Kinder können mitunter eine große finanzielle Belastung darstellen. Nach einer Trennung ist von einem Partner oft Unterhalt zu bezahlen. Hierbei ist wichtig, zu wissen, wie hoch und wie lange der Unterhalt gezahlt werden muss.
Der Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den ein Elternteil zur Sicherung der Lebensführung des Kindes zahlen muss, wenn er nicht der sorgerechtliche Versorger ist.
Im Falle einer Scheidung der Eltern hat das Kind Anspruch auf Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, stellt die Unterkunft und die Verpflegung und somit den Naturalunterhalt. Dementsprechend muss der andere Elternteil für den Barunterhalt aufkommen. Neben dem Kindesunterhalt muss auch im Falle einer Trennung ein Trennungsunterhalt gezahlt werden, wenn die Ehe Kinder hervorgebracht hat. Es ist aber immer der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.
Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, haben regelmäßig gegenüber dem anderen Elternteil einen Anspruch auf Barunterhalt. Hierbei wird die Höhe des Unterhalts durch das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes bestimmt. Im Allgemeinen gelten hier die Sätze der Düsseldorfer Tabelle."Dr. Udo Völlings
Auf den Punkt gebracht:
Sobald Sie wissen, dass Sie Anspruch auf Unterhalt haben, können Sie beim zuständigen Familiengericht Unterhalt beantragen. Wenn eine Unterhaltspflicht tatsächlich besteht, wird das Gericht sodann die Höhe des Unterhaltes berechnen.
Oft ist nicht ersichtlich, ob und wie viel Unterhalt geschuldet wird, sodass eine Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll ist. Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht kann Ihnen Auskunft über Unterhaltsforderungen und andere wichtige Details bei Trennungen geben.
Der Unterhaltsanspruch wird anhand der Düsseldorfer Tabelle bestimmt.
Wie man den Kindesunterhalt genau berechnet und welche Höhe er voraussichtlich haben wird, können Sie jederzeit einfach und bequem mit unserem Kindesunterhalt-Rechner herausfinden. In nur wenigen Schritten erhalten Sie eine erste Auskunft zu Ihrem Anspruch.
Sollten Sie in die Situation geraten, dass der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, haben Sie die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss bei Gericht zu beantragen. Dieser wird nach Möglichkeit beim Unterhaltspflichtigen wieder zurückgefordert, sobald dieser über die entsprechenden Mittel verfügt. Zudem können Sie den Unterhalt einklagen und mit Hilfe eines vollstreckbaren Unterhaltstitels einfordern.
Aufgrund § 1612a Abs. 1 BGB kann ein minderjähriger Unterhaltsberechtigter von einem Elternteil, mit dem nicht in Gemeinschaft gelebt wird, ein monatliches Unterhaltsgeld verlangen. Dies richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und dem Alter des Berechtigten.
Anspruch auf Unterhalt haben grundsätzlich minderjährige Kinder. Die Unterhaltspflicht endet jedoch nicht zwangsläufig mit dem Erreichen der Volljährigkeit.
Der Anspruch auf Unterhalt bleibt bestehen, solange sich Ihr Kind in der Ausbildung befindet. Das gilt für das:
Die Ausbildung kann in Form einer Lehre oder eines Studiums bestehen. Es ist sogar eine Kombination möglich, wenn die Lehrinhalte in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehen oder es sich um eine mehrstufige Ausbildung handelt. Auch eine Orientierungszeit wird dem Kind zugestanden.
Grundsätzlich werden auch das:
beim Unterhaltsanspruch berücksichtigt. Keine Anrechnung finden Ferienjobs oder Nebentätigkeiten eines Schülers. Im Falle eines Studiums wird die durchschnittliche Studiendauer zugrunde gelegt. Nach der Ausbildung müssen Sie noch drei Monate weiterzahlen. Bei behinderten Kindern gilt eine lebenslange Unterhaltspflicht.
Im Nachfolgenden haben wir für Sie alle relevanten Information zum Kindesunterhalt zusammengefasst:
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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.