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Vermächtnis

STAND 14.02.2024 | LESEZEIT 19 MIN

Vermächtnisse ermöglichen es dem Erblasser, durch eine testamentarische Zuwendung oder einen Erbvertrag bestimmten Personen oder Organisationen, ohne diese als Erbe einzusetzen, einen festgelegten Geldbetrag, Gegenstand oder Vermögenswert zu hinterlassen, unabhängig von den gesetzlichen Erbquoten. Alles Wichtige zum Vermächtnis erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vermächtnis ist eine testamentarische/erbvertragliche Zuweisung oder Anweisung.
  • Durch ein Vermächtnis können Erblasser einen bestimmten Vermögensgegenstand oder Geldbetrag einer bestimmten Person oder Organisation zuweisen, ohne den Bedachten als Erbe einzusetzen.
  • Vermächtnisnehmer treten im Unterschied zu Erben nicht die Rechtsnachfolge des Erblassers an.
  • Es gibt verschiedene Arten von Vermächtnissen, darunter das Vorausvermächtnis und das Untervermächtnis.
  • Im Rahmen von Vermächtnissen können verschiedene Vermögenswerte zugewendet werden (Barvermächtnisse, Stück- oder Sachvermächtnisse).
  • Vermächtnisnehmer haben das Recht, ein Vermächtnis auszuschlagen. Möchten Sie es annehmen, müssen Sie das Vermächtnis einfordern.

Was ist ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis ist eine spezifische Zuwendung, die der Erblasser durch ein Testament oder Erbvertrag bestimmt. Dabei legt er genau fest, welcher Person oder Organisation ein bestimmter Vermögensgegenstand, wie zum Beispiel Schmuck, Fahrzeuge oder ein Geldbetrag, zukommen soll. Anders als bei den gesetzlichen Erben muss der Vermächtnisnehmer nicht zwangsläufig in der gesetzlichen Erbfolge sein. Jede beliebige Person oder auch eine Organisation kann als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.

Diese gezielten Zuwendungen ermöglichen es dem Erblasser, über die gesetzlichen Erbquoten hinaus individuelle Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die Nachlassverteilung umzusetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Erben und Vermächtnisnehmern?

Der entscheidende Unterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer liegt in der rechtlichen Position und den damit verbundenen Rechten und Pflichten: Erben haben eine viel stärkere Position als Vermächtnisnehmer, da sie seine Rechtsnachfolge antreten. Sie werden Eigentümer aller Gegenstände und Inhaber aller Forderungen und Rechte, die zum Nachlass gehören. Oft gibt es nicht nur einen, sondern mehrere Erben, die eine Erbengemeinschaft bilden.

Vermächtnisnehmer zeichnen sich folgendermaßen aus:

  • Vermächtnisnehmer erhalten einen bestimmten Teil des Vermögens aus dem Nachlass, ohne selbst Erbe zu werden (§ 1939 BGB).
  • Im Erbschein sind Vermächtnisnehmer nicht verzeichnet, und sie tragen keine Haftung für etwaige Schulden des Verstorbenen – Vermächtnisnehmer sind eben keine Erben.
  • Im Gegensatz zu Erben müssen Vermächtnisnehmer nicht in die Auseinandersetzung mit anderen Erben eintreten.
  • Erben sind verpflichtet, Vermächtnisnehmern die vermachte Gegenstände auszuhändigen oder das Geldvermächtnis auszuzahlen.

Wichtig zu wissen ist, dass Vermächtnisnehmer genauso wie Erben Erbschaftssteuer zahlen müssen, obwohl sie formal keine Erben sind. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre Erbschaftsteuer ausfällt, hilft Ihnen der KLUGO Erbschaftsteuerrechner.

Beispiel

Maria ist verstorben und hinterlässt ein Haus, einen wertvollen Familienschmuck und einen beträchtlichen Geldbetrag. Sie hat einen Sohn, Thomas.

Szenario 1

Setzt Maria ihren Sohn Thomas als Alleinerben ein, tritt er in die „rechtlichen Fußstapfen“ seiner verstorbenen Mutter und wird Eigentümer des gesamten Nachlasses, einschließlich des Hauses, des Familienschmucks und des Geldes. Er ist verantwortlich für die Begleichung von etwaigen Schulden seiner Mutter und hat das Recht, alle Vermögenswerte zu verwalten oder zu verkaufen.

