Eine Urheberrechtsverletzung meint die Beeinträchtigung der Rechte eines Urhebers. Oft geschieht dies durch eine Vervielfältigung oder unerlaubte Nutzung eines Werkes.
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, sobald es zu einer Beeinträchtigung der Rechte des Urhebers kommt, die nicht unter die Schranken des Urheberrechts fällt. Insbesondere betrifft dies die Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts und des Verwertungsrechts des Urhebers. Liegt eine Urheberrechtsverletzung im wirtschaftlichen Wettbewerb von Unternehmen vor, bezeichnet man dies als unlauteren Wettbewerb.
Meist wird das Urheberrecht dadurch verletzt, dass ein geschütztes Werk unerlaubt vervielfältigt oder ohne Kenntlichmachung genutzt wird. Auch die Bearbeitung oder Änderung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist eine Urheberrechtsverletzung.
Unter anderem wird im Urheberrechtsgesetz das Urheberpersönlichkeitsrecht geregelt:
§ 13 erklärt, dass der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft hat. Er darf festlegen, ob und mit welcher Urheberbezeichnung sein Werk versehen wird.
Erhält man eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung, sollte auf diese reagiert werden – andernfalls drohen eine einstweilige Verfügung und eine Klage vor Gericht inklusive beachtlicher Mehrkosten. Sollte die Straftat der Urheberrechtsverletzung nachgewiesen sein, kann der Urheber Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz einfordern.
Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung sollte ernst genommen werden. Hier sollte immer Rechtsrat eingeholt werden. Haben Sie nichts mit der Urheberrechtsverletzung zu tun, können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung verschicken. Diese stellt lediglich das Versprechen dar, die Verletzung zukünftig zu unterlassen, und ist kein Schuldeingeständnis.
Eine urheberrechtliche Abmahnung sollten Sie nicht ignorieren. Wenden Sie sich auf jeden Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt, damit die Unterlassungserklärung und die meist zugleich geltend gemachten Abmahnungskosten geprüft werden können."Markus Zöller
Bei einer Urheberrechtsverletzung kann der Urheber eine Abmahnung verschicken. Diese enthält dann in der Regel:
Eine Abmahnung gilt als Versuch, die Urheberrechtsverletzung außergerichtlich zu klären. Scheitert dieses Vorhaben, hat der Urheber die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Eine Unterlassungsklage macht den Anspruch des Urhebers auf Einstellung des zur Urheberrechtsverletzung führenden Verhaltens geltend. Der Antrag zur Unterlassungsklage kann hierbei auch ohne einen Anwalt gestellt werden. In jedem Fall ist jedoch damit zu rechnen, dass die Prüfung des Sachverhalts einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ist das Anliegen dringend, gibt es eine andere, schneller wirkende Möglichkeit: die einstweilige Verfügung. Diese kommt dann in Frage, wenn der durch die Urheberrechtsverletzung entstandene Schaden mit der Zeit weiter zunehmen würde. Mit sofortiger Wirkung macht ein solcher vorläufiger Rechtsschutz den Anspruch des Urhebers auf Unterlassung gültig – meist ohne vorherige Anhörung durch ein Gericht. Die einstweilige Verfügung muss dem Angeklagten hierfür jedoch innerhalb einer einmonatigen Frist zugestellt werden, ansonsten verfällt ihre Gültigkeit.
Bei der Prüfung, ob der Urheber tatsächlich Ansprüche aufgrund einer Urheberrechtsverletzung geltend machen kann, werden folgende Fragen geklärt:
Können all diese Punkte bejaht werden, ist eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung sinnvoll. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Begriff „Werk“ nicht eindeutig definiert ist, sodass jeder Fall durch das Gericht einzeln geprüft werden muss. Holen Sie sich dafür bei unserer Erstberatung rechtliche Unterstützung.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie umgehend reagieren. Gelegentlich sind aber Forderungen auf Schadensersatz überhöht. Eine Beratung durch einen KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten kann hier Klarheit schaffen.
Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, was bei einer Urheberrechtsverletzung passiert:
Bei Fragen zum Thema Urheberrechtsverletzung helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.