Eine Ordnungswidrigkeit bezeichnet eine geringfügige Rechtsverletzung. In der Regel hat diese Geldbußen zur Folge. Hier erfahren Sie, welche Handlungsmöglichkeiten bei einer Ordnungswidrigkeit bestehen.
Unter einer Ordnungswidrigkeit versteht man eine meist geringfügige Verletzung an Recht und Gesetz, sprich, eine rechtswidrige Handlung. Diese wird meist im Zuge eines Bußgeldverfahrens mit einem Bußgeld sanktioniert. Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann es neben einem Bußgeld auch zu einer Sanktionierung mit ein bis drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister sowie einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten bei gröberen Verstößen kommen.
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil ein Hinweis wie beispielsweise ein Verkehrsschild nicht erkennbar war, so sollten Sie Beweise sammeln. Hilfreich sind Fotos oder Zeugenaussagen.
Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten werden im Straßenverkehr begangen. Diese werden auch als Verkehrsordnungswidrigkeiten bezeichnet und in den meisten Fällen mit einem Verwarn- oder Bußgeld bestraft.
Die Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen werden können, sind dabei sehr viel umfangreicher, als man auf den ersten Blick denken würde:
Aber nicht nur als Führer eines Kraftfahrzeugs kann man im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten begehen, auch Fußgänger und Radfahrer spielen im Bußgeldkatalog eine wichtige Rolle.
Typische Verstöße von Fußgängern und Fahrradfahrern im Straßenverkehr sind:
Zusätzlich zu den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es natürlich im Alltag noch viele weitere Ordnungswidrigkeiten, die mit Verwarn- oder Bußgeld bestraft werden können – zum Beispiel Lärmbelästigung, das illegale Entsorgen von Abfällen oder das grundlose Rufen der Polizei oder Feuerwehr. Neben dem Bußgeld müssen hier unter Umständen zusätzlich die Kosten für die Entsorgung des Mülls bzw. die Kosten für den Polizei- oder Feuerwehreinsatz getragen werden.
Alle Geldbußen unter 55 Euro stellen laut OWiG kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld dar. Unter bestimmten Umständen, vor allem bei kleineren Ordnungswidrigkeiten, belässt ein Beamter es bei einer schlichten Verwarnung und verzichtet auf ein Bußgeld. Für dieses Verwarngeld wird dann kein gesonderter Bußgeldbescheid erlassen, somit auch kein Bußgeldverfahren eröffnet. Sobald Sie dieses bezahlen, ist die Sache erledigt.
Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, hängt dabei immer vom Verstoß selbst, der Schwere des Verstoßes und der zusätzlichen Umstände ab – zum Beispiel, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam. Die häufigsten Bußgelder werden dabei für Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen. Man unterscheidet dabei zwischen Geschwindigkeitsverstößen innerorts und außerorts.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
11-15 km/h | 50 € | - | - |
16-20 km/h | 70 € | - | - |
21-25 km/h | 115 € | 1 | - |
26-30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat |
31-40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51-60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
61-70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Parkverstöße | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Parken ohne Parkschein | 10 € | - | - |
Überschreiten der Parkdauer (30-60 Min) | 15 € | - | - |
Parken auf Gehwegen und Radwegen | bis zu 110 € | - | - |
Parken an Engstellen, Behinderung eines Rettungsfahrzeuges | bis zu 100 € | 1 | - |
Parken auf Autobahnen/Kraftfahrtstraßen | 70 € | 1 | - |
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten | 10 € | - | - |
Nicht platzsparend Halten | 10 € | - | - |
Halten in zweiter Reihe | bis zu 110 € | - | - |
Halten im Fahrbereich von Schienenfahrzeugen und Zügen | 20 € | - | - |
Halten mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 30 € | - | - |
Wie hoch Bußgelder bei Abstandsverstößen ausfallen, hängt immer von der ursprünglichen Geschwindigkeit ab. Hier unterscheidet man zwischen Geschwindigkeiten unter 80 km/h, Geschwindigkeiten zwischen 81-100 km/h, Geschwindigkeiten zwischen 101-130 km/h und Geschwindigkeiten über 131 km/h.
Bei einer Geschwindigkeit unter 80 km/h werden folgende Bußgelder für Abstandsverstöße festgesetzt:
Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
weniger als ein halber Tachowert | 25 € | - | - |
…mit Gefährdung | 30 € | - | - |
…mit Sachbeschädigung | 35 € | - | - |
Etwas komplexer wird es bei steigenden Geschwindigkeiten.
Bei einer Geschwindigkeit von 81-100 km/h berechnet sich das Strafmaß anhand des Tachowertes:
Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | 1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | 2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | 3 Monate |
Und bei Geschwindigkeiten über 131 km/h werden die Konsequenzen noch einmal drastischer:
Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | - |
3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Sie möchten wissen, mit welchem Bußgeld Sie für Ihren individuellen Verstoß rechnen müssen? Nutzen Sie dazu den offiziellen Bußgeldrechner, in dem Sie einfach den konkreten Verstoß und einige weitere Details zum Vorgang eingeben müssen, um die exakte Höhe des voraussichtlichen Bußgelds zu erfahren.
