Wenn sich gleich mehrere Bewerber für eine offene Stelle im öffentlichen Dienst bewerben, dann kann ein unterlegener Bewerber das Auswahlverfahren und die Auswahlentscheidung auf die Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen.
Wenn es im öffentlichen Dienst im Rahmen einer Stellenvergabe zu einer Auswahl zwischen mehreren Bewerbern kommt, dann ist der öffentliche Arbeitgeber im Gegensatz zum privaten Arbeitgeber umittelbar an die Verfassung gebunden. Das bedeutet in der Praxis, dass sowohl die Durchführung des Auswahlverfahrens als auch die Auswahlentscheidung selbst nach den Kriterien des Art. 33 Abs. (2) des Grundgesetzes (kurz: GG) auszurichten sind.
Bei einem Verstoß steht dem Betroffenen ein durchsetzbarer Anspruch zu. Wird die offene Stelle demnach nicht mit dem am besten geeigneten Kandidaten besetzt, kann die Auswahlentscheidung im Rahmen einer gerichtlichen Kontrolle auf die Rechtskonformität hin überprüft werden.
Dazu gehört die eingehende Prüfung des Sachverhalts und die Prüfung der Erfolgsaussichten, die sich aus einer Konkurrentenklage ergeben. Die Akteneinsicht im Bewerbungsverfahren ist dabei ein wichtiges Element, das Fehler im Auswahlverfahren offenlegen kann und maßgeblich die Antragstellung vor dem zuständigen Gericht beeinflusst.
Das Akteneinsichtsrecht steht im Bewerbungsverfahren dem unterlegenen Bewerber zu.
Die Akteneinsicht ist ein wichtiges Instrument, um unter Umständen auch gerichtlich gegen den Negativbescheid vorzugehen. Auch, wenn Sie nach Prüfung der Erfolgsaussichten auf eine Klage verzichten: Die Akteneinsicht sollten Sie in jedem Fall beantragen.
Bei der Akteneinsicht geht es nicht nur um mündliche Auskünfte rund um das Auswahlverfahren. Betroffene sollten sich auch zu Beweiszwecken Fotokopien aushändigen lassen.
Nach einem Negativbescheid empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:
Wer einen Antrag auf Akteneinsicht stellen möchte, ist dabei nicht auf die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes angewiesen. Allerdings empfiehlt sich schon bei der Zustellung des Negativbescheides, einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Dies gilt gerade auch in Anbetracht des Zeitfaktors. Die Partner-Anwälte von KLUGO beraten Sie bezüglich Ihres Antrags auf Akteneinsicht und informieren Sie in der telefonischen Erstberatung über alle relevanten Schritte.
Grundsätzlich ist der Dienstherr verpflichtet, mit der endgültigen Besetzung der offenen Stelle eine angemessene Frist abzuwarten. Diese beträgt in der Regel 14 Tage ab Zugang des Negativbescheides. Diese Frist dient auch dazu, dem unterlegenen Bewerber eine Überprüfung der Entscheidung zu ermöglichen.
Wenn Sie einen Negativbescheid erhalten, sollten Sie nicht zögern, um die nächsten Schritte einzuleiten: Hier sollten Sie insbesondere die 14-Tage-Frist im Hinterkopf behalten. Je länger Sie warten, umso geringer werden Ihre Chancen, die unrechtmäßige Stellenbesetzung zu verhindern. Ziehen Sie daher zeitnah juristische Unterstützung hinzu, um Ihre Optionen abzuwägen.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Auswahlverfahren die geltenden Rechtsvorschriften und das aus dem Grundgesetz abgeleitete Leistungsprinzip außer Acht gelassen hat, ist eine Überprüfung durch einen unserer Partner-Anwälte eine gute Möglichkeit, um verbindliche Rechtsauskunft zu erhalten.
Die Kosten für die Akteneinsicht lassen sich im Vorfeld nicht pauschal beziffern. Sie hängen maßgeblich davon ab, ob die Akteneinsicht selbst oder über einen Rechtsanwalt beantragt wird.
Wird die Akteneinsicht im Bewerbungsverfahren durch einen Anwalt beantragt, dann wird dafür ein Honorar fällig, das sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) berechnet. Ebenfalls kostenpflichtig ist der Versand der Akten durch die Behörde sowie die Anfertigung von Kopien. Pauschal lässt sich aber sagen, dass die Kosten für die Akteneinsicht im Bewerbungsverfahren regelmäßig im niedrigen dreistelligen Bereich liegen.
Erwägen Sie juristische Schritte, die über die Akteneinsicht hinausgehen, werden bei einem Verfahren vor dem zuständigen Gericht natürlich weitere Kosten anfallen. Ein Prozesskostenrechner hilft dabei, den finanziellen Aufwand schon im Vorfeld abzuschätzen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.