Als Filesharing wird ein Prozess des Datentauschs im Internet bezeichnet, bei dem überwiegend urheberrechtlich geschützte Dateien auf eigens dafür bereitgestellten Plattformen an Nutzer weitergegeben werden. Dies kann jedoch eine Abmahnung zur Folge haben, bei der oft hohe Summen fällig sind.
Das Internet stellt für interessierte Nutzer spezielle Tauschbörsen zur Verfügung, auf denen vor allem aktuelle Musik, Filme, Videos, Bücher und Spiele hochgeladen und mit anderen Nutzern der Plattform getauscht werden können. Dieser Prozess wird auch als Filesharing bezeichnet. Dabei lädt man aus dem Internet eine bestimmte Software auf den Computer, Laptop oder das Tablet runter, die den Zugriff auf die Daten anderer ermöglicht und gleichzeitig auch für weitere Nutzer der Plattform den Zugriff auf die eigenen Daten ermöglicht. Diese Programme arbeiten nach dem Peer-to-Peer/ P2P Prinzip: Möchte man interessante Dateien von dem Computer anderer Menschen herunterladen, muss man auch selbst interessante Dateien für andere Plattformnutzer zur Verfügung stellen. Grundsätzlich ist Filesharing nicht illegal – erst wenn urheberrechtlich geschützte Dateien ohne Zustimmung des Urhebers an Dritte weitergegeben oder abgerufen werden, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht und somit um eine Straftat nach § 106 UrhG.
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Rechtsanwälte darauf spezialisiert, die Rechte ihrer Mandanten – im Regelfall die Künstler und Inhaber der Urheberrechte – zu wahren. Haben Sie ein Schreiben von einem Urheberrechtsanwalt oder sogar eine Abmahnung erhalten, sollte diese stets ernstgenommen werden. Eine Abmahnung wegen Filesharings umfasst in den meisten Fällen eine Unterlassungserklärung, die unterschrieben zurückgesendet werden muss und eine Abmahnsumme, die innerhalb einer meist sehr kurzen Frist gezahlt werden soll. Neben möglichen Geldstrafen kann für Privatpersonen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren die Konsequenz für illegales Filesharing sein. Erfolgte die unerlaubte Verwertung der urheberrechtlich geschützten Daten gewerbsmäßig, ist auch eine Strafe von bis zu 5 Jahren möglich.
Die Abmahnung wegen Filesharings besteht in den meisten Fällen aus drei unterschiedlichen Bestandteilen. Zunächst spielt das Abmahnschreiben eine Rolle, in dem die Rechtsanwälte ganz klar auflisten, für welchen Mandanten und Rechteinhaber sie zuständig sind – also zum Beispiel Plattenfirmen, Hersteller von Computersoftware, Filmstudios oder einzelne Künstler. Gleichzeitig geht der Abmahnanwalt darauf ein, welche spezifischen Werke des Urhebers für das Filesharing genutzt wurden. Auch eine detaillierte Auflistung der Rechtsverletzungen gehört zum Abmahnschreiben.
Der zweite Bestandteil der Filesharing Abmahnung ist die Forderung nach Schadensersatz. Die hier aufgelisteten Kosten setzen sich meist aus Anwaltskosten für die Abmahnung und den eigentlichen Schadensersatzforderungen zusammen und liegen im drei- bis vierstelligen Bereich.
Der dritte Bestandteil der Abmahnung wegen Filesharings ist die Unterlassungserklärung, die unterschrieben an die zuständige Rechtsanwaltskanzlei zurückgesendet werden soll. Darin soll schriftlich bestätigt werden, lebenslang keine Urheberrechtsverletzung mehr zu begehen. Hier liegt für Sie das größte Risiko: Kommt es nach einer unterzeichneten Unterlassungserklärung erneut zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht, können deutlich höhere Strafen die unmittelbare Folge sein.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. In vielen Fällen ist die Forderung nach Schadensersatz deutlich zu hoch angesetzt und damit rechtlich unwirksam. Auch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung birgt ein hohes Risiko, nachträglich im Falle eines erneuten Urheberrechtsverstoßes mit noch höheren Geldsummen bestraft zu werden. Die meisten Unterlassungserklärungen sind zudem so aufgebaut, dass es sich dabei gleichzeitig um ein Schuldeingeständnis handelt – wird dieses unterzeichnet, haben Sie nicht mehr die Möglichkeit, gegen die Filesharing Abmahnung Widerspruch einzulegen.
