STAND 09.06.2023 | LESEZEIT 9 MIN
Ob Unfall, Krankheit oder psychische Beeinträchtigungen: Die Entscheidung über die eigene medizinische Versorgung ist höchstpersönlich. Eine Patientenverfügung hält Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie sich selbst nicht mitteilen können.
Die Angst davor, in einer medizinischen Notfallsituation nicht selbstbestimmt über Behandlungen und Therapien entscheiden zu können, ist für viele Menschen die Hauptmotivation, um eine Patientenverfügung zu erstellen. Hier kommt auch die Überlegung zum Tragen, dass selbst Angehörige oft nicht wissen, wie der Betroffene in einer bestimmten Situation entscheiden würde. Durch die Formulierung einer Patientenverfügung lassen sich solche belastenden Momente vermeiden.
Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass auch im Zustand der sogenannten Entscheidungsunfähigkeit der Patientenwille bezüglich der eigenen medizinischen Behandlung Berücksichtigung findet. Wann eine Patientenverfügung wirksam werden soll, kann der Betroffene durch Angaben zur Lebens- und Behandlungssituation festlegen. Ärzte, medizinisches Personal und auch Vertreter oder Betreuer sind dann an die Patientenverfügung gebunden.
Die Patientenverfügung wird durch § 1901a BGB explizit geregelt. Damit hat auch der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass eine selbstbestimmte Festlegung, wie und in welchem Rahmen eine medizinische Behandlung stattfinden soll, von großer Bedeutung für jeden einzelnen Menschen ist.
Der rechtliche Betreuer oder der Bevollmächtigte hat zu überprüfen, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Betroffenen tatsächlich zutrifft. Ist dies der Fall, ist er in der Verantwortung, der Patientenverfügung Geltung zu verschaffen.
Wenn ein Betroffener aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls seine Behandlungswünsche nicht mehr äußern kann und es liegt zugleich keine Patientenverfügung vor, müssen die Behandlungswünsche anhand des mutmaßlichen Willens des Betroffenen ermittelt werden. Dies erfolgt anhand von früheren Aussagen, mündlichen Äußerungen, Verhaltensweisen, ethischen oder religiösen Überzeugungen oder anderen verfügbaren Informationen. Es kann auch versucht werden, Angehörige oder nahestehende Personen zu befragen, um den mutmaßlichen Willen der betroffenen Person festzustellen.
Falls es nicht möglich ist, den Willen der Person zu ermitteln, wird eine Abwägung von Nutzen und Risiken vorgenommen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Dabei werden die medizinischen Erfolgsaussichten sowie die individuellen Umstände und Bedürfnisse berücksichtigt.
In Situationen, in denen eine Entscheidung über medizinische Maßnahmen getroffen werden muss, kann ein Dialog zwischen dem behandelnden Arzt und den Angehörigen oder anderen Vertretern der betroffenen Person stattfinden. Falls es Uneinigkeit gibt oder der mutmaßliche Wille nicht eindeutig festgestellt werden kann, kann ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden, der zusammen mit dem Arzt eine Entscheidung trifft, die im besten Interesse der Person liegt.
Eine Patientenverfügung ist nur dann gültig, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:
Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, können Sie ganz einfach unseren Assistenten nutzen. Er erfordert kein juristisches Fachwissen und sorgt dennoch für eine schriftliche und rechtssichere Patientenverfügung.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, in diesem Rahmen möglichst viele Szenarien zu durchdenken. Das setzt zwangsläufig voraus, dass Sie sich auch mit den Themen Tod und Krankheit auseinandersetzen müssen – die Patientenverfügung ist als Vorsorgedokument gerade dazu gedacht, in Fällen von schweren Erkrankungen Orientierung und Kontrolle zu bieten.
Wie Sie Ihre ganz persönliche Patientenverfügung ausgestalten, liegt in Ihrem Ermessen. Allerdings ist es wichtig, dass alle Formulierungen so konkret und eindeutig wie möglich sind – ungenaue Formulierungen sind gerade aus ärztlicher Sicht oft ein Grund für Missverständnisse und Anlass für unnötige medizinische Behandlungen.
