Vielen Menschen fällt es schwer, die Ehe nicht nur emotional, sondern auch sachlich zu betrachten. Schon unter Berücksichtigung der Statistik sollten Sie sich einmal mit dem möglichen Scheitern einer Ehe und dessen Konsequenzen befassen: Über ein Drittel der ehelichen Beziehungen werden in Deutschland wieder aufgelöst.
Wer sich für die Ehe entscheidet, trifft diese Entscheidung in den meisten Fällen wohl aus Liebe. Dennoch kann es sinnvoll sein, vor der Eheschließung – oder auch während die Ehe bereits läuft – einen Ehevertrag aufzusetzen. In einem Ehevertrag werden die Regelungen zu Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich und viele weitere finanzielle Aspekte unabhängig von der gesetzlichen Grundlage geregelt. Jeder Ehevertrag sollte dabei auf die individuellen Gegebenheiten beider Ehepartner angepasst werden. Fällt ein Ehevertrag zum deutlichen finanziellen Nachteil für einen der Ehepartner aus, könnte der Ehevertrag als sittenwidrig eingestuft und für nichtig erklärt werden. Aber auch private Vorstellungen und Wünsche lassen sich im Ehevertrag festhalten. Diese können vor Gericht jedoch nicht eingeklagt werden.
(1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.
Damit ein Ehevertrag gültig ist, müssen immer beide Ehepartner freiwillig und ohne Nötigung den Vertrag unterzeichnen. Um dies sicherzustellen, verlangt der Gesetzgeber für das Unterzeichnen eines Ehevertrages eine notarielle Beurkundung.
Beim Ehevertrag spricht man grundsätzlich vom vorsorgenden Ehevertrag, der alle Regelungen im Falle einer Scheidung schon vorher sicherstellt. Kommt es während der Trennung zu Streit und Uneinigkeit, sind zumindest die finanziellen Aspekte der Scheidung bereits geregelt. Daher spart ein Ehevertrag im Scheidungsfall nicht selten eine erhebliche Menge Geld ein. Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen, die jedoch je nach Einzelfall vollkommen anders ausgelegt werden können. Daher ist es durchaus sinnvoll, vor der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen.
Dabei gibt es jedoch drei verschiedene Arten von Eheverträgen, die sich dadurch unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie abgeschlossen werden:
Grundsätzlich übernimmt der Staat die Vorgabe der Regelungen, die im Falle einer Scheidung angewendet werden. Dabei sind nicht nur private, sondern auch finanzielle Aspekte ein wichtiger Faktor. Damit kein Ehepartner im Falle einer Scheidung deutlich schlechter dasteht als der ehemalige Partner, hat der Staat ausgleichende Regelungen für viele Szenarien geschaffen. Oftmals gehen die staatlichen Regelungen im Falle einer Scheidung aber nicht weit genug oder sind für den Einzelfall schlicht unpassend, denn jede Familienkonstellation – und auch jede finanzielle Situation – ist einzigartig. Mit einem Ehevertrag lassen sich einige der gesetzlichen Vorgaben umgehen, andere können entsprechend an die eigenen Vorstellungen angepasst werden. Insbesondere wenn einer der Ehepartner über hohe finanzielle Mittel verfügt, während der andere Ehepartner aus eher ärmlicheren Verhältnissen stammt, ist ein Ehevertrag daher sinnvoll. Gütertrennung, Altersvorsorge der Ehepartner, Unterhaltszahlungen und viele weitere finanzielle Aspekte können im Ehevertrag festgehalten und individuell geregelt werden. Ein Ehevertrag bietet damit ein hohes Maß an Flexibilität für die Beziehung und ausreichend Möglichkeiten, die finanziellen Aspekte der Ehepartner schon in friedlichen Zeiten zu regeln.
