STAND 05.06.2023 | LESEZEIT 7 MIN
Urlaub bedeutet Entspannung und eine sorglose Zeit. Doch für manche Urlauber endet diese Zeit als Albtraum. Schimmel, Baulärm, ungenießbares Essen & Co. Reisemängel können schnell zu einer großen Belastung für Urlauber werden. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zum Thema Reisemängel.
Möchten Sie einen Reisemangel bei Ihrem Reiseveranstalter anzeigen, können Sie den folgenden Musterbrief dafür nutzen. Passen Sie den Brief ggf. an Ihre individuelle Situation an und fügen Sie alle relevanten Details hinzu.
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächlichen Umstände am Hotel oder am Urlaubsort von den im Reisevertrag vereinbarten Bedingungen erheblich abweichen und somit die Reisequalität beeinträchtigt wird. § 651i BGB legt bzgl. Reisemängeln die folgenden Punkte fest:
Reisemängel liegen somit immer dann vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen nicht, unvollständig oder anders als vertraglich vereinbart erbracht werden. Liegt ein Reisemangel vor, sollten Sie als Urlauber den Reisemangel anzeigen und die Beseitigung des Mangels fordern.
Doch nicht jede unerfüllte Leistung ist gleichzeitig ein Reisemangel. Unannehmlichkeiten wie Lärm durch spielende Kinder, längeres Warten am Buffet oder fehlende Handtücher im Hotel stellen laut Gesetzgeber keinen Reisemangel dar und gelten daher als „hinnehmbar“.
Je nach Urlaubsregion können Reisemängel unterschiedlich gedeutet werden. Sind Sie wegen Insekten in tropischen Gebieten genervt, ist das noch lange kein Reisemangel, da Insekten in tropischen Regionen eine übliche Begebenheit sind.
Im Allgemeinen können folgende Situationen als Reisemängel betrachtet werden:
Die Frankfurter Tabelle fasst Urteile aus den 1980er Jahren zusammen, die in Bezug zu Reisemängeln gefällt wurden. Sie wurde das letzte Mal 1994 aktualisiert. Dennoch dient sie noch heute als Orientierung und liefert eine wertvolle Übersicht über einzelne Reisemängel und die prozentualen Minderungen, die damit einhergingen. Die Höhe der Prozentsätze richtet sich danach, wie groß die Beeinträchtigungen für die Urlauber sind, und zwar unabhängig von deren Alter, Geschlecht oder besonderen Empfindlichkeiten. Liegen mehrere Mängel vor, werden die Prozentsätze addiert.
Darüber hinaus können Sie sich an der „ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln“ oder an der „Kemptener Tabelle“ orientieren.
Mängel | Minderung | Bemerkung |
---|---|---|
andere Unterkunft als gebucht | 10–25 % | je nach Entfernung |
abweichende Lage der Unterkunft (größere Entfernung zum Strand) | 5–15 % | |
abweichende Art der Unterkunft im gebuchten Hotel (Hotelzimmer statt Ferienwohnung) | 5–10 % | |
abweichende Art der Zimmer | hängt davon ab, ob Reisende derselben Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden | |
Doppel- statt Einzelzimmer | 20 % | |
Dreibett- statt Einzelzimmer | 25 % | |
Dreibett- statt Doppelzimmer | 20–25 % | |
Vierbett- statt Doppelzimmer | 20–30 % | |
Mängel in der Ausstattung des Zimmers | ||
zu kleine Fläche | 5–10 % | |
fehlender Balkon | 5–10 % | bei Zusage/je nach Jahreszeit |
fehlender Meerblick | 5–10 % | bei Zusage |
fehlendes eigenes Bad/WC | 15–25 % | bei Zusage |
fehlendes eigenes WC | 15 % | |
fehlende eigene Dusche | 10 % | bei Zusage |
fehlende Klimaanlage | 10–20 % | bei Zusage/je nach Jahreszeit |
fehlendes Radio/TV | 5 % | bei Zusage |
zu geringes Mobiliar | 5–15 % | |
Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) | 10–50 % | |
Ungeziefer | 10–50 % | |
Ausfall von Versorgungseinrichtungen | ||
Toilette | 15 % | |
Bad/Warmwasserboiler | 15 % | |
Stromausfall/Gasausfall | 10–20 % | |
Wasser | 10 % | |
Klimaanlage | 10–20 % | je nach Jahreszeit |
