Erfahren Sie, wer bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht ein Fahrverbot verhängen oder den Führerschein entziehen kann. Außerdem klären wir den Unterschied zwischen einer Sicherstellung und einer Beschlagnahme des Führerscheins.
Sowohl das Gericht als auch die Verwaltungsbehörde können ein Fahrverbot verhängen oder den Führerschein entziehen. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kann der Richter ein Fahrverbot anordnen, das mit Rechtskraft des Urteils wirksam wird. Die Fahrerlaubnisbehörde kann durch Ordnungsverfügung den Führerschein einziehen, wenn ihr bekannt wird, dass die betroffene Person nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist.
Sofern ein Gericht den Betroffenen jedoch im Zusammenhang mit demselben Sachverhalt für zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet erklärt hat, ist die Fahrerlaubnisbehörde an diese Entscheidung gebunden. Sie darf im Ergebnis nicht zum Nachteil des Betroffenen von der gerichtlichen Beurteilung abweichen. Die Bindungswirkung des strafgerichtlichen Urteils geht so weit, dass die Behörde auch keine Maßnahmen treffen darf, die die Entziehung der Fahrerlaubnis vorbereiten würden – wie zum Beispiel die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Ausnahmsweise kann auch die Polizei bereits am Unfallort oder am Ort der Polizeikontrolle ohne vorherige richterliche Anordnung den Führerschein beschlagnahmen oder sicherstellen, wenn Gefahr im Verzug besteht oder die Begehung weiterer Verkehrsstraftaten zu befürchten steht. Eine Sicherstellung liegt dann vor, wenn der Betroffene den Führerschein freiwillig aushändigt. Von einer Beschlagnahme spricht man, wenn er der Abnahme des Führerscheins widerspricht. Hat der Betroffene der Beschlagnahme widersprochen, muss ein Richter innerhalb von drei Tagen bestätigen, dass das Vorgehen der Polizeibeamten ordnungsgemäß war.
Das dürfen Polizisten im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüfen:
Wenn die Polizei Sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhält, kommen Sie der Aufforderung nach und fahren Sie bei der nächsten Gelegenheit rechts ran. Lassen Sie sich bei zivilen Beamten aber den Dienstausweis zeigen.
Das dürfen Polizisten im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht:
Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. […] Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.
Liegt eine schwere, körperliche Beeinträchtigung vor, kann auch ein Mediziner ein Fahrverbot aussprechen. Dabei handelt es sich um das sogenannte ärztliche Fahrverbot, bei dem sich der Arzt an der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 4 orientieren muss, in der Erkrankungen und körperliche Mängel aufgelistet werden, die ein Fahrverbot zur Folge haben können. Dazu zählen zum Beispiel Epilepsie oder ein Schlaganfall, aber auch psychische Erkrankungen können dazu führen, dass ein Arzt ein Fahrverbot ausspricht.
Fahrverbote, die durch einen Arzt ausgesprochen werden, sind jedoch immer Einzelfallentscheidungen. Während zum Beispiel ein Schlaganfall bei einem Patienten zur halbseitigen Lähmung führen kann, hat dieser bei einem anderen Patienten möglicherweise kaum ernsthafte Folgen. Daher muss vor jedem Fahrverbot durch den Arzt ein Gutachten erstellt werden. Üblicherweise wird ein ärztliches Fahrverbot über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten ausgesprochen. Lässt die Erkrankung jedoch vermuten, dass auch im Anschluss keine Fahrtauglichkeit gegeben ist, kann das medizinische Fahrverbot auch verlängert werden.
Aber: Ein ärztliches Fahrverbot ist nicht rechtlich bindend. Daher handelt es sich bei einem medizinisch angeordneten Fahrverbot stets nur um eine Empfehlung, die man jedoch sehr ernst nehmen sollte. Dennoch kann auch ein ärztliches Fahrverbot zu einem behördlichen Fahrverbot werden – nämlich dann, wenn der Arzt Grund zur Annahme hat, dass seine Anweisung missachtet wird und sich der Patient dennoch hinter das Lenkrad begibt. In diesem Fall haben Ärzte das Recht, die Fahrerlaubnisbehörden über den Zustand des Patienten zu informieren und dadurch ein behördliches Fahrverbot zu erwirken. Erfährt die Fahrerlaubnisbehörde ohne Zutun des Arztes von der Krankheit, kann auch diese ein ärztliches Gutachten anfordern, um die Fahrtauglichkeit des Patienten besser abschätzen zu können.
Bei einem Führerscheinentzug erlischt die bisher gültige Fahrerlaubnis und muss neu erworben werden, während bei einem Fahrverbot der Führerschein nur vorübergehend eingezogen und nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wieder an den Fahrer ausgehändigt wird. Die Entziehung der Fahrerlaubnis gilt dabei als die deutlich härtere Strafe, da dies oftmals mit einer Sperrfrist einhergeht, während der der Führerschein nicht erneut beantragt werden kann. Oftmals dauert diese Sperrfrist bis zu 5 Jahre.
"Zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug liegt eine große rechtliche Differenz. Ein Fahrverbot gilt nur temporär, ein Führerscheinentzug hingegen unbefristet. Welche Maßnahme erteilt wird, hängt von der Schwere des Vergehens ab. "
Außerdem ist das Zurückerlangen des Führerscheins nach einem Führerscheinentzug nur dann möglich, wenn ein Antrag auf Wiederherstellung bei der zuständigen Behörde eingereicht wird. Diese fordert in diesem Zusammenhang häufig ein ärztliches Gutachten oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), um die Fahrtauglichkeit des Antragsstellers zu überprüfen.
