Es ist möglich, den Anwalt bei Unzufriedenheit zu wechseln – die Gründe dafür entscheiden, ob der Anwaltswechsel weitere Kosten verursacht. Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen, um die beste Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.
Es gibt objektive und subjektive Gründe für einen Anwaltswechsel. Manchmal passt das Zwischenmenschliche einfach nicht und der Mandant möchte aus einer subjektiven Unzufriedenheit heraus den Anwalt wechseln. Beide Seiten fühlen sich vielleicht unverstanden, was den juristischen Prozess beeinflussen kann. Oftmals gibt es aber ganz klare Gründe, die vielleicht auch Sie zu einem Anwaltswechsel veranlassen.
Die Unzuverlässigkeit eines Anwalts kann sich in den folgenden Situationen zeigen:
(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten.
Wer einen Rechtsanwalt aufsucht, ist selten mit der fachlichen Seite der Rechtsprechung und den formalen Abläufen vertraut. Ein Anwalt beschäftigt sich hingegen jeden Tag mit Gesetzestexten und juristischen Fachtermini. Dabei kann es sein, dass er vergisst einen Laien vor sich zu haben.
Das sind mögliche kommunikative Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit:
Es ist grundsätzlich jederzeit möglich, bei Unzufriedenheit den Anwalt zu wechseln. Trotzdem ist es – je nachdem wie weit das Verfahren schon vorangeschritten ist – ein großer Schritt, dessen Reichweite Ihnen klar sein sollte. Je nachdem, in welcher Phase Sie den Anwalt wechseln möchten, können erhebliche Kosten entstehen.
Wenn Sie vorhaben, den Anwalt zu wechseln, legen Sie sich gute Argumente dafür bereit. Insbesondere wenn Sie eine Verfahrenskostenhilfe erhalten, sollte ein objektiv überzeugender Grund für den Anwaltswechsel vorliegen.
Sind Sie nicht auf die Prozesskostenhilfe angewiesen, können Sie jederzeit den Anwalt wechseln. Sollten Sie sich unsicher sein, ob ein Wechsel für Sie tatsächlich in Frage kommt und sinnvoll ist, unterstützen Sie unsere Partner-Anwälte in unserer Erstberatung.
Liegen Beweise dafür vor, dass Ihr Rechtsanwalt grob fahrlässig gehandelt hat, können Sie das Mandat umgehend kündigen. Dann darf Ihr Anwalt nicht mehr für Sie tätig werden. Sie müssen den Anwalt in diesem Fall nicht für seine Leistungen bezahlen und können kostenfrei wechseln.
Zu den Möglichkeiten, ein Fehlverhalten nachzuweisen, gehören:
Wenn Ihr Wunsch nach einem Anwaltswechsel lediglich auf einem „unguten“ Gefühl basiert und Sie einfach nicht mit Ihrem Anwalt harmonisieren, müssen Sie ihn für seine bereits erbrachten Leistungen entlohnen. Ist der Gerichtsprozess schon weit fortgeschritten oder die Scheidungspapiere fast unterschrieben, gilt es deshalb gut zu überlegen, ob Sie den Anwalt in dieser Phase noch einmal wechseln müssen.
Sobald Sie die Verfahrens- und Gerichtskosten durch eine Versicherung oder eine öffentliche Behörde erstattet bekommen, wird der Anwaltswechsel schwieriger. Es müssen dann wichtige Gründe vorliegen, damit die Rechtsschutzversicherung bzw. die zuständigen Behörden die Kosten für einen Anwalt doppelt zahlen.
Haben Sie eine Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) bewilligt bekommen, sollten Sie sich vor einem Anwaltswechsel rechtlich beraten lassen. Grundsätzlich ist auch hier das Wechseln des Anwalts bei Unzufriedenheit möglich.
Dies ist sehr oft nicht der Fall, sodass die Staatskasse die Gerichtskosten nur für einen Anwalt übernimmt. Lehnen Sie die weitere Zusammenarbeit mit dem Anwalt ab und vergeben das Mandat an einen anderen Anwalt, erhalten Sie keine weitere Verfahrenskostenhilfe.
Bei Autounfällen oder bei Streitigkeiten mit dem Mieter greift bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sehr oft eine Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt die Anwaltskosten. Der Wechsel des Anwalts ist grundsätzlich nicht vorgesehen, es gibt jedoch Ausnahmen.
Kann der Anwalt nicht mehr seinen Pflichten nachkommen, haben Sie das Recht ihn zu wechseln.
Liegen die oben genannten zwingenden Gründe nicht vor und wollen Sie den Anwalt wechseln, müssen Sie nachweisen, dass der Anwalt nicht in der Lage ist, Sie anwaltlich zu vertreten. Dazu müssen Sie Ihrer Rechtsschutzversicherung einwandfrei beweisen, dass der Anwalt seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, was mitunter schwer sein kann.