Szenario 2

In einem anderen Szenario könnte Maria bestimmt haben, dass ihr Haus und der Familienschmuck einer engen Freundin, Sarah, als Vermächtnisnehmer vermacht werden. In diesem Fall erhält Sarah diese spezifischen Vermögenswerte, ohne selbst Erbin zu sein. Sie ist nicht für die Begleichung von Marias Schulden verantwortlich und hat keine Ansprüche auf sonstige Vermögenswerte. Thomas, als Erbe, bleibt der Gesamterbe und ist für die Abwicklung des gesamten Nachlasses zuständig.

Wann sollte ein Vermächtnis gewählt werden?

Es gibt Situationen, in denen ein Vermächtnis sinnvoll ist:

  • Wenn der Erblasser möchte, dass eine bestimmte Person oder Organisation nur einen spezifischen Gegenstand aus dem Nachlass erhält, bietet sich die Festlegung eines Vermächtnisses an, wie es in § 2087 Abs. 2 BGB vorgesehen ist.
  • Um mögliche Missverständnisse oder Unklarheiten in Bezug auf die Verteilung des Nachlasses zu verhindern, kann die Nutzung von Vermächtnissen eine präzise und klare Zuweisung ermöglichen. Möchte ein Erblasser beispielsweise sicherstellen, dass sein persönlicher Schmuck an eine bestimmte Person geht, bietet sich ein Vermächtnis an.
  • Bei komplexeren Testamentswünschen oder wenn Unsicherheiten über die optimale Verteilung bestehen, empfehlen wir Ihnen, einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren. Dieser kann bei der rechtlich präzisen Formulierung von Vermächtnissen helfen, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Erblassers klar und eindeutig umgesetzt werden können.

Unterschiede auf einen Blick

Merkmal Vermächtnisnehmer Erbe
Definition Erhält einen bestimmten Vermögensgegenstand oder Geldbetrag ohne Erbe zu sein. Tritt an die Stelle des Verstorbenen und erbt den gesamten Nachlass.
Rechtliche Position Kein Erbe im traditionellen Sinne, hat kein umfassendes Recht auf den gesamten Nachlass. Erbt den gesamten Nachlass, wird Eigentümer aller Vermögenswerte.
Haftung für Schulden Keine Haftung für Schulden des Verstorbenen. Haftet für Schulden des Verstorbenen (bis zur Höhe des Nachlasses).
Vermerk in Erbschein Nicht im Erbschein verzeichnet. Im Erbschein als Erbe aufgeführt.
Auseinandersetzung Keine unmittelbare Verpflichtung zur Auseinandersetzung mit anderen Erben. Beteiligt sich an der Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses mit anderen Erben.
Erbschaftsteuer Muss Erbschaftssteuer zahlen, selbst wenn nicht formell Erbe. Zahlt Erbschaftssteuer auf den gesamten Nachlass.
Vermögenszuweisung Erhält spezifische Vermögenswerte aus dem Nachlass. Erbt den gesamten Nachlass und alle Vermögenswerte.

Welche Arten von Vermächtnissen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Vermächtnissen:

Vorausvermächtnis

Ein Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis, bei dem der Erbe gleichzeitig als Vermächtnisnehmer benannt wird. Der Anspruch auf das Vermächtnis kann vor der Erbauseinandersetzung geltend gemacht werden, und der Wert des Vermächtnisses wird nicht auf den Erbteil angerechnet. Das heißt, der Erbe kann mehr als die anderen erhalten.

Beispiel:

„Ich vermache meinem Sohn, Peter, mein Ferienhaus in Mallorca als Vorausvermächtnis.“

Vor- und Nachvermächtnis

Ein Vor- und Nachvermächtnis bezieht sich auf die Anordnung, dass ein bestimmter Teil des Nachlasses zuerst an einen Vorvermächtnisnehmer geht und zu einem späteren Zeitpunkt an einen Nachvermächtnisnehmer übergeben werden muss, wie vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag festgelegt.

Beispiel:

„Meine Schwester Julia soll als Vorvermächtnisnehmerin zunächst meine gesamte Schmucksammlung bekommen. Nach Ablauf von fünf Jahren geht der verbleibende Schmuck an meinen Neffen, David (Nachvermächtnisnehmer).“

Untervermächtnis

Bei einem Untervermächtnis ist nicht der Erbe, sondern der Begünstigte (Untervermächtnisnehmer) verpflichtet, das Vermächtnis im Erbfall zu erfüllen. Der Erblasser kann einzelnen Personen spezifische Vermögenswerte zuweisen und gleichzeitig festlegen, dass diese Gegenstände an eine andere Person weitergegeben werden müssen.

