Wenn eine Ehe aufgelöst wird, ist dies in der Regel emotional aufreibend und zusätzlich oft eine große finanzielle Belastung. Sollten Sie aktuell in der Situation sein, sich Fragen zu den damit einhergehenden Unterhaltsansprüchen stellen zu müssen, kann Ihnen der Unterhaltsrechner helfen.
Berechnen Sie den Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt mit dem Unterhaltsrechner – der Rechner ermittelt für ehemalige Ehepartner, minderjährige oder bereits erwachsene Kinder die Höhe des jeweils anfallenden Unterhaltes. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, das in der Praxis häufig vorkommende Wechselmodel – also die Betreuung durch beide Elternteile – auszuwählen, wodurch sich eine geteilte Unterhaltspflicht ergibt.
Zudem steht Ihnen unser Kindergeldrechner für weitere Berechnungen zur Verfügung.
Zunächst geben Sie bitte an, für welches Jahr der Unterhalt berechnet werden soll und ob zusätzlich ein Ehegattenunterhalt zu berücksichtigen ist. Danach werden Angaben zum Nettoeinkommen sowie sonstigen Einkommen beider Ehepartner für die Berechnung des Unterhaltes benötigt.
Sollten Sie durch Wohnvorteile, die sich durch den Besitz eigener Immobilien ergeben, Kosten einsparen, ist zudem ein fiktiver Mietwert anzugeben. Auch Schulden, die während der Ehe mit dem Einverständnis des Partners gemacht wurden oder sich durch die Scheidung bedingen, sind hier einzukalkulieren – dazu zählen z. B. Umzugskosten oder die Anschaffung eines neuen Autos für den Arbeitsweg. Abschließend wird auch die Anzahl der gemeinsamen Kinder als weitere Angabe benötigt.
Die Düsseldorfer Tabelle (DT), die 1962 eingeführt wurde und verschiedene Einkommensgruppen erfasst, dient bei der Bestimmung des Unterhalts als Berechnungsgrundlage. Gemäß Ihren Angaben erfolgt eine Einstufung in die jeweilige Einkommensgruppe – eventuelle Zu- oder Abschläge, die durch die Anzahl der Unterhaltsberechtigten oder die Unterschreitung des jeweiligen Bedarfskontrollbetrags entstehen können, sind hier schon berücksichtigt.
Die Düsseldorfer Tabelle dient den Oberlandesgerichten bei ihrer Urteilssprechung als Richtlinie – sie hat jedoch keine Gesetzeskraft. Zusätzliche Leitsätze der einzelnen Gerichte ergänzen die Tabelle, sodass der tatsächliche Unterhalt jeweils leicht abweichen kann.
Unsere Partner-Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen jederzeit für eine detailliertere Beratung rund um die Berechnung des Unterhalts zur Verfügung. Anhand Ihrer Daten erhalten Sie in unserer Erstberatung weitere wichtige Informationen und rechtlichen Rat.
Nutzen Sie auch unsere weiteren hilfreichen Rechner im Familienrecht:
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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