehmensanteile notariell übertragen, die Kosten minimieren sich somit. Der restliche Nachlass kann ohne Notar und entsprechende Kosten geregelt werden.
Auch ein Teilerbauseinandersetzungsvertrag benötigt die Zustimmung aller Miterben. Nachlassverbindlichkeiten sollten vorher geregelt werden.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie diese nutzen, indem Sie durch Erstattung zumindest einen Anteil der Anwaltskosten sparen. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Tarif Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Eine Rechtsschutzversicherung deckt verschiedene Bereiche ab wie Privates, Beruf, Wohnen, Verkehr und Immobilien. Auf diese Weise zahlen Sie nur für das, was in Ihre Versicherung aufgenommen werden soll. Erbrecht ist ein Teil der Privatrechtsschutzversicherung, zu der die Bereiche Verträge, Schadensersatz, Steuer, Soziales, Verwaltung, Strafrecht sowie Erbe und Familie zählen; diese deckt meist nur die Kosten einer Erstberatung, nur in selteneren Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung auch Kosten, die beispielsweise für die Vertretung vor Gericht entstehen. Anders verhält es sich, wenn Sie extra einen Baustein für das Erbrecht abschließen. Es ist wichtig, dass Sie sich direkt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vergewissern, welche Kosten sie übernehmen.
Bei einer Erbschaft fallen immer Erbschaftssteuern an. Kosten, die bei einem Erbauseinandersetzungsvertrag entstehen, sind gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG in voller Höhe abzugsfähig. Bei der Steuerberechnung wird dadurch ein niedrigerer Nachlasswert zugrunde gelegt, wodurch sich die Erbschaftssteuer der Miterben reduziert. Anhand eines Erbschaftssteuerrechners können Sie selbst ermitteln, wie hoch die zu erwartende Besteuerung ausfällt.
Ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag erst einmal abgeschlossen, ist er verbindlich und nicht so einfach zu revidieren. Sollten Sie als Miterbe den Erbauseinandersetzungsvertrag anfechten wollen, gibt es trotzdem die Chance einer Anfechtung aus folgenden Gründen:
Bei der Anfechtung eines Erbauseinandersetzungsvertrags sind folgende Aspekte zu beachten:
Damit ein Erbauseinandersetzungsvertrag rechtskräftig ist, müssen ihm alle Miterben einer Erbengemeinschaft zustimmen und unterzeichnen. Sobald sich ein Miterbe weigert, ist nicht nur der Vertrag in Gefahr, sondern auch die Auflösung der Erbengemeinschaft. Die letzte Lösung besteht dann nur noch in einer Erbteilungsklage, denn hier bedarf es im Gegensatz zum Erbauseinandersetzungsvertrag nicht der Zustimmung aller Miterben. Die Voraussetzung einer Erbteilungsklage ist ein ausführlicher Teilungsplan, der dem Gericht durch den klagenden Miterben vorgelegt werden muss. Im Falle der Zustimmung durch das Gericht wird der Nachlass dem Teilungsplan entsprechend aufgeteilt, ohne dass die anderen Miterben ein Mitspracherecht haben.
Eine Erbteilungsklage birgt die Gefahr, dass im Teilungsplan nicht der gesamte Nachlass berücksichtigt wird, zumal das Gericht den Plan weder ändern noch auf Fehler hin überprüfen darf. Einzelne Erbquoten von Miterben werden dadurch nicht anerkannt. Sollte das Gericht den Teilungsplan ablehnen, muss der klagende Miterbe die vollen Kosten des Verfahrens sowie Anwaltskosten der Gegenpartei tragen.
Bei Erbangelegenheiten kommt es häufig zu Erbstreitigkeiten und schwerwiegenden Auseinandersetzungen. Es geht dabei nicht nur um die Wertgegenstände, die es zu erben gibt, sondern auch um Gefühle, die rationale Handlungen beeinträchtigen. Das alles erschwert eine Erbauseinandersetzung, die sich dadurch stark verzögert oder gar unmöglich gemacht wird. Es ist daher sinnvoll, sich von einem professionellen Anwalt beraten zu lassen. Er prüft nicht nur die Formulierungen und widersprüchliche Anordnungen im Vertrag auf seine Richtigkeit hin, sondern kann auch vermittelnd auf die schwierige Situation einwirken. Als Fachanwalt für Erbrecht kennt er sich mit Erbstreitigkeiten und der Durchsetzung von Vermächtnissen bestens aus.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.