Jedes Jahr erhalten Mieter die Nebenkostenabrechnung. Nur allzu häufig enthält diese eine zu hohe oder unberechtigte Nachzahlung. Viele Mieter kommen dieser Forderung nach, ohne die einzelnen Posten zu hinterfragen. Doch ein genauer Blick auf die Nebenkostenabrechnung lohnt sich.
Studien von Mietrechtsexperten haben festgestellt, dass rund die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen bei Mietwohnungen fehlerhaft sind. Das führt dazu, dass viele Mieter sehr viel mehr Geld an Ihren Vermieter zahlen, als wirklich notwendig wäre – je nach Größe der Wohnung sogar mehrere hundert Euro zu viel. Eine Nebenkostenprüfung kann Ihnen daher dabei helfen, viel Geld zu sparen.
Doch warum finden sich so häufig Fehler in Nebenkostenabrechnungen? Nicht immer handelt es sich um böswillige Absicht, wenn die Nebenkostenabrechnung falsch oder zu hoch ausfällt. Für viele Vermieter ist die Nebenkostenabrechnung eine komplexe Herausforderung: Es müssen nicht nur formale Kriterien eingehalten werden, auch das Sammeln aller Belege während des Abrechnungszeitraums und die faire Verteilung auf alle Mietparteien bereitet vielen Vermietern Schwierigkeiten.
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist, sollten Sie diese von einem Spezialisten für Mietrecht prüfen lassen. Dazu haben Sie bei fristgerechter Zustellung 30 Tage lang Zeit. "Jochen Dotterweich
Die Komplexität betrifft allerdings nicht nur den Vermieter, denn auch das Prüfen der Nebenkostenabrechnung ist nicht einfach und setzt ein gewisses Grundverständnis für Abrechnungen voraus. Als Laie haben Sie daher nur eingeschränkt die Möglichkeit, eine Nebenkostenabrechnung selbst zu prüfen – besser ist es, wenn Sie erfahrene Experten die Prüfung übernehmen lassen.
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So funktioniert’s:
Der Gesetzgeber regelt exakt, welche Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden dürfen (vgl. § 556 BGB). Dabei spricht man von warmen und kalten Betriebskosten. Die warmen Betriebskosten umfassen alle Kosten für Heizung und Warmwasser. Die kalten Betriebskosten beziehen sich auf die Pflege, Sanierung und den Erhalt des Wohngebäudes und Grundstücks, aber auch die damit einhergehenden Grundkosten.
So können folgende Positionen vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden:
All diese Kosten können als Nebenkosten zur Miete anfallen. Aber: Nur ein Bruchteil dieser Kosten kann einer einzelnen Wohneinheit zugeordnet werden. Daher nutzen Vermieter sogenannte Verteilerschlüssel, um die anfallenden Kosten auf alle Mieter des Gebäudes umzulegen.
Grundsätzlich ist die Rechnung einfach: Je mehr Mieter in einem Wohngebäude leben, desto geringer ist auch die Betriebskostenabrechnung für Einzelmieter. Mit dem Verteilerschlüssel werden allgemein auftretende Kosten auf alle Mieter gleichermaßen aufgeteilt. Dabei stehen dem Vermieter jedoch verschiedene Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Der Verteilerschlüssel orientiert sich entweder an der Fläche der Wohnung, der Größe des Haushalts oder der Anzahl der Wohneinheiten. Je nach Abrechnungsart ist es durchaus sinnvoll, für mehrere Betriebskosten unterschiedliche Verteilerschlüssel heranzuziehen. So können zum Beispiel Gebühren, die für Müll oder Abwasser anfallen, durch die in den Haushalten lebenden Personen geteilt werden – denn je mehr Personen in den Haushalten leben, desto mehr Müll und Abwasser fällt in der Regel an. Allgemeine Kosten, die zum Beispiel für die Pflege des Gartens anfallen, werden dagegen häufiger mithilfe der Wohnfläche als Verteilerschlüssel errechnet und auf die Mieter umgelegt.
Als Mieter ist es wichtig, genau zu wissen, welche Verteilerschlüssel der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung ansetzt. Leider kommt es gerade hier häufig zu Fehlern in der Nebenkostenabrechnung, denn das Rechnen mit Verteilerschlüssel ist ausgesprochen komplex.
Nebenkostenabrechnungen müssen pünktlich beim Mieter eingehen, damit sie rechtskräftig werden und gezahlt werden müssen. Trifft die Nebenkostenabrechnung zu spät ein oder bezieht sich auf einen falschen Abrechnungszeitraum, so ist die Betriebskostenabrechnung möglicherweise gar nicht gültig – und muss von Mietern dementsprechend auch nicht bezahlt werden.
