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EuGH-Widerrufsjoker
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Mit dem neuen EuGH-Widerrufsjoker ist der Widerruf von Kreditverträgen möglich

Mit dem aktuellen Urteil aus Luxemburg sorgt der Europäische Gerichtshof dafür, dass Millionen Verbraucher ihre Kreditverträge widerrufen können – und zwar völlig losgelöst von der Art des Darlehens. Der sogenannte Kaskadenverweis der bei sehr vielen Kreditverträgen in der Widerrufsbelehrung enthalten ist, ist nicht ausreichend, um Verbraucher umfassend darüber zu informieren, wann die Widerrufsfrist beginnt. Der EuGH stärkt damit den Verbraucherschutz und stellt sich gleichzeitig deutlich gegen die bisherige Rechtsprechung auf nationaler Ebene. Diese zeichnete sich bisher durch ihre bankenfreundliche Tendenz aus.

Neues EuGH-Urteil zum Widerruf von Kredit- und Darlehensverträgen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit dem aktuellen Urteil des EuGH haben Verbraucher jetzt das Recht Darlehens- bzw. Kreditverträge vorzeitig zu widerrufen.
  • Der neue Widerrufsjoker bezieht sich nach richtiger Ansicht auf fast alle Kreditverträge für Verbraucher.
  • Bevor Sie ein Darlehen oder einen Kredit widerrufen, sollten Sie sich über Ihre individuellen Chancen und Risiken in Ihrem persönlichen Fall beraten lassen.

Europäischer Gerichtshof gewährt Widerrufsjoker

Gute Nachrichten für Verbraucher: Wer ein privates Darlehen abgeschlossen hat und dieses vorzeitig beenden möchte, der profitiert vom aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (kurz: EuGH) in Luxemburg. Dieser hat nämlich in einem höchstrichterlichen Urteil vom 26.03.2020 entschieden, dass Verbraucher das Recht haben, ihre Darlehensverträge vorzeitig zu kündigen, wenn diese nicht in klarer Form und umfassend die Modalitäten rund um das Widerrufsrecht angeben.

Anlass für das Urteil war der Kreditvertrag eines Verbrauchers mit der Kreissparkasse Saarlouis. Diese hatte den Bankkunden zwar auf ein Widerrufsrecht hingewiesen. Allerdings enthielt der Darlehensvertrag nicht die maßgeblichen Angaben, sondern verwies lediglich auf Rechtsvorschriften, die wiederum auf weitere Vorschriften verweisen. Ein derartiger Kaskadenverweis ist in zahlreichen Kreditverträgen enthalten, die ab Juni 2010 geschlossen wurden – so beispielsweise in Darlehen zur Baufinanzierung, zur Finanzierung von Fahrzeugen und auch im Rahmen von Immobilienkrediten. Der EuGH unterstreicht mit seinem Urteil, dass es Verbrauchern – und damit den Darlehensnehmern – nicht zuzumuten ist, dass sie sämtliche Vorschriften nach der jeweils ausschlaggebenden Regelung durchsuchen müssen.

Verweisungsmarathon in Kreditverträgen ist nicht europarechtskonform

Die Kreissparkasse Saarlouis verwies in dem fraglichen Kreditvertrag auf § 492 Abs. (2) des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) Dieser verweist jedoch selbst auf § 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz: EGBGB) und dieses wiederum auf weitere Vorschriften, die zum BGB zurückführen. Insgesamt ging es im vorliegenden Fall um acht Seiten Gesetzestext, die der Darlehensnehmer lesen musste, um die für ihn und den abgeschlossenen Darlehensvertrag relevanten Regelungen ausfindig zu machen.

Das wollte der EuGH so nicht gelten lassen: Nach Ansicht der Luxemburger Richter müssen Banken in Kreditverträgen die Verbraucher deutlich und transparent über das Widerrufsrecht informieren. Dazu zählt insbesondere auch die Information darüber, wie die Modalitäten rund um die Widerrufsfrist ausgestaltet sind und wann diese überhaupt zu laufen beginnt. Grundsätzlich ist das dann der Fall, wenn der Darlehensnehmer alle Unterlagen erhalten hat, die der Gesetzgeber als verpflichtend erachtet. Welche das sind, kann der Verbraucher aber nur herausfinden, wenn er den Kaskadenverweis durcharbeitet - diese Information lässt sich aus dem genannten Kreditvertrag der Kreissparkasse Saarlouis ohne juristische Fachkenntnisse nämlich nicht entnehmen. Für den EuGH ist dies ein direkter Verstoß gegen das Europarecht.

