STAND 07.07.2023 | LESEZEIT 5 MIN
Mit dem Brutto-Netto-Rechner berechnen Sie schnell und einfach Ihren Nettolohn. Je nach Steuerklasse und individuellen Beiträgen finden Sie so Ihr Ihre monatlichen Abzüge und Ihr monatliches Gehalt heraus.
Mit unserem Brutto-Netto-Gehaltsrechner nutzen Sie ein kostenloses Tool, um einen Überblick über Ihre persönlichen Steuern und Sozialabzüge zu erhalten.
Nutzen Sie den Lohnrechner, um eventuelle Gehaltserhöhungen abzuschätzen oder um den Anteil der sozialen Abzüge am Bruttogehalt zu analysieren. Zudem dient der Brutto-Netto-Rechner dazu, zu entscheiden, ob Sie Ihre Steuerklasse wechseln sollten.
Der Brutto-Netto-Rechner dient als Hilfe, um das individuelle Gehalt auszurechnen. Er berechnet Ihnen die jeweiligen Steuern Ihres Gehalts sowie die Sozialabgaben, die bei Ihrem Bruttolohn fällig werden. Beim Berechnen des Lohns müssen Sie entsprechend alle Angaben zu Gehalt, Krankenkasse oder Steuerklasse machen – den Rest erledigt der Rechner in wenigen Sekunden.
Nach § 19 Abs. 1 handelt es sich beim Arbeitslohn um Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit in Form von zum Beispiel Gehältern, Löhnen oder Gratifikationen. Einnahmen sind nach § 8 Abs. 1 EStG Güter, die in Geld oder Geldwerten bestehen und steuerpflichtig sind. Der Arbeitslohn wird in Brutto- und Nettolohn unterschieden und im Arbeitsvertrag festgelegt.
Grundsätzlich unterliegt Ihr Bruttolohn festgesetzten rechtlichen Abzügen, welche sich, je nach Steuerklasse, auf Ihren Nettolohn auswirken. Aus diesem Grund ist der Lohnrechner ideal, um Gehaltsverhandlungen zu führen oder eine Gehaltserhöhung zu bewirken. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Sozialabgaben in Form von Kranken-, Rente-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung schmälern hierbei den Bruttolohn. Zudem wird bei der Berechnung des Nettolohns häufig die Kirchensteuer abgezogen.
Möchten Sie Ihren Partner heiraten, hilft Ihnen der Lohnrechner, die beste Steuerklasse herauszufinden. Die Steuerklasse IV ist empfehlenswert, wenn beide ähnlich verdienen. Ansonsten bietet sich die Kombination aus Steuerklasse III für den einen und Steuerklasse V für den anderen Partner an. Bekommen Sie ein Kind, erhöht sich Ihr Nettogehalt durch Kinderfreibeträge und Kindergeld. Auch ein Ausstieg aus der Kirche führt zu einer Steuerverkürzung um die entsprechende Kirchensteuer.
Die richtige Auswahl des Steuerjahres ist wichtig, da sich die Höhe der veranschlagten Abgaben und Steuern regelmäßig ändern. Diese Änderungen wirken sich natürlich auf den Nettolohn aus. Zum Beispiel wurde mit dem Jahreswechsel 2022/2023 der Steuergrundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. 2024 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen.
Für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche werden unterschiedliche Bruttolöhne (Abrechnungszeiträume) berechnet. Von Tages- oder Wochenbruttolöhnen wird vorwiegend bei Saisonbeschäftigten in der Landwirtschaft, bei Arbeitnehmern auf Stundenbasis oder bei Minijobbern gesprochen. Arbeitnehmer in Unternehmen verhandeln dagegen ihr Monats- oder Jahresbrutto.
Arbeitnehmer, die vor Beginn des Steuerjahres 64 Jahre alt wurden, haben einen Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. 2023 beträgt dieser Betrag 13,6 % des Lohnes, aber maximal 646 Euro. Seit 2004 wird dieser Betrag kontinuierlich gekürzt, bis er 2040 schließlich endgültig entfällt.
