Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt die Rechte des Urhebers, welcher Schöpfer eines Werkes ist, sowie dessen Schutzvoraussetzungen. Es gewährt dem Urheber ein Ausschließlichkeitsrecht und tritt mit dem Schöpfungsakt in Kraft. Das Urheberrecht gehört zum Recht des geistigen Eigentums bzw. zum Immaterialgüterrecht.
Sofern der Urheber eine Verletzung seines Urheberrechts festgestellt hat, muss er, bevor er gegen diese gerichtlich vorgeht und Klage erhebt, den Verletzer abmahnen. Gemäß § 97a UrhG muss er dem Verletzer die Möglichkeit geben, den Streit „durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewährten Unterlassungsverpflichtung“ beizulegen.
Sofern der Urheber eine Verletzung seines Urheberrechts festgestellt hat, muss er, bevor er gegen diese gerichtlich vorgeht und Klage erhebt, den Verletzer abmahnen. Gemäß § 97a UrhG muss er dem Verletzer die Möglichkeit geben, den Streit „durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewährten Unterlassungsverpflichtung“ beizulegen.
Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben, sollten Sie dagegen vorgehen. Was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie im Beitrag.
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Das Geschmacksmuster-/Designrecht schützt gemäß § 2 DesignG ein neues Muster, das eine Eigenart aufweist. Es gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren und muss angemeldet werden. Ohne Anmeldung ist lediglich ein dreijähriger Schutz gegen Nachahmung gegeben.
Das Geschmacksmuster-/Designrecht schützt gemäß § 2 DesignG ein neues Muster, das eine Eigenart aufweist. Es gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren und muss angemeldet werden. Ohne Anmeldung ist lediglich ein dreijähriger Schutz gegen Nachahmung gegeben.
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Das Markenrecht gehört zum Immaterialgüterrecht und schützt unterscheidungsfähige Zeichen. Die Zeichen müssen generell dazu geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (§ 3 Abs. 1 MarkenG). Die Marke dient dazu, Waren und Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft zuzuordnen.
Das Markenrecht gehört zum Immaterialgüterrecht und schützt unterscheidungsfähige Zeichen. Die Zeichen müssen generell dazu geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (§ 3 Abs. 1 MarkenG). Die Marke dient dazu, Waren und Dienstleistungen ihrer betrieblichen Herkunft zuzuordnen.
Berühmte Marken sorgen bei Verbrauchern für langfristige Bindung und positive Gefühle. Wie Sie bei der Markenanmeldung vorgehen, erfahren Sie im Beitrag.
Berühmte Marken sorgen bei Verbrauchern für langfristige Bindung und positive Gefühle. Wie Sie bei der Markenanmeldung vorgehen, erfahren Sie im Beitrag.
Das Patentrecht ist ebenfalls ein Immaterialgüterrecht sowie Monopolrecht, das dem Rechtsinhaber ein räumlich und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht über seine Erfindung verleiht. Das Patent schützt Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen sowie gewerblich anwendbar sind (§ 1 I PatG, Art. 52 I EPÜ).
Das Patentrecht ist ebenfalls ein Immaterialgüterrecht sowie Monopolrecht, das dem Rechtsinhaber ein räumlich und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht über seine Erfindung verleiht. Das Patent schützt Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen sowie gewerblich anwendbar sind (§ 1 I PatG, Art. 52 I EPÜ).
Das Kunsturhebergesetz, welches das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst und der Fotographie betrifft, befasst sich mit dem Recht am eigenen Bild, welches eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.
Das Kunsturhebergesetz, welches das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst und der Fotographie betrifft, befasst sich mit dem Recht am eigenen Bild, welches eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.
Der Urheberrechtsschutz erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Wenn das Urheberrecht mehreren Miturhebern zusteht, erlischt dieses 70 Jahre nach dem Tod des am längsten lebenden Miturhebers (§ 65 UrhG).
Der Urheberrechtsschutz erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Wenn das Urheberrecht mehreren Miturhebern zusteht, erlischt dieses 70 Jahre nach dem Tod des am längsten lebenden Miturhebers (§ 65 UrhG).
Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt. Es umfasst das Urheberpersönlichkeitsrecht, das in den §§ 12 bis 14 UrhG enthalten ist, sowie Verwertungsrechte und Vergütungsansprüche, die in den §§ 15 ff. UrhG normiert sind.
Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt. Es umfasst das Urheberpersönlichkeitsrecht, das in den §§ 12 bis 14 UrhG enthalten ist, sowie Verwertungsrechte und Vergütungsansprüche, die in den §§ 15 ff. UrhG normiert sind.
Bei einer Urheberrechtsverletzung stehen dem Urheber Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche zu. Der Urheber hat einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung der Vervielfältigung sowie Verbreitung und auf Herausgabe und Vernichtung der unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstücke (§§ 97 f. UrhG).
Bei einer Urheberrechtsverletzung stehen dem Urheber Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche zu. Der Urheber hat einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung der Vervielfältigung sowie Verbreitung und auf Herausgabe und Vernichtung der unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstücke (§§ 97 f. UrhG).
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen in Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§ 1 UrhG). Die geschützten Werke sind in § 2 Abs. 1 UrhG aufgelistet; die bloße Idee fällt jedoch nicht darunter. Zu den geschützten Werken zählen unter anderem Sprachwerke, Musik und Bilder.
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen in Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§ 1 UrhG). Die geschützten Werke sind in § 2 Abs. 1 UrhG aufgelistet; die bloße Idee fällt jedoch nicht darunter. Zu den geschützten Werken zählen unter anderem Sprachwerke, Musik und Bilder.
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