Wenn die Widerrufsbelehrung im Rahmen der Baufinanzierung fehlerhaft ist, kann dies unter Umständen eine zeitlich unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit für das Darlehen bedeuten.
Wenn Verbraucher bei der Bank oder bei der Sparkasse einen Darlehensvertrag zur Baufinanzierung abschließen, dann ist das Kreditinstitut verpflichtet, ihn über sein Widerrufsrecht zu belehren. Die Widerrufsbelehrung informiert den Darlehensnehmer darüber, dass er den abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist von 14 Tagen widerrufen kann. Für Darlehensverträge sind dabei die Vorschriften des § 495 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) in Verbindung mit § 355 BGB einschlägig.
Ein Fehlen der Widerrufsbelehrung oder Fehler hat dramatische Auswirkungen: Die Widerrufsfrist beginnt nicht. Für Verbraucher bedeutet das in der Praxis: Der Widerruf eines abgeschlossenen Vertrags ist auch nach dem Ablauf der gesetzlich geregelten Frist möglich – und zwar möglicherweise sogar über Jahre hinweg.
In einem neuen Urteil vom 26.03.2020 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Verbraucher das Recht haben, Kreditverträge zu widerrufen, wenn diese nicht in klarer Form und umfassend über die Modalitäten rund um das Widerrufsrecht informieren. So ist es möglich, beispielsweise ein Darlehen zur Baufinanzierung dank des EuGH-Widerrufsjokers zu widerrufen. Es lassen sich fast alle Darlehensverträge widerrufen, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Da sehr viele Verträge angreifbare Widerrufsbelehrungen enthalten. Bei KLUGO können Sie sofort Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht herstellen und Ihre rechtlichen Fragen zum Widerrufsjoker stellen.
Auch bei der Baufinanzierung ist eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung unerlässlich. Hier hat sich allerdings im Rahmen einer Klage vor dem Bundesgerichtshof (kurz: BGH) herausgestellt, dass eine Klausel in den AGB einer Sparkasse unwirksam ist. In dem Urteil geht es um eine Klausel, die dem Kunden verbietet, alle Forderungen aufzurechnen. Er darf danach nur die Forderungen aufrechnen, die nicht bestritten werden oder deren Wirksamkeit rechtskräftig festgestellt wurde. Nach § 307 BGB ist die Klausel unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen würde.
Für die Baufinanzierung ergibt sich damit der sogenannte Widerrufsjoker: Unter dem Begriff versteht man die Möglichkeit, vorzeitig aus einem laufenden Darlehensvertrag auszusteigen, ohne dass dabei die übliche Vorfälligkeitsentschädigung einschlägig ist. Von Vorteil ist das zum Beispiel dann, wenn sich für Verbraucher die Gelegenheit bietet, hochverzinste Baufinanzierungen zu günstigen Konditionen umzuschulden. Da die Zinsen ehemals zwischen drei und vier Prozent lagen, können Immobilienbesitzer ihre Zinsen aktuell um rund die Hälfte reduzieren – wenn sie denn ein entsprechendes Angebot tatsächlich nutzen können.
Der Darlehenssumme von 250.000 Euro im Jahr 2013 und einem Zinssatz von seinerzeit üblichen 2,77 Prozent steht eine Neufinanzierung derselben Summe aktuell ein Zinssatz von 0,9 bis 1,25 Prozent gegenüber.
Da das Widerrufsrecht und die dazu gehörenden gesetzlichen Regelungen in den letzten Jahren zahlreichen Gesetzesänderungen unterworfen war, profitieren auch nicht alle Bauverträge zur Finanzierung pauschal vom Widerrufsjoker. Grundsätzlich gibt es ein Widerrufsrecht für private Darlehensverträge erst seit November 2002.
Allerdings hat der Gesetzgeber durch eine Gesetzesänderung dafür gesorgt, dass das Widerrufsrecht für Altverträge, die zwischen dem 01. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, nach dem 21. Juni 2016 nicht mehr gilt – und zwar selbst dann nicht, wenn die Widerrufsbelehrung nachweislich fehlerhaft war.
Anders verhält es sich für Baufinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2016 abgeschlossen wurden: Für sie ist der Widerrufsjoker immer noch einschlägig, wenn die Widerrufsbelehrung nachweislich fehlerhaft war.
Schließen Sie eine Baufinanzierung ab, muss die Bank Sie über Ihr Widerrufsrecht belehren. Bleibt die Belehrung aus, fängt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht an zu laufen. Der Verbraucher kann dann zeitlich unbegrenzt widerrufen, auch viele Jahre nach Vertragsschluss."Jochen Dotterweich
Für viele Verbraucher war es lange Zeit unklar, ob auch Förderdarlehen – zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KFW) – von dem Widerrufsjoker profitieren können. Dies stand deswegen zur Frage, weil Förderdarlehen im Rahmen von Baufinanzierungen durch die genannte Gesetzesänderung nicht mehr als private Verbraucherdarlehen galten. Für diese ist das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht einschlägig. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn nach § 491 Abs. (2) Nr. 5 BGB für den Verbraucher günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktübliche Sollzinssatz vereinbart wurden.
Gerade dies ist aber regelmäßig nicht der Fall – besonders die KFW-Darlehen zeichneten sich auch nach dem 11.06.2010 nicht durch besonders gute Konditionen aus. Das Widerrufsrecht ist – unter anderem aufgrund der vergleichsweise schlechten Konditionen – daher doch einschlägig. Dies hat auch die Rechtsprechung bestätigt: so zum Beispiel durch ein Urteil des Landgerichts Lüneburg im Oktober 2016.
Baufinanzierungen und die dazugehörigen Widerrufsbelehrungen zeichnen sich häufig durch typische Fehler aus. Typische Fehler in der Widerrufsbelehrung:
(1) Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Insbesondere bei den Pflichtangaben kommen Fehler in der Widerrufsbelehrung häufig vor. Einen Darlehensvertrag sollten Sie auf folgende Informationen überprüfen:
Ein großer Teil von Baufinanzierungen, die nach dem Juni 2010 vereinbart wurden, dürfte nach aktuellem Stand fehlerhaft sein – und steht damit dem Verbrauch durch die Kreditnehmer offen. Verbraucher sollten dabei folgende Schritte beachten:
Verträge, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, können von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung betroffen sein. Prüfen Sie daher das Abschlussdatum Ihrer Baufinanzierung.
Nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung – KLUGO gibt Auskunft darüber, ob Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch machen können. Unsere erfahrenen und zertifizierten Anwälte geben Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Optionen. Entscheiden Sie sich im Anschluss an die Erstberatung, ob Sie eines unserer Beratungs-Pakete in Anspruch nehmen wollen.
Den Widerruf können Sie nach Maßgabe von § 355 BGB schriftlich gegenüber Ihrer finanzierenden Bank erklären. Eine Begründung ist dafür nicht notwendig. Wenn Sie einen Anwalt beauftragt haben, kann auch dieser den Widerruf übernehmen.
In der Regel wird die Bank den Widerruf einer Baufinanzierung ignorieren. Das kann sich jedoch schnell ändern, sobald Rechtsanwälte eingeschaltet werden. Das gilt auch dann, wenn die Bank den Widerruf nicht akzeptieren möchte. Eine rechtliche Vertretung hilft Ihnen dabei, eine Einigung zu erzielen – oder notfalls den Widerruf im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung durchzusetzen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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