STAND 25.09.2023 | LESEZEIT 3 MIN
Rettungsgassen sollten zum Alltagsbild im Straßenverkehr gehören. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie nachfolgend.
Eine Rettungsgasse muss insbesondere auf mehrspurigen Fahrbahnen, wie das zumeist auf der Autobahn der Fall ist, gebildet werden. Entsteht hier ein Stau oder ein Stop-and-Go-Szenario, so sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Idealerweise bilden Sie direkt, wenn Sie Teil des Staus werden, eine Rettungsgasse, sodass Rettungsfahrzeuge problemfrei zur Stauursache gelangen können.
In § 11 Abs. 2 StVO ist geregelt, wie eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Die Art und Weise hängt von der Anzahl der Spuren ab. Bei 2 Fahrspuren fahren Autos auf der linken Spur nach links und PKWs auf der rechten Spur zur rechten Seite. Handelt es sich um eine Autobahn mit 3 Fahrspuren, so wird die Rettungsgasse zwischen der ganz links befindlichen und der daneben liegenden Spur gebildet. Selbiges gilt für Fahrbahnen mit 4 Spuren. Den Standstreifen müssen Sie nach wie vor freihalten. Diesen können Rettungsfahrzeuge nutzen, wenn es Probleme mit der Rettungsgasse gibt.
Viele Autofahrer stellen sich die Frage, ob es Grenzen gibt beim Rettungsgasse-Gebot. Die gibt es durchaus. Der Verkehrsteilnehmer darf sich und andere beispielsweise nicht gefährden. Aber eine rote Ampel ist nicht tabu, um Platz zu schaffen. Wer von einer Anlage geblitzt wird und einen Bußgeldbescheid erhalten hat, muss dann allerdings nachweisen, dass sein Vergehen mit einer Einsatzfahrt zusammenhing. Es lohnt sich also auf jeden Fall, Datum, Uhrzeit und Art des Einsatzfahrzeugs aufzuschreiben. Verboten ist, dem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen. Man darf die Rettungsgasse auch nicht zu Fuß betreten, es sei denn, es gibt einen Notstand.
Versäumt man es, eine Rettungsgasse zu bilden, so kann dies Sanktionen nach sich ziehen. Das sind zumeist Geldstrafen von mindestens 200 bis 320 Euro. Die Höhe hängt davon ab, ob es zusätzlich noch zu einer Sachbeschädigung oder einer Behinderung, bzw. einer Gefährdung kam. Dazu kommt ein Fahrverbot von mindestens einem Monat und 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Mit ähnlichen Strafen müssen Sie rechnen, wenn Sie eine Rettungsgasse unsachgemäß selbst befahren.
Die Rettungsgasse darf nur von bestimmten Fahrzeugen befahren werden. Das sind beispielsweise Polizei, Krankenwagen, Notarzt, Feuerwehr oder THW. Auch Abschleppfahrzeuge oder andere Hilfsfahrzeuge (beispielsweise um Schnee von der Straße zu manövrieren) sind dazu berechtigt. Bitte sehen Sie davon ab, als gewöhnlicher Autofahrer die Rettungsgasse zu befahren. Es ist moralisch fragwürdig und kann zu Strafen führen.
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