Millionen Dieselautos fahren mit illegalen Abschalteinrichtungen. Software-Updates sollen es richten – VW, Audi und andere dirigierten in Rückrufaktionen die betroffenen Autos in die Werkstatt. Was müssen Verbraucher jetzt beachten?
So sollten Sie sich bei VW-, Audi- oder anderen Rückrufen verhalten
Der VW-Konzern und andere Autohersteller statteten Dieselfahrzeuge mit einer sogenannten Abschalteinrichtung aus – der Motor erkennt Prüfsituationen und verringert dann seine Abgaswerte. Viele Fahrzeuge halten die Abgasnorm 6 im Normalbetrieb nicht ein. Ein Software-Update für die Motorsteuerung soll den Schaden beheben – Millionen Fahrzeuge wurden bereits durch Rückrufaktionen von VW und anderen Konzernen nachgerüstet. Für VW-, Audi- und andere Modelle sind Rückrufe größtenteils vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet und damit verpflichtend, Nutzen und mögliche Folgeschäden sind jedoch umstritten.
Das Problem: Das Update sorgt für Nebenwirkungen, die im schlechtesten Fall die komlpette Stillegung des Autos nach sich ziehen.
Nicht nur Fahrzeuge des Automobilherstellers VW sind von der Rückrufaktion betroffen – auch die Modelle anderer Hersteller sollen ein Software-Update erhalten.
Was auf den ersten Blick nach umfassendem Kundenservice aussieht, ist bei genauer Betrachtung ein großes Risiko für alle betroffenen Dieselbesitzer: Die unerwünschten Nebenwirkungen, die das Software-Update mit sich bringt, reichen von unterschiedlichen Störungen bis hin zum Totalausfall des Fahrzeugs. Auf der anderen Seite droht bei Nichtdurchführung des Updates die Unbrauchbarkeit des Dieselfahrzeugs - Dieselfahrer befinden sich also in der Situation, in der sie nur schwer zu einer Entscheidung finden.
Wir raten Dieselbesitzern ganz klar von dem Software-Update ab, denn es ist noch völlig unklar, welche Negativfolgen das Update verursacht. Daher sollten sich die Besitzer von Dieselfahrzeugen auch bei Werkstattbesuchen oder vom Hersteller selbst nicht einschüchtern lassen.
Ob Ihr Dieselfahrzeug betroffen ist und welche Schritte Sie nun einleiten sollten, können Sie über unsere telefonischen Erstberatung prüfen lassen.
In der Rückrufdatenbank des Kraftfahrtbundesamtes können Sie ebenfalls nachprüfen, welche Fahrzeuge betroffen sind.
Bei einer Rückrufaktion erhalten Dieselbesitzer von VW oder anderen Herstellern ein Schreiben mit der Aufforderung zur Nachrüstung. Ab dem ersten Schreiben läuft eine Frist von 18 Monaten, um das Fahrzeug nachzurüsten. Die Fahrzeugbesitzer vereinbaren daraufhin einen kostenlosen Werkstatt-Termin, dieser dauert etwa eine halbe Stunde.
Der Dieselmotor läuft – vereinfacht gesagt – nach dem Update immer im Prüfungsmodus. Die Software-Updates sind auf die verschiedenen Modelle individuell angepasst.
Veränderungen der Fahrzeugtechnik durch das VW-Software-Update
Als einziger Motor erhält der EA189 mit 1.6 Litern Hubraum zusätzlich eine Hardware-Nachrüstung. Ein Strömungsgleichrichter soll den Luftstrom im Ansaugtank stabilisieren, sodass der Luftmassenmesser präziser misst und die Verbrennung optimiert. Bei allen anderen Modellen mit Schummelsoftware war das Bauteil bereits serienmäßig verbaut.
Viele Experten und auch das Bundesumweltamt gehen davon aus, dass das Fahrzeug auch nach dem Software-Update nicht den Abgas-Anforderungen der EU-Verordnung entspricht. Erste Tests bestätigen teilweise den Verdacht, bei einem Audi Q5 SUV 2.0 TDI beispielsweise stieg der Stickoxid-Ausstoß nach der Nachrüstung sogar erheblich. Die Auswirkungen sind bei verschiedenen Modellen jedoch unterschiedlich.
Da die VW-Software-Updates offensichtlich bei vielen Fahrzeugen nicht ausreichen, fordern Umweltverbände weitergehende Stilllegungen der Fahrzeuge und Fahrverbote. Im Gespräch ist außerdem eine Pflicht zur wesentlich teureren Hardware-Umrüstung von betroffenen Autos, etwa durch den Einbau zusätzlicher AdBlue-Tanks oder Katalysatoren.