Beispiel:

„Meine Nichte Emma soll meine Gemäldesammlung bekommen. Jedoch ist sie verpflichtet, ein bestimmtes Gemälde als Teil des Hauptvermächtnisses an ihren Bruder, Max (Untervermächtnisnehmer), weiterzugeben.“

Ersatzvermächtnis

Ein Ersatzvermächtnis tritt ein, wenn der ursprünglich vorgesehene Vermächtnisnehmer vor der Testamentseröffnung verstirbt. Das Vermächtnis verliert seine Gültigkeit, und der Anspruch geht nicht auf die Erben des Vermächtnisnehmers über. Der Erblasser kann ein Ersatzvermächtnis für diesen Fall vorsehen.

Beispiel:

„Sollte mein Sohn, Robert, vor der Testamentseröffnung versterben, so vermache ich das ursprünglich vorgesehene Vermächtnis an meine Tochter, Sophie, als Ersatzvermächtnis.“

Zweckvermächtnis

Bei einem Zweckvermächtnis bestimmt der Erblasser, dass das Vermächtnis einem bestimmten Zweck dienen soll, beispielsweise der Finanzierung des Studiums seiner Enkel. Der Begünstigte erhält das Vermächtnis von den Erben, um den festgelegten Zweck zu erfüllen. Der Betrag kann von den Erben selbst bestimmt, sofern dieser für die Erreichung des gewünschten Zwecks ausreichend ist.

Beispiel:

„Ich vermache meiner Enkelin, Lisa, eine Geldsumme mit der Auflage, diese für die Finanzierung ihres Studiums zu verwenden.“

Verschaffungsvermächtnis

Ein Verschaffungsvermächtnis beinhaltet einen Gegenstand, der nicht zum Nachlass gehört. Die Erben müssen den Gegenstand erst beschaffen, damit der Begünstigte ihn erhalten kann. Die erforderlichen finanziellen Mittel stehen in der Regel aus dem Nachlass bereit.

Beispiel:

„Mein wertvolles Gemälde soll meinem Neffen, Richard, vermacht werden. Die Erben sind verpflichtet, Mittel aus dem Nachlass bereitzustellen, um das Gemälde zu beschaffen.“

Universalvermächtnis

Ein Universalvermächtnis bezeichnet die Festlegung, dass eine Person die gesamte Erbmasse oder einen Großteil davon erhalten soll. Diese Person ist der Begünstigte des Universalvermächtnisses und übernimmt die Verantwortung für die gesamten Vermögenswerte des Erblassers.

Beispiel:

„Ich vermache meinem besten Freund, Alex, die gesamte Erbmasse, inklusive Immobilien, Vermögenswerte und Bankkonten, als Universalvermächtnis.“

Nießbrauchsvermächtnis

Ein Nießbrauchsvermächtnis gewährt dem Vermächtnisnehmer ein Nutzungsrecht, beispielsweise Wohnrecht, an einem bestimmten Vermögenswert. Der Vermächtnisnehmer hat das Recht, die Nutzung und Einnahmen aus dem Vermächtnisgegenstand zu behalten, solange er bestimmten Auflagen nachkommt.

Beispiel:

„Meiner Schwester, Laura, vermache ich mein Haus mit dem Nießbrauchsrecht. Sie hat das Recht, in dem Haus zu wohnen, es zu vermieten und die Einnahmen zu behalten, solange sie darin nicht wohnt.“

Was kann vermacht werden?

Im Rahmen eines Vermächtnisses können verschiedene Vermögenswerte vermacht werden. Hierzu gehören Barvermächtnisse, bei denen dem Vermächtnisnehmer eine festgelegte Geldsumme zukommt, unabhängig von anderen Nachlasswerten. Alternativ dazu können Stück- oder Sachvermächtnisse vereinbart werden, wobei konkrete Gegenstände wie Häuser, Autos, Gemälde, Schmuck oder Antiquitäten einem bestimmten Vermächtnisnehmer zugeordnet werden.

Was passiert, wenn das Vermächtnis mit Schulden belastet ist?

Wenn ein Vermächtnis mit Schulden belastet ist, hat der Vermächtnisnehmer in der Regel keine Verpflichtung, für die Schulden aus dem Nachlass aufzukommen. Der Vermächtnisnehmer erhält den spezifischen Vermögenswert oder die festgelegte Geldsumme, und seine Haftung erstreckt sich normalerweise nicht auf Verbindlichkeiten des Erblassers.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn das Vermächtnis aus einer noch nicht abgezahlten Immobilie besteht, muss der Vermächtnisnehmer die Finanzierung der Immobilie samt Grundschuld übernehmen. Er muss die Raten direkt an die Bank zahlen, sofern dies im Testament oder Erbvertrag festgelegt ist oder sich aus den Umständen ergibt (§ 2165 Abs. 2 BGB). Diese Regelung stellt sicher, dass der Vermächtnisnehmer, der eine noch nicht abgezahlte Immobilie erbt, die finanziellen Verpflichtungen weiterführt und die Schulden in diesem speziellen Kontext übernimmt.

klugo tipp

Es ist wichtig, dass Sie Ihr Testament/Ihren Erbvertrag ohne missverständliche Formulierungen zu Papier bringen. Um sicherzugehen, dass wirklich keine Formulierung ein Missverständnis birgt, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren.

