STAND 21.08.2023 | LESEZEIT 9 MIN
Manchmal geht es schneller, als man denkt: Die Ampel springt plötzlich auf Rot, es bleibt keine Zeit mehr zum Bremsen und schon leuchtet der Blitzer auf. Rotlichtverstöße werden im Verkehrsrecht streng geahndet. Es drohen Bußgelder, Punkte und in einigen Fällen sogar ein Fahrverbot.
Wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind, folgt schon wenige Wochen später ein Bußgeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen, in dem Sie sich zum Sachverhalt äußern dürfen. Da ein Rotlichtverstoß keine harmlosen Konsequenzen nach sich ziehen könnte, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.
Gemeinsam mit Ihrem Anwalt gehen Sie wie folgt vor:
Einige Rotlichtverstöße können durch einen Einspruch entkräftet werden. Dazu müssen jedoch technische Fehler bei den Messanlagen oder der Ampel vorliegen. Auch Zeugenaussagen können durch einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß möglicherweise entkräftet werden.
Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind – unabhängig davon, ob dies versehentlich oder absichtlich geschah. Als Maßstab dient hier nicht die Haltelinie, sondern das Passieren der Ampel. Wer lediglich über die Haltelinie fährt, hat demnach keinen Rotlichtverstoß begangen, sondern sich lediglich eines Haltelinienverstoßes schuldig gemacht. Dieser sieht weit geringere Strafen vor als ein Rotlichtverstoß.
Man unterscheidet jedoch zusätzlich zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Dabei spielt es eine maßgebliche Rolle, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand:
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß geht mit höheren Sanktionen einher als ein einfacher Rotlichtverstoß.
Springt die Ampel gerade von Grün auf Gelb, gehen viele Autofahrer davon aus, dass sie die Ampel noch schnell überqueren können – doch auch diese Annahme ist falsch. Das gelbe Signal der Ampel ist ein Hinweis darauf, dass schon bald Rot folgen wird und fordert Sie als Fahrer zum Halten auf. Wer die Ampel trotz gelbem Signal noch überquert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Ferner kann es passieren, dass an der Ampel zusätzlich ein Ampelblitzer installiert wurde. Wer noch schnell bei Gelb über die Ampel fahren möchte, drückt häufig aufs Gas – und so kann es zusätzlich zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommen, die ebenfalls ein Bußgeld nach sich zieht. Wer auf eine gelbe Ampel zufährt, sollte daher abbremsen und halten, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht.
Steht die Ampel auf Rot, aber ein grüner Pfeil erlaubt das Abbiegen nach rechts, so müssen dennoch bestimmte Verkehrsregeln eingehalten werden. Zwar dürfen Sie in diesem Fall die rote Ampel überqueren, wenn Sie nach rechts abbiegen möchten, aber das gilt nur, wenn Sie zunächst anhalten und den Gegenverkehr beobachten. Dieser darf durch das Abbiegemanöver nicht beeinträchtigt werden. Auch Fußgänger oder Radfahrer dürfen dabei nicht behindert oder gefährdet werden.
Ist die rote Ampel mit einem Grünpfeil versehen, so besteht dennoch kein Zwang, mit dem Fahrzeug rechts abzubiegen. Wenn Fahrzeuge vor Ihnen stehen, die nicht nach rechts abbiegen möchten und Ihnen den Weg blockieren, dürfen Sie den Vordermann selbstverständlich nicht zum Rechtsabbiegen nötigen, indem Sie mit Hupe oder Lichthupe Signale geben.
Nähert sich Ihnen ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, so sind Sie als Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, die Fahrbahn freizumachen. Gelingt dies nicht durch das Ausschwenken zum Fahrbahnrand, so ist das vorsichtige Einfahren bei Rot in eine Kreuzung ausnahmsweise erlaubt – aber auch dabei müssen Sie dafür sorgen, dass der Gegenverkehr oder andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Je nach Verkehrssituation kann es sein, dass unmittelbar vor einer Ampel eine Straße von rechts einmündet. In diesem Fall findet sich zusätzlich zur Ampel ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Bei Rot hier halten“. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, schon an dieser Position zu halten und dürfen nicht bis zur Ampel durchfahren. Wer die Haltelinie auf Höhe des Zusatzschildes missachtet, begeht einen Rotlichtverstoß.
Diese Regelung gilt allerdings nur in Kombination mit einer Haltelinie. Fehlt diese, so dient das Zusatzschild als Hinweis. Halten Sie sich nicht daran und es kommt an der Einmündung zu einem Verkehrsunfall, so müssen Sie jedoch damit rechnen, in Haftung genommen zu werden.