Die gesetzlichen Regelungen für den Fall einer Scheidung wurden entwickelt, um möglichst keinen der Ehepartner deutlich schlechter zu stellen als den jeweils anderen. Leider funktioniert das in der Realität nicht immer. Verfügt ein Ehepartner über deutlich mehr finanzielle Mittel als der andere, kommt es auch bei der gesetzlichen Regelung nicht selten zu einseitigen Nachteilen. Die gesetzlichen Vorschriften sind nicht für jedes Ehekonstrukt geeignet – und genau hier setzt der Ehevertrag an. Möchte man als Paar Unterhaltsforderungen, Versorgungszahlungen im Alter, Unterhaltszahlungen für die Kinder und viele weitere finanzielle Aspekte schon vor einer anstehenden Scheidung geregelt wissen, ist der Ehevertrag die optimale Möglichkeit. Gemeinsam mit einem Anwalt für Familienrecht lassen sich Regelungen finden, die beiden Ehepartnern gerecht werden und klar im Ehevertrag ausdefiniert sind, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Vor allem aber dient ein Ehevertrag der Prävention von Streitigkeiten. Nicht nur in den finanziellen, sondern auch in allen privaten Aspekten schafft ein Ehevertrag Klarheit und sorgt somit dafür, die Scheidung möglichst ohne Komplikationen und Angriffspunkte für Streitereien über die Bühne zu bringen. Ein solches Dokument beinhaltet zumeist eine Reihe von Regelungen, die ganz verschiedene Rechtsfelder tangieren.
Aufgrund der Vielzahl an Dingen, die beim Aufsetzen eines Ehevertrages beachtet werden müssen, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen. Zumeist erstellt dieser dann einen ersten Entwurf, der beiden Ehepartnern vorgelegt wird. Eventuelle Unklarheiten lassen sich im Gespräch mit dem Anwalt beseitigen.
Ein Ehevertrag bietet aufgrund seiner zahlreichen Möglichkeiten ein hohes Maß an Flexibilität. Sehr viele Bestandteile der Beziehung können im Ehevertrag beschlossen und festgehalten werden.
Häufig dreht es sich jedoch primär um die finanziellen Aspekte der Beziehung, die im Ehevertrag geregelt sind:
Regelungen, die einmal in einem Ehevertrag getroffen wurden, sollten regelmäßig immer wieder fachlich fundiert überprüft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Vertrag in dieser Form noch immer Bestand hat."Dr. Gabriele Sonntag
Über die finanziellen Aspekte hinaus, die im Falle von Uneinigkeit auch gerichtlich eingeklagt werden können, lassen sich aber auch viele private Vorstellungen für die Ehe im Ehevertrag verewigen. Hier bieten sich zum Beispiel generelle Klauseln zum Kinderwunsch, zur Treue der Ehepartner oder zu regelmäßigen, gemeinsamen Aktivitäten an. Allerdings lassen sich private Klauseln im Ehevertrag rechtlich nicht einklagen und stellen lediglich eine Form der Zusicherung für die Ehepartner dar.
Wenn Sie weitere Informationen dazu erhalten möchten, welche Inhalte in einem Ehevertrag geregelt werden können, werfen Sie doch auch einen Blick auf unseren Beitrag „Inhalte eines Ehevertrags“.
Viele Ehepaare würden den Ehevertrag gern allein unter sich absprechen, unterzeichnen und hinterlegen. Das ist jedoch nicht möglich, da für einen gesetzlich gültigen Ehevertrag immer eine notarielle Beurkundung notwendig ist. Und das hat einen guten Grund: Der Ehevertrag regelt nicht nur die finanziellen Aspekte während einer Ehe, sondern auch danach. Dementsprechend hat dieser Vertrag viele Jahre, teilweise sogar Jahrzehnte, Einfluss auf unser Leben. Wird ein Ehepartner im Ehevertrag deutlich benachteiligt, kann dies für ihn den finanziellen Bankrott bedeuten. Daher fordert der Gesetzgeber, dass der Ehevertrag im Beisein eines Notars unterzeichnet wird, um sichergehen zu können, dass beide Ehepartner mit dieser Form des Vertrages einverstanden sind.
Aber: Der Notar hat zunächst nur die Aufgabe, die Unterzeichnung des Vertrages zu überwachen und die Echtheit der Unterschriften zu beurkunden. Eine Prüfung des Ehevertrages findet in der Regel nicht durch den Notar statt. Um einen fairen Ehevertrag für beide Ehepartner zu erstellen und dabei auch die Rechtssicherheit immer im Blick zu haben, sollte der Ehevertrag daher gemeinsam mit einem Fachanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden.
Ein Ehevertrag bietet viele Vorteile, allerdings sollten vor der Entscheidung, ob ein Ehevertrag abgeschlossen wird, auch die Nachteile bedacht werden.