Es ist daher sehr wichtig, dass Sie die beiliegende Unterlassungserklärung der Anwaltskanzlei nicht unterschreiben. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu nutzen. Dabei handelt es sich nicht um ein Schuldeingeständnis, Sie versichern lediglich, in Zukunft keine illegalen Filesharing-Aktivitäten im Internet zu betreiben. Eine solche Unterlassungserklärung sollte immer per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Reicht die Frist dazu nicht aus, ist ein Vorab-Versand per Mail oder Fax möglich.
Ob die Zahlung getätigt werden sollte, hängt maßgeblich von der Höhe der Forderungen und deren Verhältnismäßigkeit ab. Da sich die Gesetzeslage in diesem Bereich ständig ändert und neue Urteile ältere Entscheidungen aufheben, sollten Sie stets mit anwaltlichem Beistand gegen eine Filesharing Abmahnung vorgehen. Die Suche nach einem erfahrenen Anwalt für dieses spezielle Gebiet kann sich recht kompliziert gestalten, daher sind wir von KLUGO genau der richtige Ansprechpartner. Wir vermitteln Sie innerhalb kürzester Zeit an einen unserer erfahrenen Partner-Anwälte mit umfassendem Know-how zu Urheberrechtsverletzungen und Filesharing Abmahnungen.
Gehen Sie nicht im Alleingang gegen eine Filesharing Abmahnung vor, sondern wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt. Insbesondere das Unterzeichnen der Unterlassungserklärung birgt ein hohes Risiko, wenn es zu einem erneuten Verstoß gegen das Urheberrecht kommt und kann empfindlich hohe Strafen nach sich ziehen.
In jeder Filesharing Abmahnung findet sich auch eine Auflistung der Kosten, die sich meist aus mehreren Positionen zusammensetzen:
Kosten durch Filesharing Abmahnung
Wie hoch sich die Anwaltskosten belaufen, hängt dabei vor allem vom Gegenstandswert der eigentlichen Forderung – also des Schadensersatzanspruchs – ab. Heißt konkret: Die Summe, die sich aus Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch und den Zusatzaufwendungen zusammensetzt, dient der Anwaltskanzlei als Berechnungsgrundlage für die Rechtsanwaltsgebühren, die in der Abmahnung auftauchen dürfen. Dabei wird die Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes genutzt.
Die Kosten für Schadensersatz sind bei Filesharing Abmahnungen äußert individuell. Grundsätzlich wird durch den Rechteinhaber ein finanzieller Ersatz zum entstandenen Lizenzschaden eingefordert. Dieser Lizenzschaden lässt sich jedoch nicht einfach in Summen ermitteln, da zu viele Faktoren den eigentlichen aufgetretenen Schaden beeinflussen. Oft wird daher mit Pauschalen gearbeitet, die eine einheitliche Rechtsprechung ermöglichen sollen. Hier wurde bisher jedoch noch keine einheitliche Regelung gefunden: Während das AG Köln den Schadensersatz bei 10 Euro pro Musiktitel bemisst, setzt das LG Düsseldorf eher auf 300 Euro pro Musiktitel. Einige andere Gerichte, zum Beispiel das OLG Köln, machen die Höhe der möglichen Schadensersatzansprüche von der aktuellen Beliebtheit des Titels abhängig, während das OLG Frankfurt die gängigen GEMA-Tarife als Grundlage für die Berechnung nutzt.
Die meisten Filesharing Abmahnungen sind jedoch vorgefertigte Schriftsätze, für die standarisierte Abmahnkosten verwendet werden. Durchschnittlich beträgt die Schadensersatzhöhe einer Filesharing Abmahnung zwischen 800 und 1.100 Euro.