Die EU-Richtlinie 2008/48/EG, die der EuGH zur Begründung anführte, ist in ihrer Intention klar: Sie beabsichtigt einen umfassenden Schutz der Verbraucher und fordert damit Klarheit bei der Vertragsgestaltung.

Wie nutze ich den EuGH Widerruf für Kredite?

Wer sich als Kreditnehmer beim Widerruf des Kreditvertrags auf den EuGH berufen möchte, ist dabei nicht auf eine bestimmte Art des Darlehens beschränkt. Der neue Widerrufsjoker bezieht sich nach richtiger Ansicht auf fast alle Kreditverträge für Verbraucher, die ab Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Da fast alle Kreditverträge seit dem Stichdatum in ihrer Widerrufsbelehrung den oben genannten Kaskadenverweis nutzen.

Insbesondere sind folgende Kreditverträge betroffen::

  • Baufinanzierungen
  • Immobilienkredite
  • Kfz-Finanzierungen
  • Konsumentenkredite
  • Kleinkredite

Die Tatsache, dass die fehlende Widerrufsbelehrung zu einer zeitlich unbegrenzten Widerrufsbelehrung für das Darlehen führt, ist rechtlich ganz und gar nicht neu. Hier gab es in der Vergangenheit nämlich bereits die Konstellation, dass bei einem Immobiliardarlehen die fehlerhafte Widerrufsbelehrung dafür sorgte, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst startete.

Nach dem aktuellen EuGH-Urteil dürften somit viele Verbraucher einen Widerruf ihres Kreditvertrags anstreben. Als Kreditnehmer sollten Sie dafür überprüfen, ob Ihr Darlehensvertrag ebenfalls die Möglichkeit eröffnet, den EuGH Widerrufsjoker einzusetzen. Hierbei kann Ihnen die unverbindliche Erstberatung von KLUGO helfen. Unsere Partner-Anwälte geben Ihnen bereits in einem ersten Telefongespräch einen Überblick über die Optionen, die sich Ihnen jetzt bieten.

Grundsätzlich lässt sich der Widerruf in Anwendung von § 355 BGB durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Finanzierungspartner erklären. Eine Begründung ist dabei nicht notwendig.

Vorteile des EuGH Widerrufsjoker für Kreditnehmer

Der Vorteil, den das aktuelle EuGH-Urteil für Kreditnehmer mitbringt, liegt auf der Hand: Gerade dann, wenn ein Kreditvertrag noch zur Zeit abgeschlossen wurde, in der die Zinsen vergleichsweise hoch waren, lohnt sich eine Umschuldung. Die aktuell schon länger anhaltende Niedrigzinsphase macht Kredite nämlich so "billig" wie nie – bei einer entsprechend hohen Darlehenssumme können Verbraucher hier viel Geld sparen. Ein Vergleich liefert hier beeindruckende Zahlen: Während die Sollzinsbindung Anfang 2011 noch bei 4,03 Prozent lag, liegt sie aktuell bei 0,63 Prozent. Auf die Darlehenssumme gerechnet, können Verbraucher so mehrere tausend Euro sparen, wenn sie den neuen EuGH Widerrufsjoker nutzen.

So hilft Ihnen KLUGO beim Widerruf von Verträgen

Unabhängig von der Verwendung der Finanzierung ist die Widerrufsthematik für Verbraucher generell von großer Relevanz. Hier stehen oft sechsstellige Summen im Raum – der Ausstieg aus dem alten Vertrag kann da wirtschaftlich von Vorteil sein. Mit dem Urteil des EuGHs wird der Widerruf nun für fast alle Darlehensverträge möglich: Dennoch können im Umgang mit dem Finanzierungspartner Fragen rechtlicher Art aufkommen. Unsere erfahrenen Partner-Anwälte helfen Ihnen sofort in einer telefonischen Erstberatung. Dort erhalten Sie erste rechtssichere Informationen und Tipps, um weitere Schritte besser abwägen zu können.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.