Bei Kündigung einer Wohnung sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das Kündigungsschreiben muss schriftlich beim Vermieter eingehen und es muss alle wichtigen Informationen des Vertrages beinhalten.
Die Kündigung der eigenen Wohnung kann viele Gründe haben: Familienzuwachs, berufliche Veränderung oder schlimmstenfalls Streit mit Nachbarn oder dem Vermieter. Damit der Umzug reibungslos über die Bühne gehen kann, finden Sie hier die wichtigsten Punkte, die bei der Kündigung einer Wohnung zu beachten sind.
Bei der Kündigung Ihres Mietvertrages müssen Sie die Kündigungsfristen im Auge behalten. Dabei variieren diese je nach Mietdauer. Die kürzeste Frist beträgt bei einer Zeitspanne von bis zu fünf Jahren 3 Monate. Wollen Sie Ihre Wohnung nach acht Jahren kündigen, müssen Sie eine Frist von 9 Monaten einhalten. "Jochen Dotterweich
Nach § 573c Abs. 1 S. 1 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. In manchen Fällen, etwa bei befristeten Mietverträgen, kann eine kürzere Frist im Vertrag festgehalten werden.
Das Kündigungsschreiben muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Das Datum der Zustellung an den Vermieter ist dabei verbindlich für die Einhaltung der Frist.
Nach § 573c Abs. 1 BGB hat der Mieter die Möglichkeit, das Mietverhältnis bis zum Ende des übernächsten Monats zu beenden, wenn die Kündigung den Vermieter bis spätestens zum dritten Werktag des Monats erreicht.
Der Versand des Kündigungsschreibens sollte per Einschreiben, am besten mit Einwurfbescheinigung oder persönlicher Übergabe, erfolgen. Das erspart Ihnen als Mieter Diskussionen mit dem Vermieter, falls dieser angibt, das Schreiben nicht rechtzeitig erhalten zu haben. Können Sie den fristgerechten Zugang beim Vermieter nicht nachweisen, droht eine Verlängerung des Mietvertrags mit entsprechenden Kosten.
Vorsicht: Falls Sie das Schreiben dem Vermieter persönlich übergeben möchten, lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich quittieren. Ein persönlicher Einwurf des Schreibens ist nicht ratsam, da kein schriftlicher Nachweis der Übergabe vorliegt. Dieser Weg sollte nur gewählt werden, wenn die Kündigungsfrist auf dem Versandweg nicht mehr eingehalten werden kann. Nehmen Sie in diesem Fall unbedingt Zeugen mit.
Die Kündigung der Wohnung muss zwingend schriftlich erfolgen. Kündigungen per Telefon oder E-Mail sind unwirksam.
Wichtig ist jedoch, dass folgende Punkte im Kündigungsschreiben aufgeführt sind:
Ein Muster für die Wohnungskündigung finden Sie hier:
Einen Grund für die Kündigung der Wohnung muss der Mieter nicht angeben. Ein Verweis auf die Kündigungsfrist kann enthalten sein, ist aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass alle im Mietvertrag genannten Personen die Kündigung unterzeichnen.
Um rechtlich auf sicherem Terrain zu sein, empfiehlt es sich, Vorlagen für das Kündigungsschreiben aus seriösen Quellen zu nutzen. Auf der Website des Mieterschutzbunds finden Sie einen Musterbrief zur Wohnungskündigung mit weiteren Detailinformationen. Auch Immobilienportale sind eine gute Anlaufstelle für Vorlagen zur Wohnungskündigung. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass der Musterbrief zur Wohnungskündigung alle oben genannten Punkte enthält.
Achtung: Vergessen Sie nicht, alle nötigen Angaben auf der Vorlage zu ändern!
Nach der Kündigung der Wohnung stehen noch die Schlüsselübergabe und die Rückzahlung der Kaution an. Im Idealfall erfolgt die Schlüsselübergabe am letzten Tag des Mietzeitraums. Es kann aber auch ein anderer Termin vereinbart werden. Bei dieser Gelegenheit sollten Mieter und Vermieter in jedem Fall gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen. Dieses muss von Mieter und Vermieter unterschrieben werden und schützt den Mieter später davor, vom Vermieter nach dem Auszug für Schäden an der Wohnung haftbar gemacht zu werden. Schäden, die der Mieter nicht zu verantworten hat und die bei Auszug tatsächlich nicht vorhanden waren. Vorlagen dazu gibt es ebenfalls online.
Wird das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt, ist der Mieter berechtigt, seine vollständig geleistete Mietkaution inklusive Zinsen zurückzufordern. Vor Auszahlung der Kaution, ist dem Vermieter jedoch eine angemessene Frist zur Prüfung etwaiger Forderungen gegen den Mieter, die zur Einbehaltung eines Teils der Kaution führen könnten, einzuräumen. In der Praxis kann es daher drei bis sechs Monate dauern, bis die Rückzahlung Ihrer Kaution erfolgt. Beispielsweise bei einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung kann sich diese Frist sogar noch angemessen, je nach Einzelfall, verlängern. Sollte sich die Erstellung der Betriebskostenabrechnung noch länger als zunächst vermutet verzögern, darf der Vermieter nur noch einen Teil Ihrer Kaution einbehalten, der etwa drei bis vier monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen entspricht.
Oftmals kommt es bei Auszug zu langen Wartezeiten bei der Kautionsrückzahlung. Unnötig lange Wartezeiten können Sie abmahnen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt für Mietrecht oder einen Mieterschutzbund betrauen.
Im Folgenden finden Sie noch einmal die wichtigsten Informationen zum Thema Wohnungskündigung:
Bei Fragen zum Thema Wohnungskündigung helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.