Nicht nur über Ampelblitzer und stationäre Überwachungseinrichtungen können Rotlichtverstöße zur Anzeige kommen, sondern auch durch Beobachtungsmaßnahmen der Polizei oder Ordnungsbehörden. In den meisten Fällen werden Sie nach einem Rotlichtverstoß noch an Ort und Stelle von den Behörden herausgewunken, sodass eine eindeutige Identifikation möglich ist. Es kann aber auch sein, dass Sie als Halter des Fahrzeuges erst einige Wochen später einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt bekommen und hier Auskunft darüber geben müssen, wer zum Tatzeitpunkt das Kraftfahrzeug gefahren hat.
Auch wenn nur zufällig ein Beamter vor Ort anwesend war und den Rotlichtverstoß beobachtet hat, kann ein Bußgeldverfahren folgen. Da die Beobachtung eines einzelnen Polizisten jedoch als rechtlich umstritten gilt, drohen hier in der Regel nur Sanktionen für einen einfachen Rotlichtverstoß – auch dann, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot stand.
In Ampelanlagen oder stationäre Beobachtungsgeräte integrierte Blitzer müssen geeicht und durch Fachpersonal installiert worden sein, um wirklich Aussagekraft über einen Rotlichtverstoß zu geben. Es lohnt sich daher, diesen Sachverhalt zu prüfen, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten haben.
Eine gute Argumentationsgrundlage für einen Einspruch bietet vor allem die Beobachtung durch einen einzelnen Polizisten oder Ordnungsbeamten. Zeugenaussagen können beispielsweise nur in seltenen Fällen deutlich den Fahrer darlegen, sodass zunächst geklärt werden muss, wer zum Tatzeitpunkt das Kraftfahrzeug gefahren hat. Auch dieses Beweismittel bietet damit eine gute Grundlage für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß.
Wird Ihnen vorgeworfen, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein, lohnt es sich immer, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Hier lauern zahlreiche Fehlerquellen, die am Ende dazu führen können, dass der Bußgeldbescheid anfechtbar und der Rotlichtverstoß nicht eindeutig nachweisbar ist. So lassen sich Fahrverbot, Bußgeld und Punkte in Flensburg unter Umständen vermeiden.
Fehlerquelle | Erklärung |
---|---|
Fehler bei Messgeräten | Die Rotlichtverstoß-Messgeräte müssen korrekt benutzt werden, um als Beweismittel geeignet zu sein. Auch das regelmäßige Eichen der Geräte ist Vorschrift, um Fehlerquellen auszuschließen. Können anhand der Ermittlungsakte Anwendungsfehler nachgewiesen werden oder zeigt sich, dass das Gerät keiner regelmäßigen Wartung unterlag, so können Sie gegen den Rotlichtverstoß-Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. |
Blitzerfoto fehlerhaft | Wenn Sie nach einem Rotlichtverstoß einen Bußgeldbescheid erhalten, muss die Bußgeldbehörde Ihnen ohne Zweifel nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Tat auch der Fahrer des Wagens waren. Lässt sich dies anhand des Blitzerfotos nicht zweifelsfrei, erkennen, so ist das Blitzerfoto fehlerhaft und dient nicht als Beweis im Bußgeldverfahren. Beispielsweise weil die Qualität unzureichend ist, das Gesicht des Fahrers durch die Sonnenblende (oder eine Hand) verdeckt ist oder die erforderlichen biometrischen Kriterien nicht erfüllt wurden. |
Fehlende Schulung bei Polizisten | Wenn ein Rotlichtverstoß nicht durch einen Blitzer, sondern durch beobachtende Polizisten festgestellt wurde, müssen diese eine entsprechende Schulung nachweisen können. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ungeschulte Polizisten weder die exakte Dauer der Rotschaltung ermitteln noch die Abstände erkennen können, die vor allem im Hinblick auf das Strafmaß eine wichtige Rolle spielen. Nur nachweislich geschulte Polizisten können und dürfen einen Rotlichtverstoß feststellen. |
Zeitmessung fehlerhaft | Auch hier gilt: Nicht geeichte Geräte können möglicherweise Fehler nach sich ziehen, sodass die Zeitmessung – die bei Rotlichtverstößen maßgeblich für das Strafmaß ist – nicht korrekt nachgewiesen werden kann. Eine fehlerhafte Zeitmessung kommt aber auch dann infrage, wenn beobachtende Polizisten als einziges Beweismittel dienen. Während ein einfacher Rotlichtverstoß meist dennoch recht schnell nachgewiesen werden kann, muss für einen qualifizierten Rotlichtverstoß zweifelsfrei nachgewiesen sein, dass die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot stand. |
