Anhörungsbogen
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Anhörungsbogen: Das sollten Sie wissen, wenn Sie einen erhalten

STAND 06.03.2024 | LESEZEIT 8 MIN

Bei einer Ordnungswidrigkeit wird in der Regel zuerst ein Anhörungsbogen verschickt und erst im zweiten Schritt ein Bußgeldbescheid. Dies ist häufig der Fall, wenn unklar ist, ob der Fahrzeughalter auch wirklich der Fahrer ist, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Welche Fallstricke ein Anhörungsbogen mit sich bringt und was Sie dazu unbedingt wissen sollten, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze zum Anhörungsbogen

  • Ein Anhörungsbogen leitet bei einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren ein.
  • In einem Anhörungsbogen können Sie sich freiwillig zur Ordnungswidrigkeit äußern.
  • Achten Sie beim Ausfüllen des Anhörungsbogens darauf, sich so gut wie möglich zu entlasten anstatt zu belasten.
  • Die Verjährungsfrist einer Verkehrsordnungswidrigkeit beträgt 3 Monate ab der Tat und kann durch eine Unterbrechung von Neuem starten.
  • Verpflichtend sind die personenbezogenen Angaben im Anhörungsbogen, sofern er nicht bereits vorausgefüllt ist.
  • Ein personenbezogener, falsch ausgefüllter Anhörungsbogen kann bis zu 1.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen.

Wozu dient ein Anhörungsbogen?

Ein Anhörungsbogen landet bei Ihnen im Briefkasten, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit wie Handy am Steuer, Geschwindigkeitsübertretung oder Überfahren einer roten Ampel begangen haben. Er gibt Ihnen gemäß § 55 OWiG das Recht auf Gehör. Bei einem Anhörungsbogen handelt es sich erst einmal um ein Vorverfahren – von der Ordnungswidrigkeit ab 60 Euro bis zum Bußgeldbescheid. Der Bogen dient der Ermittlung des Fahrers – häufig handelt es sich bei Fahrzeughalter und Fahrer nicht um dieselbe Person – sowie des Tathergangs. Der Anhörungsbogen gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern. Wichtig ist, dass Sie alles unterlassen sollten, was Sie selbst belastet und daher nur Angaben vornehmen, die Sie entlasten. Sollten Sie nicht der Fahrer gewesen sein, können Sie den Namen des Fahrers angeben, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bei nahen Verwandten, verschwägerten oder verlobten Personen brauchen Sie den Namen nicht anzugeben, denn hier gilt das Zeugnisverweigerungsrecht.

Wann Sie mit einem Anhörungsbogen rechnen müssen und wann die Verjährung beginnt

Einen Anhörungsbogen erhalten Sie meist 1–3 Wochen nach dem Verstoß im Straßenverkehr. Hier gilt es, die Frist der Verjährung zu beachten, die 3 Monate nach der Tat beträgt, unabhängig von seiner Zustellung. Kommt es zu einer Unterbrechung der Verjährung, z. B. durch die Ausstellung eines Anhörungsbogens oder durch eine mündliche Anhörung, beginnt die dreimonatige Verjährung von Neuem.

Form und Inhalt eines Anhörungsbogens

Im Gegensatz zu einem Bußgeldbescheid unterliegt die Form eines Anhörungsbogens nicht einer strengen Vorgabe, sondern kann sich je nach Behörde unterscheiden. Ziehen Formfehler in einem Bußgeldbescheid eine Ungültigkeit nach sich, ist es bei einem Anhörungsbogen unerheblich, ob ein Blitzerfoto im Anhörungsbogen nicht abgebildet worden ist, obwohl Sie geblitzt wurden.

Inhalt eines Anhörungsbogens:

  • Daten des Beschuldigten
  • Tatvorwurf (Zeitpunkt, Ort und Art der Ordnungswidrigkeit)
  • Konsequenzen bzw. voraussichtliches Bußgeld
  • Blitzerfoto (nicht zwingend erforderlich)
  • Zeugenfragebogen (wenn unklar ist, ob Fahrer und Fahrzeughalter identisch sind)

