Kindesunterhalt
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Kindesunterhalt

Kinder können mitunter eine große finanzielle Belastung darstellen. Nach einer Trennung ist von einem Partner oft Unterhalt zu bezahlen. Hierbei ist wichtig, zu wissen, wie hoch und wie lange der Unterhalt gezahlt werden muss.

Was ist der Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den ein Elternteil zur Sicherung der Lebensführung des Kindes zahlen muss, wenn er nicht der sorgerechtliche Versorger ist.

Wann muss Kindesunterhalt bezahlt werden?

Im Falle einer Scheidung der Eltern hat das Kind Anspruch auf Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, stellt die Unterkunft und die Verpflegung und somit den Naturalunterhalt. Dementsprechend muss der andere Elternteil für den Barunterhalt aufkommen. Neben dem Kindesunterhalt muss auch im Falle einer Trennung ein Trennungsunterhalt gezahlt werden, wenn die Ehe Kinder hervorgebracht hat. Es ist aber immer der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.

Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, haben regelmäßig gegenüber dem anderen Elternteil einen Anspruch auf Barunterhalt. Hierbei wird die Höhe des Unterhalts durch das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes bestimmt. Im Allgemeinen gelten hier die Sätze der Düsseldorfer Tabelle."
Dr. Udo Völlings
Fachanwalt für Familienrecht

Auf den Punkt gebracht:

  • Im Falle einer Scheidung besteht Recht auf Unterhalt.
  • Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist unterhaltspflichtig.
  • Eventuell muss auch ein Trennungsunterhalt gezahlt werden.
  • Hierbei ist jedoch immer der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu beachten.

Wie wird Unterhalt beantragt?

Sobald Sie wissen, dass Sie Anspruch auf Unterhalt haben, können Sie beim zuständigen Familiengericht Unterhalt beantragen. Wenn eine Unterhaltspflicht tatsächlich besteht, wird das Gericht sodann die Höhe des Unterhaltes berechnen.

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Oft ist nicht ersichtlich, ob und wie viel Unterhalt geschuldet wird, sodass eine Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll ist. Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht kann Ihnen Auskunft über Unterhaltsforderungen und andere wichtige Details bei Trennungen geben.

Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?

Der Unterhaltsanspruch wird anhand der Düsseldorfer Tabelle bestimmt.

Düsseldorfer Tabelle – Infografik
Düsseldorfer Tabelle – Infografik

Wie man den Kindesunterhalt genau berechnet und welche Höhe er voraussichtlich haben wird, können Sie jederzeit einfach und bequem mit unserem Kindesunterhalt-Rechner herausfinden. In nur wenigen Schritten erhalten Sie eine erste Auskunft zu Ihrem Anspruch.

Was passiert bei Nichtzahlung?

Sollten Sie in die Situation geraten, dass der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, haben Sie die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss bei Gericht zu beantragen. Dieser wird nach Möglichkeit beim Unterhaltspflichtigen wieder zurückgefordert, sobald dieser über die entsprechenden Mittel verfügt. Zudem können Sie den Unterhalt einklagen und mit Hilfe eines vollstreckbaren Unterhaltstitels einfordern.

§ 1612a BGB – Mindestunterhalt


Aufgrund § 1612a Abs. 1 BGB kann ein minderjähriger Unterhaltsberechtigter von einem Elternteil, mit dem nicht in Gemeinschaft gelebt wird, ein monatliches Unterhaltsgeld verlangen. Dies richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und dem Alter des Berechtigten.

Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?

Anspruch auf Unterhalt haben grundsätzlich minderjährige Kinder. Die Unterhaltspflicht endet jedoch nicht zwangsläufig mit dem Erreichen der Volljährigkeit.

Der Anspruch auf Unterhalt bleibt bestehen, solange sich Ihr Kind in der Ausbildung befindet. Das gilt für das:

  • Beenden der Schule oder
  • eine Erstausbildung.

Die Ausbildung kann in Form einer Lehre oder eines Studiums bestehen. Es ist sogar eine Kombination möglich, wenn die Lehrinhalte in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehen oder es sich um eine mehrstufige Ausbildung handelt. Auch eine Orientierungszeit wird dem Kind zugestanden.

Grundsätzlich werden auch das:

  • BAföG
  • die Ausbildungsvergütung und
  • die Einkünfte aus Studentenjobs

beim Unterhaltsanspruch berücksichtigt. Keine Anrechnung finden Ferienjobs oder Nebentätigkeiten eines Schülers. Im Falle eines Studiums wird die durchschnittliche Studiendauer zugrunde gelegt. Nach der Ausbildung müssen Sie noch drei Monate weiterzahlen. Bei behinderten Kindern gilt eine lebenslange Unterhaltspflicht.

Unterhalt muss grundsätzlich für minderjährige Kinder gezahlt werden. Der Anspruch auf Unterhalt bleibt während einer Ausbildung (Schule, Ausbildung oder Studium) bestehen, auch wenn die Volljährigkeit schon erreicht wurde. Kombinationen sind möglich. Dem Kind wird zusätzlich eine Orientierungsphase zugestanden.

Im Nachfolgenden haben wir für Sie alle relevanten Information zum Kindesunterhalt zusammengefasst:

  • Kindesunterhalt muss für minderjährige Kinder obligatorisch geleistet werden.
  • Der kinderlose Elternteil muss den Barunterhalt leisten.
  • Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtschnur für die Höhe des Unterhalts.
  • Auch nach der Volljährigkeit können Unterhaltsansprüche bestehen, etwa bei Studium oder Ausbildung.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Familienrecht und Kindesunterhalt helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte bei Unterhalt stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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