Wir haben daher eine Auflistung der Vor- und Nachteile eines Ehevertrags angefertigt:
Ein Ehevertrag ist nie kostenlos, denn er muss zwangsläufig von einem Notar beurkundet werden. Die Kosten dafür sind gekoppelt an das Gerichts- und Notarkostengesetz, in dem die Gebührensätze der Notare festgelegt wurden. Dennoch schwanken die Kosten für einen Ehevertrag stark, denn dabei spielt immer auch der Geschäftswert des Ehevertrages eine Rolle. Der Geschäftswert bemisst sich am Gesamtvermögen beider Ehepartner, abzüglich aller vorhandenen Schulden. Das Reinvermögen, das durch diese Rechnung ermittelt wird, ist der Geschäftswert, auf dem der Ehevertrag beruht. Je nach Geschäftswert darf der Notar daher unterschiedlich hohe Gebühren verlangen. Dabei handelt es sich stets um die reinen Nettokosten – Umsatzsteuer und Kosten für eventuelle Auslagen müssen also noch hinzukalkuliert werden.
Anhand einer ähnlichen Gebührentabelle orientieren sich auch die Kosten für einen Anwalt, falls der Ehevertrag rechtssicher durch die anwaltliche Unterstützung aufgesetzt werden soll. In diesem Fall ergeben sich auch hier Kosten, die abhängig von der Höhe des Gesamtvermögens beider Ehepartner sind.
Beispiele: Verfügen beide Ehepartner über ein Gesamtvermögen von ca. 10.000 €, so muss mit Kosten zwischen 550 € und 650 € für den Ehevertrag gerechnet werden (1- oder 1,5fache Gebühr durch den Anwalt/Notar). Verfügten beide dagegen über ein Vermögen von 500.000 €, werden Anwalts- und Notargebühren zwischen 3.200 € und 4.000 € fällig.
Grundsätzlich kann jeder einen Ehevertrag aufsetzen, der demnächst eine Hochzeit plant oder gerade geheiratet hat. Damit dieser rechtsgültig wird, muss lediglich ein Notar die Unterschriften beider Ehepartner beurkunden. Aber: Bei einem Mustervertrag oder selbst aufgesetzten Ehevertrag können einzelne Klauseln unwirksam sein, die im schlimmsten Fall den gesamten Ehevertrag nichtig machen. Daher sollte man zusätzlich zum Notar auf die Unterstützung einfach Fachanwalts für Familienrecht setzen, der gemeinsam mit Ihnen den Vertrag aufsetzt und dabei auch allen Anforderungen des Gesetzgebers gerecht wird. Kommt es im Scheidungsfall zur Klage, bietet der Ehevertrag in diesem Fall volle Rechtssicherheit für beide Ehepartner.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Das bedeutet konkret: Jeder darf einen Vertrag aufsetzen, der sich im Rahmen der deutschen Gesetzgebung bewegt. Genau hier liegt jedoch der Knackpunkt. Gerade das Familienrecht, unter das auch der Ehevertrag fällt, ist ausgesprochen komplex und vielseitig. Viele Ehepartner möchten Klauseln in den Ehevertrag einbringen, die nur bedingt mit dem deutschen Gesetz vereinbar sind. Ein beliebtes Beispiel: Unterhaltszahlungen, die an die Treue des Partners geknüpft werden. Kommt es im Falle einer Scheidung zur Klage, könnte diese Klausel unter die Sittenwidrigkeit fallen und somit für ungültig erklärt werden. Das Problem daran ist, dass im Falle ungültiger Klauseln nicht selten der gesamte Ehevertrag nichtig ist. Daher muss schon beim Erstellen des Ehevertrages darauf geachtet werden, keine sittenwidrigen Klauseln zu verwenden. Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft Ihnen dabei, einen rechtssicheren und gültigen Ehevertrag aufzusetzen, in dem keine Klauseln gegen die guten Sitten verstoßen. Übrigens werden unter Umständen auch Eheverträge, die aufgrund einer Nötigung des Ehepartners oder aufgrund einer arglistigen Täuschung unterzeichnet werden, als sittenwidrig eingestuft. Diese Verträge können gem. § 123 BGB angefochten werden.
Obwohl der Ehevertrag sehr viele Vorteile bietet, schließen nur wenige Ehepaare bei der Hochzeit auch einen Ehevertrag ab. Das liegt natürlich nicht zuletzt daran, dass die rechtliche Regelung der eigenen Ehe sehr unromantisch erscheint. Wer sich frisch verliebt zu einer Hochzeit entschließt, möchte schließlich nicht an eine mögliche Scheidung denken. Neben den drei verschiedenen Arten des Ehevertrages (Vorsorgender Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung) gibt es jedoch kaum Alternativen, die eine ähnliche Sicherheit für beide Ehepartner bedeuten würden.