Der Abrechnungszeitraum in einer Nebenkostenabrechnung darf laut Gesetzgeber nicht länger als 12 Monate sein. Kürzere Abrechnungszeiten sind dagegen rechtmäßig. Nach Ablauf eines Abrechnungsjahres haben Vermieter ein Jahr lang Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und diese dem Mieter zukommen zu lassen. Erfolgt zum Beispiel die Abrechnung für das Jahr 2021, so muss diese dem Mieter spätestens bis zum 31.12.2022 zugestellt werden. Eine spätere Abrechnung ist in der Regel nicht mehr möglich, sodass die Nebenkostenabrechnung damit ihre Gültigkeit verliert.
Prüfen Sie nicht nur die Nebenkostenabrechnung auf Fehler, sondern werfen Sie auch einen Blick auf den Abrechnungszeitraum. Wurde mehr als ein Jahr in der Betriebskostenabrechnung zusammengefasst, ist die Nebenkostenabrechnung ungültig. Dasselbe gilt auch dann, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät erfolgte.
Eine Nebenkostenabrechnung bietet eine Vielzahl möglicher Fehlerquellen. Jede dieser Fehlerquellen muss bei einer Nebenkostenprüfung genau unter die Lupe genommen werden.
Formfehler in der Nebenkostenabrechnung
Inhaltliche Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Rechenfehler in der Nebenkostenabrechnung
Betrugsquellen in der Nebenkostenabrechnung
Oft werden bei der Nebenkostenabrechnung zum Beispiel unnötige Kosten, die nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen, in Rechnung gestellt. Auch Posten, die der Vermieter selbst zu tragen hat, finden sich nicht selten in der Nebenkostenabrechnung wieder. In den umlagefähigen Wartungskosten sind daher zum Beispiel häufig Reparaturkosten versteckt, für die eigentlich der Vermieter aufkommen müsste (vgl. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB).
Außerdem vergessen viele Vermieter, den genutzten Umlageschlüssel oder die jeweils angewandten Rechenwege darzulegen. Mehrfach berechnete Posten sind ebenfalls keine Seltenheit. Wollen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung zukünftig überprüfen lassen, um Fehler dieser Art zu entdecken, oder brauchen Sie Hilfe bei anderen Rechtsfragen, stehen wir von KLUGO Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung mit einem Anwalt für Mietrecht zur Seite. Kontaktieren Sie uns!
Nachdem Sie die Nebenkostenabrechnung erhalten haben, beginnt eine zwölfmonatige Frist, innerhalb derer Sie die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen können. Stellen Sie in dieser Zeit fest, dass die Betriebskostenabrechnung Fehler enthält, müssen Sie Ihren Vermieter darauf aufmerksam machen. Unabhängig von der Prüfung muss die Zahlung möglicher Nachforderungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung erfolgen.
Haben Sie Ihren Vermieter auf einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung aufmerksam gemacht, muss dieser die Abrechnung korrigieren und Ihnen erneut zustellen. Sofern der Nachforderungsbetrag aus der korrigierten Nebenkostenabrechnung höher ausfällt, sind Sie nicht zur Zahlung der Differenz verpflichtet. Fällt die Zahlung dagegen niedriger aus oder enthält sogar ein Guthaben, muss der Vermieter Ihnen die Differenz erstatten. Haben Sie bereits eine Zahlung geleistet, die durch die Anpassungen der Betriebskostenabrechnung nicht mehr gültig ist, erhalten Sie auch dieses Geld zurückerstattet.
Wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen, können Sie also sicher sein, keine Mehrkosten tragen zu müssen – auch dann nicht, wenn der Nachzahlungsbetrag bei der Überprüfung höher ausfällt als vom Vermieter angegeben.
Unser Partner Mineko unterstützt Sie beim Prüfen Ihrer Nebenkostenabrechnung. Neben einer umfassenden Prüfung der Nebenkostenabrechnung profitieren Sie hier auch von vorformulierten Widerspruchsschreiben, einer persönlichen Beratung und einem außergerichtlichen Mahnschreiben, wenn der Vermieter einer eventuellen Rückzahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt. Zudem können Sie sicher sein, die Nebenkostenrechnung auf alle eventuellen Fehlerquellen überprüft zu haben – und haben damit Sicherheit rund um Ihre Betriebskostenabrechnung.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.