Wie Sie als Betroffener mit einem Anhörungsbogen richtig umgehen

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, sollten Sie dabei Folgendes beachten: Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Pflichtangaben, die Sie im Anhörungsbogen ausfüllen müssen. Ist der Anhörungsbogen mit personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Geburtsort und Staatsangehörigkeit bereits vorausgefüllt, sind diese genauestens von Ihnen zu prüfen. Geht der Anhörungsbogen mit falschen Angaben zurück, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Gleichzeitig sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihr Recht auf Anhörung zu nutzen, indem Sie sich zur vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit äußern und Einwände gegen den Tatvorwurf vorbringen – das sollten Sie besser in einem anschließenden Einspruchsverfahren tun. Ebenso hinderlich kann es sein, wenn Sie im Anhörungsbogen die Tat freiwillig zugeben – dadurch nehmen Sie sich die Chance auf Einspruch, der durch eine genaue Prüfung der Sachlage möglich und erfolgreich sein könnte.

klugo tipp

Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und nehmen Sie keinerlei Angaben vor, die Sie selbst belasten. Häufig finden Sie diese Kennzeichnung auch im Anhörungsbogen. Aussagen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens sind im Nachgang weder zu ändern noch zu löschen und können einem erfolgreichen Einspruch gegen einen späteren Bußgeldbescheid im Wege stehen.

Sicherer fahren Sie, wenn Sie sich über die telefonische Erstberatung von KLUGO direkt an einen Fachanwalt und Rechtsexperten wenden. Dadurch gewinnen Sie Klarheit, wie Ihre nächsten Schritte aussehen. Das Gleiche gilt für die Belastung anderer Personen als Beschuldigte. Dazu zählen nahe Verwandte, verlobte und verschwägerte Personen, diese brauchen Sie nicht unnötig zu belasten, denn hier gilt das Zeugnisverweigerungsrecht.

Was Sie zur persönlichen Anhörung wissen sollten

Mitunter kommt es auch vor, dass eine Anhörung nicht schriftlich, sondern mündlich und damit persönlich vorgenommen wird. Dabei kann es sich um einen Termin auf der Polizeiwache oder bei der Bußgeldstelle handeln, zu dem der Beschuldigte geladen wird, nachdem er die Geschwindigkeit übertreten hat.

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Nutzen Sie auch hier Ihr Aussageverweigerungsrecht, um sich selbst keinesfalls zu belasten. Ein Schweigen darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden, denn dafür gibt es dieses Recht. Wenden Sie sich stattdessen an einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen zur Seite steht und Sie professionell über Ihre Möglichkeiten und die Folgen berät.

Bin ich verpflichtet, den Anhörungsbogen zurückzuschicken?

Sie sind weder dazu verpflichtet, sich zur Sache zu äußern noch dazu, den Anhörungsbogen zurückzuschicken, vorausgesetzt, die zuständige Behörde hat bereits alle Pflichtangaben zur Person. Ist dies nicht der Fall, haben Sie die Pflicht, Angaben zur Person zu machen und diese im Anhörungsbogen auszufüllen. Sollten Sie den Anhörungsbogen nicht zurückschicken, wird davon ausgegangen, dass Sie den Vorwurf akzeptieren – und Sie erhalten wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid. Es ist daher ratsam, den Bogen mit den korrekten Personenangaben zu versehen und den Hinweis, nicht der beschuldigte Fahrer zu sein. Falls Sie den Namen des Fahrers wissen, können Sie diesen eintragen, müssen es aber nicht. Bei falschen Angaben der Person droht Ihnen eine Strafe.

Diese Sanktionen können auf Sie zukommen, wenn Sie den Anhörungsbogen ignorieren:

  • Vorladung zur persönlichen Anhörung bzw. Vernehmung bei der Polizei oder Bußgeldstelle
  • Führen eines Fahrtenbuches
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Machen Sie auch hier von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und belasten Sie sich nicht selbst.

Diese Konsequenzen drohen bei falschen Angaben im Anhörungsbogen

Angaben, die nicht der Wahrheit entsprechen, sollten Sie in einem Anhörungsbogen unbedingt unterlassen. Wenn Sie als Fahrer einen Bußgeldbescheid umgehen wollen und eine andere Person wahrheitswidrig als schuldigen Fahrer belasten, können sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch ein Straftatbestand erfüllt sein. Steht dieser Vorwurf im Raum, obliegt es dem Gericht, individuell eine Strafe zu verhängen. Es kann sich dabei um eine Geldstrafe, aber auch um eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren handeln.

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