Praktisch alle Verkehrsordnungswidrigkeiten führen zu einer Geldbuße. Die Höhe der Geldbuße bemisst sich anhand der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Ein Geldbuße wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde per Bußgeldbescheid verhängt.
Bei Verkehrsverstößen wird zunächst der Fahrzeughalter anhand des amtlichen Kennzeichens ausfindig gemacht. Dieser erhält somit den Bußgeldbescheid und kann – sollte er die vorgeworfene Tat nicht begangen haben – im beigelegten Anhörungsbogen bekannt geben, wer sein Fahrzeug zum entsprechenden Zeitpunkt geführt hat. Die Bußgeldstelle wird den Sachverhalt prüfen, den eigentlichen Fahrer kontaktieren und das Verfahren gegen den Fahrzeughalter einstellen.
Während das Bußgeld schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten ahndet, findet das Verwarnungsgeld bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten Anwendung. So werden beispielsweise bei Halte- und Parkverstößen, die keine Behinderung zur Folge haben, behördliche Verwarnungen am Fahrzeug angebracht. Sollten Sie dieses Verwarnungsgeld nicht zahlen, wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugesandt. Die geforderte Geldbuße erhöht sich hierdurch in der Regel deutlich.
Mit einem Bußgeldrechner lässt sich bei einem Verkehrsverstoß bereits im Vorfeld ermitteln, welche Konsequenzen den "Verkehrsrowdy" erwarten. Die Höhe des Bußgeldes ist dabei abhängig von der Schwere des Verkehrsverstoßes und von anderen Rahmenbedingungen: So wird zum Beispiel bei einem missachteten Rotlicht zwischen zwei Fällen unterschieden: ob die Rotphase bereits länger als eine Sekunde aktiv war oder ob das Signal gerade erst umgesprungen ist. Zusätzlich wirken sich, wie bei allen anderen Verkehrsverstößen auch, eventuelle Gefährdungen oder gar Sachbeschädigungen auf die Berechnung der Strafe aus. Ebenso ist zu berücksichtigen, ob der Fahrzeugführer sich zum Zeitpunkt des verkehrswidrigen Verhaltens gegebenenfalls noch in der Probezeit befand.
Beim Falschparken haben die jeweilige Dauer sowie die Standortwahl, wie zum Beispiel in Feuerwehreinfahrten, auf Radwegen oder in unübersichtlichen Kurven, Auswirkungen auf die Höhe des Bußgeldes. Zudem fließt in die Berechnung mit ein, ob es durch das Parken zu einer Behinderung des Straßenverkehrs kam – auch dies müssen Sie im Bußgeldrechner angeben.
Beispielsweise wird eine Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 70 km/h außerorts mit 600 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg geahndet.
Ähnliche Regelungen gelten auch für andere Übertretungen.
Nach einem Verkehrsordnungswidrigkeit dauert es eine Weile, bis Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Um eine böse Überraschung bezüglich der Bußgeldhöhe zu vermeiden, können Sie diese mithilfe des Bußgeldrechners berechnen. Hierbei sind jedoch einige Faktoren zu beachten, da jeder Verkehrsverstoß individuell nach den jeweiligen Umständen betrachtet wird.
Wurden Sie geblitzt, hilft auch hierfür der Bußgeldrechner weiter: Geben Sie dafür an, wie schnell Sie waren, wie schnell Sie hätten sein dürfen und ob Sie inner- oder außerhalb einer Ortschaft unterwegs waren. Beachten Sie dabei, dass eventuelle Mess-Ungenauigkeiten durch den Abzug einer Toleranz bereits berücksichtigt werden können. Bis 100 km/h werden 3 km/h vom Mess-Ergebnis abgezogen; ab 100 km/h werden für die korrekte Berechnung des Bußgeldes drei Prozent der Geschwindigkeit subtrahiert.
Allzu schnell kommt es im Straßenverkehr durch Unaufmerksamkeit zu einem Verstoß: Es wird zu schnell gefahren, falsch geparkt oder gar eine rote Ampel übersehen. Solche Verstöße stellen eine ernstzunehmende Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr dar und werden demnach sanktioniert.
In den meisten Fällen ist als Strafe ein Bußgeld zu entrichten, das sich nach der Tat selbst sowie ihrer Schwere richtet und mit dem Bußgeldrechner, umgangssprachlich auch Blitzer-Rechner oder Punkte-Rechner genannt, kalkuliert werden kann. Zu den häufigsten Verstößen auf der Straße gehören neben der Geschwindigkeitsüberschreitung vor allem das Telefonieren am Steuer sowie das Einhalten eines zu geringen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug.
Auf den Punkt gebracht:
Liegt ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, ist zügiges Handeln gefragt – das gilt vor allem dann, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben wollen.
Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid steht Ihnen eine Frist von 14 Tagen zu. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich durchaus lohnen: In der verkehrsrechtlichen Praxis kommt es gerade bei Geschwindigkeitsverstößen häufig zu Messfehlern bzw. Messungenauigkeiten. Ebenfalls erfolgsversprechend ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid dann, wenn der Bescheid selbst gravierende Fehler aufweist wie zum Beispiel eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung.
"Wegen eines Verkehrsdelikts einen Bußgeldbescheid zu erhalten, ist für jeden ein Ärgernis. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einzulegen. Wie Sie das tun können und was danach passiert, erfahren Sie hier. "
Natürlich haben Sie als Adressat einer hoheitlichen Maßnahme jederzeit die Möglichkeit, Rechtsmittel in Erwägung zu ziehen. Auch hier unterstützt ein Partner-Anwalt von KLUGO Sie gern mit einer Prüfung des Bußgeldbescheides und bei allen weiteren Schritten gerichtlicher und außergerichtlicher Art.
Erheben Sie keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, wird dieser rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen nach der Rechtskraft ist dann die im Bußgeldbescheid festgelegte Geldbuße per Überweisung zu zahlen.
Ist der Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot verknüpft, enthält dieser einen Hinweis darüber, innerhalb welcher Frist und bei welcher Stelle Sie den Führerschein hinterlegen müssen, um dem staatlich verordneten Fahrverbot nachzukommen.
Der Bußgeldrechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung zur voraussichtlichen Höhe des Bußgeldes nach einem Verkehrsverstoß. Für detaillierte Informationen zu Ihrem individuellen Fall stehen Ihnen unsere Fachanwälte in einer telefonische Erstberatung zur Verfügung.
Bei ungewöhnlich hohen Bußgeldern kann es sich lohnen, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Bei Bedarf ziehen Sie hierfür einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
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