Das Patent fällt in den Bereich der gewerblichen Schutzrechte. Für die Erlangung des Patentschutzes sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Bei Erhalt des Patentschutzes entstehen teils große wirtschaftliche Vorteile.
Das Patentrecht dient dem Schutz technischer Innovationen. Damit diese nicht einfach kopiert und von fremden Herstellern gewinnbringend als eigene Idee verkauft werden können, empfiehlt es sich, rechtzeitig ein Patent zu beantragen.
Patente stellen ihrem Halter ein räumlich begrenztes Nutzungsmonopol aus und schützen somit neue Produkte und Verfahren vor fremder Nachahmung. Neben diesem vordergründigen Zweck stärken Patente jedoch auch den Wert eines Unternehmens im globalen Wettbewerb: Ein breites Patentportfolio dient hierbei als Aushängeschild und zeigt Innovationskraft sowie Erfindergeist.
In § 1 des Patentgesetzes wird beschrieben, was patentiert werden kann und was nicht:
Patentiert werden können alle Erfindungen in technischen Bereichen. Voraussetzung ist, dass diese neu sind und gewerblich genutzt werden können.
Nicht patentiert werden können reine Entdeckungen, Theorien und mathematische Methoden. Außerdem ästhetische Formschöpfungen, geistige Verfahren sowie Informationswiedergaben.
Ehe ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA, beantragt werden kann, ist per Gesetz ein Prüfverfahren vorgeschrieben, das folgende Punkte kritisch beleuchtet:
Sind all diese Kriterien erfüllt und fachmännisch geprüft, erfolgt durch das Deutsche Patent- und Markenamt eine Veröffentlichung des Produkts oder Verfahrens im Patentblatt. Ab diesem Moment besitzt der Antragsteller das alleinige Patentrecht für seine Erfindung.
Am besten prüfen Sie bestehende Patente bereits vor der Entwicklung Ihrer Erfindung. Damit Sie ein Patent anmelden können, muss Ihre Erfindung neu sein. Durchsuchen Sie die Datenbänke der Patentämter anhand Stichworten und Patentklassen.
Eine Alternative zum Patent ist das Gebrauchsmuster. Die Beantragung eines solchen nimmt meist deutlich weniger Zeit in Anspruch, da die Erfindung hierbei keiner technischen Prüfung unterzogen wird. Aus diesem Grund bietet sich ein Gebrauchsmuster vor allem dann an, wenn Zeit und Budget knapp bemessen sind. Allerdings gilt bei diesem schnellen Schutzrecht auch ein nicht unwesentlicher Nachteil: Gebrauchsmuster sind aufgrund ihres verkürzten Prüfungsprozesses deutlich leichter anzufechten als ein Patentschutz.
Erfindungen können alternativ zum Patent auch mit einem Gebrauchsmuster geschützt werden. Im Vergleich zum Patent ist es kostengünstiger und wird schneller erteilt."Markus Zöller
Ein Gebrauchsmuster anzumelden ist nicht besonders schwer, doch auf gewisse Dinge muss geachtet werden:
Ein Patent wird für maximal zwanzig Jahre ausgestellt. Eine Ausnahme stellen hierbei Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel dar, deren Schutzrechte eine längere Gültigkeit genießen. Nach Ablauf der Schutzfrist erlischt das Patentrecht automatisch, sodass Nachahmer nun Reproduktionen erstellen dürfen, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.
Damit der Patentschutz über die Jahre aufrechterhalten wird, ist jährlich eine Gebühr zu entrichten, die zunehmend höher ausfällt: Sind es im dritten Patentjahr noch 70 Euro, die zu zahlen sind, liegt die Summe sieben Jahre später bereits bei 350 Euro. Wird die gesamte Schutzfrist komplett ausgeschöpft, beträgt die letzte zu zahlende Gebühr 1.940 Euro.
Grundsätzlich gilt für erteilte Patente das Territorialprinzip: Die durch das Deutsche Patent- und Markenamt patentierte Erfindung genießt ausschließlich in Deutschland Schutzrechte – allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, um diesen Schutz über die Landesgrenzen hinaus auszuweiten. Für vereinzelte Länder bietet sich hierbei eine Einzelanmeldung an. Aber auch europäische oder gar internationale Patente werden gegen ein entsprechendes Entgelt ausgestellt. Zu diesem Zweck gilt ein Prioritätsrecht, das innerhalb einer zwölfmonatigen Frist eine bevorzugte Patentanmeldung im Ausland gewährleistet.
Mit einem Patent haben Sie einen entscheidenden Marktvorteil gegenüber Konkurrenten. Statt die Schutzrechte an Ihrem Produkt oder Verfahren nur selbst zu besitzen, können Sie diese auch durch eine Lizenzvergabe an andere Unternehmen übertragen. Diese dürfen Ihre Idee somit auf legalem Wege kopieren – und entrichten dafür Lizenzgebühren an Sie.
Bei Fragen zum Thema Patentrecht und Gebrauchsmuster helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
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