Ob das VW-Software-Update oder die Updates anderer Hersteller Motorschäden verursachen können, ist derzeit noch nicht endgültig geklärt. Eine verbindliche Garantie von VW gibt es nicht. Experten befürchten, dass durch ein Update das Abgasrückführventil, der Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem, der SCR-Katalysator oder der Partikelfilter vorzeitig versagen könnte. Dieselbesitzer berichten bereits über zahlreiche unterschiedliche Probleme, vom Ausfall der Klimaanlage, über Motorprobleme und Verrußung des Abgasstrangs („Versottung“) bis zum Ausfall des Turbodiesels.
Bei einigen Fahrzeugen scheint durch das Software-Update außerdem der Kraftstoffverbrauch um bis zu 4,5 Prozent zu steigen, so etwa bei den Fahrzeugmodellen Golf 2.0. TDI, Polo 1.2 TDI und Golf 1.6 TDI. Am besten scheint die Nachrüstung bei einem 1,6-Liter-Motor mit nachgerüstetem Strömungsgleichrichter zu funktionieren.
Nach dem Update verbrauchen einige Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen außerdem mehr AdBlue, eine Harnstofflösung für die Abgasreinigung. Weil die Autokonzerne zu kleine AdBlue-Tanks verbaut haben, müssen Dieselfahrer mit „SCR-Katalysatoren“ dann deutlich häufiger in die Werkstatt, um AdBlue nachzuspritzen.
Dieselbesitzer müssen das behördlich angeordnete Software-Update durchführen lassen oder andernfalls die Konsequenzen tragen – das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Beschluss von August 2018 und gab damit den Kölner und Düsseldorfer Straßenverkehrsbehörden Recht.
Doch die Betroffenen stehen unter Zugzwang, denn wenn das Software-Update nicht durchgeführt wird, kann es bei der nächsten TÜV-Abnahme zu Schwierigkeiten kommen. Im schlechtesten Fall erhält das Fahrzeug dann keine aktuelle TÜV-Plakette. Daneben kommt auch eine Stilllegung des Fahrzeugs in Betracht, die durch die örtliche Zulassungsstelle angeordnet werden kann.
Betroffene Dieselbesitzer erfahren von dem Update üblicherweise durch ein Schreiben, das zum Besuch in der Werkstatt auffordert. Solange, wie die Folgen des Software-Updates noch nicht klar sind, sollten Sie dieser Aufforderung unserer Empfehlung nach nicht nachkommen. Dies kann dazu führen, dass Sie im Anschluss auch vom Kraftfahrt-Bundesamt innerhalb einer festgelegten Frist zum Software-Update aufgefordert werden. Wird auch hier die Durchführung des Updates nicht umgesetzt, folgt im letzten Schritt ein Schreiben der örtlich zuständigen Behörde mit der Androhung der Stilllegung des Fahrzeugs.
Wer die Nachrüstung verweigern und sein Auto trotzdem weiterfahren will, sollte sich rechtzeitig von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.
Alle Nachrüstungen werden den Behörden gemeldet. Nach Verstreichen der 18-monatigen Frist erhalten die Fahrzeughalter ein weiteres Schreiben. Wer dann noch immer keine Werkstatt aufsucht, wird der lokalen Zulassungsstelle gemeldet. Diese kann dann eine zwangsweise Stilllegung für den Wagen veranlassen.
Nach Ablauf der 18-monatigen Frist können der TÜV oder andere Anbieter den Fahrzeugen ohne Software-Update aufgrund des „erheblichen Mangels“ außerdem die Plakette verweigern. Betroffene Autobesitzer können das Update noch nachholen.
Diesel-Fahrverbote in schadstoffbelasteten Städten gelten für Dieselautos der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 und unabhängig vom Software-Update.
Als betroffner Fahrer können Sie ihre Ansprüche im Dieselskandal in unserer telefonischen Erstberatung prüfen lassen. Zu Ihren Ansprüchen kann beispielsweise die Hardware-Umrüstung, eine Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs an den Händler, Schadensersatz oder der Widerruf des Autokredits zählen – auch noch nach einem VW-Software-Update. Unsere erfahrenen Partner-Anwälte im Dieselskandal verhelfen Ihnen zu Rechtsklarheit und unterstützen Sie beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche.
Die betroffenen Fahrzeuge erleiden einen deutlichen Wertverlust. Somit sinkt der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen der Hersteller VW, Audi und anderen durch die Rückrufe rapide. Schuld sind der Sachmangel, die unabsehbaren Folgen der Nachrüstung und vor allem die drohenden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Wird einem Fahrzeug aufgrund der Abschalteinrichtung die Zulassung entzogen, entspricht der Wiederverkaufswert schlimmstenfalls gerade noch dem Materialwert, ein Weiterverkauf wird schwierig bis unmöglich.
Ihr Fahrzeug ist von einer Rückrufaktion durch VW oder andere Hersteller betroffen und Sie wollen Ihre Rechte und Ansprüche im Dieselskandal geltend machen? Dann nutzen Sie unsere Erstberatung und beantworten Sie bei Ihrer Anfrage gerne schon folgende Fragen:
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.