Punkte in Flensburg
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Punkte in Flensburg: Wann gibt es wie viele?

STAND 07.03.2024 | LESEZEIT 14 MIN

Im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes werden Verstöße aller Verkehrsteilnehmer in Form von Punkten erfasst. Alles Wichtige, was Sie zum umgangssprachlich Verkehrssünderkartei genannten Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes wissen müssen, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze zu Punkten in Flensburg

  • Punkte in Flensburg entstehen bei Verkehrsverstößen mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro.
  • Im Bußgeldkatalog sind die Punkte für Verstöße festgelegt: Für schwerwiegende Verstöße gibt es einen und zwei Punkte gibt es für besonders gefährliche Verstöße.
  • Für ein Vergehen, das als Straftat eingestuft wird, gibt es drei Punkte.
  • Zu den Verstößen, die zu Punkten in Flensburg führen können, zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer und Alkohol- oder Drogenkonsum.
  • Ab 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Ein Punkt kann durch ein Fahreignungsseminar abgebaut werden.

Warum gibt es Punkte in Flensburg?

Punkte in Flensburg werden nur bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten vergeben, die einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.

Dies geschieht nur dann, wenn das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt und der Verstoß als schwerwiegend eingestuft wird.

Wie viele Punkte in Flensburg gibt es für welche Verkehrsordnungswidrigkeit?

Die Anzahl der Punkte für eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird im Bußgeldkatalog festgehalten:

  • Ein Punkt wird für Ordnungswidrigkeiten vergeben, die die Verkehrssicherheit gefährden und als schwerer Verstoß gelten, wenn das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt.
  • Zwei Punkte werden vergeben, wenn die Straßenverkehrssicherheit besonders gefährdet ist und es sich um einen sehr schweren Verstoß handelt. In diesem Fall kann ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten verhängt werden, jedoch ist ein Führerscheinentzug nicht zwingend.
  • Für Verkehrsdelikte, die als Straftat eingestuft werden, werden drei Punkte vergeben, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.

Durch welche Verstöße erhält man Punkte in Flensburg?

Punkte in Flensburg können für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vergeben werden, darunter Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung des Handys am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel, Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer sowie Fahrerflucht.

Die Schwere des Verstoßes bestimmt sich dabei durch die Anzahl der Punkte. Es werden nur die Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten eingetragen, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung genannt sind.

Ein Punkt in Flensburg

Für folgende Vergehen gibt es einen Punkt in Flensburg:

  • Missachtung der Vorfahrt
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h
  • Mindestabstand wird bei mindestens 80 km/h nicht eingehalten
  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen
  • Missachtung von Park- und Halteverboten
  • Fehler an der Fahrzeugbeleuchtung
  • Verstöße bei der zulässigen Beladung von Fahrzeugen
  • falsches Verhalten am Bahnübergang

Zwei Punkte in Flensburg

Zwei Punkte in Flensburg werden für folgende Vergehen vergeben:

  • Missachtung des Überholverbots
  • Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille) oder Drogen am Steuer
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 31 km/h oder außerorts um mehr als 41 km/h
  • Überfahren einer roten Ampel, die länger als eine Sekunde rot ist

Drei Punkte in Flensburg

Für schwerwiegendere Vergehen werden drei Punkte in Flensburg vergeben, beispielsweise:

  • Kennzeichenmissbrauch
  • Fahren trotz eines bestehenden Fahrverbots
  • Alkohol am Steuer mit Sachbeschädigung oder im Vollrausch (mehr als 1,1 Promille)
  • Teilnahme an illegalen Autorennen
  • Fahrerflucht
  • unterlassene Hilfeleistung

Welche Konsequenzen hat welcher Punktestand?

Wenn Sie regelmäßig Punkte in Flensburg sammeln, sollten Sie frühzeitig wachsam sein. Bei einem Punktestand von acht Punkten oder mehr droht Ihnen nämlich ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten.

Damit müssen Sie rechnen, wenn Sie Punkte in Flensburg sammeln:

  • 1–3 Punkte: Bei einem Punktestand von 1 bis 3 Punkten erfolgt lediglich eine Vormerkung.
  • 4–5 Punkte: Ein Punktestand von 4 bis 5 Punkten führt zu einer Ermahnung und einer Einladung zu einem freiwilligen Fahreignungsseminar, bei dem die Möglichkeit besteht, einen Punkt abzubauen.
  • 6–7 Punkte: Mit 6–7 Punkten erfolgt eine Verwarnung, die auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis hinweist, falls die Verstöße nicht abnehmen. Ein Fahreignungsseminar zum Punkteabbau ist in diesem Stadium nicht mehr möglich.
  • 8 und mehr Punkte: Ab einem Punktestand von 8 oder mehr Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrberechtigung kann frühestens nach Ablauf von 6 Monaten erlangt werden, wobei vorher eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung erforderlich ist.
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Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis ist eine MPU zwingend vorgeschrieben. Lassen Sie es nicht so weit kommen, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird, und versuchen Sie, bereits im Vorfeld einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar abzubauen.