Was ist, wenn das Vermächtnis höher als das Erbe ist?

Reicht die Erbmasse nicht aus, um ein Vermächtnis zu erfüllen, hat der Vermächtnisnehmer unter Umständen Anspruch auf die teilweise Erfüllung des Vermächtnisses. Wenn er möchte, kann er auch freiwillig auf die Erfüllung des Vermächtnisses verzichten.

Wer trägt die Schulden, wenn dies im Testament ausgeschlossen ist?

Die primäre Verantwortung für die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten liegt bei den Erben. Der oder die Erben sind grundsätzlich dafür zuständig, die Schulden des Erblassers zu tilgen, den Nachlass zu verwalten und unter den Erben aufzuteilen.

Der Vermächtnisnehmer erwirbt hingegen lediglich einen Anspruch auf bestimmte, vom Erblasser benannte Gegenstände oder Vermögenswerte. In der Regel muss der Vermächtnisnehmer die Schulden des Erblassers also nicht begleichen, es sei denn, im Testament wurde spezifiziert, dass er für bestimmte Verbindlichkeiten aufkommen muss.

Normalerweise werden die Schulden des Erblassers also zuerst aus dem Nachlass beglichen, bevor die übrigen Vermögenswerte, einschließlich der an den Vermächtnisnehmer vererbten Gegenstände, aufgeteilt werden. Der Vermächtnisnehmer erhält somit seinen Anspruch auf die benannten Vermögenswerte erst, nachdem die Schulden erfolgreich beglichen wurden.

Kann man ein Vermächtnis ausschlagen?

Ja, es ist möglich, ein Vermächtnis auszuschlagen. Im Gegensatz zum Erben gibt es keine Fristen für die Ausschlagung eines Vermächtnisses. Die Ausschlagung muss jedoch gegenüber den Erben erklärt werden und erfolgt nicht direkt gegenüber dem Nachlassgericht.

Ein Erbe kann dem Vermächtnisnehmer jedoch eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer dieser das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen soll. Es ist vom Einzelfall abhängig, wie lange diese Frist sein kann. Während der Erbe das Recht hat, eine Frist zu setzen, ist es für den Pflichtteilsberechtigten wichtig zu wissen, wie groß der Nachlass ist. So kann er entscheiden, ob er das Vermächtnis annehmen möchte oder es stattdessen ausschlägt und den Pflichtteil geltend macht.

Läuft die vom Erben gesetzte Frist ab, ohne dass sich der Vermächtnisnehmer erklärt hat, gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen (§ 2307 Abs. 2 BGB) – dann könnte nur noch der Pflichtteil geltend gemacht werden, vorausgesetzt der im Vermächtnis Bedachte ist zudem noch pflichtteilsberechtigt. Es ist ratsam, rechtzeitig und klar gegenüber den Erben zu kommunizieren, wenn man ein Vermächtnis ausschlagen möchte, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

klugo tipp

Erblasser haben die Möglichkeit, die Verjährungsfrist auf bis zu 30 Jahre zu erhöhen, wenn absehbar ist, dass es bei der Umsetzung des Vermächtnisses zu Verzögerung kommen kann. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht.

Wie erfahren Vermächtnisnehmer von einem Vermächtnis?

Üblicherweise erfährt ein Vermächtnisnehmer von einem Vermächtnis durch ein offizielles Schreiben des Gerichts. Das Gericht informiert sowohl die Erben als auch die Vermächtnisnehmer über das Vorhandensein eines Testaments.

Nachdem das Gericht die Erben und Vermächtnisnehmer in Kenntnis gesetzt hat, ist es üblich, dass die Vermächtnisnehmer ein Schreiben an die Erben richten, wenn sie das Vermächtnis einfordern möchten.

Wann verjährt der Anspruch auf ein Vermächtnis?

Der Anspruch auf ein Vermächtnis verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vermächtnisnehmer Kenntnis vom Vermächtnis erlangt hat. Das bedeutet, dass die Uhr für die Verjährung ab dem 1. Januar des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Vermächtnisnehmer vom Vermächtnis erfährt.

