Zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug liegt eine große rechtliche Differenz. Ein Fahrverbot gilt nur temporär, ein Führerscheinentzug hingegen unbefristet. Welche Maßnahme erteilt wird, hängt von der Schwere des Vergehens ab.
Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis – umgangssprachlich Führerscheinentzug genannt – unterscheiden sich erheblich. In beiden Fällen ist zunächst einmal der Führerschein weg. Der Verkehrssünder darf kein Auto mehr fahren. Aber wichtig ist: Ein Fahrverbot ist in jedem Fall zeitlich begrenzt! Der Führerscheinentzug kann hingegen lebenslang angeordnet werden.
Ein Führerscheinentzug nach § 3 StVG tritt in Kraft, sofern ein sicheres Führen eines Fahrzeugs nicht gewährleistet werden kann oder ein schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs besteht.
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG wird bei geringer qualifizierten Verstößen angewandt und gilt nur temporär.
Gerichte verhängen gegen Verkehrssünder dann Fahrverbote, wenn sie sich einer Verkehrsstraftat schuldig gemacht haben. Ein Fahrverbot wird also selten alleine verhängt. Meist ist das Verbot daher eine Nebenstrafe zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Details zum Fahrverbot sind in § 44 StGB geregelt. Das Fahrverbot kann von einem Monat bis zu sechs Monaten dauern. Es wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam.
Als Verkehrsstraftat gilt grob verkehrswidriges Verhalten, das andere Menschen in Gefahr bringt. Beispielsweise, wenn man als Autofahrer auf der Autobahn wendet. Allerdings verhängen nicht nur Strafrichter Fahrverbote. Sie können auch im Verwaltungsrecht angewendet werden. Dann geht es um ein Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr. Dazu zählen das Überfahren einer Ampel bei Rot oder eine erhebliche Überschreitung des Tempolimits. Im aktuellen Bußgeldkatalog können Sie prüfen, mit welcher Geldstrafe Sie beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen müssen.
Ist der Autofahrer auf seinen Pkw angewiesen, können Gerichte ein Fahrverbot aufheben. Dann fällt jedoch die Geldbuße erheblich höher aus. Oft wird sie verdoppelt oder sogar verdreifacht.
Ein Fahrerlaubnisentzug ist meist die Folge eines schweren Vergehens. Neben Drogen- und Alkoholverstößen, zählen dazu auch Unfallflucht, Rotlichtverstöße oder das Erreichen der Maximalpunktzahl im Flensburger Verkehrszentralregister.
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Die Behörden ziehen das Dokument ein oder versehen es mit dem Vermerk „ungültig“. Die Sperrfrist, bis zu der man sich gedulden muss, um einen neuen Führerschein zu beantragen, beträgt sechs Monate. In dieser Zeit darf ein Erwachsener nur noch Mofa fahren.
Die Gründe für einen Führerscheinentzug sind meist:
Auch wenn die Delikte auf den ersten Blick ähnlich sind, können sich die Folgen von Fahrverbot und Führerscheinentzug gravierend unterscheiden – zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer. Da Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigt, besteht in Deutschland eine erlaubte Grenze von 0,5 Promille Blutalkohol. Wer mit einem höheren Anteil erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt aber nur für den Fall, dass es keine Anzeichen von Fahruntauglichkeit gibt. Für den Ertappten bedeutet das zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei, bis zu 3000 Euro Bußgeld und bis zu sechs Monate Fahrverbot.
Bereits bei 0,3 Promille beginnt hingegen die strafrechtlich relevante Grenze. Wer mit diesem Blutalkoholwert im Straßenverkehr auffällt, indem er beispielsweise in Schlangenlinien durch die Gegend fährt, begeht eine Straftat. Gerichte verhängen in diesem Fall zwei Punkte, und eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahre). Dazu kommt der Entzug des Führerscheins. Bei 1,1 Promille Blutalkohol muss man noch nicht einmal auffällig gefahren sein. Man gilt dann ohnehin als fahruntauglich und muss mit dem gleichen Strafmaß rechnen. Der Entzug kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern. Im Extremfall gilt sogar eine lebenslange Sperre.
Hintergrund der harten Strafe ist, dass der Gesetzgeber infrage stellt, ob der Inhaber des Führerscheins genug Verantwortungsbewusstsein besitzt, um sich hinter das Steuer zu setzen. Ähnliches gilt bei Drogenverstößen am Steuer.
Der Entzug des Führerscheins droht ebenfalls, wenn man Unfallflucht begangen hat. Das gilt ab einer Schadensgrenze von 1500 Euro oder wenn bei dem Unfall andere Personen verletzt oder getötet wurden. Ebenfalls den Entzug des Führerscheins riskiert, wer sein Flensburger Verkehrssünderkonto mit mehr als acht Punkten belastet. Die Behörden schicken beim Erreichen einer Fünf-Punkte-Marke allerdings zumeist einen Warnhinweis.
Gerade bei Fällen von Fahrerflucht kommt es oft zu Sach- und Personenschäden. In solchen Fällen spielen strafrechtliche Folgen meist eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund sollte hier ein sachkundiger Anwalt eingeschaltet werden.
Im Verwaltungsrecht kann Führerscheinentzug bei körperlichen Problemen wie Diabetes, Ohnmachtsgefahr, ein früherer Schlaganfall und Epilepsie oder aus Altersgründen angeordnet werden. Die Fahrerlaubnis kann aber auch bei psychischen Problemen, beispielsweise Depressionen und Schizophrenie, entzogen werden.
Fahranfänger riskieren ihren „Lappen“ in der Führerschein-Probezeit, wenn sie drei sogenannte A-Verstöße oder sechs B-Verstöße begehen. Zu den A-Verstößen zählen Fahrerflucht, Alkohol am Steuer und Nötigung. Als B-Verstoß gilt die Nutzung des Handys am Steuer und wiederholtes Falschparken. Auch mit abgefahrenen Reifen sollte man sich nicht erwischen lassen.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Führerscheinentzug und Fahrverbot helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.