STAND 13.03.2023 | LESEZEIT 9 MIN
Wegen eines Verkehrsdelikts einen Bußgeldbescheid zu erhalten, ist für jeden ein Ärgernis. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einzulegen. Wie Sie das tun können und was danach passiert, erfahren Sie hier.
Sie wurden geblitzt, haben falsch geparkt oder eine andere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen? Dann droht schon bald ein Bußgeldverfahren. Bevor Sie aktiv werden können, muss ein Beamter das Verfahren eröffnen. Anhand dieses Verfahrens wird im Anschluss ein Anhörungsbogen erstellt und an Sie übersendet, damit Sie zur Tat Stellung nehmen können. Außerdem dient der Anhörungsbogen der Fahrerermittlung – waren Sie zum Zeitpunkt des Vergehens nicht selbst der Fahrzeugführer, so können Sie die Kontaktdaten des Täters übermitteln. Das Ermittlungsverfahren wird dann auf diese Person übertragen.
Nachdem der Anhörungsbogen zurückgesendet wurde, verhängt die zuständige Behörde ein Bußgeld gegen Sie. Davon erfahren Sie durch einen Bußgeldbescheid.
Möchten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, gehen Sie wie folgt vor:
Nachdem Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, prüft die zuständige Verkehrsbehörde den Sachverhalt erneut. Wird dem Einspruch stattgegeben, lässt die Behörde alle Forderungen gegen Sie fallen. Wird der Einspruch dagegen abgelehnt, übergibt die Verkehrsbehörde die Unterlagen an die zuständige Staatsanwaltschaft und das Verfahren vor Gericht beginnt.
Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten geben Ihnen erste Handlungsempfehlungen und können Sie auch vor Gericht vertreten.
Die Frist, innerhalb derer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden kann, beginnt ab dem Tag der Zustellung. Heißt konkret: Sobald Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, unabhängig davon, ob Sie den Brief persönlich entgegengenommen haben oder dieser in Ihrem Briefkasten hinterlegt wurde, beginnt die Einspruchsfrist. Diese Frist liegt bei zwei Wochen, innerhalb derer der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein muss. Hier ist Vorsicht geboten: Wurde der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid noch vor Ablauf der Frist los gesendet, kam jedoch erst nach Ablauf der Frist beim Empfänger an, so wurde die Einspruchsfrist rechtlich nicht eingehalten.
Nachdem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, beginnt die zweiwöchige Frist, innerhalb derer Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können.
Sobald die zweiwöchige Einspruchsfrist zum Bußgeldbescheid abgelaufen ist, ohne dass (rechtzeitig) Einspruch eingelegt wurde, so ist der Bescheid automatisch rechtskräftig. Es gibt hier jedoch eine Ausnahme: Kann man beweisen, dass die Einspruchsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – zum Beispiel, weil man während der zweiwöchigen Frist im Krankenhaus lag und den Bußgeldbescheid nicht erhalten hat – kann eine Wiedereinsetzung beantragt werden. Sind die Voraussetzungen für eine mögliche Wiedereinsetzung erfüllt und können vom Verursacher ausreichend dargelegt werden, so wird das Verfahren erneut eröffnet und man kann wie gewohnt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sollten die möglichen Risiken eines Einspruchs immer gegen die Chancen abgewogen werden. Nicht in jedem Fall ist es sinnvoll, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Folgende Gründe können einen Einspruch allerdings rechtfertigen:
Technische Mängel an den Messgeräten können in der Regel nur mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht aufgedeckt werden, da nur mit einem Anwalt Akteneinsicht gewährt werden kann.
Wurde der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt, folgt im Anschluss ein Gerichtstermin. Diesen Gerichtstermin können Sie durch die Rücknahme des Einspruchs verhindern. Das ist allerdings nur bis zum vereinbarten Gerichtstermin möglich – am Tag des Termins darf die Rücknahme des Einspruchs nur mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft erfolgen.
Sobald Sie den Einspruch zurückziehen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig – und damit auch all seine Folgen, zu denen Bußgelder, Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot zählen können. Außerdem kann die Behörde Verfahrensgebühren erheben, die für die Bearbeitung des Einspruchs geltend gemacht werden. Meist liegen die anfallenden Verwaltungsgebühren beim Zurückziehen des Einspruchs bei rund 25 € zzgl. Auslagen.
Nicht immer ist es ganz so einfach, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Der Sachverhalt gestaltet sich komplizierter, wenn Sie zum Zeitpunkt der Tat mit einem Firmenwagen unterwegs waren, Sie sich noch in der Führerschein-Probezeit befinden oder der Bußgeldbescheid von einer ausländischen Behörde stammt.
Diese Ausnahmen gibt es:
Wird im Ausland, auch innerhalb der EU, ein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen, so gilt dieses Fahrverbot nicht in Deutschland. Die Behörden vor Ort haben aber unter Umständen durchaus das Recht, Ihren Führerschein nach einem Vergehen direkt einzuziehen und diesen erst nach Ablauf der Straffrist wieder an Sie auszuhändigen.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist es in jedem Fall sinnvoll, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Dieser kann zunächst prüfen, ob der Bescheid rechtsgültig ist – Formfehler oder ähnliches können dafür sorgen, dass der Bescheid ungültig ist. Handelt es sich um einen zulässigen Bußgeldbescheid, so sollte durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht geprüft werden, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt lohnt – sind die Erfolgsaussichten eher gering, könnten die Kosten durch ein möglicherweise folgendes Verfahren deutlich höher ausfallen. Auch die Partner-Anwälte und Rechtsexperten von KLUGO unterstützen Sie hierbei. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung lassen wir Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zukommen. Möchten Sie im Anschluss weitere Hilfe, zum Beispiel beim Verfassen des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, können Sie unsere Experten direkt telefonisch beauftragen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zurückzumelden.
Möchten Sie sich bis dahin weiter informieren, empfehlen wir Ihnen unsere Beiträge zum Thema Verkehrsrecht. Hier finden Sie u. a. einen Bußgeldrechner, mit dem Sie ausrechnen können, wie hoch ein mögliches Bußgeld nach einem Verkehrsdelikt ausfällt und welche weiteren Strafen Sie erwarten können.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.