Was aber, wenn Ihr Anwalt das Mandat niederlegt und Sie gezwungen sind, einen neuen Anwalt zu beauftragen? Liegt der Grund für die Mandatsniederlegung nicht bei Ihnen, sondern beim Anwalt direkt (Schließung der Kanzlei, Verlust der Zulassung etc.), übernimmt die Rechtsschutzversicherung weiterhin Ihre gerichtlichen Kosten.
Gibt der Anwalt als Grund für die Mandatsniederlegung jedoch Obliegenheitsverletzungen an, kann die Kostenübernahme verweigert werden.
In einem Versicherungsvertrag wird geregelt, welches Verhalten der Versicherer von einem Versicherungsnehmer vor dem Eintreten eines Schadenfalls bzw. danach erwartet. Wird dieses Verhaltensgebot verletzt, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung, die in einer gerichtlichen Auseinandersetzung negative Folgen haben kann.
Die Rechtsschutzversicherung muss Ihnen die Obliegenheitsverletzung nachweisen. Kann die Verletzung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten auch nach dem Wechsel des Anwalts übernehmen.
Sie sind mit dem Ausgang eines Prozesses nicht zufrieden und sehen den Grund für das schlechte Ergebnis in der Leistung Ihres Anwalts – dann könnte es eine gute Lösung sein, bei einer Berufung bzw. Revision den Anwalt zu wechseln.
Das ist grundsätzlich möglich, bedarf aber des schnellen Handelns. In Deutschland muss nach der Strafprozessordnung innerhalb einer Woche nach dem Verkünden des Urteils Berufung eingelegt werden. Möchten Sie, dass ein neuer Anwalt die Berufung übernimmt, dann benötigen Sie sehr schnell einen neuen Anwalt, insofern der Wechsel für Sie nicht bereits vor der Urteilsverkündung feststand.
Wenn Sie unzufrieden mit den Leistungen Ihres Anwalts sind, kann es sinnvoll sein, eine Zweitmeinung bei einem anderen Rechtsanwalt einzuholen. Vielleicht fällt Ihnen die Kommunikation mit Ihrem Anwalt schwer, weil dieser komplexe juristische Begrifflichkeiten nicht vermitteln kann. Dann hilft es manchmal, mit einem zweiten Experten zu sprechen und ein Anwaltswechsel ist dann vielleicht gar nicht mehr notwendig.
Vielleicht haben Sie auch Zweifel daran, ob die Strategie Ihres Anwaltes erfolgversprechend ist. Insbesondere wenn es um viel Geld geht, beispielsweise in einem Scheidungsverfahren oder um die Familie in einem Sorgerechtsstreit, kann die juristische Zweitmeinung durch einen Rechtsanwalt eine wichtige Entscheidungsgrundlage sein.
Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.
Nehmen Sie eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch, werden Ihnen die Kosten für die juristische Zweitmeinung in der Regel nicht erstattet.
Zu den häufigsten Gründen für die Konsultierung eines Anwaltes gehört die Scheidung. Wenn Sie sich in der Scheidung befinden, wissen Sie, dass ein solcher Prozess emotionale und durchaus auch finanzielle Herausforderungen mit sich bringen kann. Ein Anwalt sollte die individuelle Situation seines Mandanten ernst nehmen und seine Interessen vor Gericht vertreten können.
Grundsätzlich haben Sie gem. §§ 675, 627 Abs. 1 BGB jederzeit das Recht, das Mandat zu kündigen – hierzu muss nicht einmal ein wichtiger Grund gegeben sein. Es herrscht der Grundsatz der freien Anwaltswahl.
Möchten Sie Ihren Anwalt wegen Unzufriedenheit wechseln, sollten Sie sich die Gründe bewusst machen. Sehen Sie den Wechsel als zwingend an, suchen Sie sich einen neuen Anwalt, der Ihre Interessen vertritt. Der Übergang von ersten zum zweiten Anwalt sollte nahtlos sein, damit keine wichtigen Fristen in Gerichtsverfahren versäumt werden.
Checkliste – so sollten Sie beim Anwaltswechsel vorgehen:
Ist der Scheidungsbeschluss verlesen worden und sind Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden, können Sie bzw. Ihr Anwalt innerhalb eines Monats eine Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss einreichen. Gehen Sie davon aus, dass Sie wegen der Leistung Ihres Anwalts im Scheidungsverfahren verloren haben, dann sollten Sie sich umgehend einen neuen Anwalt suchen, um die wichtige Frist für eine Beschwerde nicht versäumen.
Wenn Sie Fragen zum Anwaltswechsel haben oder sich eine juristische Zweitmeinung einholen möchten, dann wenden Sie sich gerne an KLUGO. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie in Ihrem Anliegen.
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