Flugverspätung
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Flug annulliert: Geld zurück – oder doch lieber gleich zum Anwalt?

Als Fluggast können Sie eine Entschädigung geltend machen, wenn Ihr Flug annulliert wurde. Dies gilt unabhängig vom Zweck oder Anlass Ihrer Reise und losgelöst von der Art und Weise der Buchung Ihres Tickets. Kommen Sie bei der Fluggesellschaft nicht weiter, kann Ihnen ein Anwalt dabei helfen, Ihre Ansprüche auf Rückerstattung bzw. Entschädigung durchzusetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Flugannullierung haben Sie als Fluggast Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Alternativ können Sie sich von der Airline auf einen anderen Flug umbuchen lassen.
  • Kommt es dabei zu Wartezeiten, ist die Fluggesellschaft zur Verpflegung verpflichtet. Geht der neue Flug erst am nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft zudem für eine Unterbringung sorgen.
  • Unter Umständen kommt auch ein Anspruch auf Entschädigung in Betracht. Dieser hängt von mehreren Parametern, wie zum Beispiel der Flugstrecke, ab.
  • Bei außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen haben Fluggäste keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Welche Rechte kann ich als Fluggast geltend machen, wenn mein Flug annulliert wird?

Im Flugzeug beginnen in der Regel Reisen: Ob geschäftlicher Anlass oder privater Urlaub, der Reisebeginn fällt häufig mit dem Starten der Flugzeugturbinen zusammen. Doch nicht immer läuft alles reibungslos ab. Besonders vor dem Hintergrund der globalen COVID 19-Pandemie kommt es aktuell verstärkt zu Problemen rund um Flugreisen. Diese reichen von Verspätungen über Flugstörungen bis hin zu Flugstornierungen.

Fluggäste können bei solchen Problemen unter Umständen mit einer Entschädigung rechnen, mindestens aber eine Erstattung des Flugpreises verlangen.

Im Falle einer Flugannulierung sollten Sie zuerst Kontakt zur Fluggesellschaft aufnehmen, um eine Erstattung Ihres Fluges zu beantragen. In einigen Fällen haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf zusätzliche Entschädigung, insbesondere wenn die Flugannulierung nicht rechtzeitig angekündigt wurde."
Dennis Kallabis
Rechtsanwalt

Was steht mir zu, wenn der Flug annulliert wurde?

Für alle Flüge, die in einem Mitgliedstaat der EU starten, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 (kurz: Fluggastrechte-VO).

Sie sieht bei einer Flugannullierung folgende Optionen vor:

  1. Erstattung des Ticketpreises gem. Art. 8 Abs. (1a) Fluggastrechte-VO oder
  2. Umbuchung durch die Airline auf einen anderen Flug gem. Art. 8 Abs. (1b) und (1c) der Fluggastrechte-VO.

Die Fluggastrechte-VO gilt für Flüge, die in einem Mitgliedstaat der EU landen unter der Voraussetzung, dass die Fluggesellschaft einen europäischen Sitz hat. Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. (1a) und (1b) der Fluggastrechte-VO. Ausgenommen sind damit alle Flüge, die in der EU landen, die Airline ihren Sitz aber in einem Land außerhalb der EU innehat.

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Manchmal kann die eigenhändige Umbuchung auf einen anderen Flug für Fluggäste einen finanziellen Vorteil bedeuten. Dies ist immer dann der Fall, wenn der neue Flug einen niedrigen Ticketpreis aufweist als der ursprüngliche Flug. Hier ist es empfehlenswert, sich den Ticketpreis für den ursprünglich gebuchten Flug erstatten zu lassen und dann den günstigeren Flug selbst neu zu buchen.

Sind alternative Flüge teurer als das ursprüngliche Ticket, empfiehlt sich für Fluggäste, die Umbuchung durch die Airline durchführen zu lassen.

Dabei muss die Airline laut zweier neuer Urteile (Urteil vom 27.06.2023 – X ZR 50/22) des Bundesgerichtshofs die Reisenden selbst bestimmen lassen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten wollen. Auch wird keine Zuzahlung fällig, wenn der Ersatzflug erst später erfolgen soll. Einzige Voraussetzung ist, dass freie Plätze im Flugzeug vorhanden sind.

Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 richten sich direkt an das Flugunternehmen, das den Flug durchführt – das ist nicht zwingend auch das Flugunternehmen, bei dem Sie Ihren Flug eigentlich gebucht haben.

Nicht immer ist bei der Umbuchung die lückenlose Fortsetzung der Reise gewährleistet. Manchmal entstehen Wartezeiten, die mehr oder weniger lange ausfallen können. Fluggäste haben während der Wartezeiten Anspruch auf Verpflegung durch die Fluggesellschaft. In der Regel gibt diese Gutscheine für die Restaurants und Bistros im Flughafen aus. Ebenfalls ist es üblich, dass Fluggäste einen WLAN-Zugang auf Kosten der Airline während der Wartezeit nutzen können.

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Kommt es durch die Umbuchung dazu, dass Sie Ihre Reise erst am nächsten Tag fortsetzen können, haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf eine Übernachtung und den damit verbundenen Transfer zum Hotel. Dies ergibt sich aus Art. 9 Abs. (1b) und (1c) der Fluggastrechte-VO. Das gilt selbst dann, wenn die Reise erst nach mehreren Tagen weitergeht.

Erhalte ich zusätzlich auch eine Entschädigung, wenn mein Flug annulliert wird?

