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Rettungsgasse bilden: Das sollten Sie wissen

STAND 25.09.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Rettungsgassen sollten zum Alltagsbild im Straßenverkehr gehören. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie nachfolgend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Außerorts sind Sie bei Stau oder stockendem Verkehr dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden.
  • Bilden Sie keine Rettungsgasse, kann das unter Umständen zu Sanktionen führen.
  • Dazu zählen Geldstrafen ab 200 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat und 2 Punkte in Flensburg.
  • Dieselbe Strafe erwartet übrigens Personen, welche nicht berechtigt sind, die Rettungsgasse zu nutzen und es dennoch tun.
  • Abhängig vom Wetter kann die Rettungsgasse nicht nur von Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr genutzt werden, sondern beispielsweise auch von Straßendienstfahrzeugen, welche Schnee beseitigen.

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Eine Rettungsgasse muss insbesondere auf mehrspurigen Fahrbahnen, wie das zumeist auf der Autobahn der Fall ist, gebildet werden. Entsteht hier ein Stau oder ein Stop-and-Go-Szenario, so sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Idealerweise bilden Sie direkt, wenn Sie Teil des Staus werden, eine Rettungsgasse, sodass Rettungsfahrzeuge problemfrei zur Stauursache gelangen können.

Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?

In § 11 Abs. 2 StVO ist geregelt, wie eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Die Art und Weise hängt von der Anzahl der Spuren ab. Bei 2 Fahrspuren fahren Autos auf der linken Spur nach links und PKWs auf der rechten Spur zur rechten Seite. Handelt es sich um eine Autobahn mit 3 Fahrspuren, so wird die Rettungsgasse zwischen der ganz links befindlichen und der daneben liegenden Spur gebildet. Selbiges gilt für Fahrbahnen mit 4 Spuren. Den Standstreifen müssen Sie nach wie vor freihalten. Diesen können Rettungsfahrzeuge nutzen, wenn es Probleme mit der Rettungsgasse gibt.

Welche Grenzen gibt es beim Rettungsgasse-Gebot?

Viele Autofahrer stellen sich die Frage, ob es Grenzen gibt beim Rettungsgasse-Gebot. Die gibt es durchaus. Der Verkehrsteilnehmer darf sich und andere beispielsweise nicht gefährden. Aber eine rote Ampel ist nicht tabu, um Platz zu schaffen. Wer von einer Anlage geblitzt wird und einen Bußgeldbescheid erhalten hat, muss dann allerdings nachweisen, dass sein Vergehen mit einer Einsatzfahrt zusammenhing. Es lohnt sich also auf jeden Fall, Datum, Uhrzeit und Art des Einsatzfahrzeugs aufzuschreiben. Verboten ist, dem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen. Man darf die Rettungsgasse auch nicht zu Fuß betreten, es sei denn, es gibt einen Notstand.

Welche Strafen gibt es, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird?

Versäumt man es, eine Rettungsgasse zu bilden, so kann dies Sanktionen nach sich ziehen. Das sind zumeist Geldstrafen von mindestens 200 bis 320 Euro. Die Höhe hängt davon ab, ob es zusätzlich noch zu einer Sachbeschädigung oder einer Behinderung, bzw. einer Gefährdung kam. Dazu kommt ein Fahrverbot von mindestens einem Monat und 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Mit ähnlichen Strafen müssen Sie rechnen, wenn Sie eine Rettungsgasse unsachgemäß selbst befahren.

Wer darf eine Rettungsgasse befahren?

Die Rettungsgasse darf nur von bestimmten Fahrzeugen befahren werden. Das sind beispielsweise Polizei, Krankenwagen, Notarzt, Feuerwehr oder THW. Auch Abschleppfahrzeuge oder andere Hilfsfahrzeuge (beispielsweise um Schnee von der Straße zu manövrieren) sind dazu berechtigt. Bitte sehen Sie davon ab, als gewöhnlicher Autofahrer die Rettungsgasse zu befahren. Es ist moralisch fragwürdig und kann zu Strafen führen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Ihnen droht eine Strafe, weil Sie keine Rettungsgasse gebildet haben oder anderweitig straffällig geworden sind? Unsere erfahrenen und versierten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Verkehrsrecht stehen Ihnen gerne mit Ihrer ausgeprägten Erfahrung zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen Antworten auf Ihre Fragen gibt.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.