Eine Patientenverfügung ist von einer Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Die Vorsorgevollmacht sorgt im Ernstfall unbürokratisch und sofort dafür, dass der Betroffene in wichtigen Angelegenheiten von einer Vertrauensperson vertreten wird. Mit unserem Online-Assistenten ist es auch möglich, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Schon durch das Gesetz ergibt sich unmittelbar, was bei einer Patientenverfügung zu beachten ist:
Besonders das Kriterium der Bestimmtheit war in der Vergangenheit öfter Anlass für juristische Streitigkeiten. Daher hatte der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) in einer Entscheidung 2016 entschieden, dass der Betroffene seinen Willen in der Patientenverfügung eindeutig zum Ausdruck bringen muss. Allerdings ist hierbei die Hürde nicht unnötig hoch zu legen: In einer weiteren Entscheidung 2018 wies der BGH darauf hin, dass das Merkmal der Bestimmtheit nicht erfordert, dass konkrete ärztliche Maßnahmen aufgeführt werden müssen.
Bei den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung ist die Hürde nicht zu hochzulegen. Ein Betroffener muss seine eigene Biografie als Patient nicht vorausahnen können. Er muss nicht seine zukünftigen Fortschritte in der Medizin vorwegnehmend berücksichtigen.
Eine Patientenverfügung kann nach § 1901a BGB jederzeit formlos widerrufen werden. Der Verzicht auf die Schriftform bedeutet auch, dass der Widerruf mündlich erfolgen kann oder durch konkludentes Verhalten.
Aus ärztlicher Sicht sollte eine Patientenverfügung auch einen Hinweis enthalten, der sich auf die Tauglichkeit als Organspender des Patienten bezieht. Dies kann natürlich auch in Form eines Organspendeausweises erfolgen – aber auch in der Patientenverfügung können diesbezügliche Wünsche einen Platz einnehmen. Ebenfalls wichtig sind Angaben zur gewünschten Lebensqualität: Sie ist oft entscheidend, wenn es um konkrete Behandlungsansätze und Therapieformen geht.
Mit unserem Assistenten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Erstellung einer Patientenverfügung einfach und unkompliziert zu bewerkstelligen. Besonders vorteilhaft: Die Patientenverfügung als PDF kann anschließend ausgedruckt und zu den wichtigen Vorsorgedokumenten geheftet werden – so haben Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen und können Sie zentral aufbewahren.
Außerdem bietet unser Assistent zur Erstellung einer Patientenverfügung die folgenden Vorteile:
Sollten während der Erstellung Ihrer Patientenverfügung per Online-Assistent Fragen aufkommen, bietet sich ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Hausarzt an. Dieser kann Ihnen wertvollen Input liefern und ersetzt die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht. So sparen Sie Geld.
Sie können in Ihrer Patientenverfügung individuell bestimmen, wie lange diese gültig bleiben soll. Sie können sie entweder nur für eine bestimmte Dauer als gültig erklären oder bis Sie sie widerrufen. Im Allgemeinen ist es ratsam, dass Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Wie auch alle anderen Vorsorgedokumente kann auch die Patientenverfügung sehr gut in den eigenen vier Wänden aufbewahrt werden. Wichtig ist dabei allerdings, dass sie im Notfall schnell den behandelnden Ärzten sowie dem medizinischen Fachpersonal vorgelegt werden kann. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Angehörige oder Ihnen nahestehende Personen wissen, wo die Patientenverfügung zu finden ist.
Eine Hinterlegung der Patientenverfügung bei einem Notar oder bei einem Rechtsanwalt ist nicht erforderlich. Diese Kosten können Sie sich also sparen – denn in beiden Fällen wird ein Honorar für die Hinterlegung fällig. Häufig wird diese Möglichkeit aber dennoch genutzt, um den schnellen Zugriff auf die Patientenverfügung zu gewährleisten. Alternativ kann eine Patientenverfügung auch beim behandelnden Hausarzt verwahrt werden – dies kann in einem persönlichen Gespräch abgeklärt werden.
Eine regelmäßige Überprüfung der Patientenverfügung ist wichtig, um sicherzustellen, dass sie immer noch den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Veränderungen in der eigenen Gesundheit oder persönlichen Präferenzen können eine Aktualisierung erforderlich machen, um sicherzustellen, dass die Verfügung im Ernstfall gültig ist.
Ja, es kann sinnvoll sein, einer Patientenverfügung eine Beschreibung Ihrer persönlichen Wertvorstellungen beizufügen. Dadurch können Ärzte und medizinisches Fachpersonal besser verstehen, welche Entscheidungen im Einklang mit Ihren Werten und Vorlieben stehen. In der Patientenverfügung sollte notiert werden, wo genau Sie die Niederschrift Ihrer Patientenverfügung hinterlegt haben.
Es ist empfehlenswert, zwei oder mehrere rechtliche Betreuer oder Bevollmächtigte zu bestimmen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
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