Widerruf beim Darlehen
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Kredit widerrufen: So gehen Sie beim Darlehens- und Kreditvertrag vor

STAND 16.08.2023 | LESEZEIT 15 MIN

Der Verbraucherschutz spielt bei allen geschlossenen Verträgen in Deutschland eine wichtige Rolle – auch bei Darlehen- und Kreditverträgen. Daher gilt auch hier das Widerrufsrecht. Doch das Widerrufen des Darlehen- oder Kreditvertrages hat Folgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Darlehens- und Kreditverträge können widerrufen werden.
  • Kommt es zum Widerruf des Darlehens oder Kredits, dann wird der gesamte Vertrag aufgelöst. Bereits ausgezahlte Darlehen- oder Kreditsummen müssen zurückgegeben werden.
  • Die Widerrufsfrist für Darlehens- und Kreditverträge beträgt 14 Tage.
  • Die Frist beginnt erst dann, wenn Sie als Verbraucher alle notwendigen Unterlagen erhalten haben – inklusive Widerrufsbelehrung.
  • Sträubt sich der Kreditgeber gegen den Widerruf des Darlehens oder Kredits, kann ein auf Vertragsrecht spezialisierter Anwalt dabei helfen, den Widerruf durchzusetzen.

So gehen Sie vor, wenn Sie einen Kredit oder Darlehen widerrufen möchten

  • Möchten Sie Ihren Kredit oder Darlehen widerrufen, wenden Sie sich schriftlich an den Darlehen- oder Kreditgeber – in den meisten Fällen also die Bank. Der Widerruf des Darlehens- oder Kreditvertrages muss zwingend schriftlich erfolgen.
  • Nutzen Sie dafür unser Musterdokument „Muster Widerruf Darlehens- und Kreditvertrag“. Dort müssen lediglich die Kontaktdaten und Angaben zum Darlehens- oder Kreditvertrag ergänzt werden, damit das Schreiben rechtsgültig ist.
  • Weigert sich der Kreditgeber trotz Widerruf des Vertrages, den Darlehens- oder Kreditvertrag aufzulösen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht wenden, der gemeinsam mit Ihnen den Widerruf durchsetzt.
  • Möchten Sie Ihren Kredit oder Darlehen widerrufen, obwohl die Frist schon abgelaufen ist, lohnt es sich, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen. Möglicherweise ist dieser fehlerhaft, sodass ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Durchsetzung des Widerrufs dennoch in die Wege leiten kann.

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Wann sollte ich ein Darlehen oder einen Kredit widerrufen?

Grundsätzlich benötigen Sie für den Widerruf des Kredits oder Darlehens keinerlei Gründe, solange die gesetzliche Frist eingehalten wird. Dennoch gibt es natürlich verschiedene Situationen, in denen es sinnvoll ist, einen Kredit oder Darlehen zu widerrufen:

  • Sie haben den Darlehens- oder Kreditvertrag voreilig abgeschlossen und Ihnen waren die Auswirkungen des Vertrages zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht vollends bewusst.
  • Ihre Lebenssituation hat sich schlagartig verändert, sodass der Darlehens- oder Kreditvertrag nun zu Ihrem Nachteil wäre.
  • Sie haben ein anderes Angebot erhalten, das wirtschaftlich für Sie vorteilhaft ist.

Gegenüber einer Darlehenskündigung hat ein Widerruf des Darlehen- oder Kreditvertrages mehrere Vorteile: Eine Kündigung des Darlehen- oder Kreditvertrages ist in vielen Fällen gebührenpflichtig (Vorfälligkeitsentschädigung), ein Widerruf dagegen nicht. Ferner erfolgt bei einer Kündigung des Darlehen- oder Kreditvertrages unter Umständen eine Negativmeldung an die SCHUFA, was bei einem Widerruf des Darlehens oder Kredits ebenfalls nicht der Fall ist.

Innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist können Sie Darlehens- und Kreditverträge ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ferner können auch Fehler im Vertrag dazu führen, dass die Widerrufsfrist ungültig ist – dann können Sie jederzeit, auch Jahre nach dem Abschluss, noch vom Vertrag zurücktreten.

Welche Kredite und Darlehen haben eine Widerrufsfrist?

Darlehens- und Kreditverträge sowie Baufinanzierungen unterliegen der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob die Kredite und Darlehen verzinst werden müssen oder Sie einen Vertrag mit Null-Prozent-Finanzierung abgeschlossen haben. Allerdings gilt diese Regelung nur für private Darlehensverträge – geschäftliche Verträge sind von dem besonderen Verbraucherschutz ausgenommen.