Es gibt jedoch eine Ausnahme für Grundstücke: In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre gemäß § 196 BGB. Das bedeutet, dass der Anspruch auf ein Vermächtnis, das ein Grundstück betrifft, erst nach Ablauf von zehn Jahren verjährt, und die Verjährungsfrist beginnt auch hier mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vermächtnisnehmer Kenntnis vom Vermächtnis erlangt hat.

Es ist wichtig, dass Vermächtnisnehmer ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen, um eine Verjährung zu vermeiden.

Was ist mit dem Pflichtteil im Zusammenhang mit einem Vermächtnis?

Pflichtteilsberechtigte können mit einem Vermächtnis nicht um ihren Pflichtteil gebracht werden. Pflichtteilsberechtigte, die ein Vermächtnis erhalten, haben grundsätzlich zwei Optionen:

1. Kleines Vermächtnis annehmen und Differenz als Pflichtteilsrest einfordern

Pflichtteilsberechtigte können das Vermächtnis annehmen, selbst wenn es kleiner ist als der gesetzliche Pflichtteil. In diesem Fall haben sie das Recht, die Differenz zwischen dem Wert des Vermächtnisses und dem gesetzlichen Pflichtteil als Pflichtteilsrest einzufordern.

2. Vermächtnis ausschlagen und Pflichtteil verlangen

Pflichtteilsberechtigte können sich auch dazu entscheiden, das Vermächtnis abzulehnen und stattdessen ihren gesetzlichen Pflichtteil zu verlangen. Dies ist nach § 2307 Abs. 1 BGB möglich.

Beispiel:

Ein Verstorbener hinterlässt seinen Kindern ein kleines Vermächtnis, das weniger als ihren gesetzlichen Pflichtteil ausmacht. Die Kinder können das Vermächtnis annehmen und die Differenz zwischen dem erhaltenen Vermächtnis und ihrem Pflichtteil als Pflichtteilsrest einfordern. Alternativ dazu könnten sie das Vermächtnis ausschlagen und direkt ihren gesetzlichen Pflichtteil beanspruchen. Für welche Möglichkeit sich die Kinder entscheiden, hängt von den individuellen Umständen ab. Bei Fragen und Unsicherheiten kann ein Anwalt für Erbrecht behilflich sein.

Sonderfall: Vermächtnis aus Immobilie

Die Witwe Berta hat ein Vermögen von insgesamt 800.000 Euro und ihre Tochter in ihrem Testament als Alleinerbin eingesetzt. Der Sohn soll als Vermächtnis eine Ferienwohnung im Wert von 150.000 Euro bekommen. Da die Mutter den Sohn als Erben übergangen hat, kann dieser seinen Pflichtteil von einem Viertel im Wert von 200.000 Euro verlangen.

Jetzt hat er die Wahl zwischen dem Vermächtnis und seinem Pflichtteil. Wenn er sich für das Vermächtnis entscheidet, erhält er zusätzlich zur Wohnung noch eine Zahlung von 50.000 Euro. Für den Fall, dass er den Pflichtteil geltend machen möchte, muss er das Vermächtnis ausschlagen. Dann kann er 200.000 Euro fordern und braucht sich nicht um eine ihm vielleicht lästige Immobilie zu kümmern.

klugo tipp

Hat der Erblasser eine Immobilie oder ein Grundstück als Vermächtnis vermacht, braucht es einen notariell beurkundeten Vermächtniserfüllungsvertrag zwischen dem Erben und dem Begünstigten, damit Letzterer rechtmäßiger Eigentümer werden kann.

Was ist, wenn der Erbe die Herausgabe des Vermächtnisses verweigert?

Wenn der Erbe die Herausgabe des Vermächtnisses verweigert, hat der Vermächtnisnehmer das Recht, seinen Anspruch vor Gericht durchzusetzen. In einem solchen Fall oder bei anderen Fragen zum Thema Erbrecht kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte dabei helfen, das im Testament oder Erbvertrag festgelegte Vermächtnis einzufordern.

Nutzen Sie gern unsere telefonische Erstberatung, um erste Hinweise und Rechtsempfehlungen zu Ihrer Rechtsfrage zu erhalten. Ob Sie danach weitere Hilfe benötigen und einen unserer Anwälte beauftragen, entscheiden Sie selbst. Vielleicht lässt sich Ihr Problem gleich im Rahmen der Erstberatung lösen. Wenn nicht, können Sie einen Fachanwalt direkt für eine ausführliche Rechtsberatung beauftragen oder sich einfach zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zurückmelden.

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