Erben an Wohltätigkeitsorganisationen
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Erben an Wohltätigkeitsorganisationen, Vereine oder Stiftungen

Viele Menschen möchten auch nach dem Tod noch etwas Gutes bewirken. Wenn ein Teil des Erbes an wohltätige Organisationen oder Stiftungen gespendet werden soll, kann dies über das Testament geregelt werden. Dabei muss man jedoch einiges beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer nach dem Tod etwas Gutes tun möchte, entscheidet sich oftmals für ein Erbe an gemeinnützige Organisationen, Stiftungen oder Vereine.
  • Damit dies möglich ist, muss im Testament oder Erbvertrag auf eine sehr genaue Formulierung geachtet werden.
  • Wer sein Vermögen an gemeinnützige Organisationen vererben möchte, muss diese namentlich im Testament erwähnen.
  • Neben gemeinnützigen Organisationen, Stiftungen und Vereinen kommen jedoch auch nicht gemeinnützige Stiftungen oder Familienstiftungen infrage.

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Wie kann man im Testament die Spende der Erbschaft regeln?

Es gibt viele Gründe, die Menschen dazu veranlassen, über das Testament hinweg noch etwas Gutes zu tun. Besonders häufig ist ein Erbe an wohltätige Organisationen oder Stiftungen, wenn der Erblasser über keinerlei Nachkommen verfügt. Aber auch bei einer gesetzlichen Erbfolge kann ein Teil des Vermögens – nämlich alles, was über den Pflichtteil für die Angehörigen hinausgeht – an Wohltätigkeitsorganisationen, Vereine oder Stiftungen gespendet werden. Der Gesetzgeber sieht aber vor, dass ein möglicher Erbe immer rechtsfähig sein muss. Dies bedeutet, dass als Erben nur juristische oder natürliche Personen infrage kommen. An Tiere kann das Vermögen nicht vererbt werden.

Damit das Erbe nach dem Tod des Erblassers an einen gemeinnützigen Zweck überführt werden kann, muss im Testament genau geregelt werden, wer das Geld erhalten soll. Die Äußerung des Wunsches, dass das Geld für einen guten Zweck oder an Bedürftige gespendet wird, genügt allein nicht. Zwar spricht man in diesen Fällen von einer Auflage, die durchaus bindend ist – allerdings können die Erben selbst entscheiden, welche Organisation oder Stiftung das Erbe erhält. Wer selbst vor dem Tod entscheiden möchte, an welche Organisation, Stiftung oder Vereine das Erbe vermacht wird, sollte dies auch exakt im Testament festhalten. Dabei kann sowohl das gesamte Vermögen an eine einzige Wohltätigkeitsorganisation überschrieben werden als auch aufgeteilt auf mehrere Organisationen und Stiftungen. Während bei gemeinnützigen Stiftungen und Organisationen die Erbschaftssteuer entfällt, wird diese beim regulären Erbe fällig.

Welche Stiftungen gibt es?

Wenn von Stiftungen die Rede ist, denken die meisten Menschen automatisch an eine Art wohltätiger Stiftung, die Geld für gute Zwecke sammelt. Das ist aber nur teilweise korrekt, denn neben gemeinnützigen Stiftungen gibt es auch viele weitere Stiftungsarten, die unterschiedliche Ziele haben. Gerade im Hinblick auf das Erbe ist auch die Familienstiftung ein wichtiger Faktor. Die sogenannte Familienstiftung wird noch vor dem Tod des Erblassers gegründet, sodass ein Großteil des Vermögens direkt an die Stiftung vererbt werden kann. Auf diese Weise kann man als Erblasser auch nach dem eigenen Versterben noch Einfluss darauf nehmen, in welchem Sinne das Vermögen genutzt werden soll. Eine Familienstiftung wird daher mit einem bestimmten Zweck gegründet, zum Beispiel der Erhalt des Familienunternehmens. Das Geld darf nur zur Ausführung des Stiftungszwecks verwendet werden.

Es gibt aber noch diverse andere Stiftungsformen in Deutschland. Auch Unternehmen können Stiftungen gründen, die als finanzielle Mittel meist Unternehmensanteile halten. Zudem gibt es sind kirchliche Stiftungen, die die gängigen kirchlichen Aufgaben zum Ziel haben. Kirchliche Stiftungen werden nicht staatlich kontrolliert, sondern durch die kirchliche Stiftungsaufsicht überwacht. Bei kirchlichen Stiftungen sollte man daher genau prüfen, ob diese für ein mögliches Erbe infrage kommen, denn nicht immer werden die gewünschten Ziele auch verfolgt. Selbiges gilt auch für Treuhandstiftungen, die sich nicht selbstständig verwalten können, sondern durch einen einzigen, benannten Treuhänder geführt und verwaltet werden. Wer die passende Stiftung für das eigene Erbe sucht, sollte sich im Vorfeld bei einem sachkundigen Fachanwalt informieren, welche Stiftungsformen für eine Eintragung im Testament infrage kommen.