Gelbphase zu kurz | Können Sie nachweisen, dass es aufgrund einer zu kurzen Gelbphase unmöglich war, rechtzeitig zu bremsen und dass die rote Ampel aus diesem Grund überfahren wurde, so rechtfertigt dies ebenfalls einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Innerorts muss die Gelbphase bei Ampeln mindestens 3 bis 5 Sekunden dauern, ehe die Ampel auf Rot schaltet. Kürzere Gelbphasen können Sie entlasten. |
Wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, lohnt es sich in jedem Fall, Einspruch gegen den Rotlichtverstoß zu erheben. Zwar handelt es sich hier nicht um eine klassische Fehlerquelle, allerdings bestehen hier dennoch gute Chancen, zumindest ein Fahrverbot zu vermeiden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie als Berufskraftfahrer oder Taxifahrer tätig sind und durch ein Fahrverbot Ihre berufliche Zukunft in Gefahr wäre. Auch ein Arbeitsort, der nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann, rechtfertigt einen Einspruch – ebenso wie die Pflege Angehöriger, für die ein Fahrzeug nötig ist oder eigene Krankheiten, die regelmäßige Arztbesuche nach sich ziehen, die mit dem Kraftfahrzeug erfolgen müssen.
Welche Strafen drohen, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind, hängt von vielen Faktoren ab. So werden Autofahrer tendenziell härter bestraft als Fußgänger – und auch die Gefährdung anderer Personen spielt bei dem Bußgeldverfahren eine wichtige Rolle.
Verstoß | Punkte in Flensburg | Bußgeld-Höhe | Fahrverbot? |
---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (weniger als eine Sekunde auf Rot) | 1 | 90 € | Nein |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 2 | 200 € | 1 Monat |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 2 | 240 € | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (mehr als eine Sekunde auf Rot) | 2 | 200 € | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 2 | 320 € | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 2 | 360 € | 1 Monat |
Verstoß | Punkte in Flensburg | Bußgeld-Höhe |
---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (weniger als eine Sekunde auf Rot) | 1 | 60 € |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 1 | 100 € |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 1 | 120 € |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (mehr als eine Sekunde auf Rot) | 1 | 100 € |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 1 | 160 € |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 1 | 180 € |
Verstoß | Bußgeld-Höhe |
---|---|
Rotlicht missachtet | 5 € |
Unfall bei Rot verursacht | 10 € |
Wer sich nach dem Erwerb des Führerscheins noch in der Probezeit befindet, muss ebenfalls mit höheren Strafen rechnen. Man unterscheidet hier zwischen A-Verstößen und B-Verstößen. Das Fahren über eine rote Ampel wird als A-Verstoß gewertet und zieht damit nicht nur Bußgeld und Punkte in Flensburg nach sich, sondern auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar – unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelte.
Sie haben nach einem Rotlichtverstoß einen Bußgeldbescheid erhalten und nun drohen Bußgeld plus Bearbeitungsgebühr, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot? Kein Grund, zu verzweifeln! Lassen Sie zunächst alle Beweise prüfen, denn durchschnittlich jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Da diese Fehler für Laien oft nur schwer zu ermitteln sind, ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an Ihrer Seite zu haben. Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten beraten Sie rund um Bußgeldbescheide nach Rotlichtverstößen und helfen Ihnen auf Wunsch dabei, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Nutzen Sie dafür einfach die telefonische Erstberatung, bei der Sie eine erste Einschätzung zum Sachverhalt erhalten – ob Sie im Anschluss die weitere Beratung durch die Rechtsexperten in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie natürlich selbst.
Stand die Ampel für weniger als eine Sekunde auf Rot, so handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. War die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, so spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Sanktionen für einen qualifizierten Rotlichtverstoß sind deutlich höher.
Fotos von Rotlichtverstößen werden in der Regel bereits kurz nach der Haltelinie geschossen und dienen als beweiskräftiges Mittel für die Überführung des Fahrers. Die „Rotzeit Bild“ ist jedoch nicht die rechtlich relevante Zeit für den Rotlichtverstoß. Die eigentliche Rotzeit gibt also an, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
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