Es gibt aber noch weitere Ausnahmeregelungen. In folgenden Fällen gilt die zweiwöchige Widerrufsfrist für Darlehen- und Kreditverträge nicht:

  • Bei Kleinkrediten mit einem Darlehensbetrag von weniger als 200 Euro netto
  • Bei kurzfristig abgeschlossenen Verträgen, deren Betrag in einem Zeitraum von maximal drei Monaten wieder abbezahlt ist
  • Bei Verträgen, für die der Verbraucher ausschließlich mit einer Sache haftet (sogenannte Kredite gegen Pfand)
  • Bei begünstigten Förderdarlehen, beispielsweise im Wohnungsbau, zur erweiterten Berufsausbildung oder mit dem Zweck, Energie einzusparen
  • Bei Krediten, die durch den Arbeitgeber vergeben wurden und damit eine Nebenleistung zum Arbeitsvertrag darstellen sowie niedriger als üblich verzinst werden
Das Widerrufsrecht gilt nicht für alle Darlehen- oder Kreditverträge. Sind Sie unsicher, ob Sie Ihren Kredit oder Darlehen widerrufen können, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wie lange kann ich einen Kredit oder ein Darlehen widerrufen?

Als Privatperson können Sie Kredite und Darlehen innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt erst zu dem Zeitpunkt, an dem Sie eine Vertragsurkunde, eine Vertragsbestätigung oder ein anderes, rechtlich gleichwertiges Dokument erhalten (§ 356b BGB). Mit Vertragsabschluss beginnt also nicht automatisch auch die Widerrufsfrist.

Das gilt allerdings nur dann, wenn eine entsprechende Belehrung über die Widerrufsfrist dem Vertrag anhängt und eine solche nicht fehlerhaft ist. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, so kann der Kredit oder Darlehen zu jeder Zeit widerrufen werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine solche Widerrufsbelehrung erhalten haben, sollten Sie daher einen Blick in Ihre Unterlagen werfen. In der Regel findet sich die Belehrung bei Krediten und Darlehen, die durch eine Bank vergeben wurden, in der Anlage „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ unter dem Punkt „Widerrufsrecht“. Bei online abgeschlossenen Darlehen- und Kreditverträgen findet sich die Widerrufsbelehrung zusätzlich unter dem Punkt „Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“.

Der Anwalt prüft, ob Formfehler dazu führen, dass eine Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dabei kommt es oft auf Kleinigkeiten an."
Pierre Torster
Rechtsanwalt Ass. jur. Dipl. jur.

Kann sich eine Widerrufsfrist verlängern?

Die gesetzlich festgeschriebene Widerrufsfrist von 14 Tagen ist bei Darlehen- und Kreditverträgen für Verbraucher der gängige Standard. Einige Banken zeigen jedoch deutlich mehr Kulanz und verlängern freiwillig die Widerrufsfrist – meist auf bis zu 30 Tage.

Allerdings kann sich die Widerrufsfrist für Darlehen- und Kreditverträge auch gesetzlich verlängern, wenn im Darlehensvertrag wichtige Informationen fehlen. Haben Sie beispielsweise bereits die Vertragsurkunde erhalten, nicht aber die Widerrufsbelehrung, so beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt bekamen. Ferner verlängert sich die Widerrufsfrist für Kreditverträge automatisch auf einen Monat, wenn wichtige Dokumente erst später nachgereicht wurden (§ 492 Abs. 6 BGB).

Das ist der Fall, wenn eine oder mehrere dieser Informationen fehlten:

  • Höhe des Darlehensbetrages
  • Angaben zur vereinbarten Vertragslaufzeit
  • Angaben zum vereinbarten Darlehenszins
  • Angaben zur Berechnungsmethode für eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite oder Europäische Verbraucherkreditinformation (je nach Vertrag)

Wie sollte ein Darlehen- oder Kreditwiderruf aussehen?

Der Kreditwiderruf muss stets schriftlich an die Bank oder den Kreditgeber versendet werden. Die meisten Kreditinstitute fordern einen schriftlichen Widerruf per Post, in einigen Fällen ist der Widerruf aber auch per Mail oder Fax möglich. Wir empfehlen grundsätzlich den Postweg mit Einschreiben, sodass Sie nachweisen können, dass der Widerruf fristgerecht beim Adressat angekommen ist.

Eine Begründung ist für den Widerruf nicht notwendig, sofern Sie sich innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist befinden. Sie können dafür ganz einfach unser Musterformular „Muster Widerruf Darlehens- und Kreditvertrag“ verwenden und dort die fehlenden Angaben wie Absender und Empfänger sowie Kreditvertragsnummer ergänzen.

klugo tipp

Für einen Darlehen- oder Kreditwiderruf müssen Sie die Schriftform einhalten. Nutzen Sie einfach unser Musterformular, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Ferner empfehlen wir Ihnen den Versand auf dem Postweg mit Einschreiben, sodass Sie die Zustellung des Widerrufs beweisen können.

Was passiert nach dem Widerruf des Darlehens oder Kredits?

Was nach dem Widerruf des Darlehen- oder Kreditvertrages geschieht, hängt maßgeblich davon ab, wie weit der Prozess bereits fortgeschritten ist. Haben Sie bisher keine Gelder aus dem Vertrag erhalten, so erhalten Sie lediglich eine Bestätigung des Vertragswiderrufs von Ihrem Kreditinstitut.