Die Alternative ist daher immer die gesetzliche Regelung. Hat man während der Ehe keinen Ehevertrag abgeschlossen, greifen im Falle einer Scheidung immer die gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich legt der Gesetzgeber fest: Beide Ehepartner verfügen über ein getrenntes Vermögen. Bei einer Scheidung muss der Ehepartner nicht für die Schulden des anderen Partners haften, außer die Schulden wurden partnerschaftlich aufgenommen oder es existieren gegenseitige Bürgschaften. Finanzielle Aspekte wie Unterhaltszahlungen, Altersvorsorge und mögliches Erbe werden bei der Scheidung entweder durch die Anwälte der Eheleute geregelt oder – falls es nicht zu einer Einigung kommt – vor Gericht verhandelt. Daher kann eine Scheidung ohne Ehevertrag sehr teuer werden.
Um die anstrengenden Folgen einer Scheidung zu vermeiden und Geld zu sparen, sollte man schon vorher einen Ehevertrag aufsetzen, um die finanziellen und persönlichen Aspekte im Falle einer Scheidung gemeinschaftlich zu klären. Das spart Geld, Zeit und sehr viel Aufwand.
Die Antwort ist ganz klar: Ja! Ein Ehevertrag kann natürlich auch im Nachhinein noch geändert werden, zum Beispiel wenn sich die finanziellen Verhältnisse grundlegend ändern, Kinder in die Beziehung kommen oder einfach die persönlichen Wünsche eines oder beider Ehepartner dafürsprechen. Damit ein Ehevertrag nachträglich geändert werden kann, müssen jedoch beide Ehepartner mit der Änderung einverstanden sein. Die entsprechenden Klauseln können angepasst an die neue Situation verändert werden. Im Anschluss ist nur die Unterschrift beider Ehepartner und die Beurkundung durch einen Notar notwendig, damit der neue Ehevertrag gültig ist. Aber Vorsicht: Auch bei nachträglichen Vertragsänderungen im Ehevertrag sollte man einen Fachanwalt für Familienrecht zurate ziehen, um bei der Umformulierung der Klauseln keine Fehler zu riskieren.
Wenn zu Beginn einer Ehe ein Ehevertrag aufgesetzt wurde, ist dieser zunächst einmal bindend. Die einzige Ausnahme: Verstoßen die vereinbarten Regelungen gegen geltendes Recht, ist der Ehevertrag gemäß § 134 BGB nichtig.
Wenn man als Ehepartner zum Unterschreiben des Ehevertrags genötigt wurde oder die Ehe unter vorgetäuschten Bedingungen eingegangen ist, hat man zudem das Recht, den Ehevertrag anzufechten.
Ein Verstoß gegen die guten Sitten gem. § 138 BGB würde bei einer deutlichen Benachteiligung von einem der Ehepartner vorliegen. In diesem Fall hat man natürlich schon während der Ehe die Möglichkeit, den Vertrag entsprechend anzupassen.
Eine Kündigung des Ehevertrages im klassischen Sinn ist nicht möglich. Wohl aber können sich beide Ehepartner dazu entschließen, den Ehevertrag gemeinschaftlich aufzuheben. Dies ist nur möglich, wenn beide Ehepartner mit der Aufhebung des Ehevertrages einverstanden sind und dies notariell beurkunden lassen.
Wenn Sie die Vor- und Nachteile eines Ehevertrages abgewogen und sich für einen Vertragsabschluss entschieden haben, sollten Sie zum Erstellen des Vertrages einen Fachanwalt für Familienrecht zurate ziehen. Zwar ist die Unterstützung eines Anwalts rechtlich nicht vorgeschrieben – unzulässige, sittenwidrige oder schlicht unwirksame Klauseln können jedoch zur Folge haben, dass der gesamte Ehevertrag ungültig ist. Ein KLUGO Partner-Anwalt unterstützt Sie gern bei der ersten Einschätzung, ob ein Ehevertrag in Ihrem Fall Sinn ergibt und hilft Ihnen im Anschluss dabei, die Klauseln angepasst auf Ihre Familiensituation auszuformulieren. Dabei berücksichtigt er natürlich stets die individuellen Wünsche und findet einen Weg, diese mit den Grundlagen der deutschen Gesetzgebung zu verbinden. Im Anschluss muss der Ehevertrag lediglich von einem Notar beurkundet werden, damit er rechtsgültig und bindend ist. So sind Sie und Ihr Partner im Falle einer Scheidung auf der sicheren Seite.
Abschließend nochmals die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Familienrecht und Ehevertrag helfen wir Ihnen gern im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
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