Fahrstuhl | 5–10 % | je nach Stockwerk |
Service | ||
vollkommener Ausfall | 25 % | |
schlechte Reinigung | 10–20 % | bei Zusage |
ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) | 5–10 % | |
Beeinträchtigungen | ||
Lärm am Tage | 5–25 % | |
Lärm in der Nacht | 10–40 % | |
Gerüche | 5–15 % | |
Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) | 20–40 % | je nach Art der Prospektzusage, zum Beispiel bei einem Kururlaub |
Mängel | Minderung | Bemerkung |
---|---|---|
vollkommener Ausfall | 50 % | |
eintöniger Speisezettel | 5 % | |
nicht genügend warme Speisen | 10 % | |
verdorbene/ungenießbare Speisen | 20–30 % | |
Service | ||
Selbstbedienung (statt Kellner) | 10–15 % | |
lange Wartezeiten | 5–15 % | |
Essen in Schichten | 10 % | |
verschmutzte Tische | 5–10 % | |
verschmutztes Geschirr, Besteck | 10–15 % | |
fehlende Klimaanlage im Speisesaal | 5–10 % | bei Zusage |
Mängel | Minderung | Bemerkung |
---|---|---|
zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus | 5 % | Für jede weitere Stunde Verspätung erhältst Du 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück. |
Ausstattungsmängel | ||
niedrigere Klasse | 10–15 % | |
erhebliche Abweichung vom normalen Standard | 5–10 % | |
verdorbene/ungenießbare Speisen | 20–30 % | |
Service | ||
Verpflegung | 5 % | |
Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) | 5 % | |
Auswechslung des Transportmittels | der auf die Verzögerung entfallende anteilige Reisepreis | |
fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel | Kosten des Ersatztransportmittels |
Mängel | Minderung | Bemerkung |
---|---|---|
fehlender oder verschmutzter Swimmingpool | 10–20 % | bei Zusage |
fehlendes Hallenbad | bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar | |
a) bei vorhandenem Swimmingpool | 10 % | |
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool | 20 % | |
fehlende Sauna | 5 % | bei Zusage |
fehlender Tennisplatz | 5–10 % | bei Zusage |
fehlendes Mini-Golf | 3–5 % | bei Zusage |
fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule | 5–10 % | bei Zusage |
fehlende Möglichkeit zum Reiten | 5–10 % | bei Zusage |
fehlende Kinderbetreuung | 5–10 % | bei Zusage |
Baden im Meer unmöglich | 10–20 % | je nach Prospekt und zumutbarer Ausweichmöglichkeit |
verschmutzter Strand | 10–20 % | |
fehlende Strandliegen, Sonnenschirme | 5–10 % | bei Zusage |
fehlende Snack- oder Strandbar | 0–5 % | je nach Ersatzmöglichkeit |
fehlender FKK-Strand | 10–20 % | bei Zusage |
fehlendes Restaurant oder Supermarkt | bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit | |
a) bei Hotelverpflegung | 0–5 % % | |
b) bei Selbstverpflegung | 10–20 % | |
fehlende Vergnügungsstätte (Disco, Nachtklub, Kino, Animation) | 5–15 % | bei Zusage |
fehlende Boutique oder Ladenstraße | 0–5 % | je nach Ausweichmöglichkeit |
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten | 20–30 % | des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs |
fehlende Reiseleistung | ||
a) bloße Organisation | 0–5 % | |
b) bei Besichtigungsreisen | 10–20 % | |
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung | 20–30 % | bei Zusage |
Zeitverlust durch notwendigen Umzug | anteiliger Reisepreis für | |
a) im gleichen Hotel | 1/2 Tag | |
b) in anderes Hotel | 1 Tag |
Reagiert Ihr Reiseveranstalter nicht auf Ihre Forderung der Mängelbeseitigung, können Sie einen Anwalt für Reiserecht hinzuziehen. Dieser kann nicht nur Ihre Ansprüche prüfen, sondern Ihre Rechte auch gegenüber dem Reiseveranstalter einfordern. Scheitern, Gespräche bzw. Verhandlungen, bleibt Ihnen immer noch der Weg, den Konflikt vor Gericht auszutragen: Auch hierbei kann Ihnen der Anwalt die notwendige juristische Unterstützung bieten.