Stiftungen, Organisationen und Vereine gibt es viele, aber nicht alle verfolgen auch die gewünschten Zwecke. Wer sein Vermögen nach dem Tod an eine gemeinnützige Organisation vererben möchte, sollte sich daher im Vorfeld genau informieren!

Wie kann eine Familienstiftung die klassische Erbfolge beeinflussen?

Wer sich für das Erbe an eine Familienstiftung entscheidet, verfolgt damit zwar keinen gemeinnützigen Zweck, aber kann dennoch auch nach dem Tod über die Verwendung des Erbes entscheiden. Daher wird die Familienstiftung im Erbrecht eigenständig behandelt. Steuerlich betrachtet bietet eine Familienstiftung keinerlei Vorteile. Auch die Freibeträge sind hier nicht höher als bei regulären Erben. Oftmals sind sie sogar geringer, da sich die Höhe der Freibeträge anhand des am weitesten von der Erbfolge entfernten Familienmitglieds berechnet. Dennoch ist die Familienstiftung eine gute Möglichkeit, um über den Tod hinaus zu bestimmen, wie das Erbe verwendet werden soll.

Insbesondere wenn es um ein Familienunternehmen geht, kann eine Familienstiftung langfristig den Erhalt sichern. Bei der gewöhnlichen Erbfolge würde das Unternehmen unter dem Ehepartner und den Kindern aufgeteilt werden, die die Anteile im Anschluss wahlweise behalten und in ihrem Sinne nutzen oder auch verkaufen könnten. Dadurch besteht das Risiko, dass das Unternehmen in viele Teile zersplittert wird und es zu Uneinigkeiten kommt. Erbt stattdessen die Familienstiftung den Großteil des Unternehmens, verbleiben die Finanzen im Sinne des Erblassers in der Stiftung. Damit die finanzielle Absicherung der Familie dennoch sichergestellt ist, kann in der Satzung der Stiftung natürlich festgelegt werden, wie viel Geld an die Familie weitergeleitet werden muss.

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Um Erbstreitigkeiten oder eine Aufspaltung des Unternehmens zu verhindern, ist eine Familienstiftung die optimale Grundlage. Allerdings ist der Aufwand, eine Familienstiftung zu gründen, sehr hoch und sollte daher gründlich abgewogen werden.

Welche Vor- und Nachteile hat die Vererbung an eine Familienstiftung?

Die Gründung einer eigenen Familienstiftung ist nicht nur sehr komplex, sondern bietet auch verschiedene Vor- und Nachteile. Wer darüber nachdenkt, zur Sicherung des Erbes eine Familienstiftung zu gründen, sollte sich daher genau mit den Vor- und Nachteilen auseinandersetzen.

Die Vorteile einer Familienstiftung sind:

  • Schutz für das Familienvermögen/Unternehmen: Während bei der klassischen Erbfolge das Erbe (und ggf. Unternehmen) unter den Erben aufgesplittet wird, bleibt beim Erbe an eine Familienstiftung das Unternehmen dauerhaft in Stiftungshand. So ist keine Zerschlagung oder ein Verkauf des Unternehmens möglich.
  • Geregeltes Erbe: Eine Erbschaft führt immer wieder zu Streitereien und Konflikten. Wer sich für eine Familienstiftung entscheidet, kann die Familie ganz einfach über Auszahlungen aus dem Stiftungsvermögen absichern, ohne dass es zu Streitereien kommen kann.
  • Pflichtanteil umgehen: Unter Umständen lässt sich mit einer Stiftung der Pflichtanteil umgehen, der auch unliebsamen Familienmitgliedern zustehen würde. Aber Vorsicht, das ist nur möglich, wenn das Vermögen mindestens zehn Jahre vor dem Tod auf die Familienstiftung übertragen wird.
  • Steuervorteile: Bei bestimmten Familienstiftungen ist auch ein steuerlicher Vorteil zu erwarten. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Familienstiftung unter die Körperschaftssteuer fällt, das Unternehmen selbst aber Gewerbesteuer zahlen muss. Dabei kommt es jedoch maßgeblich darauf an, wie die Familienstiftung ausgerichtet wurde.

Aber auch die Nachteile sollte man im Blick haben, wenn man eine Familienstiftung für die Erben gründen möchte:

  • Familienstiftungen sind unflexibel: In der Satzung der Familienstiftung wird frühzeitig der Zweck der Stiftung festgehalten. Muss dieser zum Beispiel aus wirtschaftlichen oder familiären Gründen später angepasst und verändert werden, ist das nur schwer umsetzbar. Eine Familienstiftung bietet daher zwar viel Sicherheit, aber ist dafür auch deutlich weniger flexibel als ein gewöhnliches Testament.
  • Steuernachteile: Je nachdem, für welche Form der Stiftung man sich entscheidet, kann es auch zu steuerlichen Nachteilen kommen. So wird bei den meisten Familienstiftungen eine Erbersatzsteuer fällig. Diese lässt sich jedoch im Vergleich zur klassischen Erbschaftssteuer recht gut kalkulieren.
  • Kompliziert zu gründen: Wer eine Familienstiftung gründen möchte, muss sich auf einen erheblichen Gründungsaufwand einstellen. Neben einem Stiftungskonzept, das von Anfang an vorhanden sein muss, müssen auch die Stiftungsorgane besetzt und die Stiftung mit Kapital ausgestattet werden. Nachdem dies erledigt ist, kann die Stiftung durch die zuständige Stiftungsbehörde anerkannt werden.