Arbeitnehmer, die Kinder haben, profitieren vom Kinderfreibetrag und haben mehr von ihrem Nettogehalt. 2023 beträgt der Kinderfreibetrag 6.024 Euro und steigt 2024 auf 6.384 Euro. Der Kinderfreibetrag steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Je nach individueller Situation kann der Kinderfreibetrag auch nur auf einen Elternteil übertragen werden.
Bei der Berechnung des Nettolohns ist neben dem Bruttolohn die Lohnsteuerklasse entscheidend. So gilt die Steuerklasse I vorwiegend für Ledige, Verwitwete, Geschiedene oder getrennt lebende Paare. Lohnsteuerklasse II gilt für Alleinerziehende mit höherer steuerlicher Entlastung. In die Steuerklasse III fallen verheiratete Arbeitnehmer, die nicht die Steuerklasse IV gewählt haben. Fällt ein Partner in Steuerklasse III, fällt der andere in Steuerklasse V. Ändern lassen sich die Steuerklassen für Verheiratete jedes Jahr. Die Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen. Bei ihnen ist die steuerliche Belastung am höchsten.
Die Steuerklassen im Überblick:
Erreicht ein Arbeitnehmer das 23. Lebensjahr und ist kinderlos, muss er einen höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen. Dieser Beitragszuschlag beläuft sich 2023 auf 0,6 Prozent, die auf den üblichen Beitragssatz von 3,4 Prozent (ab Juli 2023) addiert werden.
Die Höhe der Abgaben und Steuern, darunter vor allem auch der Kirchensteuer, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Daher ist diese Angabe im Brutto-Netto-Rechner besonders wichtig. Zum Beispiel beträgt die Höhe der Kirchensteuern in Baden-Württemberg und Bayern acht Prozent der Einkommenssteuer – in allen anderen Bundesländern sind es neun Prozent.
In Deutschland wohnende Mitglieder einer katholischen oder evangelischen Kirche sowie Mitglieder der jüdischen Kultusgemeinden müssen die Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer ist Landesrecht und fällt daher nicht überall gleich hoch aus. Treten Arbeitnehmer aus der Kirche aus, ist die Kirchensteuer nicht mehr fällig.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitragssatz der Rentenversicherung jeweils zur Hälfte. 2023 beträgt der Beitragssatz insgesamt 18,6 Prozent des Bruttolohns.
Auch den Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. 2023 beträgt der Beitragssatz 2,6 Prozent. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Form der Sozialversicherung, die finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer bietet, die unverschuldet arbeitslos geworden sind.
Die Bemessung der Krankenversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Bruttoarbeitslohn. Damit vor allem Besserverdiener nicht zu stark belastet werden, wird diese Bemessungsgrundlage nach oben hin begrenzt. Gesetzlich Versicherte mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 4.237,50 Euro zahlen derzeit 7,3 Prozent Ihres Gehalts an die Krankenkassen. Arbeitgeber tragen denselben Anteil, sodass der Beitragssatz genau aufgeteilt wird. Etwaige Zusatzbeiträge hängen von den Krankenkassen ab und werden von den Krankenkassenmitgliedern selbst bezahlt.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen einen individuellen Zusatzbeitrag bestimmen, der neben dem allgemeinen Beitrag gezahlt werden muss. Durchschnittlich liegt dieser 2023 bei 1,60 Prozent. Krankenkassen erheben diesen Zusatzbeitrag, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht zur Deckung der voraussichtlichen Ausgaben reichen.
Weitere Einkünfte/Einträge in LSt-Karte:
Umlagesätze zahlen nur Arbeitgeber. Dabei zählen zur Umlage 1 Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und zur Umlage 2 Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft.
Der Nettolohn bezieht sich auf den Betrag, den ein Arbeitnehmer tatsächlich auf seinem Bankkonto erhält, nachdem alle Abzüge, wie Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben vom Bruttogehalt abgezogen wurden. Der Nettolohn berücksichtigt die verschiedenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, die je nach individueller Situation unterschiedlich sein können.
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