STAND 04.11.2022 | LESEZEIT 19 MIN
Rein rechtlich betrachtet handelt es sich beim Arbeitszeugnis um eine Urkunde. Im Arbeitsrecht wurden feste Vorgaben verankert, welche formellen und inhaltlichen Daten in einem Arbeitszeugnis vorhanden sein müssen. Entspricht ein Arbeitszeugnis nicht diesen Anforderungen, so kann man es nachträglich ändern lassen.
Ein Arbeitszeugnis ist rechtlich betrachtet eine Urkunde. Damit bewertet der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des früheren Arbeitnehmers und stellt einen Nachweis dafür aus, dass dieser wirklich im Betrieb tätig war. Arbeitgeber sind rechtlich dazu verpflichtet (§ 109 Abs.1 S.1 GewO), dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen. Auch in puncto Form und Inhalt gibt es klare, gesetzliche Rahmenbedingungen. Ziel ist es, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, das wohlwollend und wahrheitsgemäß dessen Aufgabenspektrum und Leistung präsentiert. Aber: Arbeitgeber sind zwar zum Ausstellen eines Arbeitszeugnisses verpflichtet, müssen dies aber erst nach einer Aufforderung durch den Mitarbeiter tun. Als Arbeitnehmer sollten Sie daher frühzeitig ein Arbeitszeugnis anfordern, wenn Sie eines benötigen – zum Beispiel für neue Bewerbungen. Waren Sie länger als sechs Wochen im Unternehmen beschäftigt, haben Sie auf Verlangen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
In den meisten Fällen wird das Arbeitszeugnis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Dadurch haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, dieses Arbeitszeugnis für Bewerbungen und neue berufliche Perspektiven zu nutzen – und dem neuen Arbeitgeber einen direkten Einblick in Ihr Können zu gewähren. Unter Umständen ist auch die Erstellung eines Zwischenzeugnisses möglich, wobei der Arbeitnehmer triftige Gründe dafür vorweisen muss.
Das Arbeitszeugnis beurkundet Ihre Leistungen während Ihrer Beschäftigungszeit im Unternehmen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Lassen Sie Ihr Zeugnis sicherheitshalber von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um garantiert ein angemessenes und wohlwollendes Zeugnis zu erhalten. "Jens Gursky
Arbeitnehmer können dabei frei wählen, ob Sie ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten möchten – denn es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Während das einfache Arbeitszeugnis eher eine Art Tätigkeitsnachweis darstellt, handelt es sich bei dem qualifizierten Arbeitszeugnis um eine detaillierte Auflistung aller Tätigkeiten, Talente, Fähigkeiten und Stärken des Arbeitnehmers. Hier wird also die tatsächliche Leistung bewertet, die ein Arbeitnehmer erbracht hat.
Das einfache Arbeitszeugnis (§ 109 Abs.1 S.2 GewO) dient in erster Linie als Beschäftigungsnachweis. Hier werden nur die formalen Daten des Arbeitnehmers und der Zeitraum der Beschäftigung im Unternehmen festgehalten. Auch eine kurze Zusammenfassung der Tätigkeitsbereiche ist hier möglich, allerdings nicht zwingend notwendig. Eine Bewertung des Arbeitnehmers findet im einfachen Arbeitszeugnis nicht statt.
Anders sieht dagegen das qualifizierte Arbeitszeugnis aus (§ 109 Abs.1 S.3 GewO). Hier werden seitens des Arbeitgebers nicht nur die generellen Daten zum Arbeitnehmer festgehalten, es findet auch eine Bewertung der Leistungen statt. So bezieht sich das qualifizierte Arbeitszeugnis auf eine Vielzahl von Inhalten.
In ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehören:
Außerdem findet sich in einem qualifizierten Arbeitszeugnis in der Regel eine wohlwollende Schlussformel und Zukunftswünsche, ehe das Zeugnis mit einer Unterschrift des Arbeitgebers beendet wird.
"Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Der Arbeitnehmer kann entscheiden, welche Form er erhalten möchte. Das einfache Arbeitszeugnis enthält lediglich Angaben zur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, während das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzliche Angaben zur Leistung des Arbeitgebers umfasst."