Hat die Vererbung an eine Stiftung steuerliche Auswirkungen?

Wer sich dazu entschließt, das Vermögen an eine Stiftung zu vererben, kann unter Umständen mit steuerlichen Vorteilen rechnen. Beim herkömmlichen Erbe werden alle Beträge, die über die Freibeträge hinausgehen, durch die Erbschaftssteuer belastet. Vererbt man dagegen einen Teil des Vermögens oder das gesamte Vermögen an gemeinnützige, Organisationen oder Stiftungen, muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Gemeinnützige Stiftungen, Vereine und Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit und können daher den gesamten Betrag des Erbes für die guten Zwecke nutzen.

Anders sieht es dagegen aus, wenn das Erbe an eine nicht gemeinnützige Stiftung oder Organisation gespendet wird. In diesem Fall muss ganz regulär die Erbschaftssteuer gezahlt werden. Wird ein Teil des Vermögens schon vor dem Tod an die nicht gemeinnützige Stiftung überschrieben, kann – abhängig von der Höhe der Aufwendung – auch eine Schenkungssteuer fällig werden. Auch diese entfällt natürlich, wenn man einer gemeinnützigen Organisation oder Stiftung einen Teil des Vermögens vor dem eigenen Tod vermacht.

Als Erblasser profitiert man steuerlich nicht davon, wie das Vermögen nach dem Tod verwendet wird. Durch die Erbschaftssteuer geht jedoch immer ein Anteil des Vermögens an den Staat über. Beim Erbe an gemeinnützige Organisationen oder Stiftung entfällt die Erbschaftssteuer, sodass der gesamte Betrag für einen guten Zweck verwendet wird.

Was sollte man vor der Vererbung an Organisationen und Stiftungen beachten?

Die meisten Menschen, die sich für das Erbe an eine Organisation oder Stiftung entscheiden, möchten auch nach dem Tod noch etwas Gutes tun. Möglichkeiten dies umzusetzen gibt es viele, aber nicht alle erfüllen auch den gewünschten Zweck. Wer einen Teil des Vermögens oder das gesamte Erbe an eine gemeinnützige Organisation, einen Verein oder eine Stiftung vererben möchte, sollte sich daher im Vorfeld daher genau über die Ziele und Ideale informieren, die vom gewünschten Erbempfänger angegeben werden. Die Anerkennung als gemeinnützige Organisation ist dabei bereits ein guter Indikator dafür, dass sich niemand persönlich am Geld bereichert, sondern tatsächlich ein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird.

Wichtige Faktoren sind auch ein transparenter Jahresbericht, in dem über alle Ausgaben und Einnahmen informiert wird, sowie ein Überblick über die Projekte, die von der Organisation unterstützt werden. Die Verwaltungs- und Werbekosten sollten bei gemeinnützigen Organisationen nie über 30 % liegen, denn nur der restliche Anteil fließt tatsächlich in die Spendenprojekte. Hier gilt: Je geringer die Ausgaben für den Verwaltungs- und Werbeaufwand sind, desto höher sind die Summen, die eine gemeinnützige Organisation in die Projekte investieren kann. Wenn man als Testierender den Wunsch hat, dass das vererbte Vermögen von der gemeinnützigen Organisation zu einem bestimmten Zweck verwendet werden soll, muss dies im Testament zudem schriftlich festgehalten werden.

Wie kann ein Anwalt dabei helfen, das Vermögen an gemeinnützige Stiftungen oder Organisationen zu vererben?

Damit man als Testierender das Vermögen an gemeinnützige Stiftungen und Organisationen spenden kann, muss zunächst ein rechtsgültiges Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt werden. Hier kommt es ganz klar auf die Formulierung an, damit das Erbe tatsächlich im eigenen Sinn weitergereicht wird. Schwammige Aussagen können dazu führen, dass das Erbe keiner bestimmten Organisation zugeführt werden kann und daher unter den regulären Erben aufgeteilt wird. Um dies zu verhindern, sollten man sich für das Aufsetzen des Testaments anwaltlichen Rat einholen. Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, ein Testament ganz nach Ihren Vorstellungen aufzusetzen und auf Wunsch darin auch gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen rechtsgültig zu benennen. Auch alle wichtigen Informationen zum Pflichtanteil für Angehörige kann Ihnen der Fachanwalt für Erbrecht mit auf den Weg geben.

Wer sich stattdessen dazu entscheidet, eine Familienstiftung zu gründen, sollte dies ebenfalls nicht ohne anwaltlichen Beistand tun. Hier sind nicht nur die rechtlichen Grundlagen komplex und für den Laien oft unverständlich, sondern auch die Stiftungsziele müssen exakt benannt werden. Auch bei der Entscheidung, welche Personen auf den Positionen der Stiftungsorgane eingesetzt werden sollten, unterstützt Sie ein erfahrener Fachanwalt gerne.

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