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zeichnet sich immer dadurch aus, dass es sich per Definition um einen leichten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt. Alle Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr eine Rolle spielen, werden daher im Bußgeldkatalog aufgelistet.
Die genaue Definition einer Ordnungswidrigkeit findet sich auch im OWiG, dem Ordnungswidrigkeitengesetz:
Abs. 1: Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand des Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Abs. 2: Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.
Als Straftat dagegen bezeichnet man deutlich schwerere Verstöße im Straßenverkehr, die nicht mehr nur mit einem Bußgeld geahndet werden, sondern auch eine Anzeige und ein Strafverfahren zur Folge haben können. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn man als Verkehrsteilnehmer rücksichtslos gehandelt hat oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Alle Straftaten, die im Straßenverkehr eine Rolle spielen, werden unter anderem im Strafgesetzbuch definiert.
Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann auch eine Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden. Beispiel: Ein parkendes Auto anzufahren oder zu beschädigen ist zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Begeht man anschließend Fahrerflucht, obwohl man von dem Schaden wusste, handelt es sich um eine Straftat.
Wenn bei einem Verstoß laut OWiG den Täter auch nach drei Monaten noch kein Ordnungsbogen oder Bußgeldbescheid erreicht hat, so verjährt die Tat. Die Verjährungsfrist kann zwar maximal einmal unterbrochen werden, doch nach spätestens sechs Monaten ist die Ordnungswidrigkeit dann endgültig verjährt.
Zu einer Unterbrechung zählt bereits, wenn die Behörde einen Anhörungsbogen verschickt oder auch weitere innerbehördliche Vorgänge. Falls Sie diese nachvollziehen möchten, können Sie Einsicht in Ihre Akten verlangen.
Die Verjährungsfristen von Ordnungswidrigkeiten sind in § 31 OWiG festgelegt:
Absatz (1) bestimmt, dass eine Verfolgung von verjährten Ordnungswidrigkeiten ausgeschlossen ist.
Die genauen Verjährungsfristen der Ordnungswidrigkeiten sind in Absatz (2) beschrieben. Die Anzahl der Jahre für die Verjährungsfrist sind abhängig von der Summe der Geldbuße. Ist der Verstoß mit keiner Geldbuße belegt, so gilt eine Frist von sechs Monaten.
Ist es laut Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu einer Tatbestandsverwirklichung gekommen, übernimmt die zuständige Verwaltungsbehörde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält daraufhin einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern. Dies ist keine Pflicht, jedoch müssen Angaben zur Person gemacht werden. Nach zwei bis vier Wochen kommt dann der Bußgeldbescheid, bei dem ebenfalls die Option besteht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch zu erheben. Nach dieser Frist ist der Bescheid rechtskräftig und die Strafe muss geleistet werden.
"Wegen eines Verkehrsdelikts einen Bußgeldbescheid zu erhalten, ist für jeden ein Ärgernis. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einzulegen. Wie Sie das tun können und was danach passiert, erfahren Sie hier. "
Wer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben möchte, muss dabei einige Angaben zur eigenen Person und zum Tatablauf machen. Hier kommt es insbesondere darauf an, eine Begründung für den Einspruch zu liefern. Es ist durchaus sinnvoll, für den Einspruch bei einem Bußgeldverfahren einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der Sie bei der Ausformulierung unterstützt. So erhöhen Sie die Chance, mit dem Einspruch erfolgreich zu sein und gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Es ist in nahezu jedem Fall sinnvoll, einen Bußgeldbescheid durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Viele Faktoren können dafür sorgen, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist: Fehlerhafte Angaben, eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, ein fehlender Hinweis zur Erzwingungshaft, fehlende Nebenfolgen (darunter z. B. ein Fahrverbot), die Angabe eines falschen Aktenzeichens oder Fehler, die eine eindeutige Identifizierung des Fahrers unmöglich machen, können dazu führen, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Aber auch falsche Messangaben oder ungenaue Geräte, zum Beispiel beim Verfolgen von Geschwindigkeitsverstößen, können in einem ungültigen Bußgeldbescheid enden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß genau, worauf es bei der Kontrolle eines Bußgeldbescheides ankommt. In unserer telefonischen Beratung schätzen wir zunächst den Sachverhalt für Sie ein und geben Ihnen konkrete Vorschläge, wie Sie mit dem Bußgeldbescheid weiter verfahren sollten. Im nächsten Schritt vermitteln wir Sie gern zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sich Ihres Falles annimmt und gemeinsam mit Ihnen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebt.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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