Durch die Konkurrentenklage können sich Betroffene gegen eine Benachteiligung durch den Dienstherrn wehren. Ist die Klage erfolgreich, kann der Dienstherr zu einer rechtmäßigen Auswahl verpflichtet werden.
Bei der Konkurrentenklage kommt es zu einer Kombination aus arbeits- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Faktisch zieht hier zwar eine Privatperson gegen die öffentliche Verwaltung vor das zuständige Gericht – tatsächlich ist die Intention dahinter aber die Abwehr von Benachteiligungen, die im Zusammenhang mit einer anderen privaten Person stehen.
Dabei ist die Konkurrentenklage aber keine Klageart im eigentlich Sinn. Sie beschreibt vielmehr die besondere Konstellation, die sich daraus ergibt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung darüber stattfindet, wie eine bestimmte Konkurrenzsituation unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu lösen ist.
Der Anspruch für die Konkurrentenklage ergibt sich aus Art. 33 Abs. (2) des Grundgesetzes (kurz: GG). Demnach hat jeder Deutsche das Recht auf den Zugang zu öffentlichen Ämtern in Abhängigkeit von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bewerber sind nach diesen Kriterien zu berücksichtigen. Das gilt nicht nur für Neueinstellungen, sondern auch für Beförderungen u. ä. Vorgänge. Entscheidend ist dabei das Leistungsprinzip.
Die Durchsetzung des genannten Anspruchs wird als Konkurrentenklage bezeichnet.
Sie kann je nach Ausrichtung ganz unterschiedliche Ziele verfolgen:
Zu unterscheiden ist bei der Art der Konkurrentenklage zum Beispiel, ob es um die Vergabe einer Stelle geht oder um die Beförderung ohne Stellenvergabe. Anders ist die Fragestellung bei der Zulassung zu zulassungspflichtigen Berufen wie Handwerker, Taxifahrer, Ärzte oder Sachverständige: Hierbei ist ausschlaggebend, dass durch die öffentliche Stelle die Auswahl nicht rechtskonform stattgefunden hat.
Grundsätzlich allen Arten der Konkurrentenklage gemein ist aber der Umstand, dass es zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung durch eine öffentliche Einrichtung gekommen ist.
Die Konkurrentenklage ist nur dann zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass das jeweilige Auswahlverfahren nicht rechtskonform durchgeführt wurde. Bei der steuerrechtlichen Konkurrentenklage muss der Konkurrent bevorzugt worden sein, ergo eine steuerliche Ungleichbehandlung nachweisbar sein.
Unabhängig von der Art der Konkurrentenklage ist die Verletzung der Rechte aus Art. 33 Abs. (2) GG immer der Dreh- und Angelpunkt bei der Prüfung der Zulässigkeit für die Konkurrentenklage.
Voraussetzung für die Konkurrentenklage ist weiterhin, dass ein Widerspruch keinen Erfolg hatte. Die Konkurrentenklage hat demnach nur dann Erfolgsaussichten, wenn schon im Vorfeld die Möglichkeit eines Widerspruchs ausgeschöpft wurde.
Die Konkurrentenklage ist an eine Klagefrist gebunden. Sie beginnt mit dem Tag, an dem dem Kläger der Bescheid über den erfolglosen Widerspruch zugestellt wird. Allerdings ist die Dauer der Frist abhängig davon, wo die Konkurrentenklage erhoben wird.
Klagefrist für eine Konkurrentenklage:
Welches Gericht zuständig ist und welche Konkurrentenklage im Einzelfall einschlägig ist, lässt sich für Laien nur schwer einschätzen. Kompetente Unterstützung bietet hier ein KLUGO Partner-Rechtsanwalt, der aufgrund seiner Expertise regelmäßig schon nach einem ersten Gespräch wertvolle Tipps rund die Klagemöglichkeiten und die damit verbundenen Risiken und Chancen geben kann.
Wenn die Klage fristgerecht beim zuständigen Gericht eingereicht wurde, wird das Klageverfahren eröffnet. In diesem Zusammenhang werden sowohl die für die Prüfung des Sachverhalts relevanten Dokumente offengelegt als auch die beteiligten Personen vorgeladen. Nach entsprechender Beurteilung der Umstände des Sachverhalts ergeht dann das Urteil des Gerichts.
Beim Urteil zugunsten des Klägers erkennt das Gericht an, dass der Kläger eine Benachteiligung erfahren hat, die nicht mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften in Einklang zu bringen ist.
Die Konkurrentenklage zielt nicht darauf ab, dass der Kläger doch anstelle des Konkurrenten eingestellt / befördert / ausgewählt wird. Vielmehr zielt die Konkurrentenklage auf eine Überprüfung des Auswahlverfahrens ab.
Erkennt das Gericht die unrechtmäßige Benachteiligung des Klägers an, wird das Ergebnis des Auswahlverfahrens aufgehoben und ein neuer Durchgang angeordnet, der dann die einschlägigen Vorschriften berücksichtigt. Das gilt auch für die Konkurrentenklage im Steuerrecht, bei der eine neue Veranlagung die Folge des Gerichtsurteils zugunsten des Klägers ist.
Die Kosten für die Konkurrentenklage lassen sich im Vorfeld nicht pauschal beziffern. Sie hängen maßgeblich davon ab, welches Gericht zuständig ist. Ein Prozesskostenrechner kann helfen, eine ungefähre Schätzung vor Einreichung der Klage vorzunehmen.
Insbesondere bei einer Konkurrentenklage arbeitsrechtlicher Art ist der Kläger bezüglich der Kosten keinem großen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt, denn: Die Kosten für den eigenen juristischen Beistand sind bei allen arbeitsrechtlichen Verfahren grundsätzlich von den Parteien selbst zu tragen.
Die Rechtsschutzversicherung kann bei einer Konkurrentenklage die Kosten übernehmen. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, klären Sie am besten im Rahmen einer Deckungsanfrage.
Bei Fragen dazu hilft Ihnen KLUGO im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Die Verfahrensdauer der Konkurrentenklage hat einen wichtigen Effekt: Sie wirkt sich maßgeblich auf die Rechtssicherheit aus. Dies gilt ganz besonders dort, wo es beispielsweise um die Ernennung von Beamten geht oder um Beförderungen beamtenrechtlicher Natur. Daher liegt es im allgemeinen Interesse, dass ein Verfahren zur Konkurrentenklage so schnell wie möglich zu einem verbindlichen Urteil führt. Die Statistik zeigt dennoch, dass auch bei der Konkurrentenklage mehrere Monate verstreichen, bis es zu einem finalen Urteil kommt.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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