Bußgelder werden bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit vergeben. Häufig handelt es sich dabei um das sogenannte Falschparken oder Überfahren einer roten Ampel. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Bußgeld.
Grundsätzlich werden Bußgeldbescheide erlassen, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Diese haben eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen hierzu unter anderem auch ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, Parken im Halte- sowie Parkverbot, Überfahren einer roten Ampel , Mängel am Fahrzeug, Telefonieren am Steuer sowie Fahren unter Alkoholeinfluss. Je nach Schwere des Verstoßes ergibt sich die Festsetzung der Bußgeldhöhe nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Sie können überprüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. Unter anderem müssen Sie auf dem Foto gut zu erkennen sein. Zudem muss eine Geschwindigkeitsmessung nach einem genauen Protokoll erfolgen – ansonsten können Sie einen Einspruch erheben.
Der Bußgeldbescheid führt nicht nur die Strafe für das ordnungswidrige Verhalten auf, sondern auch zusätzliche Gebühren für den Verwaltungsaufwand, der mit dem Erlass des Bußgeldbescheides verbunden ist. Ebenfalls zu zahlen sind die Auslagen, die der Behörde zu erstatten sind, weil sie beispielsweise den Bußgeldbescheid an den Adressaten zustellt.
Wie hoch die Gebühren und Auslagen beim Bußgeldbescheid sind, ergibt sich aus § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (kurz: OWiG). In der Regel liegen diese bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bei einem Betrag von 28,50 Euro.
Entscheiden Sie sich dafür, Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid geltend zu machen, können sich die Gebühren entsprechend erhöhen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen: Dann fallen auch Gerichtskosten an, die vom Kläger zu zahlen sind, wenn der Bußgeldbescheid durch das Urteil bestätigt und rechtskräftig wird.
Vor dem Bußgeldbescheid selbst erfolgt meist die Zustellung eines Anhörungsbogens, in dem Angaben zur eigenen Person gemacht werden müssen. Sobald dieser vollständig ausgefüllt der zuständigen Behörde vorliegt, wird der Bußgeldbescheid innerhalb von zwei bis drei Wochen versendet. Sollten Sie von einem Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden sein, erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheides meist ebenfalls innerhalb dieser Frist. Dies ist jedoch oft abhängig von der Anlage: Während bei einem mobilen Blitzer der Film recht schnell ausgewertet wird, kann dies bei einem fest installierten Gerät etwas länger dauern.
Es gilt, dass Bußgeldbescheide vollständig und korrekt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, ist er nicht rechtmäßig und kann beanstandet werden.
Folgende Punkte sollten Sie also in einem Bußgeldbescheid auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen:
In § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sind der Inhalt des Bußgeldbescheides, Zahlungsbeträge und Fristen festgelegt.
In Absatz (1) finden Sie die Angaben, die in einem Bußgeldbescheid genannt werden müssen. Dies sind unter anderem die persönlichen Angaben und Beweismittel zur Tat. Nur wenn alle Angaben genannt wurden, ist der Bescheid auch rechtmäßig.
Absatz (2) erklärt, dass der Bußgeldbescheid ohne Einspruch seine Wirksamkeit erhält. Weiterhin muss innerhalb von zwei Wochen auf den Bescheid reagiert werden. Dies kann entweder durch die Zahlung des Bußgeldes, einen Einspruch oder einer Bitte zum Fristaufschub der Zahlung geschehen.
Möchten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, ist dieser direkt an die zuständige Behörde zu richten. Hierzu steht Ihnen in unserem Downloadbereich ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung, das Sie personalisieren und für Ihren Einspruch nutzen können.
Formfehler im Bußgeldbescheid sorgen dafür, dass dieser nicht rechtmäßig ist. Dazu zählen alle Fehler, die sich unter anderem aus den in § 66 OWiG aufgezählten Kriterien ergeben.
Nach Erhalt des Bußgeldbescheides läuft eine Frist von 14 Tagen, um Einspruch gegen den Bescheid zu erheben. Bei einer Zustellung per Post addiert man hierzu drei Tage nach Zustellungsdatum. Wird der Bußgeldbescheid per Einschreiben geschickt, so gilt der Tag der Annahme als Beginn der Frist. Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn Sie nachweislich nicht in der Lage waren, den Bußgeldbescheid zur Kenntnis zu nehmen. Dazu zählen Urlaube oder Aufenthalte im Krankenhaus, die dann durch Reiseunterlagen oder ärztliche Dokumente belegt werden müssen. Sobald die 14-tägige Frist abgelaufen ist, muss das Bußgeld bezahlt werden – andernfalls kann es zu einer Verwarnung und ggf. einer Erhöhung des Bußgeldes kommen.
Wird der Bußgeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen im Vorfeld des Bußgeldbescheides nicht innerhalb von drei Monaten zugestellt, verjährt die Verkehrsordnungswidrigkeit. Dies ergibt sich aus § 26 Abs. (3) des Straßenverkehrsgesetzes (kurz: StVG).
Wer den Bußgeldbescheid auf Form- oder Inhaltsfehler überprüfen möchte, der sollte in diesem Zusammenhang Akteneinsicht beantragen. Für den Betroffenen ergibt sich das Recht auf Akteneinsicht nach § 49 Abs. (1) OWiG.
Das Recht auf Akteneinsicht kann auch durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden. Dies ist erfahrungsgemäß mit deutlichen Vorteilen für den Betroffenen verbunden: Nach § 406e Abs. (3) der Strafprozessordnung (kurz: StPO) kann sich der Anwalt die Ermittlungsakte in die Kanzlei zustellen lassen. Ebenfalls vorteilhaft: Als juristischer Experte kann ein Anwalt für Verkehrsrecht auf den ersten Blick Form- und Inhaltsfehler ausfindig machen.
Die Akteneinsicht ist mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden: Nehmen Sie Ihr Recht auf Akteneinsicht bei der Behörde ohne die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt wahr, fallen Gebühren für die Akteneinsicht an sowie für Kopien, falls Sie solche von der Ermittlungsakte anfertigen möchten.
Wenn Sie mit dem Auto im Ausland eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, dann ist dies keinesfalls vergessen, sobald Sie wieder in Deutschland sind. Auch Verkehrsverstöße im Ausland können in Deutschland verfolgt werden – dies gilt vor allem dann, wenn sie innerhalb der EU begangen werden. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sorgen Vollstreckungsabkommen dafür, dass Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können.
Bei Fragen zum Thema Bußgeldbescheid und Verkehrsrecht helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
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