Sie haben die folgenden Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen, eine Beseitigung der Reisemängel oder eine Preisminderung zu fordern:
Sie sollten noch vor Ort die Reisemängel bei Ihrem Reiseveranstalter anzeigen. Ihr Reiseveranstalter oder Vertreter vor Ort muss innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen handeln. Kommt der Reiseveranstaltung Ihrer Forderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, können Sie in Härtefällen vor Ort selbst Abhilfe schaffen und beispielsweise ein anderes Hotel buchen. Die Rechnung können Sie sich anschließend vom Reiseveranstalter erstatten lassen. Je nach Umfang der Mängel können Sie außerdem eine Reisepreisminderung fordern. Diese kann zwischen 5 und 50 Prozent liegen. Zudem können Sie eine Entschädigung verlangen, wenn Ihnen Zusatzkosten, darunter beispielsweise Arztkosten aufgrund einer Lebensmittelvergiftung entstanden sind.
Um Ihre Rechte nach der Reise durchzusetzen, sollten Sie alle relevanten Dokumente wie den Reisevertrag, Rechnungen und Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter aufbewahren. Nach der Rückkehr können Sie eine schriftliche Beschwerde beim Reiseveranstalter einreichen und detailliert darlegen, wie ihre Rechte verletzt wurden und welche Forderungen sie haben.
Um die besten Chancen für die Durchsetzung Ihrer Rechte zu haben, sollten Sie die Reisemängel glaubhaft darlegen und Beweise vorlegen. Machen Sie bei Auftreten des Reisemangels möglichst viele Fotos oder Videos, die den Mangel deutlich zeigen. Dies kann beispielsweise schmutzige Zimmer, defekte Einrichtungen, Hygieneprobleme oder andere Mängel dokumentieren. Halten Sie zusätzlich alle relevanten Informationen schriftlich fest. Dies umfasst beispielsweise Beschreibungen des Mangels, Gespräche mit dem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter vor Ort, Namen und Kontaktdaten von Zeugen sowie Datum und Uhrzeit von Vorfällen.
Bewahren Sie alle schriftlichen Kommunikationen mit dem Reiseveranstalter auf, einschließlich E-Mails, Briefe oder SMS. Dies kann belegen, dass Sie den Reiseveranstalter über den Mangel informiert und angemessene Maßnahmen gefordert haben.
Sie haben genug vom Urlaubsstress aufgrund Reisemängeln und möchten sich nicht noch um die Reisemängelanzeige kümmern? In den meisten Fällen lohnt es sich, einen Anwalt für Reiserecht einzuschalten. Dieser kümmert sich um Ihr Anliegen und um die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Anzeige von Reisemängeln muss innerhalb von zwei Jahren nach der Reiserückkehr schriftlich beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Es ist jedoch empfehlenswert, Reisemängel unverzüglich nach Feststellung dem Reiseveranstalter oder dem örtlichen Vertreter zu melden. Es ist ratsam, den Mangel schriftlich zu dokumentieren, das heißt Beweisfotos zu machen und eine Kopie der Reisemängelanzeige für Ihre eigenen Unterlagen aufzubewahren. Werden Sie nicht tätig, erlischt Ihr Anspruch auf Entschädigung nach zwei Jahren.
Um bei Problemen in Ihrem Urlaub rechtlich bestmöglich abgesichert zu sein, empfiehlt es sich eine Reiseversicherung abzuschließen.
Diese hat die folgenden Vorteile:
Unabhängig von Reisen ist außerdem der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ratsam. Im Falle rechtlicher Auseinandersetzung deckt diese die Kosten für das Verfahren. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie ebenso bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und bei der Durchführung rechtlicher Schritte, wie Klagen oder außergerichtliche Verhandlungen.
Zunächst müssen Sie den Reisemangel Ihrem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder dem Hotel melden. Räumen Sie im Zuge der Reisemängelanzeige eine Frist ein, in denen die Mängel beseitigt werden können oder Umbuchungen stattfinden können. Erst wenn die gesetzliche Frist von zwei Wochen verstrichen ist und keine Reaktion erfolgte, sollten Sie weitere Schritte einleiten.
Ja, Ihr Anspruch auf eine Entschädigung verjährt nach zwei Jahren. Sie sollten einen Reisemangel aber in jedem Fall schnellstmöglich anzeigen und Ihren Reiseveranstalter kontaktieren.
Reagiert Ihr Reiseveranstalter nicht auf die Anzeige von Reisemängeln, können Sie die örtliche Verbraucherzentrale oder den Reiseverband einschalten. Außerdem sollten Sie einen Anwalt für Reiserecht kontaktieren, um weitere Schritte wie eine Klage einzureichen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.