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält eine Vielzahl unterschiedlicher Beurteilungen. Dementsprechend schwierig ist es, das Arbeitszeugnis auf Vollständigkeit zu prüfen.
Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alle relevanten Angaben im Arbeitszeugnis zu finden sind:
Die Bewertung der Arbeitsbefähigung und des Fachwissens könnte wie folgt aussehen:
Geheime Codes und Formulierungen machen das Verständnis eines Arbeitszeugnisses sehr komplex. Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen möchten, lohnt sich daher fachkundiger Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht. Nicht immer ist die individuelle Benotung auf den ersten Blick erkennbar – und auch fehlende Passagen im Arbeitszeugnis können darauf hindeuten, dass es sich um ein schlechtes Arbeitszeugnis handelt, das nur auf den ersten Blick einen guten Anschein macht. Auch die Schlussformel des Arbeitszeugnisses trägt viel Aussagekraft in sich. Zudem kann die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses eingeklagt werden, sollte der Arbeitgeber hier untätig und der Anspruch noch nicht verwirkt sein.
Jedes Arbeitszeugnis enthält verschiedene Noten, die durch den Arbeitgeber in Form der Formulierung vergeben werden. So ist es durchaus möglich, dass Sie in einem Bereich des Zeugnisses mit sehr guten Leistungen überzeugen können, während an anderer Stelle eine eher schlechte Note vergeben wird. Aus diesem Gesamtbild ergibt sich am Ende die Abschlussnote.
Hier einige Beispiele für die grundsätzliche Notengebung:
Fehlen Angaben im Arbeitszeugnis, muss dies nicht zwangsläufig auf eine schlechte Bewertung zurückzuführen sein – möglicherweise hat der Arbeitgeber lediglich vergessen, auf die einzelnen Sachverhalte näher einzugehen. In einem solchen Fall kann das Problem mit einer Nachbesserung des Arbeitszeugnisses schnell gelöst werden.
Anders sieht es dagegen aus, wenn der Arbeitgeber bewusst eine Bewertung weggelassen hat, denn auch dies hat Aussagekraft. Bezieht sich der Arbeitgeber im Zeugnis zum Beispiel nur auf nebensächliche Tätigkeitsfelder, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass er im Großen und Ganzen mit der Arbeitsleistung sehr unzufrieden war.
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis ist eine freiwillige Angabe des Arbeitgebers. Fehlt die Schlussformel vollständig, ist dies ein recht eindeutiger Hinweis darauf, dass der Arbeitgeber mit der Arbeitsleistung unzufrieden war und das Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen nicht bedauert. Die abschließende Wunschformel ist heutzutage absolut üblich. Auch wenn nach der Rechtsprechung des BAG kein Anspruch darauf besteht, lässt ihr Fehlen (entgegen der Ansicht des BAG) sehr wohl auf eine negative Bewertung des Arbeitgebers schließen. Wenn Sie keinen Rechtsanspruch auf eine solche Floskel haben, sollten Sie trotzdem darauf achten, dass sie in Ihrem Zeugnis enthalten ist.
Ist eine Abschlussformel vorhanden, so sollte sich diese in vier Abschnitte gliedern, die jeweils eine eigene Aussagekraft besitzen:
Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer nur das Anrecht auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Zu der Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Auf Verlangen hat dieser jedoch auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen – allerdings nur, wenn Sie ihn dazu auffordern. Sie stehen in der Holschuld und müssen aktiv werden. Fordern Sie daher Ihren Arbeitgeber vorzugsweise schriftlich dazu auf, Ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. In der Regel sollten Sie Ihrem Arbeitgeber eine Vorlaufzeit von ca. vier Wochen geben, ehe das Beschäftigungsverhältnis endet. Ein kurzes Anschreiben mit der höflichen Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis reicht hierbei völlig aus.
Es gibt große Unterschiede zwischen einem Arbeitszeugnis für einfache Angestellte und einem Arbeitszeugnis für Manager oder Führungskräfte. Hier spielt nämlich nicht nur die persönliche Leistung, sondern auch die Führungsstärke der Person eine wichtige Rolle.
