Die Schutzfrist beim Urheberrecht bezieht sich auf die Schutzdauer des Urheberrechts. Hier finden Sie Informationen über die Anwendungsbereiche des Urheberrechts und Arten von Schutzfristen.
Unter dem Urheberrecht versteht sich ein weitreichendes Rechtsgebiet, welches eng mit dem Medienrecht verbunden ist. Es befasst sich mit der juristischen Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk.
Ausschließlich der Schöpfer kann während der Schutzdauer über sein Werk verfügen und bestimmen, was damit geschehen soll. Bei Kindern und unmündigen Personen kann das Urheberrecht auf eine andere Person übertragen werden. Eine Schutzfrist bezeichnet also die Dauer des Urheberrechts – während dieser Zeit sind Werke geschützt.
Die wesentlichen Bereiche, auf die sich das Urheberrecht in der Schutzfrist anwenden lässt, sind Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dabei nimmt die Zahl der Unterkategorien durch die zunehmende Digitalisierung stetig zu.
Folgende Werke gelten unter anderem als urheberrechtlich geschützt:
Musikstücke und Texte werden im Zeitalter des Internets trotz Schutzfrist immer häufiger illegal hochgeladen und somit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Mithilfe des Nutzungsrechts kann der Urheber sein Werk anderen zur legalen Verwertung zur Verfügung stellen.
Die allgemeine Schutzfrist sowie spezifische Schutzfristen sind in § 64 und § 65 des Urheberrechtsgesetzes festgelegt:
§ 64 legt fest, dass die Schutzfrist des Urheberrechts allgemein bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fortbesteht.
§ 65 bestimmt, dass ein geteiltes Urheberrecht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des am längsten lebenden Urhebers fortbesteht. Absatz (2) regelt die Schutzfrist eines geteilten Urheberrechts von Filmwerken, während sich Absatz (3) auf Musikkompositionen mit Text bezieht.
In Deutschland besteht das Urheberrecht auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und geht danach auf seine Erben über. Mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem sich der Todestag des Urhebers zum 70. Mal jährt, gilt das Werk als gemeinfrei. Mit dem Ende der Regelschutzfrist darf die Musik oder das Buch auch ohne vorherige Genehmigung oder die Entrichtung von Gebühren verwendet werden.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, sieht sich seit 1933 in der Verantwortung, die Nutzungsrechte des Urheberrechts für über 68.000 Mitglieder – etwa Dichter, Verleger und Komponisten – zu verwalten und zählt damit zu den größten Autorengesellschaften der Welt. Die Mitgliedschaft sowie entsprechende Übertragung des Urheberrechts erfolgt dabei auf freiwilliger Basis.
Wenn Sie eine Veranstaltung haben, auf der Sie Musik spielen, sollten die Nutzungsrechte bei der GEMA abgeklärt werden. Dies können Sie entweder online nachsehen oder beim Kundenservice erfragen.
Manchmal kommt es vor, dass ein Buch oder ein Song von mehreren Künstlern oder Autoren geschaffen wurde. In einem solchen Fall richtet sich die Urheberrechtsfrist nach dem am längsten lebenden Mitglied dieser Gruppe. Nach seinem Ableben gelten wiederum die üblichen 70 Jahre als Schutzfrist. Bei einem anonymen Schöpfer beginnt die siebzigjährige Regelschutzfrist nach der Veröffentlichung des Werkes.
Das Urheberrecht gilt zeitlich nicht uneingeschränkt. Es besteht noch 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers zugunsten seiner Erben. Nach Ablauf dieser Schutzdauer ist das Werk gemeinfrei und kann von jedermann verwendet werden."Markus Zöller
Abschließend fassen wir zusammen, was Sie beim Thema Schutzfristen im Urheberrecht beachten sollten:
Bei Fragen zum Thema Schutzfrist und Urheberrecht helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
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