Wann bauen sich Punkte in Flensburg ab?

Die Dauer bis zur Tilgung der Punkte hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Die Tilgungsfrist beginnt zu laufen, sobald die Entscheidung über die Punkte rechtskräftig ist.

Zusätzlich zur Tilgungsfrist gibt es eine Überliegefrist, während der die Punkte zwar verjähren, aber noch ein weiteres Jahr im Register gespeichert bleiben.

Bei allen Tilgungsfristen handelt es sich um starre Tilgungsfristen. Das bedeutet, dass die Tilgungsfrist nicht verlängert wird, wenn ein neuer Punkt hinzukommt.

Die Tilgungsfristen sehen folgendermaßen aus:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2 Jahren und 6 Monaten getilgt.
  • Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, für die es 2 Punkte gibt, werden nach fünf Jahren wieder gelöscht.
  • Straftaten mit 3 Punkten werden nach 10 Jahren getilgt.
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Wenn Sie zwischenzeitlich weitere Punkte ansammeln, hat das keinen Einfluss auf die Löschung anderer Punkte.

Wie kann man Punkte in Flensburg abbauen?

Eine Möglichkeit, Punkte in Flensburg abzubauen (vor Ablauf der Tilgungsfrist), ist die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Wenn aber bereits eine Verwarnung ausgesprochen wurde (6–7 Punkte), ist die Teilnahme an einem solchen Seminar nicht mehr möglich.

Folgende Eckpunkte gelten für Aufbauseminare und den Abbau von Punkten:

  • Die Punkte müssen sich innerhalb einer Ermahnung bewegen, das heißt, es dürfen nicht mehr als 5 Punkte sein.
  • Der Verkehrssünder muss sich freiwillig für die Teilnahme entscheiden.
  • Der Punktestand reduziert sich nach erfolgreicher Teilnahme um einen Punkt.
  • Die Teilnahme am Aufbauseminar ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.

Wie und wo kann man seine Punkte in Flensburg abfragen?

Nur wenn Sie wissen, wie viele Punkte Sie haben, können Sie gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um Schlimmeres zu verhindern. Eine Auskunft per Telefon oder Fax ist leider nicht möglich.

Wenn Sie Ihre Punkte in Flensburg abfragen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Punkte online abfragen: Dies ist kostenlos auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes möglich. Ein Online-Antrag ist ebenfalls verfügbar, jedoch ist hierfür ein neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erforderlich. Falls dieser vorhanden ist und Sie ein Kartenlesegerät haben und die AusweisApp2-Software auf Ihrem PC installieren, können Sie Ihren Punktestand meist direkt herunterladen. Sollte das nach der Prüfung nicht notwendig sein, erhalten Sie die Auskunft postalisch. Bei anderen Anbietern ist die Auskunft kostenpflichtig.
  2. Punkte postalisch abfragen: Ein Antragsformular für die postalische Abfrage ist auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes verfügbar. Der Antrag muss zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), des Passes oder einer amtlichen Beglaubigung der Unterschrift an das KBA geschickt werden. Die Auskunft auf postalischem Weg ist kostenpflichtig.
  3. Abfrage vor Ort in Flensburg: Eine weitere Möglichkeit ist es, persönlich am Auskunftspavillon in Flensburg vorstellig zu werden. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 16:30 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr. Denken Sie unbedingt daran, einen gültigen Identitätsnachweis wie Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Punkte in Flensburg während der Probezeit

Bei Erhalt eines Punktes in Flensburg während der Probezeit verlängert sich diese um weitere 2 Jahre. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) erforderlich. Dabei wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden: Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend als ein A-Verstoß. Demnach ist nach zwei B-Verstößen oder einem A-Verstoß die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.

Beispiele für B-Verstöße sind:

  • unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Fußgänger oder Radfahrer werden beim Abbiegen gefährdet oder behindert
  • Personen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel werden behindert oder gefährdet
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ein liegengebliebenes Fahrzeug mit Gefährdung anderer wird nur ungenügend abgesichert
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • der Termin für die nächste Hauptuntersuchung wird um mehr als 8 Monate überzogen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Schulkindern werden an einem haltenden Schulbus gefährdet oder behindert
  • Behinderung von Beamten
  • Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
  • ungesicherte Ladung
  • Kinder werden ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz) mitgenommen

Nach einem A-Verstoß ist kein Abbau der Punkte durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar mehr möglich.