Daher enthalten Arbeitszeugnisse für Führungskräfte und Manager meist weitere Angaben:
Die geheimen Codes und Formulierungen im Arbeitszeugnis sind für viele Menschen nicht sofort durchschaubar. Wer sich unsicher ist, ob es sich beim erhaltenen Arbeitszeugnis wirklich um eine positive Bewertung der eigenen Arbeitskraft handelt, sollte daher das Arbeitszeugnis prüfen lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich mit den gängigen Formulierungen der Zeugnissprache aus und kann Ihnen mitteilen, ob es sich um ein positives Arbeitszeugnis handelt. Auch inhaltliche und formelle Anforderungen werden im Zuge einer solchen Überprüfung bewertet, denn Aufbau und Inhalt von Arbeitszeugnissen sind ebenfalls vorgeschrieben.
Stellt sich heraus, dass der frühere Arbeitgeber Ihnen eine eher schlechte Bewertung ausgesprochen hat, oder finden sich Fehler im Arbeitszeugnis, können Sie im Anschluss gut begründet das Arbeitszeugnis anfechten. Dazu sollten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrem (früheren) Arbeitgeber halten. Lässt dieser sich bereitwillig auf die Änderung des Arbeitszeugnisses ein, können Sie dazu eine Frist von zwei bis vier Wochen setzen. Weigert sich der Arbeitgeber jedoch, das Zeugnis abzuändern, müssen Sie Ihr Recht zeitnah vor dem zuständigen Arbeitsgericht einklagen – vorzugsweise auch hier mit Unterstützung eines Fachanwaltes.
"Wer ein Arbeitszeugnis beantragt, muss sich dabei an eine vorgeschriebene Frist halten. Mit der Zeit verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, da der Arbeitnehmer sich nicht auf unbegrenzte Zeit an die Arbeitsleistung ehemaliger Mitarbeiter erinnern können muss. Aber auch für die Zeugniserstellung und die Abholung gelten gesetzlich geregelte Fristen."
Bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen hat sich in den letzten Jahrzehnten ein eigener, geheimer Code entwickelt, den die meisten Arbeitgeber für die Bewertung ihrer Mitarbeiter nutzen. Dies geschah aus der Pflicht heraus, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes Zeugnis zu schreiben – doch hinter den Formulierungen verbirgt sich nur allzu oft eine unterschwellige Kritik. Daher sollte jedes Arbeitszeugnis zunächst durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. Dieser kennt bereits die üblichen Vorgehensweisen der Arbeitgeber und kann auf den ersten Blick erkennen, ob es sich wirklich um ein faires und wohlwollendes Arbeitszeugnis handelt. Auch wenn man ein Arbeitszeugnis anfechten möchte, ist ein Rechtsexperte die ideale Unterstützung. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung von KLUGO verbinden wir Sie mit einem unserer Partner-Anwälte oder Rechtsexperten, die Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zukommen lassen. Im Anschluss haben Sie die unverbindliche Wahl: Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, können Sie direkt einen unserer kompetenten Rechtsexperten buchen, um ein Arbeitszeugnis zu prüfen oder eine Anfechtung des Arbeitszeugnisses durchzusetzen.
Ein Arbeitszeugnis wird entweder in Form eines Zwischenzeugnisses während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses oder zum Ende einer Beschäftigung ausgestellt. Es dient als Beschäftigungsnachweis.
Ein einfaches Arbeitszeugnis gibt lediglich Einblick in die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers und gilt als Nachweis der Tätigkeit.
Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis handelt es sich um eine umfassende Bewertung der Arbeitsleistung, Sozialkompetenz und Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Zudem enthält es eine Übersicht über alle Tätigkeiten, die der Mitarbeiter während seiner Zeit im Unternehmen ausführte.
Arbeitgeber nutzen geheime Codes und besondere Formulierungen, um die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu bewerten, ohne dabei negativ zu klingen. Da Arbeitszeugnisse immer wohlwollend formuliert sein müssen, wurde so die Möglichkeit entwickelt, eine ehrliche Einschätzung zur Arbeitsleistung im Arbeitszeugnis unterzubringen.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, zum Beendigungszeitpunkt eines Arbeitsverhältnisses ein einfaches Arbeitszeugnis zu überreichen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss durch den Arbeitnehmer gesondert gefordert werden.
Bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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