Wird der Flug annulliert, ist das nicht nur lästig, sondern vor allem auch ärgerlich. Viele Fluggäste fragen sich dann, ob sie zusätzlich zur Erstattung oder Umbuchung nicht auch einen Anspruch auf Entschädigung haben, der sie über die Enttäuschung über die Flugannullierung hinwegtrösten kann.

Entschädigung bei Flugannulierung – Infografik
Entschädigung bei Flugannullierung – Infografik
Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich dann, wenn Fluggäste nicht rechtzeitig vor der Flugannullierung informiert werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Umständen im Einzelfall. Pauschal beträgt die Entschädigung aber zwischen 125 und 600 Euro.

Welche Fristen gelten im Rahmen einer Entschädigung?

Eine Entschädigung kommt in Betracht, wenn die Airline die Fluggäste nicht rechtzeitig über die Annullierung informiert. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Information erst in den letzten zwei Wochen vor dem Abflug weitergegeben wird.

Erhalten Sie die Information vorher, kommt eine Entschädigung nicht in Betracht.

Kommt es kurzfristig zu einer Annullierung und einem Angebot für einen alternativen Flug, gelten für eine mögliche Entschädigung folgende Fristen:

  • mehr als 14 Tage vor Abflug ODER
  • 7 bis 13 Tage vor Abflug mit Alternativflug (Abflug maximal 2 Stunden früher und Ankunft maximal 4 Stunden später) ODER
  • weniger als 7 Tage vor Abflug, mit Alternativflug (Abflug maximal 1 Stunde früher und Ankunft maximal 2 Stunden später): keine Entschädigung
  • weniger als 1.500 km Flugstrecke: 250 Euro
  • mehr als 1.500 km Flugstrecke (innerhalb der Europäischen Union) ODER zwischen 1.500 und 3.500 km Flugstrecke: 400 Euro
  • mehr als 1.500 km Flugstrecke (innerhalb der Europäischen Union) ODER zwischen 1.500 und 3.500 km Flugstrecke bei Information weniger als 7 Tage vor Abflug und Verspätung mehr als 2 Stunden früher und maximal 3 Stunden später: 200 Euro
  • mehr als 3.500 km Flugstrecke: 600 Euro
  • mehr als 3.500 km Flugstrecke bei Information weniger als 7 Tage vor Abflug und Verspätung mehr als 2 Stunden früher und maximal 4 Stunden später: 300 Euro.

Ein Anspruch auf Entschädigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Airline außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweisen kann.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände sind immer dann gegeben, wenn Ereignisse vorliegen, die nicht zum normalen Betrieb der Airline gehören und von dieser auch nicht beeinflussbar sind. Dazu zählen in der Regel Streiks, politische Unruhen und Flugsicherheitsmängel.

Ebenfalls zu den außergewöhnlichen Umständen zählen Wetterkapriolen, wenn diese den Flugbetrieb beeinträchtigen, obwohl die Airline sämtliche Maßnahmen ergriffen hat, die zur Verfügung stehen.

Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen daneben auch:

  • Vogelschlag
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben
  • Terrorwarnung

Was passiert bei einer Vorverlegung des Fluges?

Wird der Flug nicht annulliert, sondern um mehr als eine Stunde vorverlegt, haben Fluggäste nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (kurz: EuGH) ebenfalls einen Anspruch auf Entschädigung. Dies liegt in dem Umstand begründet, dass eine Vorverlegung in diesem Fall ebenfalls als Annullierung gilt.

Bei einer Vorverlegung um mehr als eine Stunde nimmt das Gericht schwerwiegende Unannehmlichkeiten an – vergleichbar mit den Umständen, die bei einer längeren Verspätung entstehen.

Was kann man tun, wenn die Airline nicht zahlen will?

Ob Erstattung oder Entschädigung: Nicht selten kommt es rund um die Flugannullierung zu Problemen. Fälle, in denen Fluggäste den bereits gezahlten Ticketpreis zurückfordern und dann von der Airline nichts mehr hören, sind fast schon an der Tagesordnung. Das gilt gerade auch angesichts der aktuellen Krise an Flughäfen im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie.

In der Regel lassen sich diese Konflikte abkürzen, wenn sich ein Anwalt für Reiserecht einschaltet und sich um die Durchsetzung Ihrer Rechte kümmert.

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Alternativ haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, über unser kostenloses Musterschreiben eine Flugpreiserstattung nach einer Flugannullierung bei der jeweiligen Airline einzufordern. Dieses Musterschreiben steht Ihnen hier per Download zur Verfügung.

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Wer nach einer Flugannullierung eine Entschädigung einfordern möchte oder nur die Erstattung der Ticketkosten anstrebt, hat dafür drei Jahre Zeit. In beiden Fällen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).

Wie kann mir ein KLUGO Partner-Anwalt weiterhelfen?

Wird Ihr Flug annulliert, stehen Ihnen als Fluggast Rechte zu. Ist die Airline wenig kooperationsbereit oder verweigert die Kooperation bzw. Rückzahlung der Ticketkosten, ist es sinnvoll, einen KLUGO Partner-Anwalt hinzuzuziehen. Dieser steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte gerichtlich oder auch außergerichtlich durchzusetzen.

Weitere Hilfe zum Thema Fluggastrechte oder auch zu anderen Fragen rund um Ihre Reise erhalten Sie bei uns im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung. Unsere Partner-Anwälte helfen Ihnen bei allen Rechtsangelegenheiten zum Thema Reiserecht gerne weiter.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.