Zusätzlich zu den Anwaltskosten und Schadensersatzansprüchen sind in einer Filesharing Abmahnung auch Zusatzaufwendungen beziffert. Hier fällt zum Beispiel die Auslagenpauschale ins Auge, die mit 20 € angesetzt werden darf und dadurch beispielsweise die Kosten für den Schriftverkehr abdeckt. Außerdem spielen hier die Ermittlungskosten eine Rolle. Die abmahnende Anwaltskanzlei hat oft nur eine IP-Adresse zur Verfügung, durch die beim Provider oder über die Staatsanwaltschaft Name und Adresse des Verursachers ermittelt werden müssen. Die dafür anfallenden Kosten werden als Ermittlungskosten in der Filesharing Abmahnung aufgelistet.
Etwas anders sieht es aus, wenn in der Vergangenheit bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wurde und ein erneuter Straftatbestand der Urheberrechtsverletzung vorliegt. Im Falle der Wiederholung können deutlich höhere Summen fällig werden. Meist bemisst sich die vereinbarte Vertragsstrafe für Wiederholungstäter auf ca. 5000 €, aber auch höhere Streitwerte sind durchaus möglich.
Wer bei einer Filesharing Abmahnung auf einen langen Atem setzen möchte, braucht viel Geduld: Auch bei Filesharing Abmahnungen greift die sogenannte Regelverjährung, die im § 195 BGB festgehalten ist und 3 Jahre beträgt. Der Beginn der Verjährung beginnt jedoch lt. § 199 BGB erst, wenn der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Anders sieht es dagegen bei den entstandenen Lizenzschäden aus. Während der Unterlassungsanspruch nur für die Verjährungsfrist von 3 Jahren eingeklagt werden kann, verjähren die Ansprüche aus Lizenzverletzungen erst nach einer Frist von 10 Jahren. Daher ist es durchaus möglich, dass offene Forderungen durch Inkassounternehmen auch noch viele Jahre nach der eigentlichen Abmahnung eintreffen. Hier ist es besonders wichtig zu wissen, welche Bestandteile der Abmahnung nach einer Frist von 3 Jahren bereits verjährt sind und welche nicht. Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht kann Sie dabei selbstverständlich beraten.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, sollten Sie das Schreiben zunächst auf Seriosität prüfen. Neben einigen bekannten Kanzleien, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, springen seit einigen Jahren auch immer mehr Betrüger auf und versenden massenhaft Abmahnungen ohne rechtswirksame Grundlage.
Handelt es sich um eine seriöse und rechtsgültige Filesharing Abmahnung, sollten Sie nur mit einem erfahrenen Rechtsbeistand gegen ungerechtfertigte Forderungen vorgehen. Bei Filesharing Abmahnungen handelt es sich um ein sehr komplexes Rechtsgebiet, in dem die unterschiedlichsten Konstellationen eine Rolle spielen – beispielsweise, wenn nicht der Inhaber des Internetanschlusses selbst den Straftatbestand der Urheberrechtsverletzung begangen hat, sondern ein Dritter, der entsprechenden Zugriff hatte. Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, ist in den meisten Fällen ein Fachanwalt für Urheberrecht die ideale Unterstützung, um gegen eine Filesharing Abmahnung vorzugehen.
Aufgrund der komplexen Vielseitigkeit der Thematik sollte man bei einem Rechtsbeistand gegen Filesharing Abmahnungen auf einen Fachanwalt setzen, der die unterschiedlichen Gesetze in diesem Bereich bereits kennt und sich auf diese Thematik spezialisiert hat. Nicht immer ist es so leicht, einen passenden Anwalt für Filesharing Abmahnungen zu finden. Wir von KLUGO möchten Sie dabei unterstützen. Wenden Sie sich ganz einfach an unsere Erstberatung, um mit einem Fachanwalt für Filesharing Abmahnungen verbunden zu werden und von einem umfassenden Know-how und jahrelanger Erfahrung bei der Abwehr von Filesharing Abmahnungen zu profitieren.
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