Sie haben ein neues Produkt entworfen? Dann kann es durchaus sinnvoll sein, das Design dieses Produktes bezüglich Form und Farbe schützen zu lassen.
Als Geschmacksmuster wird das Schützen des geistigen Eigentums in Bezug auf ein Produktdesign verstanden. Dazu zählt in erster Linie die ästhetische Gestaltungsform des Produkts oder von Teilen davon. Das Schutzrecht sichert dem Inhaber eines Geschmacksmusters alleiniges Benutzungsrecht zu.
Konkret betrifft das Schutzrecht die Bereiche der Form, der Farbe, des Materials, des Designs und der Struktur. Der Inhaber des Geschmacksmusters hat das alleinige Benutzungsrecht und kann somit jedem anderen die Verwendung untersagen und im Falle eines Missbrauchs Klage einreichen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können Ihnen bei Verletzungen Ihrer Rechte in der Erstberatung erste Handlungsempfehlungen geben und Sie im Bedarfsfall auch vor Gericht vertreten.
Wer kann ein Produktdesign schützen lassen?
Grundsätzlich kann die Kreation eines Produktes von deren Ersteller durch das Designgesetz geschützt werden. Handelt es sich hierbei jedoch um ein Produkt, welches im Zuge eines Arbeitsauftrags im Unternehmen entworfen wurde, so gehört das Recht auf das Geschmacksmuster dem Arbeitgeber.
In Abschnitt 1 Schutzvoraussetzungen (§§ 1-6) des Designgesetzes wird deutlich, wann ein Produktdesign geschützt werden kann:
Ein Muster kann geschützt werden, wenn es neu und eigenartig ist. Das bedeutet, es muss sich im Gesamteindruck von allen bisher angemeldeten Mustern deutlich unterscheiden. Kleine Abänderungen reichen nicht aus.
Ein Geschmacksmuster kann nicht nur im eigenen Land beantragt werden. Handelt es sich um ein international einsetzbares Produkt, empfiehlt es sich, das Geschmacksmuster auch außerhalb des eigenen Landes schützen zu lassen, damit im Ausland keiner die eigene Idee klauen und gewinnbringend einsetzen kann.
Bevor Sie ein Geschmacksmuster anmelden, sollten Sie zunächst ein paar Dinge beachten: Das Deutsche Patent- und Markenamt, kurz DPMA, kontrolliert nicht die Neuartigkeit des Musters – dies müssen Sie übernehmen. Überprüfen Sie daher bereits eingetragene Muster für Designgesetze, um sicherzugehen, dass sich Ihre Idee nicht bereits im Register befindet. Nehmen Sie dabei gerne die juristische Hilfe unserer Rechtsanwälte in Anspruch, um nicht versehentlich das gewerbliche Schutzrecht eines anderen zu verletzen.
Um ein Muster zum Schutzrecht anzumelden, müssen Sie beim DPMA zunächst Ihre Identität nachweisen. Daraufhin können Sie den Eintragungsantrag samt Foto des Musters abgeben. Die Anmeldung kostet 70 Euro. Die Aufrechterhaltungskosten staffeln sich nach Schutzjahren.
Um sicherzugehen, dass Ihr Design wirklich neu und eigen ist, sollten Sie nicht nur im DPMA-Register recherchieren. Prüfen Sie auch alle anderen Datenbanken von Patentämtern, nutzen Sie Suchmaschinen und prüfen Sie Handelsplattformen und Produktkataloge.
Die Schutzdauer eines Geschmacksmusters wird ab dem Tag der Antragsstellung berechnet, gilt allerdings erst ab der offiziellen Eintragung ins Register. Nach der Beantragung währt das Schutzrecht maximal für eine Dauer von 25 Jahren. Hierfür muss jedoch alle fünf Jahre die Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr erfolgen.
Melden Sie Ihr Geschmacksmuster beim DPMA an, entstehen für Sie folgende Vorteile:
Folgende Nachteile können sich ergeben:
Die Eintragung eines Geschmacksmusters ist im Gegensatz zu der eines Patentantrags wesentlich günstiger. Allerdings ist zu beachten, dass das Schutzrecht des Designgesetzes lediglich für das Produktdesign, nicht aber für die Inhalte des Produkts gilt. Andere Hersteller dürfen ihr Produkt daher nicht genauso gestalten wie Ihres, aber durchaus kopieren und in einem anderen Design auf den Markt bringen.
Bei Fragen zum Thema Geschmacksmuster und Designgesetz helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.