Beispiele für A-Verstöße sind:

  • Andere werden durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen gefährdet
  • Missachtung des Rotlichts an einer Ampel
  • Mit einem PKW wird die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h oder mit dem LKW um mehr als 15 km/h übertreten.
  • Überholen im Überholverbot
  • der Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h ist zu gering (weniger als halber Tachowert)
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • Fahren ohne Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Missachtung von Haltezeichen der Polizei
  • Falschverhalten an Zebrastreifen
  • Falschverhalten an Schulbussen
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung)
  • Nötigung (z. B. zu dichtes Auffahren mit Betätigung der Lichthupe auf der Autobahn)
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z. B. durch illegale Autorennen)
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • fahrlässige Tötung oder Körperverletzung

Begleitetes Fahren: Wie viele Punkte darf die Begleitperson haben?

Im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren muss die Begleitperson bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Für die Begleitperson gilt:

  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein.
  • Sie darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben.
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Punkte, die nach der Antragstellung als Begleitperson anfallen, sind unproblematisch. Der Punktestand der Begleitperson wird nur bei der Antragsstellung überprüft. Sollte die Begleitperson jedoch bereits bei Antragstellung 2 Punkte oder mehr haben, ist es empfehlenswert, ein Fahreignungsseminar zu absolvieren, um den einen überzähligen Punkt abzubauen.

Ein höherer Punktestand macht es leider unmöglich, als Begleitperson für das begleitete Fahren ab 17 geeignet zu sein. Ein einmal als Begleitperson zugelassener Fahrer ist nicht mehr berechtigt, Begleitperson zu sein, wenn ihm der Führerschein entzogen wird.

Kann es auch für Fußgänger und Radfahrer Punkte in Flensburg geben?

Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Deswegen können auch Fußgänger und Radfahrer Punkte in Flensburg erhalten – hauptsächlich durch Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen sowie durch Verstöße im Straßenverkehr.

Fußgänger können für folgende Vergehen Punkte in Flensburg bekommen:

  • Vorsätzliches Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs: 1 Punkt.
  • Unerlaubtes Verlassen des Unfallorts: 2 Punkte.

Radfahrer können für folgende Vergehen Punkte in Flensburg bekommen:

  • Missachtung des Rotlichts an einer Ampel: Je nach Gefährdung ein Bußgeld von 60 Euro, 100 Euro oder 120 Euro sowie 1 Punkt. Bei Rotlicht länger als 1 Sekunde droht ein Bußgeld von mindestens 100 Euro, bei Gefährdung anderer 160 Euro und bei Unfallfolge mit Sachbeschädigung 180 Euro plus 1 Punkt.
  • Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße: Zum Beispiel fehlende Beleuchtung: 80 Euro und 1 Punkt.
  • Fahrt unter Alkoholeinfluss: mehr als 1,6 Promille: 3 Punkte, hohes Bußgeld von mehreren hundert Euro, abhängig vom Einkommen des Fahrers. Eine MPU wird verlangt, beim Nichtbestehen kann der Führerschein entzogen werden. Es kann auch ein Radfahrverbot verhängt werden, da Radfahren unter Alkoholeinfluss als Straftat gilt.

Können Punkte in Flensburg einen daran hindern, den Führerschein zu machen?

Ja, Punkte in Flensburg können dazu führen, dass Sie nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen werden. Diese Maßnahme dient dazu, frühzeitig festzustellen, ob jemand geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen oder nicht.

Wie kann ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte bei Punkten in Flensburg helfen?

Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann Ihnen bei Punkten in Flensburg auf verschiedene Weise helfen. Zum einen kann er Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, wenn formelle oder technische Fehler darin enthalten sind. Durch diesen Einspruch können Strafen reduziert oder der Bescheid sogar aufgehoben werden. Darüber hinaus können unsere Rechtsexperten Ihnen dabei helfen, die Rechtslage gründlich zu prüfen und feststellen zu lassen, ob der Ihnen vorgeworfene Verstoß rechtlich haltbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden, um Ihre Interessen zu schützen.

Falls der Fall vor Gericht gehen sollte, wird ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte Sie kompetent vertreten und Ihre Rechte effektiv verteidigen. Durch die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts können Sie sicher sein, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie die Auswirkungen von Punkten in Flensburg so gering wie möglich halten können. Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren möchten.

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