Haben Sie allerdings bereits Zahlungen im Rahmen des Kredites oder Darlehens von der Bank oder dem Kreditdienstleister erhalten, so müssen Sie das Geld natürlich zurücküberweisen – und das innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen. Ferner müssen Sie für den Zeitraum Zinsen zahlen, der zwischen der Auszahlung des Geldes und dem Tag, an dem die Rückzahlung erfolgte, liegt. Diese Zinszahlungen werden tagesgenau ausgerechnet und die Zinshöhe ermittelt sich durch den vereinbarten Sollzins im Vertrag.

Einige Banken verzichten im Falle eines Widerrufs jedoch auf die Zinszahlung. Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie von einer möglichen Zinszahlung betroffen sind, lohnt sich ein Blick in den Darlehens- oder Kreditvertrag. Unter dem Punkt „Widerrufsfolgen“ finden Sie alle relevanten Angaben dazu, welche Zahlungen im Falle eines Widerrufs zu erfolgen haben. Ferner steht dort auch der Zinsbetrag, der für den Zeitraum veranschlagt wird.

klugo tipp

Wenn Sie Ihren Darlehen- oder Kreditvertrag widerrufen und bereits Zahlungen erhalten haben, kommen möglicherweise Zinszahlungen auf Sie zu. Werfen Sie daher zunächst einen Blick in den Vertrag und prüfen Sie, ob sich der Widerruf des Darlehens- oder Kreditvertrags lohnt.

Haben Sie eine Bearbeitungsgebühr für einen Kredit gezahlt, werden Ihnen diese Kosten wahrscheinlich nicht zurückerstattet.

Was könnte bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung passieren?

Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt nur dann, wenn dem Darlehensvertrag eine entsprechende Widerrufsbelehrung beiliegt. Fehlt diese Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, so verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die korrekten Unterlagen erhalten. Dadurch können Sie auch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrages noch den Kredit widerrufen. Das gilt allerdings nicht für Bauverträge: Hier erlischt das Widerrufsrecht auch bei falschen Belehrungen spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen (§ 356b Abs. 2 BGB).

Wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, haben Gerichte bereits in der Vergangenheit entschieden:

  • Im Vertrag muss ersichtlich sein, wann das 14-tägige Widerrufsrecht beginnt. Wurden Sie darüber nicht informiert oder sind die Klauseln des Vertrages nicht deutlich genug, sodass Sie als Verbraucher nicht erahnen können, wann die Widerrufsfrist beginnt, so gilt die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft.
  • Dasselbe gilt auch dann, wenn zwar über die Widerrufsfrist belehrt wurde, nicht aber über die Folgen des Widerrufs. So muss klar ersichtlich sein, was geschieht und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben, wenn Sie den Kreditvertrag widerrufen.
  • Das gilt auch, wenn die Widerrufsbelehrung verwirrende Ergänzungen enthält, zum Beispiel auch in den Fußnoten. Die in der Widerrufsbelehrung enthaltenen Informationen müssen für den Verbraucher nachvollziehbar und verständlich sein.

Trifft einer dieser Punkte in Ihrem Fall zu, so können Sie den Darlehen oder Kredit widerrufen und müssen somit keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

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Wenn Sie Ihren Darlehen oder Kredit widerrufen möchten, lassen Sie einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht zunächst die Vertragsbestimmungen prüfen. Finden sich darin Fehler, können Sie zusätzliche Zahlungen wie Zinsen oder die Vorfälligkeitsentschädigung möglicherweise vermeiden.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte weiter

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft Ihnen dabei, Ihren Darlehen oder Kredit zu widerrufen. Zuvor sollten Sie den Kreditvertrag mit dem KLUGO Vertrags-Check prüfen lassen. Befinden Sie sich noch im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist oder sind Widerrufsbelehrung bzw. die Belehrung über die Folgen des Widerrufs unvollständig oder fehlerhaft, so können Sie den Darlehen- oder Kreditvertrag widerrufen. Ein Fachanwalt hilft Ihnen dabei, ein rechtswirksames Schreiben an das Kreditinstitut zu versenden.

Und auch wenn ein Darlehen- oder Kreditwiderruf nicht mehr möglich ist, lohnt sich möglicherweise anwaltliche Unterstützung – beispielsweise immer dann, wenn Sie den Darlehensvertrag vorzeitig ablösen möchten oder eine Umschuldung anstreben.

Im Rahmen der telefonischen Erstberatung verbinden wir Sie für eine erste Einschätzung des Sachverhalts mit einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten. Im Anschluss entscheiden Sie selbst, ob Sie die fachliche Unterstützung unserer Rechtsexperten auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten.

FAQ – Widerruf Kredit & Darlehen

Darlehens- und Kreditverträge lassen sich grundsätzlich binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Einige Banken bieten auch längere Widerrufsfristen an.

Ja, auch wenn der Kreditvertrag bereits unterzeichnet wurde, ist noch ein Widerruf möglich. Dabei müssen Sie aber die gesetzliche Widerrufsfrist einhalten. Ferner gilt diese Regelung nur für Verbraucher, nicht aber für Unternehmenskredite.

Ein Widerruf des Kreditvertrages ist kostenfrei. Haben Sie bereits Zahlungen erhalten, müssen Sie diese natürlich zurückzahlen. Unter Umständen fallen für die Zeit, die der Vertrag bereits lief, auch Zinsen an.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.