In beiden Fällen ist das Fahren eines Kraftfahrzeugs strikt verboten.
Wie die ersten Schritte nach einem ausgesprochenen Fahrverbot aussehen, hängt sehr vom jeweiligen Einzelfall ab.
Bei einem Fahrverbot aufgrund eines schweren Verkehrsverstoßes sollte man zunächst die rechtlichen Möglichkeiten abwägen:
Greifen Sie für den Einspruch auf einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zurück, der Sie bei einer adäquaten Ausformulierung des Einspruchs unterstützt und die rechtlichen Tricks und Kniffe kennt, um die Strafe bestmöglich zu verringern.
Grundsätzlich lohnt sich für viele Fahrer ein Einspruch gegen den Fahrverbotsbescheid, wenn Sie in der Vergangenheit noch keine Fahrverbote erhalten haben oder sogar Ersttäter sind. Die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch hängen aber auch immer mit der Schwere des Vergehens zusammen. Daher lohnt es sich, für die Einschätzung des Sachverhalts auf die Erfahrung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zurückzugreifen.
Etwas anders sehen die ersten Schritte aus, wenn es sich um ein medizinisches Fahrverbot handelt. Ist ein Arzt der Meinung, dass Sie aufgrund körperlicher oder psychischer Beschwerden vorübergehend kein Fahrzeug bedienen sollten, ist es in den meisten Fällen ratsam, auf diese Anweisung zu hören. Sind Sie jedoch der Meinung, dass der Arzt mit seiner Einschätzung falsch liegt, können Sie ein entsprechendes Gegengutachten veranlassen.
Wurde die Information über Ihren Gesundheitszustand vom Arzt bereits an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben, empfehlen wir den direkten Kontakt mit der Behörde und ggf. die Vorlage eines Gesundheitsgutachtens, das Ihnen das Fahrvermögen bescheinigt. Auch hier können Sie als Unterstützung bei der behördlichen Kommunikation auf das Know-how eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zurückgreifen, um optimal gegen das ärztliche Fahrverbot vorgehen zu können.
Sowohl bei einem Fahrverbot als auch bei einem Führerscheinentzug wird der Führerschein durch die Behörden eingezogen. Wann man den Führerschein exakt abgeben muss, hängt dabei immer vom individuellen Fall ab.
Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, gilt in einigen Fällen eine Schonfrist von bis zu vier Monaten – aber nur, wenn nicht in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Während dieser Frist darf man selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt man genau das Fahrverbot antritt und in diesem Zusammenhang auch den Führerschein abgibt. Ist man dagegen Wiederholungstäter, fällt auch die viermonatige Schonfrist weg – in diesem Fall tritt das Fahrverbot mit Zustellung des Bußgeldbescheides in Kraft. Lediglich mit einem Einspruch kann in diesem Fall das Fahrverbot weiterhin hinausgezögert werden.
Anders sieht es dagegen aus, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. In den meisten Fällen muss hier der Führerschein nicht selbst bei der zuständige Behörde oder Polizeidienststelle abgegeben werden, sondern wird von der Polizei eingezogen. Bei dieser Beschlagnahmung wird der Führerschein als ungültig markiert. Bei der alten Variante des Führerscheins geschieht dies mit einem schwarzen Balken und einem Stempel, bei der neueren Führerschein-Karte wird die untere, rechte Seite des Führerscheins gelocht. Dies wird in der Regel durchgeführt, sobald das Urteil rechtskräftig oder der Strafbefehl vollstreckt wird.
Auch die Frage, wo ein Führerschein abgegeben werden muss, hängt vom individuellen Einzelfall ab. In den meisten Fällen steht auf dem Bußgeldbescheid bereits, wo man den Führerschein zur genannten Frist abgeben muss.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Im Falle eines Fahrverbots aufgrund einer Ordnungswidrigkeit muss man seinen Führerschein nicht beantragen, sondern kann diesen einfach nach Ablauf des Fahrverbots bei der Behörde abholen, bei der man ihn auch abgegeben hat. Anders sieht es dagegen bei einem Führerscheinentzug aus – denn hier muss der Führerschein entweder neu gemacht oder wieder erteilt werden.
Für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis muss zunächst die Sperrfrist abgewartet werden. Ca. sechs Monate vor deren Ablauf kann erstmals ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. In den meisten Fällen ist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU, bei Alkohol- oder Drogendelikten auch zusätzlich ein Abstinenznachweis notwendig. Hier gibt es jedoch Verjährungsfristen: Sofern es in den ersten fünf Jahren nach Entzug des Führerscheins nicht zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr kommt, beginnt automatisch die zehnjährige Verjährungsfrist zur Anordnung einer MPU. Wer sehr geduldig ist, kann daher nach 15 Jahren ohne Führerschein eine Wiedererteilung ohne MPU erhalten.
Einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug geht immer eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit voraus. Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Führerscheinentzug und Fahrverbot einlegen möchten oder anwaltliche Unterstützung bei der Verhandlung benötigen, die einen Führerscheinentzug zur Folge haben könnte, nutzen Sie die telefonische Erstberatung für eine erste Einschätzung des Sachverhalts durch einen erfahrenen Partner-Anwälte für Verkehrsrecht.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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